definição e significado de Kapitalerhöhung | sensagent.com


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Definição e significado de Kapitalerhöhung

Definição

definição - Wikipedia

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Sinónimos

Ver também

Kapital- (adj.)

Hinrichtung, Todesstrafe, Tötung

Kapital (n.)

investieren

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Locuções

Dicionario analógico







Erhöhung (n.)

coquillage (fr)[DomainDescrip.]










Kapital- (adj.)


Wikipedia - ver também

Wikipedia

Kapitalerhöhung

                   

Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmaßnahmen verstanden, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung als auch im Wege der Außenfinanzierung durchgeführt werden können. Das Gegenteil ist die Kapitalherabsetzung.

Inhaltsverzeichnis

  Allgemeines

Kapitalerhöhungen beruhen zumeist auf betriebswirtschaftlichen Ursachen und betreffen überwiegend Kapitalgesellschaften, weil deren Kapitalbedarf hoch ist und deren Haftungsmasse im Regelfall auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist (eine gesonderte Haftung der Gesellschafter über die Einlagepflicht hinaus besteht nicht). Bei Personenhandelsgesellschaften besteht neben dem Vermögen der Gesellschaft noch die unbeschränkte Haftung des Privatvermögens der voll haftenden Gesellschafter. Das sind Gründe dafür, dass Kapitalerhöhungen ausführlich im Aktiengesetz geregelt sind, welches für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien gilt. Das AktG ist für kapitalstarke Unternehmen konzipiert,[1] sodass Kapitalerhöhungen eine wesentliche Quelle ihrer Finanzierung darstellen. Der Gesetzgeber hat für andere Rechtsformen lediglich fragmentarische Kapitalerhöhungsvorschriften geschaffen.

  Gründe für Kapitalerhöhungen

Bei der Umwandlung irgendeiner Rechtsform in eine Aktiengesellschaft kommt es oft zu Kapitalerhöhungen, weil die AG als kapitalintensivste Rechtsform gilt und deshalb rechtsformbedingter Nachholbedarf gesehen wird. Kapitalerhöhungen sind aus betriebswirtschaftlichen Gründen erforderlich, wenn Investitionen geplant sind (Sachinvestitionen oder Beteiligungserwerb) und deren bisherige Deckungsquote durch Eigenkapital erhalten bleiben soll.[2] Ohne besondere Investitionspläne kommt es zu Erhöhungen des Eigenkapitals, wenn aus Bonitätsgründen eine Steigerung der Eigenkapitalquote zur Verbesserung der Bilanzstruktur erforderlich ist oder der Anteil des Fremdkapitals gesenkt werden soll, um die Zinsbelastungen zu reduzieren (finance leverage). Letzteres führt zu einer tendenziell günstigeren Ertragslage, sodass der betriebliche Break-even bei geringerem Fixkostenniveau früher erreicht wird (operating leverage).

  Kapitalerhöhungen bei der AG

Das AktG befasst sich in den §§ 182 bis 206 AktG sehr ausführlich mit den verschiedenen Arten der Kapitalerhöhung. Generell wird dabei unterschieden zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung. Effektive Kapitalerhöhungen führen zu einer betraglichen Erhöhung des Eigenkapitals, nominelle bedeuten lediglich eine Verschiebung zu Lasten der Rücklagen und zu Gunsten des Grundkapitals (Passivtausch). Allen Kapitalerhöhungen ist gemeinsam, dass sie vorher durch die Hauptversammlung zu beschließen sind und erst rechtswirksam werden, wenn sie in das Handelsregister eingetragen worden sind.

  Effektive Kapitalerhöhung

Hier unterscheidet das Gesetz die ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung. Diese Formen stellen Außenfinanzierung dar, weil der Mittelzufluss von Quellen außerhalb der Gesellschaft erfolgt.[3]

  • Regelfall der Kapitalerhöhung bildet der Zufluss neuen Kapitals durch eine ordentliche Kapitalerhöhung§ 182 bis § 191 AktG). Sie setzt einen satzungsändernden Beschluss der Hauptversammlung voraus (§ 182 AktG) und wird durch Ausgabe junger Aktien zu einem festgelegten Emissionspreis, der nicht unter dem Nennwert liegen darf (§ 9 AktG), umgesetzt.
  • Bedingte Kapitalerhöhung (§ 192 bis § 201 AktG) liegt vor, wenn nach einem entsprechenden Hauptversammlungs-Beschluss die Erhöhung des Grundkapitals nur insoweit durchgeführt werden soll, als von einem Umtausch- oder Bezugsrecht durch Aktionäre Gebrauch gemacht wird (§ 192 AktG). Sie
  • Durch das genehmigte Kapital (§ 202 bis § 206 AktG) ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand für längstens 5 Jahre, das Grundkapital bis maximal 50 % des bisherigen Grundkapitals zu erhöhen. Es dient der Erleichterung der Kapitalbeschaffung und gewährt dem Vorstand die Möglichkeit, den richtigen Zeitpunkt für die Kapitalerhöhung auszuwählen (Kapitalmarktverhältnisse zum Emissionszeitpunkt), ohne eine erneuten Beschluss durch die Hauptversammlung einholen zu müssen.

  Formen der effektiven Kapitalerhöhung

Grundsätzlich gibt es zwei Formen von Kapitalerhöhungen:

Zur Durchführung einer Kapitalerhöhung sind verschiedene Wege denkbar.

