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Definição e significado de Landsknecht

Definição

definição - Wikipedia

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Sinónimos

Ver também

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Locuções

(Haupt-, Land-)Straße • (Haupt-Land)Straße • (Land)Vermesser • (Land)Vermesserin • (Land-)Karte • Land in Sicht • Land-Karte • Land-Stadt-Wanderung • Stadt-Land-Verhältnis • Stück Land • Stückchen Land • an Land • an Land bringen • an Land gehen • an Land schwemmen • an Land setzen • an Land spülen • assoziiertes Land • brachliegendes Land • das Land verlassen • flaches Land • ganze Land umfassend • im eigenen Land • im ganzen Land • in ein Land reisen • in jenem Land • industrialisiertes Land • ins Land ziehen • nicht assoziiertes Land • staatseigenes Land • trockenes Land • unkultiviertes Land • unterentwickeltes Land • vom Land abstoßen • von Land umschlossen • weniger entwickeltes Land • zu Land werden

Dicionario analógico








Land (n.)

Boden[Hyper.]


Land (n.)




Wikipedia

Knecht

                   
Dieser Artikel behandelt den Beruf Knecht und seine Verwendungen, weitere Bedeutungen unter Knecht (Begriffsklärung)

Ein Knecht (westgermanisch noch für Jungkerl, Kämpe, später Knappe) ist ein Arbeiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb, ein in Deutschland aussterbender Beruf. In der Vergangenheit gab es im Haushalt den Hausknecht, im Gewerbe den Holzknecht, Fuhrknecht, Mühlenknecht (Mühlknappen) usw. Im Kriegswesen kannte man den Edelknecht, Waffenknecht und Landsknecht. Im Mittelalter gab es den Henkersknecht, der die Todesstrafe vollstreckte.

Die weibliche Entsprechung des Knechts ist die Magd.

Inhaltsverzeichnis

  Bedeutungswandel

Der Ausdruck Knecht sank seit der Völkerwanderungszeit im gesamten kontinentalen westgermanischen Dialektkontinuum in der allgemeinen Achtung, Knecht konnte damit zum beleidigenden Schimpfwort werden. Als knechtisch wurde - absprechend - oft eine unterwürfige ("Knechtseele"), zugleich rohe und feige Haltung bezeichnet.

Militärgeschichtlich steht der Begriff Knecht als (neutraler) Gegensatz zum Ritter (so gibt es z.B. den spezifischen knechtischen Harnisch). Der Begriff hielt sich bis ins 16. Jahrhundert in der Bedeutung Knecht = Fußsoldat (Fußknecht oder Waffenknecht) im Gegensatz zum Reisigen = Soldat zu Pferde. Einen Bedeutungswandel erfuhr zu Beginn der Neuzeit das Wort Knecht, mit der Einführung der „Landsknechte“, die Söldner (Soldknechte) waren.

Im Gegensatz zum Deutschen und Niederländischen erfuhr der Begriff im Englischen eine Aufwertung. Hier steht das Wort knight nun selbst für einen Ritter.

  Sozialwissenschaftlich

Das gegenseitige soziale Aufeinander-angewiesen-Sein von Herrn und Knecht wird bereits in der Aufklärung kritisch analysiert (siehe Knechtschaft), findet sich als zentrales Motiv in Hegels Philosophie, siehe Herrschaft und Knechtschaft, und wird über diese weitervermittelt an den Marxismus, dort schließlich zum Klassenkampf zugespitzt („Lohnknechtschaft“).

Soziologisches Material findet sich zumal in der Agrarsoziologie.

  Biblisch

Die Bibel (Luther-Übersetzung) benutzt den Begriff in verschiedener Bedeutung. Zum einen steht er als Synonym für den Unfreien (Sklaven), aber auch den ergebenen Diener. Die zugrundeliegende hebräische Wurzel עבד bedeutet "dienen" aber auch einfach "arbeiten". Das alte Testament enthält spezielle Regelungen über die humane Behandlung von Sklaven, z.B. im Bundesbuch (Ex 21ff), die Rücksicht darauf nehmen, dass Israel nach seinem Selbstverständnis ein Volk befreiter Sklaven ist (vgl. auch die Ausführung zum 3. Gebot in Dtn 5,15). Hiob wird als treuer Knecht Gottes genannt, was ihn als besonders fromm und rechtschaffen beschreiben soll. Jesaja prophezeit einen „leidenden Gottesknecht“, der in der christlichen Rezeption herkömmlich mit Jesus identifiziert wurde (vgl. Lk 24,26). Im Neuen Testament werden die römischen Legionäre als Kriegsknechte bezeichnet. Im theologischen Gebrauch findet die griechische Übersetzung von hebr. עבד, δούλος reiche Verwendung, vor allem als Bezeichnung der Gläubigen, etwa als Selbstbezeichnung des Apostels Paulus in seinen Briefen.

  Der Knecht in Mythologie und Literatur

  Siehe auch

  Weblinks

 Wikisource: Dienstboten – Quellen und Volltexte
Wiktionary Wiktionary: Knecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
   
               

Land

                   

Land (Plural teils Länder, selten Lande; althochdeutsch lant) steht für:

  • den nicht von Wasser bedeckten Teil der Erdoberfläche, die Landfläche
  • eine abgrenzbare, durch gemeinsame naturräumliche Merkmale bestimmte Region, Landstrich, siehe Landschaft
  • ruraler, landwirtschaftlich geprägter Raum im Gegensatz zur Stadt, siehe Ländlicher Raum
  • ein unabhängiges rechtlich verfasstes politisches Gebilde, einen Staat
  • das Territorium eines verfassten Staates, das Staatsgebiet
  • in manchen föderalen Staaten die Bezeichnung für einen Gliedstaat
  • eine historische Rechtsgemeinschaft mit gemeinsamem Landesherren, siehe Land (historisch)
  • ein in Besitz befindliches Stück Erdboden, siehe Grundbesitz

speziell:

Land, geografische Eigennamen:


Land ist der Familienname folgender Personen:

  • Edwin Herbert Land (1909–1991), US-amerikanischer Physiker
  • Franz Land, deutscher Politiker (NSDAP)
  • Greg Land (* um 1965), US-amerikanischer Comiczeichner
  • Harold Land (1928–2001), US-amerikanischer Jazz-Tenorsaxofonist und Komponist
  • Michael Land (* 1961), US-amerikanischer Komponist und Musiker
  • Peter Land (* 1966), dänischer Künstler
  • Rainer Land (* 1952), Berliner Gesellschaftswissenschaftler
  • Robert Land (* 1887 als Robert Liebmann; † 1943), österreichisch-tschechischer Filmregisseur
  • Ulrich Land (* 1956), deutscher Autor und Hörspielautor


Land, weiteres (teils englisch, Plural Lands):

  • die datentragende Erhöhung auf einer Compact Disc, siehe CD
  • eine Methode des DoS-Angriffs auf einen Server per TCP, siehe Land-Attacke
  • Land Motorsport deutschen Motorsport-Teams


Siehe auch:

Wiktionary Wiktionary: Land – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Land – Zitate
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
   
               

Landsknecht

                   
Dieser Artikel behandelt die Söldner des 15. und 16. Jahrhunderts. Siehe auch Landsknecht (Kartenspiel).

Als Landsknecht bezeichnet man den zu Fuß kämpfenden, zumeist deutschen Söldner des späten 15. und des 16. Jahrhunderts, dessen primäre Waffe nach Schweizer Vorbild die Pike war. Obwohl Landsknechte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ursprünglich als kaiserlich-habsburgische Söldner angeworben wurden, kämpften sie unter den verschiedensten europäischen Fürsten. Sie galten aufgrund ihrer fortschrittlichen und disziplinierten Kampfweise als besonders schlagkräftig, hatten aber immer auch den Ruf von Plünderern und Marodeuren, die nach ausgebliebenen Soldzahlungen und bei Eintritt von „Arbeitslosigkeit“ ganze Landstriche verheeren konnten. Als Initiator der Landsknechtheere gilt Kaiser Maximilian I.. Als „Vater der Landsknechte“ wird der Landsknechtsführer Georg von Frundsberg bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

  Entwicklung des Landsknechtswesens

  Etymologie

Die Bezeichnung Landsknecht ist urkundlich erstmals in den eidgenössischen Abschieden des Jahres 1486 belegt[1], ihre Bedeutung wird als bewusste Abgrenzung zu den aus dem Gebirge – und nicht vom flachen Land – stammenden Schweizer Pikenieren vermutet. Als „Lantknecht“ bezeichnete man schon im 15. Jahrhundert einen Büttel oder Gerichtsboten, der auch kriegerische Tätigkeiten übernahm. Bereits um 1500 setzte sich die irreführende Bezeichnung Lanzknecht durch, welche auf die eigentlich als Langspieße einzustufenden Piken der Söldner anspielte. „Knecht“ weist wahrscheinlich auf die Verpflichtung des Söldners gegenüber Reich und Kaiser hin. Der umgangssprachliche Begriff "Landser" für den deutschen Heeressoldaten des Ersten und Zweiten Weltkrieges leitet sich direkt von Landsknecht ab. Im heutigen Sprachgebrauch wird Landsknecht gelegentlich als Synonym für „Söldner“ verwendet.

