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Vulgarität (Adjektiv: „vulgär“; synonym „ordinär“,[1] zumeist adjektivisch gebraucht) bezeichnet die Eigenschaft des Unkultivierten, Gewöhnlichen, Niederen oder auch Unflätigen. Vulgär im letzteren Sinne bezeichnet insbesondere Sprachelemente, Verhaltensmuster und Handlungen, die vor dem Hintergrund kultureller Normen als verächtlich oder tabu gelten. Beispielsweise werden Vulgärsprache, grobe Umgangsformen und rüpelhaftes Benehmen, oder das aufdringliche Zurschaustellen von Reichtum oder sexuellen „Vorzügen“ als vulgär empfunden.
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Vulgär bedeutet ein abwertendes Urteil – beispielsweise als Ausdruck individuellen Geschmacks oder sozialer Zugehörigkeit des Urteilenden.
Grundsätzlich bedeutet das Wort bloß schlicht (nach dem französischen Wort vulgaire = gewöhnlich, was aus dem lateinischen vulgus/volgus = Volk abgeleitet wurde); somit auch „das Gewöhnliche“, „das dem einfachen Volk (als Gegensatz zum Adel) Entstammende“. In diesem Sinn ist auch der Begriff Vulgärlatein zu verstehen: Die lateinische Sprache des einfachen Volkes.
„Vulgarität“ im engeren Sinn wird dann eher dem „gemeinen Volk“ (lateinisch: vulgus profanum) zugeschrieben. In diesem Zusammenhang wird der Begriff auch als einfach, oberflächlich oder (in wissenschaftlicher Argumentation) als unwissenschaftlich verstanden.
Theodor W. Adorno spricht von Vulgarität im Kontext menschlicher Integration vom „Einverstandensein mit der eigenen Erniedrigung“.
Martin Heidegger benutzt in Sein und Zeit den Begriff „vulgäre Gewissensauslegung“, um die Rede vom Gewissen nach landläufiger, gewöhnlicher Auffassung vom ontologisch gefassten Gewissensbegriff abzuheben.
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