  • Beim Bookbuilding-Verfahren wird nach einer Werbephase genau wie bei einem Börsengang eine Zeichnungsfrist gesetzt, die dann später in die Zuteilung der jungen Aktien mündet.
  • Beim Block Trade hingegen werden die gesamten jungen Aktien an eine Investmentbank verkauft, die diese wiederum auf eigenes Risiko im Markt zu platzieren versucht.
  • Die dritte Variante, die sich in den letzten Jahren mehr und mehr etabliert hat, ist das Accelerated Bookbuilding, bei dem die jungen Aktien in kurzer Zeit (je nach Marktlage oft in wenigen Stunden bis zu 1-2 Tagen) an interessierte Investoren verkauft werden.

  Nominelle Kapitalerhöhung

Nominelle Kapitalerhöhungen werden aus Gesellschaftsmitteln bestritten (§§ 207 bis § 220 AktG) und sind deshalb Innenfinanzierung. Umwandlungsfähig bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln sind nur die Gewinn- und Kapitalrücklagen des letzten festgestellten Jahresabschlusses. Die „anderen“ Rücklagen dürfen - mit Ausnahme bei einem vorhandenen Bilanzverlust oder Verlustvortrag (§ 208 Abs. 2 AktG) - vollständig umgewandelt werden; die gesetzlichen Rücklagen und Kapitalrücklagen hingegen nur dann, soweit sie zusammen 10 % des Grundkapitals überschreiten (§ 208 Abs. 1 AktG).

Die der Kapitalerhöhung vorausgehende Bilanz muss geprüft sein und darf maximal 8 Monate zurückliegen (§ 209 Abs. 1 AktG). Zudem muss bei der Anmeldung der Kapitalerhöhung versichert werden, dass seit dem Bilanzstichtag keine Verschlechterung der Vermögenssituation eingetreten ist.

Die nominelle Kapitalerhöhung geschieht technisch durch die Emission von Gratisaktien (Berichtigungsaktien). Hierbei kommt es zu keinem Mittelzufluss (Passivtausch), weil die Aktionäre keine Bareinlagen zu leisten haben. Durch die Ausgabe von Gratisaktien bleibt der Gesamtwert des Unternehmens unverändert, er wird jedoch auf mehr Aktien verteilt, wodurch der Kurs der einzelnen Aktie sinkt. Die Aktionäre erhalten durch die nominelle Kapitalerhöhung mithin nichts geschenkt; die Bezeichnung Gratisaktien ist deshalb irreführend.[4]

Grund für diese Form ist die Senkung eines hohen Aktienkurses („schwere Aktien“) zur Verbesserung der Börsenattraktivität.[5] Auch nominelle Kapitalerhöhungen werden erst durch Eintragung ins Handelsregister wirksam (§ 211 AktG), wobei gesetzlich fingiert wird, dass die neuen Aktien voll einbezahlt sind.

  Kapitalerhöhung bei der GmbH

Die effektive Kapitalerhöhung setzt nach § 55 GmbHG einen satzungsändernden Erhöhungsbeschluss, Übernahme der zu leistenden Stammeinlage und Eintragung ins Handelsregister voraus. Da ein Recht zur Teilnahme an einer effektiven Kapitalerhöhung für die alten Gesellschafter kraft Gesetzes nicht besteht (kein gesetzliches Bezugsrecht wie bei der AG), sind Änderungen der Beteiligungsquoten und auch Vermögensverluste möglich, sofern der Gesellschaftsvertrag hierzu keine Regelungen trifft. Eine „mittelbare“ Art der Kapitalerhöhung stellt die Möglichkeit der Einforderung von Nachschüssen dar (§ 27 und § 28 GmbHG), die die Kapitalerhöhung bei der GmbH erheblich vereinfacht.[6]

  Kapitalerhöhung bei anderen Rechtsformen

Bei Personengesellschaften müssen, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, einer Kapitalerhöhung alle Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung zustimmen, weil eine Verschiebung der Anteilsverhältnisse eintreten kann.[7] Danach erfolgt die Kapitalerhöhung durch formlose Zuschreibung der zugeführten Eigenkapitalbeträge auf dem variablen Eigenkapitalkonto der Gesellschafter (§ 120 HGB) oder durch die Nichtentnahme von Jahresüberschüssen. Erhöhungen der nominell gebundenen Einlagen der Kommanditisten bedürfen hingegen der Eintragung ins Handelsregister (§ 175 HGB). Kapitalerhöhungen durch Aufnahme neuer Gesellschafter führen dazu, dass die neuen Gesellschafter auch für die bisherigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften (§§ 28, 130, 173 HGB).

Die Übernahme neuer Geschäftsanteile erfolgt bei der Genossenschaft durch die bisherigen oder durch neue Mitglieder (§§ 15, § 15a und § 15b GenG). Die hierzu erforderliche Beitrittserklärung ist dem Genossenschaftsregister einzureichen.