  Ursprung der Söldnerheere

Das Militärwesen des Spätmittelalters basierte auf zwei Säulen:

Neben diesen feudalistisch geprägten Kriegern warben Landesherren und insbesondere die erstarkenden Städte in zunehmendem Maß auch besoldete Fußsoldaten für einzelne Feldzüge an und stellten damit das Kriegsmonopol des Ritterstandes in Frage. So traten im 12. Jahrhundert die Brabanzonen im heutigen Belgien auf, die für Sold und Beute kämpften, im Hundertjährigen Krieg gefolgt von den Armagnaken aus Frankreich und den Söldnerhaufen unter Führung der italienischen Condottieri, die als Unternehmer die Kriegsgeschäfte der norditalienischen Stadtstaaten erledigten. Diese Söldnerhaufen boten kein einheitliches Bild: Neben militärisch ausgebildeten Berufskriegern wie Sarazenen und Genueser Armbrustschützen strömten Bauernkrieger und Vagabunden zu den Werbern.

Inzwischen war auch in der militärischen Praxis durch mehrere Schlachten deutlich geworden, dass eine mit Stangenwaffen ausgestattete, diszipliniert kämpfende Infanterie einer aus Rittern bestehenden, eigenständig agierenden, schweren Reiterei durchaus standhalten konnte. Beispiele dafür sind

Hussiten, die mit ihren Feldgeschützen aus befestigten Wagenburgen heraus kämpften, und Schweizer, die in mehreren Tausend Mann starken Gewalthaufen aus Hellebardieren und Pikenieren fochten, inspirierten das Reisläufertum des ausgehenden 15. Jahrhunderts und wurden damit zum Vorläufer des Landsknechtswesens.[2]

  Entstehung des Landsknechtswesens

Nach dem Tode Karls bei Nancy fielen die burgundischen Territorien erbrechtlich an den Habsburger Maximilian, den Sohn des damaligen Kaisers Friedrich III., der seine Ansprüche jedoch militärisch gegen König Ludwig XI. von Frankreich durchsetzen musste. Er griff dazu auf flämische Aufgebote zurück, in deren Reihen sogar Adlige wie Graf Engelbert von Nassau und der Graf von Remont aus dem Haus Savoyen eintraten. In der Schlacht bei Guinegate konnte Maximilian zwar den Großteil seiner neu gewonnenen Gebiete behaupten, darunter die Niederlande, Luxemburg und die Freigrafschaft Burgund; um weiteren französischen Angriffen begegnen zu können und um Druck auf die mächtigen Territorialstaaten Bayern und Böhmen auszuüben, benötigte jedoch der Habsburger weiterhin ein eigenes schlagkräftiges Heer, ohne auf Vasallen noch auf Aufgebote zurückgreifen zu können, zumal Kaiser und Reich durch den Krieg mit den Türken in Ungarn gebunden waren. Maximilian war dadurch gezwungen, eigenständig die Anwerbung von Kriegsknechten anzustrengen. 1487, nur wenige Monate nach seiner Krönung zum deutschen König, hatte Maximilian Söldner angeworben (erstmals taucht nun der Begriff des Landsknechts auf), wobei er

„das Fussvolk nach Art der römischen Legionen in Haufen, Regimenter, teilte, dieselben mit langen Stangsspiessen oder Piquen versehen lassen und sie in diesem Gewehr dermassen abgerichtet, dass sie es allen anderen Nationen zuvorthaten, dannenhero von dieser Zeit an kein Krieg in Europa ohne die Teutschen Lanzknechte geführet worden und kein kriegsführender Potentat derselben entbehren wollen“

Reallexikon der deutschen Altertümer, 1885

Diese frummen Knechte wurden in Brügge unter dem Kommando von Graf Eitelfritz von Hohenzollern[3] sowie schweizerischer Hauptleute[4] ausgebildet und leisteten ab 1490 den Gefolgschaftseid auf Maximilian, der diese als Kriegsorden nach dem Vorbild der bestehenden Ritterorden begründen wollte.

  Blütezeit des Landsknechtswesens

Als Ende des 15. Jahrhunderts der Konflikt zwischen dem Schwäbischen Bund und der Schweizerischen Eidgenossenschaft eskalierte, erfolgte erneut der Einsatz von Landsknechten im bewaffneten Konflikt. In dem so genannten Schwabenkrieg kämpften Maximilians Truppen auf Seiten des Schwäbischen Bundes, der 1488 als Gegengewicht zu den Expansionsbestrebungen der bayerischen Wittelsbacher gegründet worden war. Die kaiserlichen und schwäbischen Aufgebote mussten im Kampf gegen die Schweizer schwere Niederlagen hinnehmen. Mit dem Frieden von Basel 1499 erlangten die Schweizer ihre faktische Unabhängigkeit vom Reich. Der Schwabenkrieg begründete trotz ihrer nahen Verwandtschaft den Hass zwischen deutschen Landsknechten und schweizerischen Reisläufern.

  Landsknechte unterliegen den eidgenössischen Reisläufern bei der Schlacht bei Dornach

Am Schwabenkrieg hatte auf schwäbischer Seite auch Georg von Frundsberg teilgenommen, der noch im selben Jahr in kaiserlichen Diensten gegen die in das Herzogtum Mailand eingefallenen Franzosen kämpfte. Frundsberg half Maximilian bei der Aufstellung und Ausbildung der Landsknechtheere, wobei er die im Schwabenkrieg gesammelten Erfahrungen mit den Schweizer Söldnerhaufen auswertete und deren Taktiken weiterentwickelte. Frundsberg sollte zum bedeutendsten Landsknechtführer werden, dessen Truppen in den Italienischen Kriegen mehrere wichtige Siege gegen Franzosen und auch Schweizer erkämpfen konnten. Bei der als Sacco di Roma bekannt gewordenen Plünderung Roms im Mai 1527 verbreiteten deutsche Landsknechte Angst und Schrecken. Frundsbergs Tod im Jahre 1528 markierte einen Wendepunkt in der Geschichte der Landsknechte.

Landsknechte kämpften unter anderem auch im Landshuter Erbfolgekrieg, im Bauernkrieg und im Schmalkaldischen Krieg. Ihre militärischen Erfolge führten dazu, dass nicht nur der Kaiser und die Reichsfürsten, sondern auch ausländische Herrscher Landsknechte anwarben, insbesondere die französischen Könige. Das Leben der Landsknechte war von hohem Selbstwertgefühl geprägt; sie sahen sich selbst als eine Art weltlicher Kriegerorden und setzten ihre Forderungen selbstbewusst auch gegenüber ihrem Dienstherren durch, der auf ihren Gehorsam in der Schlacht angewiesen war.

Die fanatische Feindschaft zwischen reichsdeutschen Landsknechten und eidgenössischen Reisläufern entartete während der Italienkriege bis zum sogenannten „schlechten Krieg“, in dem im Gegensatz zum „guten Krieg“ keine Gefangenen gemacht und der unterlegene oder verwundete Gegner gnadenlos niedergemacht wurde. Mit der gleichen Erbarmungslosigkeit begegneten die Landsknechte ihren Landsleuten der „Schwarzen Legion“, die im Sold des französischen Königs auf gegnerischer Seite gegen das Reich kämpften und damit gegen Kaiser Maximilians Befehl verstießen, der alle deutschen Landsknechte aus Frankreich zurückbeordert hatte.

