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Die Städtebauförderung ist ein differenziertes Förderprogramm des Bundes und der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung von Städten, aber auch Dörfern
Der Bund, die Länder und die Städte messen der Städtebauförderung eine große städtebauliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Bedeutung zu.
Inhaltsverzeichnis |
Nach der Behebung der ersten großen Wohnungsnot in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg war es erforderlich, sich mehr den städtebaulichen Zusammenhängen zu widmen. Die Städtebauförderung wurde erstmals – zunächst in Modellstädten (1969) - und dann bundesweit als Rechts- und Fördersystem mit dem Beschluss des Städtebauförderungsgesetzes am 19. Juni 1971 eingeführt und konnte bis 1990 bereits große Erfolge bei der Sanierung der Stadtkerne verzeichnen. Dabei wurden von Bund, Länder und Gemeinden über 14 Mrd. Euro bereitgestellt. Nach der Wiedervereinigung lag der Schwerpunkt der Stadterneuerungspolitik in den neuen Bundesländern. In über 1.200 Fördergebieten wurden von 1991 bis 2006 über 20 Mrd. Euro Programmmittel in den neuen Ländern eingesetzt.
Im Jahr 2006 hat der Bund 546 Mio. Euro an finanziellen Verpflichtungen als Finanzhilfen für Ost- und Westdeutschland bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Länder und die Gemeinden durch ähnlich hohe Mittel komplimentiert. Einige Länder stellen durch eigene Länderprogramme weitere Mittel bereit. Durch die finanziellen Mittel der Bauherren und durch Anstoßwirkungen wird eine 4- bis 5-fache Investitionswirkung der Finanzhilfen von Bund, Länder und Gemeinden erreicht.
2010 wurde die Halbierung der mittlerweile auf 610 Mio. Euro gestiegenen Städtebauförderung durch den Bund vom Bundesrat abgelehnt.[1] Im Haushalt 2011 sind 455 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen vorgesehen, die durch Mittel der Länder und der Gemeinden in etwa gleicher Höhe komplimentiert werden.[2]
Die städtebauliche Erneuerung soll die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, die Revitalisierung der Zentren und Nebenzentren und die Verbesserung des Wohnumfeldes in den betroffenen Gebieten ermöglichen. Ohne die finanziellen Hilfen, aber auch durch die Anreize von Bund und Ländern waren und sind die Gemeinden nicht in der Lage, diese Aufgaben zu bewältigen.
Ziel war und ist es, den Bedeutungsverlust der Innenstädte in ihrer Funktion als soziale, wirtschaftliche, kulturelle und politische Mitte der Region aufzuhalten. Durch Vielfalt und Funktionsmischung sollen sie Orte der Begegnung und Identifikation bleiben, so dass Stadtleben zum Stadterlebnis wird. Statt Einkaufen in Ladenzentren auf der grünen Wiese sollen auch diese Aktivitäten sich in den Zentren besser entwickeln können. Durch den Erhalt und die Stärkung der vorhandenen Stadtteile kommt der Städtebauförderung eine hohe ökologische Bedeutung zu.
Erreicht werden diese Ziele durch die allgemeinen Programme der Städtebauförderung, durch Finanzhilfen des Bundes und der Länder sowie Mitteln der Gemeinden in Form von Bund-/Länderprogrammen und reinen Länderprogrammen. Dazu kommen die finanziellen Mittel der privaten und gewerblichen Bauherren. Mit einem Euro aus den Programmen werden Investitionen in Höhe von 4 bis 5 Euro bewirkt. Die ökonomische Bedeutung der Programme - vor allem auch um Investitionen anzuregen - ist sehr hoch. Städtebauförderungsprogramme haben insgesamt gesehen eine soziale, kulturelle, ökologische, ökonomische und politische positive Wirkung.
Anwendung finden diese Programme in den Sanierungs-, Entwicklungs- und Fördergebieten in mehreren tausend Gemeinden in allen Bundesländern.
Durch das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz sollte zunächst in den neuen Ländern die Einheit zwischen Stadt- und Gebäudesanierung und Denkmalschutz in besonders bedeutsamen, historischen Stadtkernen (wie z. B. in Angermünde, Arnstadt, Boizenburg, Erfurt, Freyburg, Görlitz, Grimma, Güstrow, Havelberg, Meißen, Neuruppin, Potsdam, Putbus, Quedlinburg, Schwerin, Stralsund, Weimar, Wismar) bewirkt werden. Ein Beirat unter Vorsitz von Prof. Gottfried Kiesow und Michael Bräuer begleitet dieses Programm. Von 1991 bis 2005 wurden in 162 Städten der neuen Länder rund 1,5 Mrd. Euro Fördermittel eingesetzt.