  Kapitalerhöhung durch stille Gesellschafter

Die Aufnahme stiller Gesellschafter führt zu einem Mittelzufluss und ist in den §§ 230 bis § 236 HGB geregelt. Stille Gesellschafter brauchen nicht am Verlust, müssen jedoch am Gewinn beteiligt werden (§ 231 HGB). Eine Rechtsformänderung ist durch den Eintritt stiller Gesellschafter nicht erforderlich; die bestehende Rechtsform bildet mit dem stillen Gesellschafter eine Innengesellschaft, die nicht nach außen in Erscheinung tritt. Eine stille Gesellschaft kann nur dann als Eigenkapital ausgewiesen werden, wenn sie auch an Verlusten beteiligt wird; eine bloße Gewinnbeteiligung führt zur Passivierung als Fremdkapital. Die stille Gesellschaft bedarf bei der Aktiengesellschaft der Zustimmung der Hauptversammlung. Die verlustbeteiligte Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des Unternehmens über (§ 230 Abs. 2 HGB).

  Situation in der Schweiz

Auch in der Schweiz gibt es spezielle Regelungen, die die Art und Weise sowie den Umfang von Kapitalerhöhungen definieren. Diese finden sich in den Artikeln 650 ff. des Schweizer Obligationsrechts. So darf zum Beispiel auch in der Schweiz eine Kapitalerhöhung nicht die Hälfte des bisherigen Aktienkapitals übersteigen.[8]

Genau wie in Deutschland wird auch in der Schweiz eine ordentliche Kapitalerhöhung von der Hauptversammlung beschlossen. Dieser Beschluss ist jedoch in der Schweiz nur 3 Monate gültig. Wird die beschlossene Kapitalerhöhung in dieser Zeit nicht durchgeführt, so verfällt der Beschluss [9]. In der Schweiz gibt es das Konstrukt der Genehmigten Kapitalerhöhung ebenfalls, allerdings ist hier die Frist auf maximal 2 Jahre begrenzt[10].

  Siehe auch

  Einzelnachweise

  1. Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Band 2, 1987, S. 67
  2. Börsenzeitung vom 9. November 2010: Österreichs Verbund startet Kapitalerhöhung, S. 13 über die investitionsbedingte Kapitalerhöhung
  3. eigene Aktionäre gelten in diesem Fall aus Gesellschaftssicht als Außenstehende
  4. Willi Albers in: Lexikon der Betriebswirtschaft (Hrsg. Wolfgang Lück), 1989, S. 64
  5. Bernd Rudolph, a.a.O., S. 603
  6. Willi Albers, Finanzen bis Handelshemmnisse, 1981, S. 63
  7. Günter Wöhe in a.a.O., 1989, S. 602
  8. Schweizer Obligationsrecht: Art. 651: Genehmigte Kapitalerhöhung
  9. Art. 650 Schweizer Obligationenrecht
  10. Art. 651 Schweizer Obligationenrecht
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
   
               

Erhöhung

                   

Erhöhung bezeichnet:

  • in der Astrologie den Zustand eines Planeten, der sich in dem ihm entsprechenden Tierkreiszeichen befindet, siehe Exaltation
  • beim Rugby besteht nach einem erfolgreichen Versuch die Chane einer Erhöhung, siehe Versuch (Rugby)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
   
               

Kapital

                   
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Kapital (Begriffsklärung) aufgeführt.

Kapital ist ein Begriff, der in den Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, aber auch in der Umgangssprache unterschiedlich verwendet wird.

Inhaltsverzeichnis

  Etymologie

Etymologisch leitet sich das Wort von lat. „capitalis“ („den Kopf“ oder „das Leben betreffend“) ab, dieses selbst geht auf „caput“ − „Kopf“ zurück. Ab dem 16. Jahrhundert[1] findet sich das italienische Lehnwort „capitale“ − „Vermögen“ im Sinne der Kopfzahl eines Viehbestandes, als Gegensatz zu den frisch geworfenen Tieren als „Zinsen“.[2][3] Nach anderen Quellen machte schon im Lateinischen „caput“ und „capitalis“ einen Bedeutungswandel durch, der im deutschen durch „Haupt-“ nachvollzogen wird. „Summa capitalis“ war die Hauptsumme in Wirtschaftsrechnungen, woraus „Kapital“ entstanden sei.

  Kapital in der Volkswirtschaftslehre

Unter Kapital im volkswirtschaftlichen Sinne kann man alle bei der Erzeugung beteiligten Produktionsmittel verstehen, d. h. der Bestand an Produktionsausrüstung, der zur Güter- und Dienstleistungsproduktion eingesetzt werden kann. Diesen Bestand nennt man auch Kapitalstock und enthält Güter wie Werkzeuge, Maschinen, Anlagen u.s.w., also Güter, die in einem früheren Produktionsprozess erzeugt wurden.

Das Kapital in diesem Sinne ist der dritte Produktionsfaktor neben Arbeit und Boden.

Aber der Begriff wird nicht nur für die unmittelbar konsumierten Güter (Realkapital) benutzt, sondern auch für Geld, da Geld Verfügungsmacht über dieses Realkapital verschafft. Das Geld bzw. Geldkapital umfasst also finanzielle Mittel, die zur Erneuerung und Erweiterung des Kapitalstocks zur Verfügung stehen. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchen Quellen wie Sparen, Unternehmensgewinn oder etwa Kredite Kapital zur Verfügung gestellt wird, denn kurzfristig ist für die Bildung von Realkapital nur Finanzierung, nicht aber vorausgehendes Sparen notwendig (Nettoinvestitionen). Im Gleichgewicht müssen allerdings geplante Realkapitalbildung und Sparen übereinstimmen.