  Niedergang des Landsknechtswesens

Maximilian I. und sein Nachfolger Karl V. hatten stets mit finanziellen Problemen zu kämpfen, unzuverlässige Besoldung und daraus folgende mangelhafte Disziplin der Landsknechtsheere waren die Folge. Mangelte es den Kriegsherren am nötigen Geld, so sicherten die Landsknechte sich ihren Lebensunterhalt gewaltsam, und nach ihrer Entlassung rotteten die bald mittellosen Landsknechte sich als Gardenknechte (vergarten: versammeln, vergattern; garteten, auf der Gart) zusammen und zogen auf der Suche nach neuer Anstellung bettelnd und plündernd durchs Land.[5]

Notgedrungen ließen sich zahlreiche Landsknechte auch von fremden Mächten abwerben, welche allmählich ihre Kampfweise erlernten und übernahmen. Bis zur zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts hatten sich in großen Teilen Europas militärische Standards herausgebildet; zwischen den Formationen, der Bewaffnung, den Truppengattungen und der Organisation der europäischen Heere bestanden keine nennenswerten Unterschiede mehr, womit auch die herausragende Stellung der Landsknechte wegfiel. Dies zeigte sich nicht nur an der Tatsache, dass die gepuffte und geschlitzte Kleidung außer Mode kam, sondern auch an der Verdrängung der Bezeichnung Landsknecht durch Kaiserlicher Fußknecht.

Die Anwerbung und Organisation von Söldnerheeren folgte im deutschen Raum bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts der Vorgehensweise aus der Landsknechtzeit. Das Söldnertum spielte zwar im Dreißigjährigen Krieg noch einmal eine entscheidende Rolle, jedoch waren zu diesem Zeitpunkt bereits Kämpfer aus weiten Teilen Europas beteiligt, so dass Landsknechte (im engeren Sinn als deutschsprachige Söldner) nicht mehr dominierten. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts wurde das gesamte Söldnertum weitgehend durch Stehende Heere verdrängt.

  Organisation des Landsknechtheeres

  Anwerbung

Siehe auch Werbung

  Anwerbungsszene in einer Schänke, zeitgen. Zeichnung von Urs Graf

Die meisten Landsknechte stammten aus Baden, dem Elsass, Tirol und Württemberg, aber auch aus dem Rheinland und Norddeutschland. Die Rekrutierung von Männern aus einem gemeinsamen Gebiet sollte das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Moral steigern.

Anwerbung und Musterung wurden nach schweizerischem Vorbild durchgeführt. Ein als kriegserfahren und befähigt bekannter militärischer Führer wurde vom Kaiser, einem Fürsten oder einer Stadt (Kriegsherr) durch den so genannten Bestallungsbrief (auch Patent genannt) mit der Aufstellung eines Landsknechtregiments beauftragt. Nachdem der Kriegsherr die nötigen finanziellen Mittel beschafft hatte, stellte er als Obrist des Regiments den Offiziersstab zusammen, stattete seine Offiziere mit Werbepatenten aus und schickte sie dann mit Trommlern aus, die auf den Marktplätzen potentielle Rekruten herbeitrommelten.

Hatten sich die Rekruten eingeschrieben, mussten sie sich zur Musterung begeben, die auf dem im Bestallungsbrief festgelegten Musterplatz durchgeführt wurde. Dort angekommen, wurden sie in zwei Gruppen aufgeteilt, die sich gegenüber standen. Am Ende der beiden Gruppen wurde mit zwei Hellebarden und einer Pike ein Durchgang errichtet, den jeder „Bewerbsmann“ durchschreiten musste, wobei ein Kriegskommissär oder der Obrist selbst als Musterherr dessen körperliche Verfassung und seine Bewaffnung prüfte. Nach der Befragung der Angeworbenen wurden dann Name, Herkunft, Alter und Stand vom Regimentsschreiber in die Musterrolle eingetragen. Bereits kriegserfahrene Bewerber, als „Beschossene Knechte“ bezeichnet[6], konnten mehr Sold fordern. Da ein Landsknecht selbst für seine Ausrüstung aufkommen musste, verkauften Marketender auf den Sammelplätzen überteuerte Waffen und Rüstungen. Die für die Musterung zuständigen Offiziere versuchten oftmals, den Obristen zu übervorteilen. So zählten sie manche Rekruten doppelt oder stuften unerfahrene und schlecht ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen ein, um vom Obristen eine höhere Summe für die Besoldung des Regiments zu erschwindeln. Die Differenz zur tatsächlichen Summe behielten sie für sich selbst.

Die Rekrutierung erfolgte für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten. Nach der Musterung wurde den Landsknechten ihr erster Monatssold ausgezahlt und das Regiment in Fähnlein von etwa 400-500 Mann unterteilt, darunter im Idealfall mindestens 100 kampferfahrene Landsknechte, die den doppelten Sold erhielten und deshalb als Doppelsöldner bezeichnet wurden. Das gesamte Regiment musste sich in einem Kreis um den Obristen sammeln, der den im Bestallungsbrief enthaltenen Artikelbrief verlas. Der Artikelbrief umfasste die Rechte und vor allem die Pflichten der Landsknechte und wurde alle sechs Monate von Neuem verlesen. Nach der Verlesung der Kriegsartikel mussten alle Landsknechte auf Weisung des Schultheiß einen Eid auf den Kaiser oder den Obristen schwören und geloben, sich gemäß der im Artikelbrief festgelegten Feldordnung zu verhalten. Die zu Fähnrichen bestimmten Landsknechte mussten zudem schwören, die ihnen anvertraute Fahne unter keinen Umständen im Gefecht zu verlieren. Die Aufstellung des Regiments wurde durch die Unterteilung in Fähnlein (ab zirka 1600 als Kompanien bezeichnet) und Rotten abgeschlossen.

  Ämter

Die Organisation der Landsknechte unter Maximilian I. bildete die Grundlage des späteren Heerwesens und wurde von anderen Heeresführern übernommen. Das von einem Obristen geführte Landsknechtregiment kam auf eine Stärke von 4.000 Mann, doch wurde diese Zahl nur selten erreicht. Ein Obrist, der mehrere Regimenter kommandierte, hatte den Rang eines Obersten Feldhauptmannes oder General-Obristen inne und wurde dabei von Kriegsräten unterstützt. Ihm stand zur Befehlsübermittlung ein Herold im Offiziersrang zur Seite. Bei Abwesenheit des Obristen vertrat ihn der (Obrist-)Locotenens (der spätere Oberstleutnant), meist ein besonders erfahrener Hauptmann und selbst Führer eines Fähnleins.

  im Regiment

Der Obrist verfügte neben Feldarzt, Dolmetscher, Schreiber, Trommler, Pfeifer und als Leibwache und Diener festangestellten Trabanten über einen „Staat“ (Stab) aus spezialisierten Amtsträgern seines Vertrauens (später auch Offiziere, lat. Officium=Amt, Dienst):