Am 9. Juni 2010 teilte Bundesminister Peter Ramsauer den Mitgliedern des „Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung“ mit, daß die Bundesmittel für die Städtebauförderung in den Folgehaushalten des Bundes um 50 % gekürzt werden sollen – der Städtebauliche Denkmalschutz wäre davon im Umfang von 50 Mio. Euro pro Jahr betroffen. Da diese Mittel üblicherweise von Ländern, Kommunen und anderen fördernden Institutionen projektergänzend auf die doppelte bis dreifache Summe ergänzt werden, die dann ebenfalls wegfielen, warnte der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Gottfried Kiesow, in einer Presseerklärung vor einem Kahlschlag. „Die von Bundesminister Ramsauer angekündigte Halbierung der Programmmittel in der Städtebauförderung ist ein Fehler“, so Kiesow. Die Kürzung „gefährdet den Erhalt unseres kulturellen Erbes“.[3][4]
Der gegenwärtige massive gesellschaftliche und ökonomische Wandel verändert die sozialen und räumlichen Strukturen in den Städten und stellt die Stadtteilentwicklung vor neuen Herausforderungen. Seit 1999 im Osten und ab 2004 im Westen gibt es deshalb das ergänzende Programm „Die Soziale Stadt“ zur Förderung von Stadtteilen mit einem besonderen sozialen Entwicklungsbedarf. Hier wurden in 392 Gebieten von 267 Gemeinden verschiedene Politikfelder mit einem neuen integrativen Ansatz zur sozialen Stabilisierung städtischer Problemgebiete verbunden. Das Programm zielt darauf ab, die physischen Wohn- und Lebensbedingungen sowie die wirtschaftliche Basis in den Stadtteilen zu stabilisieren und zu verbessern, die Lebenschancen durch Vermittlung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen zu erhöhen und Image, Öffentlichkeitsarbeit, und Identifikation der Quartiere zu stärken.
Im Laufe der jahrhundertelangen Geschichte wurden die Städte permanent und entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen umgebaut. Nun aber sind neue, tief greifende Entwicklungen in den Städten zu verzeichnen, gekennzeichnet durch starke Bevölkerungsverluste, Wohnungsleerstand und große Brachflächen. Deshalb ist Stadtumbau Ost wie West generell ein neues Thema mit dem Ziel, die Aufwertung der Stadtquartiere zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der Einwohner und der Funktionsfähigkeit der Stadtquartiere herbeizuführen, dieses auch im Zusammenhang mit dem Rückbau (Ost: 350.000 Wohnungen) von auf Dauer nicht mehr benötigten Wohnungen. Von 2002 bis 2005 wurden in den neuen Ländern 342 Gemeinden mit einem Fördervolumen von rd. 2,5 Mrd. Euro bedacht. In den Westländern startete dieses Programm 2004 zunächst mit 16 Pilotstädten und Finanzhilfen in Höhe von 40 Mio. Euro.
Eine ganzheitliche, sich ständig anpassende städtebauliche Planung als integrierter Prozess aller Akteure ist der Beginn und die Begleitung jeder städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Kriterien für die Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind die städtebaulichen Missstände (Substanz- und Funktionsschwächen), die baukulturelle Bedeutung der Gebiete, die einheitliche und zügige Vorbereitung, die qualitätsvolle Durchführung der Sanierung, ein fest umgrenztes Sanierungs- oder Fördergebiet und ein breites öffentliches Interesse.
Die betroffenen Bürger werden intensiv in die Entwicklung der Gesamtmaßnamen einbezogen. Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing, Stadtteilmanagement sowie Koordination und Kooperation aller Beteiligten dienen dazu, das Verständnis zu fördern, den Durchführungsprozess zu optimieren und finanziell zusätzliche Mittel zu aktivieren.
Zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen werden zumeist Sanierungs- oder Entwicklungsträger beauftragt.
Die rechtliche Grundlage für Sanierungs-, Entwicklungs- und Fördergebiete sowie für deren Förderung finden sich im „Besonderen Städtebaurecht“ des Baugesetzbuch (§§ 136 bis 191 BauGB), in den Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die Gewährung von Finanzhilfen, in den Städtebauförderungsrichtlinien und Erlassen der Länder, in deren jährlichen Länderprogrammen sowie in den Richtlinien und Satzungen der Gemeinden.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind nach § 136 Abs. 1 BauGB Maßnahmen in Stadt und Land, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet werden soll, wobei die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen muss.
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