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Mehrwertsteuer (n.f.)
Akzise, MwSt., Verbrauchssteuer, MWSt (Buchstabenwort)
⇨ Mehrwertsteuer (Schweiz) • Mehrwertsteuer-Eigenmittel • Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem
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Mehrwertsteuer (n.)
impôt indirect (fr)[Classe]
impôt et taxe (fr)[Classe...]
Wikipedia - ver também
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Eine Mehrwertsteuer ist eine auf mehreren Stufen der Wertschöpfung erhobene Steuer, für deren Festsetzung die Einnahmen von Unternehmen mit Ausgaben der Unternehmen verrechnet werden.[1]
Die Mehrwertsteuer ist der Umsatzsteuer ähnlich (und in Deutschland auch im Umsatzsteuergesetz geregelt), diese allerdings wird bei jedem Zwischenverkauf auf den gesamten Umsatz erhoben, wodurch sie sich bei mehreren Zwischenverkäufen kumuliert. Die Mehrwertsteuer hingegen wird zwar auch auf den gesamten Umsatz erhoben, jeder Zwischenverkäufer kann sich jedoch die von ihm selbst bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer erstatten (bzw. sie gegen die eigene Mehrwertsteuerschuld anrechnen) lassen, so dass er selbst nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis versteuert, also den von ihm geschaffenen Mehr-Wert.
Die Idee einer Mehrwertsteuer geht auf Carl Friedrich von Siemens zurück. Als von Siemens 1919 die Umsatzsteuer kritisierte, war die Steuerlast noch umso höher, je mehr Unternehmen ein Produkt auf dem Weg zum Endkunden durchlief.[2] Dies begünstigte Großunternehmen mit hoher Fertigungstiefe (deren interne Stationen prinzipbedingt nicht besteuert wurden) und verzerrte somit den Wettbewerb.
Erst Ende der 1940er Jahre begann man, von dieser Praxis abzurücken. Frankreich machte diese ersten Schritte, allerdings ohne alle Wirtschaftszweige einzubeziehen. Die erste alle Wirtschaftszweige umfassende Mehrwertsteuer wurde 1953 in Michigan eingeführt.[3]
Um die Jahrtausendwende erhoben rund 120 Staaten eine Mehrwertsteuer und erzielten daraus durchschnittlich rund 25 % ihrer Steuereinnahmen.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Von der Summe der Erlöse eines Unternehmens werden anrechenbare Ausgaben abgezogen und am verbleibenden Betrag die Mehrwertsteuer bemessen.[1] Diese Methode wurde unter anderem bei der 1953 bis 1975 im US-Bundesstaat Michigan geltenden Mehrwertsteuer[4] und wird bei der Mehrwertsteuer in Japan angewendet.
Die Erlöse eines Unternehmens werden zusammengezählt und dabei gegebenenfalls angepasst; anhand der Summe wird die Wertschöpfung abgeschätzt und die Mehrwertsteuer bemessen.[1] Nur New Hampshire erhebt eine allgemeine Mehrwertsteuer, die nach dieser Methode festgesetzt wird. Einige Staaten wenden sie bei Mehrwertsteuern an, die auf den Finanzsektor beschränkt sind.
Die Unternehmen stellen Rechnungen aus, auf denen anteilige Mehrwertsteuer bescheinigt wird.[1] Wenn die Mehrwertsteuer auf Einnahmen gegenüber der Mehrwertsteuer auf Ausgaben überwiegt, zahlt das Unternehmen die Differenz an die Finanzbehörden. Im umgekehrten Fall zahlen die Finanzbehörden dem Unternehmen die Differenz aus. Diese Methode ist am weitesten verbreitet und wird beispielsweise von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angewendet.[5]
Bei diesem Typ wird die auf Investitionsgüter gezahlte Mehrwertsteuer nicht verrechnet. Die erste Mehrwertsteuer überhaupt war von diesem Typ. Er wurde beispielsweise auch in China und Brasilien eingeführt.[1]
Bei diesem Typ wird die gezahlte Mehrwertsteuer nur im Rahmen des Wertverlusts verrechnet.[1] Die 1953 in Michigan eingeführte Mehrwertsteuer war von diesem Typ.
Bei diesem Typ wird die gezahlte Mehrwertsteuer grundsätzlich unbeschränkt verrechnet. In der Praxis kommen jedoch Einschränkungen vor, die zum Teil beabsichtigt sind und zum Teil auf Verwaltungsmängeln beruhen.[1] Unter Einbeziehung unvollkommener Umsetzungen ist dieser Typ der Verbreitetste.
Der Begriff Mehrwertsteuer wird im deutschsprachigen Raum vereinzelt als Märchensteuer verballhornt.[6]
Conteùdo de sensagent
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