  • Der Pfennigmeister (später Zahlmeister), verwaltete die Kriegskasse, nahm Kontributionen ein und zahlte den Sold aus. Die Besoldung der Landsknechtheere basierte zu Beginn des 16. Jahrhunderts auf dem Faktor Vier, da einfache Landsknechte vier Gulden (in Norddeutschland Taler) in Silber ausgezahlt bekamen und damit deutlich mehr Lohn erhielten als ein Groß- oder Vollknecht[7]. Hakenschützen erhielten einen Gulden Zulage. Acht Gulden erhielten die Doppelsöldner sowie die Gemeinwebel, Gerichtswebel, Fouriere, Feldschere, Trabanten, Spielleute und Kapläne, zwölf Gulden die Schreiber, 16 Gulden die Feldwebel und Locotenenten der Fähnlein, 20 Gulden die Fähnriche, 40 Gulden die Hauptleute und 400 Gulden der Obrist. Abgerechnet wurde monatlich, außerdem stand den Knechten das Recht zu, nach jeder bestandenen Schlacht unabhängig vom Kalender einen neuen Soldmonat zu verlangen. Bemessen an Lebenshaltungskosten von ein bis zwei Gulden war der Sold damit recht hoch. Eine regelmäßige und angemessene Besoldung stellte aber oft nicht den Regelfall dar, was Meutereien und ungeordnete Plünderungen nach sich zog, zumal die Aussicht auf Beute für den einzelnen Knecht ein wesentlicher Antriebsfaktor war.
  • Um Recht und Ordnung sowie die Einhaltung des Artikelbriefs überwachen zu lassen, erhielt das Regiment einen Schultheiß als Richter und Justizbeamten im Hauptmannsrang. Der Schultheiß leitete das Feldgericht, unterstützt durch 12 Schöffen aus dem Regiment, seinem Schreiber und seinem Gerichtswebel, einem Doppelsöldner, der die Gerichtsakten führte, die Gebühren eintrieb, Verhandlungen vorbereitete und als Gerichtsdiener fungierte. Der Schultheiß und seine Gehilfen übernahmen für die Landsknechte gegen Sporteln auch notarielle Beurkundungen und Aufbewahrung von Wertgegenständen.[8]
  • Unter der Leitung des Quartiermeisters wurde das Lager aufgeschlagen. Er verloste die Lagerplätze an die einzelnen Fähnlein. Nach Möglichkeit wählte man vorteilhafte Plätze, wo sich Wasser, Feuerholz und Fourage fanden, und die wenigstens teilweise durch einen Fluss, Morast oder durch unwegsames Gelände geschützt wurden. Die Befehlshaber wohnten in Zelten, die Knechte in der Regel in Hütten, die sie auf einem Holzgerüst mit einem Belag von Stroh, Reisig oder Grassoden errichteten. Zwischen den Zelten und Hütten gab es für den Verkehr Straßen und für jedes Fähnlein einen besonderen Sammelplatz, den Lärmplatz. Der Quartiermeister verwaltete auch Waffen und Rüstzeug sowie Pferde und verkaufte diese den Landsknechten, die für ihre Ausrüstung selbst aufkommen mussten; außerdem kümmerte er sich mit dem Proviantmeister und den Fourieren der Fähnlein um die Versorgung mit Lebensmitteln (Profandt) oder Futter (Fourage).
  • Im Lager als Ordnungshüter und Strafverfolger gefürchtet war der Profoss oder Provost, denn Ordnung und Disziplin waren stets durch Geld- und Beutegier, Saufgelage, Glücksspiel und Rauflust bis zum bewaffneten Zweikampf, dem „Balgen“, gefährdet. Der Profoss war durch einen besonderen Personenfrieden vor Racheakten geschützt. Er überwachte neben seiner Funktion als „Staatsanwalt“ und Ankläger bei Militärvergehen auch den Markt im Lager der Landsknechte und war Organisator und Leiter der Lagerfeuerwehr. Seine Steckenknechte überwachten und verhafteten verdächtige Landsknechte, sorgten aber auch mit den Trossweibern für die Latrinenreinigung. Der aus dem Kreis der Steckenknechte bestimmte Stockmeister verwahrte die Gefangenen. Im Gefolge des Provost befand sich –- mit blutrotem Mantel, roter Feder am Barett und Galgenstrick am Gürtel –- der Scharfrichter, Freimann oder Nachrichter, der mit seinem Richtschwert und dem Strick Todesurteile und Leibestrafen vollstreckte, aber auch für die Abfallentsorgung und die Abdeckerei zuständig war. Der Provost führte auch die Aufsicht über Markt und Marketender; er hatte die Preisfestsetzung vorzunehmen, die ins Lager gebrachten Waren zu prüfen und zu begutachten und dabei sowohl die Interessen der Knechte als auch die der Händler zu berücksichtigen. Von seinem Schätzamt flossen ihm auch Gebühren zu, etwa von jedem Fass Wein ein bestimmtes Quantum, von jedem Stück Vieh, das geschlachtet wurde, die Zunge oder ein Standgeld von den Marketendern und Garköchen.
  • Dem Profoss unterstand der Tross- oder Hurenwebel, der als aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses, der aus Marketendern, Kleinhandwerkern, Köchen, Bäckern, Trossbuben, Prostituierten, aber auch den Kindern und Frauen der Landsknechte bestand, für den Lebensunterhalt des Regiments sorgte. Mitglieder des Trosses, der immer wieder zwielichtiges Gesindel anzog, konnten zudem zu Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für viele Landsknechte die einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Locotenens als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt, oft einem älteren, nicht mehr waffentauglichen Landsknecht, dessen Aufgabe meist im Auseinandertreiben von streitendem Trossvolk bestand und der bei Zusammenrottungen, Plünderungen und Desertionsversuchen eingriff. Dabei verwendete er einen Knüppel, mit dem er nachts auch auf die Zapfen der Fässer schlug (zeremoniell entstand daraus der Zapfenstreich), um den Ausschank zu beenden und damit Nachtruhe zu befehlen. Nach dem Aufziehen der Nachtwache durften Wein und Bier nicht mehr ausgeschenkt werden. Mitunter führte der umfangreiche und nur schwer zu führende Tross eines Landsknechtsheeres auch eine eigene Fahne mit sich, die von einem eigenen Fahnenträger, dem Rennfähnrich, getragen wurde.

Mit dem Anwachsen der Landsknechtsheere kamen weitere Ämter hinzu:

  • Um unkontrolliertes Rauben, Brennen und Morden zu vermeiden, sollten Zerstörung und Plünderung nur auf ausdrücklichen Befehl des Obristen erfolgen. Bei Bedarf ernannte dieser daher einen Beutmeister, der für die mehr oder weniger gerechte Verteilung der Beute zu sorgen hatte. Galt es nach Vorgabe des Obristen gezielt Gebäude und Ortschaften niederzubrennen oder einzureißen, so bestimmte der Obrist den Brandmeister, der mit seinen Brandknechten gegen feindliche Ortschaften vorging.
  • Der bei größeren Kriegshaufen (ab 5.000 Mann) eingesetzte Wachtmeister sorgte für Bewachung, Sicherung und Befestigung des Lagers.
  • Auf je etwa zehn Landsknechte musste ein Wagen gerechnet werden. Für diesen beträchtlichen Fuhrpark, aber auch das Rangieren und Manövrieren der Wagen zur Wagenburg war der Wagenmeister zuständig.

  im Fähnlein

Der Hauptmann oder Kapitän war der Führer eines Fähnleins. Als Vorbild kämpften die Hauptleute gewöhnlich in den vorderen Reihen neben den Doppelsöldnern mit Schwert, Streitaxt oder Hellebarde. Häufig wurden sie auch von ranggleichen Gegnern zum Duell gefordert.[9]. Der Hauptmann hatte seinen eigenen „Staat“.

  • Dazu zählte zunächst sein Locotenens (lat. „Locumtenens“ = Platzhaltender, verdeutscht auch Leutinger genannt; heute: Leutnant);
  • eine wichtige Aufgabe hatte der Fähnrich, der zusammen mit dem „Spiel“, d.h. Trommler und Pfeifer, beim Sammeln, Marschieren oder im Gefecht das Zentrum des Fähnleins markierte und optische Marsch- und Bewegungszeichen gab, woraus sich später die Funktion des Tambourmajors ableitete. Dazu hatte jedes Fähnlein zwei „Spiele“ aus jeweils Trommler und Feldpfeifer zu halten, wobei die Trommler auch als Parlamentäre für Verhandlungen mit dem Feind ausgesandt werden konnten. Trommler und Pfeifer gaben im Lager das Zeichen für Wecken, Alarm und Sammeln, zur Vergatterung der Wachen und zum Zapfenstreich, und sie spielten Landsknechtslieder auf dem Marsch, mitunter aus allen Fähnlein zur Regimentsmusik zusammengefasst, und sorgten so - auch wenn der Gleichschritt noch unbekannt war - für die Marschordnung.
  • Im Fähnlein waren zudem ein Feldscher als Sanitäter und Wundarzt für das körperliche und
  • ein Feldkaplan als Geistlicher für das seelische Heil der Landsknechte zuständig.
  • Ein besonders erfahrener Landsknecht wurde vom Obristen zum Feldwebel bestimmt; seine Aufgabe war es, die Landsknechte zu drillen und im Formationskampf zu unterweisen; außerdem kümmerte er sich um Diensteinteilungen und die Organisation des Innendienstes.
  • Dabei wurde er von meist zwei Gemeinwebeln unterstützt. Die Gemeinwebel wurden ebenso wie
  • der „Führer“ (später auch Guide genannt) zur Wegeerkundung und Aufklärung,
  • der Fourier zur Quartiererkundung und
  • bei Bedarf auch die Ambesanten (von franz. ambassade) oder Ambrosaten als Vertrauensleute von den Landsknechten monatlich neu gewählt. Diese Unterführer übernahmen auch die gerechte Verteilung von Quartieren und Proviant, das Austeilen von Munition und die Einteilung von Wachdiensten.
  • Die unterste Führungsebene bildeten die Rottmeister, erfahrene Doppelsöldner vergleichbar den späteren Unteroffizieren, die von ihren jeweils etwa zehn Mann oder sechs Doppelsöldnern starken Rotten gewählt wurden.

