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Ministerpräsident (n.m.) (Politik)
Ministerpräsidentin (Politik), Premier (Politik), Premierminister (Politik), Premierministerin (Politik)
⇨ Amir Kabir (Ministerpräsident) • Anders Sandøe Ørsted (Ministerpräsident) • Bayerischer Ministerpräsident • Bernhard Vogel (Ministerpräsident) • Hessischer Ministerpräsident • Isländischer Ministerpräsident • Ministerpräsident (Norwegen) • Ministerpräsident (Slowenien) • Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen • Ministerpräsident von Russland • Peter Müller (Ministerpräsident)
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Ministerpräsident (n.) [Politik]
Regierungschef; Regierungschefin[Classe]
chef de gouvernement français (fr)[Thème]
France (fr)[termes liés]
Wikipedia
Als Ministerpräsidenten oder Premierminister bezeichnet man allgemein das politische Amt des Regierungschefs in parlamentarischen oder semi-präsidentiellen Staaten.
In Deutschland ist der Ministerpräsident der Regierungschef eines Landes, eine Funktion, die in Österreich Landeshauptmann genannt wird.
Anders als in dieser Bedeutung des Regierungschefs mit seinen weit reichenden Kompetenzen wird der Titel Premierminister in manchen präsidentiellen Regierungssystemen (Beispiele: Peru oder Republik China) zur Bezeichnung eines Regierungsbeamten verwendet. Dessen Pflichten bestehen dann ausschließlich in der Umsetzung der Direktiven des Präsidenten sowie in der Administration der öffentlichen Verwaltung.
Eine „Zwischenform“ zwischen präsidentiellen und parlamentarischen Systemen ist das semipräsidentielle Regierungssystem, in dem Staatsoberhaupt und „Regierungschef“ beide einen Anteil an der Regierungsführung haben. Eine Situation in einem solchen Regierungssystem, in der der Präsident und der Premierminister unterschiedlichen politischen Richtungen angehören, wird als Kohabitation bezeichnet.
Die weibliche Form ist Ministerpräsidentin und Premierministerin. Die Anredeformel für Frauen ist „Frau Ministerpräsidentin“ beziehungsweise für Männer „Herr Ministerpräsident“.
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Die Bezeichnungen Ministerpräsident und Premierminister werden als Übersetzung für die entsprechenden Ämter in nicht deutschsprachigen Ländern in der Regel synonym verwendet, wobei Premierminister eher dann vorherrscht, wenn bereits die Ausgangssprache eine entsprechende Wortbildung verwendet.
Der erste britische König aus dem Haus Hannover, Georg I. (1714–1727), hatte nur geringe Englischkenntnisse und verstand so die Kabinettsitzungen nicht. Daher überließ er seinem Ersten Minister, Sir Robert Walpole, mit dem er Französisch sprach, die Ausübung der Regierungsgeschäfte. Der Begriff Prime Minister wurde zwar nie verwendet, doch Walpole eignete sich während Georgs Amtszeit die Macht eines Regierungschefs an. Die Macht des Premierministers stieg unter den folgenden Monarchen weiter. Georg III. (von 1760 bis 1801 König von Großbritannien und Irland, danach bis zu seinem Tod König des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland) versuchte vergeblich, sie einzuschränken; gegen seinen Willen musste er vom Premierminister designierte Minister ernennen.
Unter Königin Viktoria (Königin von von 1837 bis 1901) verfügte der Premier über ähnliche Kompetenzen wie heute.
In verschiedenen parlamentarischen Systemen, insbesondere dem Westminster-Modell, ist der Premierminister Regierungschef, während das Staatsoberhaupt im Wesentlichen zeremonielle Aufgaben innehat.
Premierminister gibt es auch in konstitutionellen und parlamentarischen Monarchien (wie zum Beispiel im Vereinigten Königreich, Australien, den Niederlanden, Belgien und Thailand), und in Republiken, in denen der Staatschef ein gewählter oder ernannter Beamter mit mehr oder weniger Machtbefugnissen ist. In einem präsidentiellen System hingegen steht der Präsident (oder seine Entsprechung) sowohl dem Staat als auch der Regierung vor.
In parlamentarischen Demokratien wird der Ministerpräsident durch das Parlament gewählt (z. B. in den deutschen Ländern, in Spanien, Italien), in semi-präsidentiellen Demokratien wie Frankreich oder Russland wird er durch den Präsidenten bestimmt.
In den einzelnen Staaten gibt es mehrere Möglichkeiten, Premierminister zu werden:
Der deutsche Regierungschef hieß von Februar bis August 1919 Reichsministerpräsident; in der Weimarer Verfassung wurde wieder die vorherige Bezeichnung Reichskanzler verwendet.
In der föderalen Bundesrepublik Deutschland sind die Länder als eigenständige, teilsouveräne Gliedstaaten mit parlamentarischem Regierungssystem verfasst. In den Flächenstaaten heißen ihre Regierungschefs Ministerpräsident. In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen: Der Bremer und der Hamburger Regierungschef heißen offiziell „Präsident des Senats“, in Bremen trägt er, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Bremer Senats, den Titel „Bürgermeister“, in Hamburg den Titel „Erster Bürgermeister“; der Regierungschef des Landes Berlin ist der „Regierende Bürgermeister“.
Der Regierungschef wird vom Landesparlament (Landtag in den Flächenländern; in Berlin Abgeordnetenhaus, Bremen und Hamburg Bürgerschaft) für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Er bestimmt die Minister seines Kabinetts (in den Stadtstaaten: Senatoren), das in einigen Ländern anschließend vom Landtag bestätigt werden muss, und bestimmt in den meisten Ländern die Leitlinien der Regierungsarbeit. Neben dieser eigentlichen Regierungstätigkeit nimmt er regelmäßig die Vertretung seines Landes im Bundesrat wahr und übt dadurch starken Einfluss auf die Bundespolitik in Deutschland aus.
Das dem Ministerpräsidenten auf Bundesebene entsprechende Amt ist das des Bundeskanzlers, obgleich der Ministerpräsident gleichzeitig repräsentative Aufgaben wahrzunehmen hat, die auf der Bundesebene zum Amtsbereich des Bundespräsidenten gehören.
Siehe auch: Liste der Ministerpräsidenten der deutschen Länder
Listen von Amtsträgern nach Ländern
Listen von Amtsträgern für andere Länder
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