Neben dem Real- und Geldkapital ist noch das auf Ausbildung und Erziehung beruhende Leistungspotenzial der Arbeitskräfte bzw. das Humankapital zu nennen. Dieser Begriff erklärt sich aus den zur Ausbildung dieser Fähigkeiten hohen finanziellen Aufwendungen und der damit geschaffenen Ertragskraft. Es wird davon ausgegangen, dass Humankapital bewusst durch Einsatz von Ressourcen wie Lernen und Trainieren produziert wird, aber auch „Learning by Doing“ unterstellt wird. In diesem Fall entsteht das Humankapital also als Nebenprodukt im Produktionsprozess.

Die Bildung von Kapital erhöht die Produktivität der übrigen Produktionsfaktoren und führt damit zu höheren Erträgen, die wiederum zur weiteren Kapitalbildung beitragen, aber auch die Voraussetzung einer besseren Entlohnung des Produktionsfaktors Arbeit sind.

Das Kapital besitzt – wie andere Wirtschaftsgüter – die Eigenschaft der Knappheit. Aus der Eigenschaft der Knappheit entsteht der Kapitalzins. Der Kapitalzins ist die Nutzungsgebühr des Kapitals. Die Knappheit des Kapitals kann natürlichen Ursprungs oder künstlich erzeugt worden sein. Das Kapital wird nur gegen eine Nutzungsgebühr, den Kapitalzins weitergegeben.

Da Kapital betriebswirtschaftlich (siehe unten ) Vermögen ist, kann es am Markt auf der Angebotsseite in wenigen Händen oder in einer einzigen Hand konzentriert sein („Kapitalkonzentration“), tritt dann also als Oligopol oder sogar Monopol auf. Diese günstige Position kann als ein zusätzliches „Kapital“ aufgefasst werden.

  Kapital in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR)

In der VGR wird in der Regel vom Vermögen, weniger von Kapital gesprochen (z. B. Reinvermögen, Anlagevermögen, aber auch Kapitalstock, Brutto- und Nettogeldvermögen). Sucht man gesamtwirtschaftliche Daten über „Kapital“, muss man also in der VGR nach Daten über „Vermögen“ suchen.

  Kapital in der Betriebswirtschaftslehre

Kapital wurde bereits als zentraler Bestandsbegriff definiert. In der Betriebswirtschaftslehre gibt es einen weiteren klassischen und einen engeren modernen Kapitalbegriff. Beide Begriffsfassungen haben ihre eigene Berechtigung, allerdings sind die praktischen Konsequenzen der Begriffsunterschiede gering.

  Klassischer betriebswirtschaftlicher Kapitalbegriff

  Grundaufbau einer Bilanz

Die in ihren ersten Anfängen aus der Buchhaltungslehre hervorgegangene Betriebswirtschaftslehre orientiert sich stark an Bilanzen. Einer der Grundväter der deutschen Betriebswirtschaftslehre, Schmalenbach, sieht im Kapital die abstrakte Wertsumme der Bilanz als klassischen betriebswirtschaftlichen Kapitalbegriff. Der Grundaufbau einer Bilanz lässt sich in Kontoform darstellen. Da die Bilanzsumme auf Aktiv- und Passivseite gleich ist (Vermögen = Kapital), sind so verstanden die Positionen auf beiden Seiten Kapital nach unterschiedlichen Einteilungen.

Auf der Aktivseite findet man als Bestand bezogenes Äquivalent des betrieblichen Kapitals das Vermögen, welches anzeigt, in welchen konkreten Formen das Kapital in der Unternehmung Verwendung gefunden hat (Mittelverwendung). Das Vermögen ist die Gesamtheit aller im Unternehmen eingesetzten Wirtschaftsgüter und Geldmittel, die in Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden werden. Das Anlagevermögen umfasst die Güter, die dem Unternehmen auf längere Dauer zu dienen bestimmt sind und das Umlaufvermögen bilden die Wirtschaftsgüter, die für gewöhnlich innerhalb eines kurzen Zeitraums in die Produktion eingehen oder umgesetzt werden (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Zahlungsmittel).

  Merkmale von Eigen- und Fremdkapital

Auf der Passivseite findet man das Kapital als Summe aller von den Kapitalgebern zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, d.h. sie zeigt an, woher die Mittel für die Vermögensgüter gekommen sind (Mittelherkunft). Üblicherweise wird es seiner Herkunft entsprechend in Eigenkapital (Beteiligungskapital) und Fremdkapital (Gläubigerkapital) gegliedert. Die Unterscheidung resultiert aus der rechtlich unterschiedlich geregelten Stellung der Eigen- und Fremdkapitalgeber. Eigenkapital umfasst jene Mittel, die von den Eigentümern einer Unternehmung zu deren Finanzierung aufgebracht oder als wirtschaftlicher Gewinn im Unternehmen belassen werden (Selbstfinanzierung). Das Fremdkapital hingegen ist die Bezeichnung für die ausgewiesenen Schulden der Unternehmung (Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter) gegenüber Dritten, die entweder rechtlich entstehen oder wirtschaftlich verursacht sind.

Zieht man vom Gesamtkapital bzw. Vermögen die Schulden (=Fremdkapital) ab, so erhält man das Eigenkapital oder auch Reinvermögen. Der Umstand, dass Vermögen und Kapital in verschiedenen Sichtweisen den gleichen Tatbestand darstellen, kommt auch im Sprachgebrauch zum Ausdruck, indem von gebundenem Kapital bzw. Vermögen oder auch betriebsnotwendigem Kapital bzw. Vermögen u.s.w. gesprochen wird.