  Rechtsordnung

  Gerichtsverhandlung im Ring, Eisenradierung Aus dem Frundsberger Kriegsbuch von Jost Amman 1566

Feldwebel und Vertrauensleute wie Gemeinwebel, Führer oder Ambrosaten suchten, Streitigkeiten intern zu schlichten. Als besonderes Privileg durften die Landsknechte ihr eigenes Gerichtswesen organisieren. Gegenüber dem Profoss als Militärpolizist und Ankläger wirkten Führer, Gemeinwebel und Ambrosaten als Fürsprecher vor Gericht und Beschwerdeführer. Die Ambrosaten, auch als „Ringfertige“ bezeichnet, vertraten die Interessen der Landsknechtsgemeinschaft vor den Offizieren, dem Obristen und im „Ring“, der Tagungsstätte, den die Vollversammlung bildete, um Entscheidungen im Namen der Gemein zu treffen. Zu den besonderen Strafen, die über einen Landsknecht verhängt werden konnten, gehörte das Lanzen- oder Spießgericht, auch „Recht der langen Spieße“ oder „Recht vor dem gemeinen Mann“ genannt, die Urform des Spießrutenlaufs; bei besonders unehrenhaften oder besonders schweren Straftaten konnte es von der Landsknechtsgemeinde als Selbstjustiz gemeinschaftlich eingefordert werden.

Neben dem Spießgericht galt auch das Schultheißenrecht. Bei schweren Verstöße gegen die im Artikelbrief niedergelegten Pflichten traten unter Leitung des Schultheiß zwölf Geschworene aus der Gemeinschaft zum Malefizgericht zusammen und tagten im „Ring“, der öffentlichen Vollversammlung des Kriegshaufens. Bei der „Vergatterung“ (Versammlung) im „Ring“ herrschte strenge Disziplin, es durfte weder geflucht noch ungefragt gesprochen werden. Die Vertreter der Streitparteien und der Provost als Anklagevertreter trugen ihr Anliegen vor. Ein Beklagter konnte bis zu dreimal um Vertagung bitten, um Zeugen oder Beweise zu beschaffen, spätestens bei der vierten Sitzung aber mussten die Geschworenen urteilen.

  Gefechtseinsatz

  Bewaffnung

  Stangenwaffen

Die Hauptwaffe der Landsknechte war der Langspieß, ab 1560 als Pike bezeichnet, eine bis zu sechs Meter lange Stangenwaffe mit knapp 30 cm langer Spitze. Manche Spießer, Spießgesellen, Spieß- oder auch Spitzbuben banden einen Fuchsschwanz als Glücksbringer an ihre Pike. Die mit einer Länge von etwa zwei Metern deutlich kürzere Hellebarde wurde von den Unterführern und Doppelsöldnern getragen. Der Feldwebel (im späteren Militärjargon als „Spieß“ etabliert) und die Gemeinwebel richteten mit ihr die Reihen aus und stellten so die Geschlossenheit der Formation sicher. Als Varianten der Hellebarde kamen auch Glefen und Partisanen, anfangs auch der Schefflin, ein Wurfspieß, zum Einsatz.

  Schwerter

Zu den Schwertern der Landsknechte zählte als „Kurzwehr“ der Katzbalger, mit kurzem Griff, S-förmiger Parierstange und stumpf zulaufender Klinge oder die langmesserartige Bauernwehr, die als Stichwaffe benutzt wurde. Die gewaltigen Biehänder oder Biedenhander, bei geflammter Klinge Flamberge genannt, die länger als 1,60 Meter sein konnten, besaßen eine sehr lange und breite Klinge, die gerade oder geflammt sein konnte, einen sehr langen Griff mit langen, an den Enden gebogenen Parierstangen und zumeist Faustbügeln, mit denen geübte Fechter spezielle Manöver ausüben konnten. Die so ausgestatteten Doppelsöldner mussten auch ein Schreiben eines Meisters des Langschwertes vorzeigen, in dem bezeugt wurde, dass sie dieses Schwert beherrschen. Später dienten sie eher nur repräsentativen Zwecken, da die langen Schwerter äußerst unhandlich waren.

  Handfeuerwaffen

Im Gegensatz zu den Schweizern setzten die Landsknechte bereits früh auf die Verwendung von Handfeuerwaffen, nachdem die Armbrust 1507 durch Verordnung Kaiser Maximilians offiziell aus dem Gebrauch genommen wurde - obwohl diese schnell gespannt war, lautlos den Bolzen verschoss, keinen Pulverdampf verursachte, auch bei schlechtem Wetter einsetzbar war und eine verheerende Wirkung sogar gegen gepanzerte Reiter erzielen konnte. Ein Teil der Doppelsöldner war stattdessen mit Hakenbüchsen (Arkebusen) oder Musketen bewaffnet, bei denen es sich um Luntenschlossgewehre handelte, deren Kugeln eine Reichweite von etwa 400 Schritt hatten und auf kurze Entfernung ebenfalls Harnische oder Brustpanzer durchschlagen konnten. Allerdings setzten der schwere Rückstoß, der gefährliche Umgang mit dem Zündpulver und die zielgenaue Handhabung, die nur aufgelegt auf einer Stützgabel möglich war, Geschick, Kraft und Übung voraus. Die Gabel war so leicht, dass der Schütze sie neben der Büchse tragen konnte, und ließ sich beim Anschlagen leicht nach allen Seiten drehen. Während des Ladens hielt sie der Schütze an einer ledernen, über den linken Arm gestreiften Schleife. Zielen und Treffen war außer auf kürzeste Distanz jedoch eher Zufall. Da die Kugel Spiel haben musste, um die Arkebuse mühelos laden zukönnen, schlotterte das Geschoss beim Abfeuern im Lauf und verließ das Rohr in unkalkulierbarer Richtung. Das Laden war umständlich, und der Umgang mit den unhandlichen und 20 kg schweren Waffen mühsam und zeitaufwendig. Der Hakenschütze trug ein über die linke Schulter und quer über die Brust gehängtes Bandelier, an dem die Pulverflasche mit etwa einen Pfund Schwarzpulver für 40-50 Treibladungen sowie zapfenartige Zündkrautflaschen mit den einzelnen Pulverladungen hingen. Hinzu kam die mit den 80 g schweren, 30 mm dicken Bleikugeln gefüllte Ledertasche. Im weiteren Verlauf des 16. Jahrhunderts übernahmen manche Landsknechte auch Radschlosspistolen.

  Rüstung

Nur ein Teil der Landsknechte war durch einen Harnisch geschützt. Manche Pikeniere und Hellebardiere trugen Kettenhemd, Brigantine, Kürass beziehungsweise Korazin oder Brustpanzer, mitunter mit Beintaschen zum Schutz der Oberschenkel. Dabei wurde aus Kostengründen mitunter auf die Rückenplatte verzichtet. Der Preis eines Pikenierharnischs betrug üblicherweise zwölf Gulden, was dem Sold für drei Monate entsprach. Rege Verbreitung fand der Bischofskragen aus Kettengeflecht, der den Hals- und Schulterbereich bedeckte. Manche Landsknechte trugen eine stählerne Hirnhaube oder einen Eisenhut, bis sich zu Beginn des 16. Jahrhunderts als „Kopfbedeckung nach Burgunder Art“ die Sturmhaube und der Morion durchsetzten.

Die Hauptleute schützten sich meist durch einen nahezu vollständigen Harnisch, da sie in den vordersten Reihen der Formation kämpfen mussten und sich im Gegensatz zu den einfachen Landsknechten einen derartigen Körperschutz leisten konnten. Die Obristen legten bei der Wahl ihrer Rüstung großen Wert auf Repräsentation. Zu einem qualitativ hochwertigen Feldharnisch erwarben manche einen Rossharnisch für ihr Pferd.

