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⇨ definição - Wikipedia
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Gaststätte (n.f.)
Bar, Beisl, Eßlokal, Gasthaus, Gasthof, Gastwirtschaft, Kaschemme, Kneipe, Krug, Lokal, Pinte, Restaurant, Restauration, Schänke, Schankstube, Schenke, Speisehaus, Speiselokal, Speiserestaurant, Wirtschaft, Wirtshaus
⇨ Gaststätte Delle • Gaststätte Iberl • Gaststätte Zentrallände • Gaststätte Zum deutschen Haus • Gaststätte „Am Zwinger“ • HO-Gaststätte „Am Zwinger“ • HO-Gaststätte „Am Zwinger“ (Dresden)
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Gaststätte (n.)
Speisehaus; Gastwirtschaft; Restauration; Restaurant; Speiserestaurant; Eßlokal; Gaststätte; Speiselokal; Gasthof[ClasseHyper.]
activité de tourisme (fr)[ClasseParExt.]
Bau, Bauwerk, Gebäude[Hyper.]
restaurant chain (en)[membre]
Wikipedia
Eine Gaststätte (auch: Wirtshaus oder Wirtschaft, in ländlichen Regionen Norddeutschlands Dorfkrug, im Schleswigschen Krog, in Sachsen Erbgericht, in der Oberlausitz Kretscham, früher vor allem in Studentenkreisen Schänke bzw. Schenke – abgeleitet von Ausschank bzw. ausschenken) ist ein gastronomischer Betrieb, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der hierzu eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet, beispielsweise ein Restaurant, einen Biergarten oder eine Kneipe. Als Gaststube wird der Raum bezeichnet, in dem die Gäste die Speisen und Getränke verzehren.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Der Begriff „Gaststätte“ umfasst nach dem deutschen Gaststättengesetz die „Schankwirtschaft“ (das heißt, Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt) und die „Speisewirtschaft“ (das heißt zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten).
Der Betrieb einer Gaststätte bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Gaststättenkonzession. Diese darf mit Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen, verbunden werden, zum Beispiel solcher, dass für lärmschützende Maßnahmen zu sorgen ist. Die Gaststättenerlaubnis gilt für eine bestimmte Betriebsart (zum Beispiel Diskothek, Schankwirtschaft, Speisewirtschaft), für bestimmte Räumlichkeiten und für eine bestimmte Person (Gastwirt). Die Gaststättenerlaubnis wird nur erteilt, wenn der Betreiber persönlich zuverlässig ist, wenn Räumlichkeiten vorhanden sind, die bestimmten Anforderungen genügen. Diese Anforderungen, zum Beispiel Vorhandensein einer Toilette mit bestimmter Beckenanzahl, ergeben sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Gaststättenverordnungen. Weiterhin muss die Gaststätte so gelegen sein, dass von ihr keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarschaft ausgehen. Dies ist aus den jeweiligen Vorschriften des im Gebiet gültigen Bebauungsplans zu entnehmen. Beispielsweise in einem reinen Wohngebiet (WR) ist eine Gaststätte nicht zulässig, in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) schon.
Europaweit gilt seit Juli 2005, dass eine Gaststätte nicht mehr erlaubnispflichtig ist, wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird. Das heißt, alle Auflagen, wie das Vorhandensein von Toiletten, die persönliche Zuverlässigkeit des Wirtes usw. werden nicht mehr geprüft.
Im baurechtlichen Sinne ist eine Gaststätte jedoch immer noch als solche zu behandeln, wenn sie
Dementsprechend muss eine solche Gaststätte die Gaststättenverordnung einhalten.
Der Titel „ältestes Gasthaus Deutschlands“ wird von mehreren Gasthäusern beansprucht. Im Streit stehen die Gasthäuser Zum Riesen in Miltenberg, Zum roten Bären in Freiburg im Breisgau und die Herberge zum Löwen am Schönberg. Den Titel für Mitteleuropa nimmt der Stiftskeller des Klosters St. Peter in Salzburg (erstmals 803 urkundlich erwähnt) für sich in Anspruch.[2]
Das Guinness-Buch der Rekorde führt die seit 1658 bestehende Gaststätte Röhrl in Eilsbrunn bei Regensburg als „ältestes durchgehend geöffnetes Gasthaus der Welt“.[3]
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