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Weiler (n.)
Ortschaft; Ort; Dorf[Classe]
Wikipedia
Ein Weiler, badisch Zinken, ist eine Wohnsiedlung, die aus wenigen Gebäuden besteht, also kleiner als ein Dorf, aber größer als eine Einzelsiedlung (zum Beispiel Gehöft, Mühle, Gasthaus) ist.
Inhaltsverzeichnis |
„Weiler“ ist die Bezeichnung für eine aus wenigen Gebäuden bestehende Siedlung. Das Wort ist bereits im Mittelhochdeutschen in der Form wīler vorhanden und ist die eingedeutschte Form des mittellateinischen Wortes villare (‚Gehöft‘), das auf das Adjektiv lateinisch villaris („zum Landgut gehörig, Landguts-“) zurückgeht. Dieses wiederum ist abgeleitet vom Substantiv villa („Landhaus eines Vornehmen, Landgut, Gutshof“).[1][2][3] Die Bezeichnung „Weiler“ für kleine Ansiedlungen geht auf die Tatsache zurück, dass die nächst den vornehmen Landhäusern erbauten Unterkünfte für das Personal ebenfalls zur villa gerechnet wurden und das Wort letztlich das gesamte Gebäudeensemble benannte.[3]
Die im Süden und Westen des deutschen Sprachgebiets verbreiteten Formen -weiler und -wil als Grundwörter von Ortsnamen sind bereits im Althochdeutschen als wīlāri und wīlar vorhanden und gehen ebenfalls auf lateinisch villaris bzw. villa zurück. Entstanden ist diese Bezeichnungsweise durch den Umstand, dass Landgüter (villae), die ehemalige römische Soldaten zugesprochen bekamen, von den späteren germanischen Besitzern weiterhin mit dem lateinischen Wort bezeichnet wurden[2] und das Wort so schon in nachrömischer oder althochdeutscher Zeit (ca. 750–1050) „eingedeutscht“ wurde.
„Zinken“ ist der sinnverwandte badische Ausdruck für „Weiler“ und steht für eine kleine Ansammlung von Höfen. Ein typischer Zinken ist beispielsweise der Baden-Badener Stadtteil Gaisbach.
Das entsprechende westfälische Wort ist Drubbel. Drubbel befinden sich vorwiegend in Gegenden mit Streusiedlungen, dazu auch Bauerschaften.
Nur im Bergischen Land wird ein Weiler als „Hofschaft“ bezeichnet. Dabei handelte es sich ursprünglich um Siedlungen für Arbeiter, die in den abgelegenen, durch Wasserkraft betriebenen Hammer- oder Schleifwerken oder Mühlen arbeiteten und nicht täglich den mühsamen Weg von der Stadt zur Arbeit und zurück gehen konnten.
Ein Weiler hat – im Gegensatz zu einem Dorf – in der Regel keine geschlossene Bebauung und kein Gebäude mit zentraler Funktion (Kirche, Gasthaus). Diese Siedlungsform ist insbesondere in West- und Süddeutschland, in der Schweiz und in Österreich zu finden.
Bildet jedoch – bei gleicher Siedlungsform – die Kirche den Mittelpunkt der Siedlung, so spricht man von einem Kirchweiler.[4]
In Bayern gilt gemäß der Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18. Oktober 1950[5] grundsätzlich jede Ansiedlung mit drei bis neun Wohngebäuden als Weiler. Eine größere Ansiedlung gilt als Dorf, eine Ansiedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden wird als Einöde bezeichnet. In der humangeografischen Karteninterpretation hingegen spricht man bei bis zu 15 erkennbaren Gebäuden von einem Weiler. Werden Luftbilder interpretiert, lässt man bei der Zählung nach Möglichkeit Ställe, Schuppen und Anbauten außer Acht.
In Österreich existiert differenzierend zu Weiler (drei bis neun Gebäude in engerer Lage) und Rotte (Gebäude in lockerer Anordnung ohne Rücksicht auf die Zahl) die topografische Kennzeichnung Zerstreute Häuser: „Gebäude, die über ein großes Gebiet verstreut liegen, ohne Rücksicht auf die Anzahl“.[6] Geschlossene Orte mit mehr als neun Gebäuden gelten hier als Dorf. Bei nur ein bis zwei Gebäuden ohne Siedlungszusammenhang, also im Falle von Einzelsiedlungen, spricht man, bedeutungsumfänglich gleichgereiht, von Einöde, Einzelhof, Einzelhaus, Einschicht,[6] wobei die Bezeichnung Einschicht, bayrisch wie österreichisch, die Bedeutung Öde, Einsamkeit besitzt.[7]
In aller Regel besitzen Weiler wegen ihrer geringen Größe keine Straßennamen. In diesen Fällen tritt der Ortsname – dann als Ortsteil – an die Stelle des Straßennamens. Die Hausnummern sollten dennoch der räumlichen Anordnung der Gebäude entsprechen, können aber auch ohne erkennbare Ordnung verlaufen. Bisweilen besteht auch eine gemeinsame Hausnummerierung für mehrere solcher kleinerer Orte, eventuell auch über das ganze Gemeindegebiet oder größere Teile davon. Es kann auch der Fall sein, dass in einem Gemeindegebiet die Straßen benannt werden, aber die Hausnummerierung auch bei solchen kleineren Orten nach dieser Straßenbenennung erfolgt.
Soweit Ansiedlungen keine geschlossenen Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) darstellen, können auf deutschen Straßen solche Orte nicht mit einer Ortstafel gekennzeichnet sein und haben daher kein Tempolimit. Um dennoch den Ortsnamen anzugeben, kann eine Ortshinweistafel verwendet werden. Da das häufig bei Weilern der Fall ist, wird dieses Verkehrszeichen üblicherweise als Weilerschild bezeichnet.
In Österreich sind zur Kennzeichnung von Weilern reguläre Ortstafeln in Gebrauch, was auch zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h führt. Da man diese aber vielfach als zu rigoros einschätzt, wird in solchen Fällen durch entsprechende Beschilderung das Tempolimit meist auf 70 km/h erhöht. Auf der Ortstafel wird für gewöhnlich zusätzlich der Name der Gemeinde genannt.
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