  Artillerie

Die „Arckeley“ oder Artillerie eines Landsknechtheeres hatte eine rechtliche und organisatorische Sonderstellung inne.

Büchsenmeister oder Stückmeister dienten fest angestellt als Kriegsingenieure und Artillerieoffiziere. Unter ihrer Leitung arbeiteten Feuerwerker, Glockengießer, Schmiede, Pulvermacher, Zimmerleute und andere Handwerker. Kommandiert wurde sie von dem Obersten Zeugmeister, der bei der Plünderung einer eroberten Stadt ein Anrecht auf sämtliche intakten Geschütze und sonstige Waffen der besiegten Gegner hatte. Ein Drittel dieser Beute musste jedoch dem Obristen übergeben werden. Für den Transport der Geschütze war der Geschirrmeister zuständig, während der Zeugwart über die Munition und den eigenen Tross der Artillerie wachte.

Die Artilleristen verfügten über ein eigenes Rechtswesen und konnten nicht vom Provost belangt werden. Gelang es gar einem Landsknecht, der eines Verbrechens beschuldigt war, auf der Flucht vor dem Provost ein Geschütz zu berühren, konnte er sich für eine bestimmte Zeit in Sicherheit wähnen. Der Provost durfte ihn unter diesen Umständen innerhalb der darauf folgenden 72 Stunden nicht festnehmen, doch durfte sich der Landsknecht nicht mehr als 24 Schritte von dem Geschütz entfernen. Grund dieser aufschiebenden Wirkung gegen die Festnahme war, dass der Verfolgte durch Berühren des Geschützes zu verstehen gab, dass er Landsknecht der Artillerie sei, die innerhalb des Heeres über einen eigenen Tross verfügte und deren Landsknechte nicht vom Provost belangt werden konnten. Da Geschütze in der Regel nicht längere Zeit unbeaufsichtigt blieben, konnte der Verfolgte damit rechnen, dass innerhalb von 72 Stunden ein Angehöriger der Artillerie auf seinen Fall aufmerksam wurde. Der Artillerie war es auf diese Weise möglich, die Identität des vermeintlichen Artilleristen festzustellen und, falls es sich tatsächlich um einen Artilleristen handelte, ihn der eigenen Befehlsgewalt zwecks Aufklärung zuzuführen. Verstieß der Provost gegen dieses Gesetz, durfte der Kommandant der Artillerie aus Protest sämtliche Geschütze abziehen lassen.

Die Besoldung der Stückknechte war höher als die der restlichen Landsknechte, da sie an Plünderungen nicht teilnehmen durften. So erhielt ein Schneller, der die Geschütze nachladen musste, sechs Gulden monatlich, womit sein Sold 50 % höher war als der eines einfachen Landsknechts. Auch bei der Essensausgabe wurden die Artilleristen stets bevorzugt behandelt.

  Die „Tolle Grete“, ein Riesengeschütz aus dem 15. Jh.

Die Geschütze hatten oft klangvolle Namen, wie „Faule Magd“, „Chriemhilde“, „Spinnerin“, „Tolle Grete“ oder die „große Pumhardt“, welche heute im Heeresgeschichtlichen Museum in Wien ausgestellt ist. Es herrschte große Typen- und Begriffsvielfalt, für die Geschütze der Landsknechtheere versuchte Maximilian I. daher, einheitliche Bezeichnungen und Kategorien festzulegen.

Für den direkten Schuss im Flachfeuer (Rohrerhöhung bis 45°) dienten „Büchsen“ oder „Stücke“. Es gab die Scharfmetze, ein 70-pfündiges Belagerungsgeschütz, dessen Rohr von 16 und dessen Lafette von sechs Pferden gezogen wurde, sowie die Quarte, ein 40-Pfünder, von zwölf, beziehungsweise sechs Pferden gezogen. Es folgten die Feldgeschütze wie die 20-pfündige Notschlange, die 11-pfündige Feldschlange oder Serpent, die 8-pfündige Halbschlange, das 6-pfündige Falkonett. Daneben existierten Hauptbüchse, Notbüchse oder Nachtigall, Basiliske, Kartaune (eigentlich Quartane gleich Viertelsbüchse), Singerin, Falkaune, Ronterde, Pommer, Sau, Wagen-, Bock-, Not-, Zentner- und Riegelbüchse und das Ribauldequin oder Orgelgeschütz. Hinzu kam die ortsfest auf stabilen Holzbalken aufgebockte Bombarde zur Zerstörung von Festungswerken im direkten Schuss, oft hinter einem hochklappbaren Schirm aus stabilen Holzbalken, und die aus den Hussitenkriegen zur Verteidigung der Wagenburg übernommenen Tarasnitzen (Terrabüchsen) und Haufnitzen. Für das Steilfeuer (Rohrerhöhung >45°) gegen Festungen oder bei Belagerungen wurden Feuertöpfe oder Mörser, Böller, Roller und Wurfkessel verwendet, wobei zum Teil sogar pulvergefüllte Hohlkugeln als Sprenggeschosse verschossen wurden.

  Taktik

Die Formation der Landsknechtregimenter orientierte sich zunächst stark an den annähernd quadratischen Gewalt- oder Gevierthaufen der Schweizer, die über 5.000 Mann umfassen konnten. Das Zentrum der 18 Mann tiefen und breiten gevierten Ordnung oder des Gevierthaufens bestand aus den Hellebardieren und Pikenieren, wobei in den ersten und letzten Reihen die erfahrensten und besser gepanzerten Doppelsöldner postiert wurden. Diejenigen, die in den letzten Reihen standen, sollten ihre Vordermänner antreiben und fliehende Kameraden rücksichtslos umbringen. So ergab sich die Kampfkraft aus der Wucht der dichtgedrängten Spießträger, deren Stoßkraft durch den Druck der hinteren Glieder gesteigert wurde.

In jener Zeit, die weder militärisches Exerzieren noch feste Marschordnungen kannte, bildete Georg von Frundsberg seine Landsknechtshaufen gezielt aus: das Teilen in Vorhut, Hauptmacht und Nachhut, das Ansetzen der Spieße zum Stoß, das Bereitstellen der Schützen zum Feuerüberfall oder das Ausmachen von Schwachpunkten in der Kampfaufstellung des Feindes.

Zu Beginn des Gefechts traten die Arkebusiere vor und schossen Lücken in die gegnerischen Formationen. In den Ladepausen und im Nahkampf traten die Arkebusiere in das Geviert zurück und wurden von den Pikenieren geschützt. Nun drang der „Verlorene Haufen“ –- etwa 1/5 bis 1/10 der Gesamtstärke des Regiments focht unter der roten Blutfahne –- auf den Gegner vor. Freiwillige, verurteilte Straftäter und ausgeloste Landsknechte, oft nur mit Katzbalger und Zweihändern ausgerüstet, sollten als Todeskommando in besonders kritischen Gefechtssituationen, als Vorausabteilung beim Angriff oder als Nachhut beim Rückzug, die Kampfformation des Gegners im ersten Zusammenprall erschüttern.

Dann folgte die Hauptstreitmacht, der „Helle Haufen“. Vorn kämpfte der Hauptmann, als linker und rechter Flügelmann hielten die beiden Gemeinwebel zusammen mit dem Feldwebel die Ordnung in der bis zu sechs Glieder tief „geschichteten“ Formation aus zahlreichen Pikenieren, in deren Mitte sich eine Anzahl von Hellebardieren sowie einer kleinen Elite von Zweihandschwertkämpfern, seltener Rondartschieren oder Tartschenieren mit Kurzspieß und rundem Schild, verbarg, um nach dem ersten Zusammenprall tiefe Breschen in die feindlichen Linien zu schlagen. Beim Zusammenprall der gegnerischen Gewalthaufen entstand ein gewaltiges Drängen, Hauen und Stechen: mitunter stürzte auf einer oder beiden Seiten das erste Glied zu Boden, das zweite und dritte Glied drangen nach, auch die hinteren Glieder drückten und drängten. Mann an Mann fest aneinandergepresst, fast ohne die Waffe gebrauchen zu können, verkeilten sich die vordersten Glieder; da diese gut gerüstet waren, zerbrachen beim ersten Anprall zum Teil die Spieße, wurden in die Luft abgedrängt oder glitten trotz der eingeritzten Kerben rückwärts den Knechten durch die Hand.