  Monetärer betriebswirtschaftlicher Kapitalbegriff

In der modernen Geldwirtschaft wird das Kapital normalerweise in Form von Geldmitteln in ein bestehendes oder neu zu gründendes Unternehmen eingebracht, jedoch kann man auf das Medium Geld verzichten und das Kapital im klassischen Sinne in Form von Forderungen oder in Form eines sonstigen Vermögensgegenstandes einbringen. In diesem Fall erfolgen – gedanklich aufgespaltet – die Zuführung von Kapital einerseits und die Bindung von Kapital in ein bestimmtes Vermögensgut andererseits in ein und demselben Vorgang. Modellhaft lässt sich dann Kapital einfach als Geldmittel betrachten, die im Unternehmen eingesetzt werden. Der monetäre Kapitalbegriff ist enger als der klassische, weil er sich auf eine bestimmte Vermögensart, die Geldmittel, bezieht und nicht auf das gesamte Vermögen. Er eignet sich speziell für die Erörterung von Liquiditätsfragen.

  Marxsche Kapitaldefinition

  Allgemeines

Nach Karl Marx ist Kapital ein Geldbetrag (G), der investiert wird, um eine höhere Summe (G’) zurückzuerhalten. Kapital wird nicht zum Konsum oder zur Schatzbildung verwendet, sondern investiert, um vergrößert zurückzukehren. Somit macht das Kapital einen Kreislauf durch, der sich aus einem Zirkulationsprozess und einem Produktionsprozess (jeweils im Marxschen Sinne) zusammensetzt. Die Kapitalvermehrung ist möglich durch den Kauf von Arbeitskraft. Im Produktionsprozess entsteht ein Wert, der umso größer ist, je länger die Arbeiter arbeiten. Dem Arbeiter wird nur ein Teil des so entstehenden Werts als Lohn erstattet. Was darüber hinaus an Wert entsteht verbleibt beim Kapitalisten als Mehrwert (Arbeitswertlehre).

Den Reproduktionsprozess des Kapitals beschreibt Marx mit folgender Formel:

G - W ... P ... W' - G'

Geld G wird in Waren W investiert. Die Waren W werden im Produktionsprozess P als Produktionsmittel und menschliche Arbeitskraft verbraucht, um neue Waren W' zu schaffen. Die Punkte sollen bei Marx darstellen, dass hier der Zirkulationsprozess der Waren unterbrochen ist. Durch die Arbeitskraft wird dabei der Wert der Waren W erhalten und ein zusätzlicher Wert (Mehrwert) hinzugefügt. Damit ist der Wert der Waren W' höher als der Wert von W und die Waren W’ werden für das Äquivalent in Geld G’ verkauft.

Dialektisch betrachtet vollzieht sich hier das Gesetz der „Negation der Negation“, das Kapital negiert sich durch den Produktionsprozess in seinen Gegenpol Ware, und kehrt durch den „dialektischen Sprung“ des Verkaufs in seinen Ursprung zurück, aber in einer neuen Quantität.

  Formen des Kapitals

Das Kapital durchläuft also verschiedene Formen, es macht verschiedene „Metamorphosen“ durch:

  • G Geldkapital
  • W Warenkapital
  • P Produktives Kapital
  • W' Warenkapital
  • G' Geldkapital

Für den Profit p gilt: p = G' - G

und für die Profitrate p' gilt:

p' = {{G' - G} \over {G}}

„Lohnarbeit schafft Kapital, d.h. es schafft Eigentum, welches die Lohnarbeit ausbeutet und nur unter dieser Bedingung vermehren kann, dass es neue Lohnarbeit erzeugt, um sie von neuem auszubeuten.“ Diese Zusammenhänge sind in Marx' Hauptwerk Das Kapital erläutert, seinem bekannten Hauptwerk zur politischen Ökonomie.

Die Produktion ist im Kapitalismus gemeinschaftlich, wird aber privat angeeignet. Die Lohnarbeit ist die Grundlage von Kapital. Die Lohnarbeit schafft Mehrwert, dieser kann vom Kapitalisten für seinen individuellen Konsum oder als Investition zur Akkumulation des Kapitals verwendet werden. „Ein Teil des Mehrwerts wird vom Kapitalisten als Revenue verzehrt, ein anderer Teil als Kapital angewandt oder akkumuliert.“ (Das Kapital, Bd. I, 7. Absch. Akkumulationsprozeß des Kapitals) Obwohl das Kapital von den Menschen gemacht, das Produkt menschlicher Arbeit ist, scheint es doch gegenüber den Menschen durch den Reichtum und die Macht, die es seinen Besitzern verleiht, eigene Kräfte zu haben, ähnlich wie ein Fetisch gegenüber den Menschen, die an ihn glauben, besondere Kräfte aufweist. Marx spricht deshalb vom Kapitalfetisch, neben dem Geld- und Warenfetisch.

Im Einzelnen unterscheidet Marx noch

sowie verschiedene Zusammensetzungen des Kapitals:

  • technische Zusammensetzung des Kapitals
  • Wertzusammensetzung des Kapitals
    • Von letzterer ist die organische Zusammensetzung des Kapitals, von Marx in Das Kapital auch kurzweg nur Zusammensetzung des Kapitals genannt, ein besonderer Fall.