Das Fähnlein, der taktische Gefechtsverband für den Gewalthaufen, umfasste im Idealfall 300 Pikeniere und 100 Doppelsöldner, darunter 50 Arkebusiere und 50 Hellebardiere, doch verschob sich das zahlenmäßige Gewicht im Laufe der Zeit zugunsten der Arkebusiere. Da die Linien mit etwas Abstand hintereinander aufgestellt waren, sollte der Haufen auch dann noch standhalten können, wenn die vordersten Reihen der Pikeniere bereits durchbrochen waren. Im Zentrum der Schlachtordnung schwenkte der Fähnrich hoch über dem Haupt die Fahne, das für Freund und Feind sichtbare Feldzeichen, welches im sich nun ergebenden dramatischen Schlachtgetümmel den buntgemischten Landsknechthaufen zusammenhalten musste. An seiner Seite marschierte das Spiel: Der Trommler oder Trummetschlager mit der hohen hölzernen, kalbfellbespannten Trommel am Bandelier, vor der Brust die Trommelstöcke eingesteckt, wenn er nicht gerade den fünfschlägigen Marschtakt schlug, daneben schritt der Feldpfeifer, der mit seiner sechslöchrigen, zylindrisch gebohrten Querpfeife gemeinsam mit dem Trommler den Schlachtenlärm zu übertönen und die Befehlssignale weiterzugeben hatte.

Auf offenem Feld eingesetzt war die Artillerie unbeweglich, schwerfällig und damit verwundbar, und ihr Feuer mit massiven Kugeln gegen bewegliche Ziele zeigte nur bedingt Wirkung. Die Fertigkeit des Richtens war nur gering entwickelt, die Kugeln gingen zu hoch; die Gewalthaufen der Infanterie legten sich hin, wenn sie im Geschützfeuer zu halten hatten, oder versuchten es zu unterlaufen, so dass das Geschütz oft zu nicht mehr als einem Schuss kam.

Zum Transport eines Geschützes brauchte man noch bis zu zehn Pferde. Als Kaiser Maximilian im Jahre 1507 ins Feld rückte, soll nur die Hälfte seiner Artillerie bespannt gewesen sein, so dass die Gespanne nach dem in Stellung bringen der ersten Hälfte wieder umkehren und die zweite Hälfte der Geschütze vorbringen mussten.

Der Gefechtswert der Artillerie war daher in längeren Stellungsgefechten und Belagerungen deutlich höher. Hierbei wurden für die Artillerie Notbollwerke oder Bastionen angelegt, gegen Gewehrfeuer und als Splitterschutz dienten Schanzkörbe und Palisadenzäune. Die Feldbefestigungen wurden oft durch Schanzbauern oder Trossleute angelegt.

Drohte die Umzingelung des Gevierthaufens durch gegnerische Truppen, bildeten die Landsknechte den kreisförmigen „Igel“, auch „Rädlein“ genannt. Dabei zogen sich die Arkebusiere hinter die Pikeniere zurück, die mit aufgestützter Waffe den Angriff abwarteten. Als fester Stützpunkt, Verteidigungsstellung und Zufluchtsort diente zudem nach hussitischem Vorbild die Wagenburg.

Die Landsknechtführer perfektionierten die Kampftaktik nach dem Vorbild des spanischen Feldherren Gonzalo Fernándo de Córdoba. Dieser hatte bereits 1495 2.000 Landsknechte von Maximilian I. zur Verfügung gestellt bekommen, um mit ihrer Hilfe die spanische Infanterie zu reformieren. Tatsächlich erlangte die spanische Infanterie innerhalb weniger Jahre einen herausragenden Ruf. Zu den Reformen von Córdoba zählte die Entwicklung der so genannten Tercio-Formation. Dabei wurde der Gevierthaufen verkleinert, so dass er sich besser manövrieren ließ. Zum Schutz der Flanken und zur Erhöhung der Feuerkraft postierten sich an den Ecken des Gevierthaufens Arkebusiere. Die so entstandenen Tercios verteilten sich schachbrettartig auf dem Schlachtfeld, um sich gegenseitig Feuerschutz geben zu können. Bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein kämpften die Fußsoldaten der meisten europäischen Armeen in der Tercio-Formation, die auch als „Spanisches Viereck“ bekannt war.

  Lebensumstände

  Gesellschaftliche Herkunft und Stellung

Bei den Landsknechten handelte es sich oft um einfache Handwerker und Gesellen, Kleinkriminelle und Bauernsöhne, die sich von dem relativ hohen Sold und etwaigen Plünderungen eine finanzielle Alternative erhofften, aber auch um junge Adelssöhne, die von der Erbfolge ausgeschlossen waren. Einfache Landsknechte lebten jedoch im Regelfall am Rande der Armut, da sie ihre Ausrüstung und Nahrung zu überhöhten Preisen kaufen mussten. Zudem waren sie in der Bevölkerung Außenseiter, denen man bestenfalls Misstrauen entgegenbrachte. Sollten ursprünglich nur ausdrücklich unbescholtene und ehrliche Männer geworben werden, stellte man später jedes Gesindel ein; Landsknechte galten daher zunehmend als Sinnbild der Unmoral und Gotteslästerlichkeit. In deutschen Kreuzigungsgemälden des 16. Jahrhunderts war es üblich, die römischen Soldaten als Landsknechte darzustellen. Sebastian Franck beschreibt sie in seiner Chronica des gantzen Teutschen lands entsprechend:

„Es ist durch die bank hindurch alweg und alzeit ein böss unnütz volk, nit wenige dann münch und pfaffen. Ist es im krieg, so ist under tausend kaum einer an seinem sold begnuegig, sunder stechen, hawen, gotslestern, huoren, spielen, morden, brennen, rauben, witwen und weisen machen, ist ir gemein handwerk und höchste kurzweil.“

In Friedenszeiten waren die Landsknechte verachtet und galten nur wenig mehr als Landstreicher. Auch außerhalb des Krieges benahmen sie sich nach eigenen Moralvorstellungen und nahmen sich etliche Freiheiten heraus. Waren die Landsknechte nach dem Ende eines Feldzuges oder Krieges von ihren militärischen Pflichten entbunden, so sahen sie sich gezwungen, zu „garten“, also bettelnd oder plündernd durch das Land zu ziehen. Kriegversehrten blieb nur ein Leben als Bettler übrig. Das Problem der umherziehenden Söldnerbanden, unter denen vor allem die bäuerliche Bevölkerung zu leiden hatte, konnte bis weit in das 17. Jahrhundert hinein nicht gelöst werden. Entsprechend schreibt Sebastian Franck weiter:

„Kummen sie denn nach dem kreg mit dem bluotgeld und schweiss der armen heim, so machen sie ander leut mit inen werklos, spacieren müessig in der statt creuzweiss umb mit jedermann ärgernus, und sind niemand nicht nutz denn den würten und stellen sich, als sei inen geboten, sie sollen eilends wider verderben. Die andern, denen die beut nicht geraten ist, laufen daussen auf der gart um, das zuo Teutsch bettlen heisst, des sich ein frommer heid, will geschweigen ein christ, in sein herz hinein schämt.“

Philipp Herzog von Kleve warnte:

„Von gemeynen knechten […] waiß ich nichts besseres, wann das ain Jeder herr sich vor Inen, alls vil Jm mueglich, huete, wann er aber sy uß unvermeidlicher notturft haben muss, alßdann betzal er sy wol, gebrauch sy nach der hant, und straff die verbrechen ubel.“

Neben die soziale Randstellung der Landsknechte trat ihre äußerst geringe Lebenserwartung. Bereits eine leichte Verletzung im Kampf konnte eine Wundinfektion zur Folge haben, die zum Tod des Betroffenen führte. Eine nennenswerte medizinische Versorgung oder gar Lazarette existierten nicht. Hinzu kamen Seuchen, die vor allem bei längeren Belagerungen zahlreiche Menschen dahinrafften. Auch Geschlechtskrankheiten waren äußerst verbreitet. Eine zeitgenössische Redensart wies nicht zu Unrecht darauf hin, dass man nur selten alte Landsknechte sieht.

Hans Sachs dichtete „Wilder Leute hab ich nie gesehen. / Ihre Kleider aus den wildesten Sitten, / Zerflammt, zerhauen und zerschnitten. / Einsteils ihr Schenkel blecken (entblößen) täten, / Die andern groß weit Hosen hätten, / Die ihnen bis auf die Füß herabhingen, / Wie die gehosten Tauber gingen. / Ihr Angesicht schrammet und knebelbartet, / Auf das allerwildest geartet; / In summa: wüst aller Gestalt, / Wie man vor Jahren die Teufel malt.“[10]

  Landsknechtmode

  Landsknecht 1530

Landsknechte drückten ihre Verwegenheit durch extravagantes, provozierendes Erscheinungsbild aus. Ihre äußerst bunte Bekleidung bestand aus gepufften und geschlitzten Hemden und Hosen, zu denen sie eine Bundhaube bzw. schräg darüber ein breitkrempiges mit Federn und Wollbüschen bunt geschmücktes Barett aufsetzten. An den Füßen trugen sie die nach ihrer Form benannten Kuhmaulschuhe. Da es keine Uniformen gab, unterschieden sich die Knechte im Kampf an einem Band bestimmter Farbe, das quer über der Brust getragen wurde. Um sich von Zivilpersonen zu unterscheiden galt das Reisig als Erkennungszeichen des bewaffneten Haufens. Die kaiserlichen Truppen Österreichs trugen ein Tannenzweiglein als Reisig weit bis nach dem Dreißigjährigen Krieg. Noch im Ersten Weltkrieg war das Tannenzweiglein Symbol des österreichischen Militärs, die ungarischen Grenztruppen trugen es noch bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges.[11]

Typisch waren auch das vor der Brust verschnürte Lederwams und bunt gefärbte Socken. Der Ursprung der geschlitzten Mode ist unklar; so wird vermutet, dass die enge Kleidung des späten 15. Jahrhunderts im Kampf äußerst hinderlich war. Die Landsknechte schlitzten sie deshalb auf, banden sich Stofffetzen um die Ärmel und ließen die dicken Unterstoffe herauspludern. Beliebt war auch zweifarbig geteilte Kleidung, „Mi-Parti“ genannt. Die auffällige gepuffte und geschlitzte Kleidung der Landsknechte, die eine imponierende Wirkung erzielen sollte, wurde in adeligen Kreisen als Anmaßung betrachtet. Auf Initiative Maximilians I. billigte ihnen der 1503 tagende Reichstag zu Augsburg jedoch das Recht zu, sich nach eigenem Gutdünken zu kleiden. Die Bekleidung war absolut uneinheitlich, lediglich die Offiziere waren meist durch eine bunte Schärpe erkennbar. Gelegentlich schnitten sich die „Spießer“ oder „Spießgesellen“ ihr Beinkleid dicht über dem linken Knie ab, um die Pike besser handhaben zu können und den Stolz auf ihren Stand kund zu tun. Der Hosenlatz der meisten Landsknechte suggerierte ein besonders großes Geschlechtsteil, was insbesondere Geistliche mit Entsetzen zur Kenntnis nahmen. Die Kleidung der Landsknechte beeinflusste die zivile Mode des damaligen Europas stark und wurde sogar in Stahl nachgebildet. So entstanden „gepuffte und geschlitzte“ Paraderüstungen, die repräsentativen Zwecken dienten. Die Mode der Schamkapseln geht auf die Landsknechte zurück, die ihren Hosenlatz als Erste auspolsterten.

  Berühmte Landsknechte und Landsknechtsführer

  Literatur

  • Thomas Arnold: The Renaissance at War, London 2002, ISBN 0-304-36353-7
  • Ernst Götzinger: Reallexikon der deutschen Altertümer, Leipzig 1885, daraus die Zitate von Sebastian Franck: Chronica des gantzen Teutschen lands, Bern 1539
  • Baumann, Reinhard: Landsknechte. Ihre Geschichte und Kultur vom späten Mittelalter bis zum Dreißigjährigen Krieg, München 1994
  • Blau, Friedrich: Die deutschen Landsknechte, Görlitz 1882, Nachdruck Wien 1985, ISBN 3-88851-032-5
  • Burschel, Peter: Söldner im Nordwestdeutschland des 16. und 17. Jahrhunderts. Sozialgeschichtliche Studien, Göttingen 1994
  • Delbrück, Hans: Geschichte der Kriegskunst: Das Mittelalter. Die Neuzeit ISBN 3-937872-42-6
  • Fiedler, Siegfried: Taktik und Strategie der Landsknechte, Augsburg 2002
  • Fronsperger, Lienhart: 'Die Kaiserlichen Kriegsrechte’, 1552
  • Fronsperger, Lienhart: ‘Fünff Bücher von Kriegsregiment und Ordnung', 1566
  • Hochheimer, Albert: Verraten und verkauft. Die Geschichte der europäischen Söldner, Henry Goverts Verlag, Stuttgart 1967
  • Kroll, Stefan/ Krüger, Kersten (Hrsg.): Militär und ländliche Gesellschaft in der frühen Neuzeit, Hamburg 2000
  • Liebe, Georg: Soldat und Waffenhandwerk, Leipzig 1899
  • Douglas Miller, John Richards: Landsknechte 1486-1560, St. Augustin 2004, ISBN 3-87748-636-3
  • Müller, Reinhold und Lachmann, Manfred: Spielmann, Trompeter, Hoboist, Berlin (Ost) 1988, ISBN 978-3-327-00852-2
  • N.N.: Der große Brockhaus (Band 11), Leipzig 1932
  • Ortenburg, Georg: Waffe und Waffengebrauch im Zeitalter der Landsknechte, Koblenz 1984
  • Pleticha, Heinrich: Landsknecht Bundschuh Söldner - Die große Zeit der Landsknechte, die Wirren der Bauernaufstände und des Dreißigjährigen Kriegs, Würzburg 1974, ISBN 3-401-03714-5
  • Quaas, Gerhard: Das Handwerk der Landsknechte. Waffen und Bewaffnung zwischen 1500 und 1600, (Militärgeschichte und Wehrwissenschaften Band 3), Osnabrück 1997. ISBN 3-7648-2508-1
  • Rogg, Matthias: Landsknechte und Reisläufer: Bilder vom Soldaten: ein Stand in der Kunst des 16. Jahrhunderts, Paderborn u.a. 2002. ISBN 3-506-74474-7
  • Schmidtchen, Volker: Kriegswesen im späten Mittelalter. Technik, Taktik, Theorie, Weinheim 1990. ISBN 3-527-17580-6
  • Stöcklein, Hans: Der deutschen Nation Landsknecht, Leipzig: Bibliographisches Institut (1935).
  • Von Seggern, Birgit: Der Landsknecht im Spiegel der Renaissancegrafik, Bonn 2003

  Weblinks

 Commons: Landsknecht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikisource: Die „frommen“ Landsknechte – Bericht über das Leben von Landsknechten in der Zeitschrift Die Gartenlaube von Karl Ueberhorst, 1881

  Einzelnachweise

  1. http://www.landsknechte.at/hist.php?page=lkdoc03 (3. Januar 2010)
  2. http://www.landsknechte.at/hist.php?page=lkdoc02
  3. „Faisons le limechon ä la mode d'Allemagne“ und „chacun avalle sa picquell“ zitiert nach Max Laux, Der Ursprung der Landsknechte, In, Zeitschrift für Kulturgeschichte 8 (1901) S. 12, zitiert gem. [1]
  4. „Damals wurde Konrad Gächuff von der Tagsatzung verklagt, er habe geäußert, er wolle schwäbische, und andere Landsknechte so ausrüsten und unterrichten, dass einer derselben mehr wert sei, als zwei Eidgenossen.“ Vgl. [2]
  5. http://members.kabsi.at/seeau/Encyclopaedia/Kompendien/Lexikon-Landsknechte.htm
  6. vgl. [3]
  7. vgl [4]
  8. [5]
  9. http://members.kabsi.at/seeau/Encyclopaedia/Kompendien/Lexikon-Landsknechte.htm
  10. vgl. [6]
  11. http://members.kabsi.at/seeau/Encyclopaedia/Kompendien/Lexikon-Landsknechte.htm
   
               

 

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