Eine weitere Unterscheidung verschiedener Arten von Kapital:

  • Industrielles Kapital (Profit des Industriekapitals). Hier findet die eigentliche Produktion statt.
  • Handelskapital/kaufmännisches Kapital/merkantiles Kapital[4] (Profit des Handelskapitals) Hier unterscheidet Marx zwei weitere Unterarten:

  Handelskapital

Aus der Formel für den Kapitalkreislauf

G - W ... P ... W' - G'

ergibt sich, dass Geldkapital G durch Kauf der vom Kapitalisten benötigten Waren in die Form des Warenkapitals W übergehen muss, und dass umgekehrt Warenkapital W' verkauft werden muss, um wieder zu Geldkapital G' zu werden.

Dabei ist

W ... P ... W'

die Produktionsperiode, welche die Arbeitszeit umfasst. Während der Arbeitszeit wird der Mehrwert zugesetzt.[5] Dabei bildet

G - W und W' - G'

die Umlaufs- oder Zirkulationszeit, in welcher Ware W darauf wartet, in Geld G verwandelt zu werden und umgekehrt. Während dieses Wartens wird kein Wert zugesetzt.[6] In der Zirkulationszeit findet Kauf und Verkauf der Waren, Kauf von Produktionsmitteln, Verkauf der Produkte, statt. Für den industriellen Kapitalisten wäre es vorteilhaft, wenn er sofort nach Ende des Produktionsprozesses verkaufen und mit dem so eingenommene Geld gleich wieder einen neuen Produktionsprozess beginnen könnte. Er erreicht dies, zumindest aus einzelwirtschaftlicher Sicht, wenn Kauf und Verkauf soweit möglich dem kaufmännischen oder Kaufmannskapital übertragen werden. Gesamtwirtschaftlich ergibt sich eine Kostenersparnis, wenn die kaufmännischen Kapitalisten als Spezialisten dieses Geschäft kostengünstiger durchführen können als wenn jeder industrielle Kapitalist sich selbst um Kauf und Verkauf der Waren kümmern müsste. Das Kaufmannskapital verfügt über Geld, um Waren von den industriellen Kapitalisten zu kaufen, und über Waren, die noch an Abnehmer verkauft werden müssen. Marx bezeichnet das in dieser Funktion gebundene Kapital (Warenkapital oder Geldkapital) als

  • Warenhandlungskapital

Die technische Abwicklung aller beim industriellen und beim kaufmännischen Kapital anfallenden Geldgeschäfte, Vorräte an Geld, Einkassieren, Bezahlen, Buchhaltung, Verwendung von Geldbeständen für Kauf und Bezahlung offener Rechnungen, das in diesen Zirkulationskosten gebundene Kapital ist das

  • Geldhandlungskapital.

  Zinstragendes Kapital

  • Zinstragendes Kapital im Gegensatz zum industriellen und Handelskapital (fungierendes Kapital)

Industrielles und kaufmännische Kapital, was Marx im Gegensatz zum zinstragenden Kapital zum „fungierenden Kapital“ zusammenfasst, sind selbst Teil der Kapitalzirkulation, Teil des Reproduktionsprozesses des Kapitals. Das zinstragende Kapital dagegen unterscheidet sich von diesen Kapitalformen, da hier Kapital als Kapital zur Ware wird, die gekauft und verkauft wird. Der Preis dieser Ware ist der Zins. Der Gebrauchswert des zinstragenden Kapitals besteht im Profit, den es seinem Käufer verschaffen kann.[7] Der Zins ist Teil des im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwerts.

  • fiktives Kapital

Mit der allgemeinen Profitrate bildet sich auch ein herrschender Zinssatz heraus. Regelmäßige Einkünfte können zu diesem Zinssatz „kapitalisiert“ (vgl. Kapitalwert) werden. Es wird berechnet, welches Kapital zu diesem herrschenden Zinssatz denselben Einkommensstrom erzeugt. Diesem Kapital steht jedoch nicht unmittelbar „wirkliches Kapital“ gegenüber, bei Staatsanleihen z.B. oft nicht, bei Unternehmen gibt es zwar wirkliches Kapital, jedoch steht der Wert z.B. von Aktien oder Unternehmensanleihen nur in einem lockeren Verhältnis zum wirklichen Kapital der Unternehmen (deren Produktionsanlagen). Dieses Kapital wird von Marx als „fiktives Kapital“ bezeichnet, das neben dem wirklichen Kapital existiert. Marx erwähnt auch die Auffassung einiger zeitgenössischer Ökonomen, wonach auch der Arbeitslohn als Einkommensstrom kapitalisiert werden kann. Es lässt sich ein Kapitalwert errechnen, der zum herrschenden Zinssatz einen dem Lohn entsprechenden Einkommensstrom erzeugen würde. Marx kritisiert diese Betrachtungsweise, nach welcher die Arbeiter ebenfalls eine Art von Kapitalisten wären.

  Tendenzen des Kapitals

Wichtige Tendenzen des Kapitals sind bei Marx die

Das Finanzkapital wurde 1920 von Rudolf Hilferding in Das Finanzkapital, 1910 erschienen, untersucht.

  Kapitalbegriffe in der Soziologie

Kapital ist aber nicht nur ein Begriff aus der Ökonomie und im alltäglichen Sprachgebrauch meint man damit Geld- oder Sachvermögen, das meist für den Güterumlauf bestimmt ist. Doch in der mehrdimensionalen Kultursoziologie von Pierre Bourdieu gibt es für Kapital mehrere Erscheinungsformen. Er ist der Meinung, dass der Austausch von Waren nur eine bestimmte Art unter diversen möglichen Formen von sozialem Austausch sei. Als Kapital bezeichnet er allgemein die Ressourcen, die den Menschen für die Durchsetzung ihrer Ziele zur Verfügung stehen, also die Voraussetzungen, die sie mitbringen in den Kampf auf den sozialen Feldern um ihre Position im sozialen Raum. Er nennt daher folgende Formen von Kapital: ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital und symbolisches Kapital.

Ökonomisches Kapital ist nach Bourdieu materieller Reichtum, also z. B. der Besitz von Geld, Produktionsmitteln, Aktien und Eigentum welcher z. B. durch Eigentumsrechte institutionalisiert ist. Das, was man auch im herkömmlichen Sinn unter Kapital versteht also. Bourdieu ist der Meinung, dass ökonomischem Kapital in der heutigen Zeit zwar noch eine große Bedeutung zukommt, politische und gesellschaftliche Macht aber auch von anderen Einflüssen abhängig ist. Denn ökonomisches Kapital für sich allein kann keine Machtposition mehr garantieren, nur in Verbindung mit den beiden anderen Kapitalformen (soziales und kulturelles Kapital) kann damit wirkliche Macht ausgeübt werden.

Das kulturelle Kapital ist Bourdieu dabei besonders wichtig. Für ihn ist es dasjenige Kapital, über welches ein Mensch aufgrund seiner schulischen Bildung verfügt, daher versteht er unter diesem Begriff vor allem Bildungskapital. Das kulturelle Kapital ist durch Familientradition vererbbar, wird also innerhalb einer Familie an die Kinder weitergegeben. Damit ist auch ein bestimmter Habitus verbunden. Natürlich ist der „Besitz“ von kulturellem Kapital auch von ökonomischem Kapital abhängig, da beispielsweise Schulbildung irgendwie finanziert werden muss. Bourdieu unterscheidet zwischen verschiedenen Teilformen des kulturellen Kapitals:

1. Inkorporiertes Kulturkapital: Mit Inkorporation ist die Verinnerlichung des kulturellen Kapitals gemeint; Die Aneignung von kulturellem Kapital ist in diesem Fall also ein Prozess, bei dem Kultur in den Körper inskribiert wird. Somit sind dies kulturelle Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie Wissensformen, die körpergebunden sind, also Bildung. Der Faktor Zeit spielt dabei eine große Rolle, da die Inkorporation, die von jedem Einzelnen immer wieder neu zu vollziehen ist, Zeit bedarf. Da z. B. nicht jede Familie gleichviel investieren kann in die Bildung ihrer Kinder, fördert diese Kapitalform soziale Ungleichheiten.

2. Objektiviertes Kulturkapital: Laut Bourdieu sind mit objektiviertem Kulturkapital kulturelle Güter gemeint, wie z. B. Gemälde oder Bücher. Der Erwerb solcher kultureller Güter ist natürlich stark an das ökonomische Kapital gebunden. Denn zum Kauf beispielsweise eines Gemäldes wird ökonomisches Kapital benötigt; das bewirkt aber zunächst nur einen Wechsel des Eigentumsrecht. Erst wenn man die eigentliche Bedeutung und den Sinn dieses Gemäldes versteht, kann man von objektivierten kulturellem Kapital sprechen.

3. Institutionalisiertes Kulturkapital: Die Institutionalisierung von kulturellem Kapital existiert in Form von schulischen Titeln und Bildungszertifikaten, wie z. B. Mittlere Reife, Abitur, Universitätsabschluss (Diplom, Master…). „Der schulische Titel ist ein Zeugnis für kulturelle Kompetenz, das seinem Inhaber einen dauerhaften und rechtlichen garantierten konventionellen Wert überträgt“ (Bourdieu, 1983). Institutionalisierung durch akademische Titel ist wiederum eng verbunden mit ökonomischem Kapital. Während der Zeit der Ausbildung muss erstmal viel ökonomisches Kapital (und Zeit) investiert werden, doch nach Erwerb eines Bildungstitels lässt sich dieses kulturelle Kapital auch in ökonomisches Kapital verwandeln, da u.a. mit höheren Einkommen zu rechnen ist.

Die dritte Kapitalform, die Bourdieu einführt, ist das soziales Kapital. Bourdieu meint damit die Beziehungen auf die ein Individuum zurückgreifen kann. Das bedeutet, dass man ein dauerhaftes Netzwerk, welches aus von mehr oder weniger institutionalisierten Beziehungen zu anderen Individuen besteht, ausnutzen kann. Somit ist das soziale Kapital eine Ressource, die auf der Zugehörigkeit zu einer Gruppe beruht und die den Individuen Zugang zu den Eigenschaften des gesellschaftlichen und sozialen Lebens bietet, wie z. B. Hilfeleistungen, Unterstützung, Anerkennung. Soziales Kapital funktioniert rein immateriell und symbolisch, sodass Bourdieu diese Kapitalform auch als symbolisches Kapital bezeichnet. Mit dem soziologischen Begriff Soziales Kapital bezeichnet Pierre Bourdieu (1983) die Gesamtheit der aktuellen und potentiellen Ressourcen, die mit der Teilhabe an dem Netz sozialer Beziehungen gegenseitigen Kennens und Anerkennens verbunden sind. Im Gegensatz zum Humankapital bezieht sich das soziale Kapital nicht auf natürliche Personen an sich, sondern auf die Beziehungen zwischen ihnen. Das Konzept Sozialkapital wurde seitdem viel diskutiert; die wichtigsten Beiträger sind Robert D. Putnam (1993, 2000), James S. Coleman (1987) und Patrick Hunout (2003-2004).

Das symbolisches Kapital ist allgemein eine den anderen drei Kapitalformen übergeordnete Ressource. Sie kommt zustande durch gesellschaftliche Anerkennung und wirkt als Prestige oder Renommee. Das institutionalisierte kulturelle Kapital in Form von Bildungstiteln ist so immer auch symbolisches Kapital, da es von den anderen Individuen der Gesellschaft anerkannt wird. Soziales Kapital ist immer auch symbolisches Kapital, da es auf Anerkennung angewiesen ist, um als Machtmittel einsetzbar zu sein. Das symbolische Kapital verleiht einem Individuum im weitesten Sinne Kreditwürdigkeit, die einem zusteht aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Besitzer von symbolischem Kapital genießen somit Ansehen und damit ein bestimmtes Prestige.

Nach Bourdieu sind die verschiedenen Kapitalformen gegenseitig konvertierbar und transferierbar.

Weitere, nicht von Bourdieu geprägte Kapitalformen (Werte als Folge zunehmender Unschärfe) liegen in Informationen und Verbindungen:

  • geistiges Kapital: Summe dessen, was ein Mensch oder ein Unternehmen weiß, wie man sein Wissen einsetzt und wie schnell man neues Wissen erwirbt
  • menschliches Kapital: zwischenmenschliche Beziehungen
  • strukturelles Kapital: die gesamten Systeme, Verfahren und Strategien, die durch Erfahrung entstanden sind

  Siehe auch

Wiktionary Wiktionary: Kapital – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

  Literatur

  • Bourdieu, Pierre: Ökonomisches Kapital - kulturelles Kapital - soziales Kapital. In: Kreckel, Reinhard [Hrsg.]: Soziale Ungleichheiten. SB2, Soziale Welt. 1983, S. 183-198.
  • Werner Becker, Die Achillesferse des Marxismus, der Widerspruch von Kapital und Arbeit. Hoffmann und Campe, Hamburg 1974. ISBN 3-455-09156-3
  • Heinz-J. Bontrup: Arbeit, Kapital und Staat. Plädoyer für eine demokratische Wirtschaft. 3. unveränderte Auflage. PapyRossa-Verlag, Köln 2005, ISBN 3-89438-326-7.
  • Heinz-J. Bontrup: Volkswirtschaftslehre. Grundlagen der Mikro- und Makroökonomie. 2. unwesentlich veränderte Auflage. Oldenbourg, München u. a. 2004, ISBN 3-486-57576-7 (Managementwissen für Studium und Praxis).
  • Erwin Dichtl, Otmar Issing (Hrsg.): Vahlens Großes Wirtschaftslexikon. Band 1: A–K. Vahlen, München 1987, ISBN 3-8006-1142-2.
  • Thorsten Hadeler (Red.): Gabler-Wirtschafts-Lexikon. (Die ganze Welt der Wirtschaft. Betriebswirtschaft – Volkswirtschaft – Recht – Steuern). Band 3: K – R. 15. vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Gabler, Wiesbaden 2000, ISBN 3-409-32998-6.
  • Niklas Luhmann: Kapital und Arbeit. Probleme einer Unterscheidung. In: Niklas Luhmann: Die Wirtschaft der Gesellschaft. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-518-28752-4, S. 151–176 (= Kapitel 5).
  • Eugen Schmalenbach: Kapital, Kredit und Zins in betriebswirtschaftlicher Beleuchtung. Bearbeitet von Richard Bauer. 4. verbesserte und erweiterte Auflage. Westdeutscher Verlag, Köln u. a. 1961.
  • Rolf Schwinn: Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg, München u. a. 1993, ISBN 3-486-21675-9.
  • Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Hauptband. 16. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Oldenbourg, München u. a. 2003, ISBN 3-486-27322-1
  • Artur Woll: Allgemeine Volkswirtschaftslehre. 12. überarbeitete und ergänzte Auflage. Vahlen, München 1996, ISBN 3-8006-2091-X (Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften).

  Weblinks

 Wikiquote: Kapital – Zitate

  Belege

  1.  Wolfgang Schweicker: Zwifach Buchhalten. Petreius, Nürnberg 1549.
  2.  Gerhard Köbler: Deutsches Etymologisches Wörterbuch. 1995 (online).
  3.  Friedrich Kluge, Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 22. Auflage. Walter de Gruyter, 2002, ISBN ISBN 978-3-11-017473-1 (online).
  4. Kapital Bd. III, 4. Abschn. ML-Werke
  5. Kapital Bd. II. 13. Kapitel
  6. Den Transport von Gütern zählt Marx zum Arbeitsprozess und damit zur Wertbildung.
  7. Kapital Band III, 5. Abschnitt21. Kapitel „Das zinstragende Kapital“ ML-Werke
   
               

 

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