definição e significado de Österreich-Ungarn | sensagent.com


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Definição e significado de Österreich-Ungarn

Definição

definição - Wikipedia

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Österreich (n. neu.)

österreichisch

Ungarn (n.)

ungarisch

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Dicionario analógico

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Österreich-Ungarn

                   
Österreichisch-Ungarische Monarchie
1867–1918

Bestandteile:
Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (Cisleithanien) / A birodalmi tanácsban képviselt királyságok és országok
und die Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone (Transleithanien) / és a magyar Szent Korona országai
und
Bosnien-Herzegowina (seit 1878 verwaltet, 1908 annektiert)

(Österreich-Ungarn besaß keine
Staats- oder Nationalflagge)
Das mittlere gemeinsame Wappen (1915–1918)
Flagge Wappen
Navigation
Flag of the Habsburg Monarchy.svg Kaisertum Österreich


Republik Deutschösterreich Flagge Deutschösterreichs[1]

Königreich Ungarn Flagge des Königreichs Ungarn 1918–1920[1]
Tschechoslowakische Republik Flagge der Tschechoslowakei 1918–1920[1]
Staat der Slowenen, Kroaten und Serben Flagge des Staates der Slowenen, Kroaten und Serben[1]

Verfassung Pragmatische Sanktion

Delegationsgesetz
(keine gemeinsame Verfassung)

Amtssprache Deutsch und Ungarisch sowie in Österreich „landesübliche“ Sprachen: Polnisch, Böhmisch, Serbokroatisch, Slowenisch, Rumänisch, Ruthenisch, Italienisch[2]
Hauptstädte Wien und Budapest
Regierungsform zwei konstitutionelle Monarchien in Realunion
Staatsoberhaupt Kaiser von Österreich und
Apostolischer König von Ungarn
Regierungschef keiner; administrativer Koordinator: Vorsitzender des Gemeinsamen Ministerrates
Fläche 675.966,86 km²
Einwohnerzahl 1910 51.356.465 Ew
Bevölkerungsdichte 76 Ew pro km²
Staatsgründung 8. Juni bzw. 21. Dezember 1867
Auflösung 31. Oktober 1918 (Ende der Realunion)
Hymne siehe Österreichische Kaiserhymnen
Währung Thaler (Vereinstaler) = 1½ Gulden = 150 Neukreuzer;
ab 1892/1900: 1 Krone = 100 Heller
Karte
Austro-Hungary Empire (orthographic projection).svg

Österreich-Ungarn, auch k. u. k. Doppelmonarchie oder Donaumonarchie genannt, bezeichnet den Gesamtstaat des Habsburgerreiches in Mittel- und Südosteuropa für den Zeitraum zwischen 1867 und 1918. Er bestand nach dem Umbau des Kaisertums Österreich zu einer Doppelmonarchie auf der Grundlage des Österreichisch-Ungarischen Ausgleiches vom 8. Juni 1867, der in Österreich am 21. Dezember 1867 verfassungsmäßig implementiert wurde, bis zum 31. Oktober 1918 (Austritt Ungarns aus der Realunion).

Die österreichisch-ungarische Monarchie setzte sich aus zwei Staaten zusammen: aus den „im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern“, inoffiziell Cisleithanien (erst ab 1915 amtlich Österreich genannt), und den „Ländern der heiligen ungarischen Stephanskrone“, inoffiziell Transleithanien. Hinzu kam das seit 1878 von Österreich besetzte Gebiet Bosniens und der Herzegowina, das 1908 als Kondominium nach langen Verhandlungen der Monarchie einverleibt wurde. Die verfassungsrechtlichen Ausgleichsvereinbarungen sicherten im Sinne einer Realunion die Gleichberechtigung der beiden (Teil-)Staaten im Verhältnis zueinander. Gemeinsames Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen. Von 1867 bis 1916 herrschte Franz Joseph I., danach bis 1918 sein Großneffe Karl I./IV.

Mit rund 676.000 km² war Österreich-Ungarn, nach Russland, flächenmäßig der zweitgrößte (ab 1905) und mit 52,8 Millionen Menschen (1914), nach Russland und dem Deutschen Reich, bevölkerungsmäßig der drittgrößte Staat Europas. Sein Staatsgebiet umfasste die Territorien der heutigen Staaten Österreich, Ungarn, Tschechien (mit Ausnahme des Hultschiner Ländchens), Slowakei, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina sowie Teile des heutigen Rumäniens (Siebenbürgen, Südbukowina), Montenegros (Gemeinden an der Küste), Polens (Westgalizien), der Ukraine (Ostgalizien und Nordbukowina), Italiens (Trentino-Südtirol und Teile von Friaul-Julisch Venetien) und Serbiens (Vojvodina).

Inhaltsverzeichnis

  Staatsname

Die amtliche Staatsbezeichnung Österreichisch-Ungarische Monarchie (ungarisch Osztrák-Magyar Monarchia) wurde vom Kaiser und König im Jahr 1868 förmlich festgelegt.[3] Alternativ wird Österreich-Ungarn auch als k. u. k. Monarchie[4] bezeichnet (firmierend unter Kaiserliche und königliche Monarchie Österreich-Ungarn[5]). Da die Donau den Doppelstaat auf einer Länge von etwa 1300 km durchfloss und seinen Hauptstrom bildete, spricht man auch von der Donaumonarchie. Wegen der staatsrechtlichen Konstruktion der beiden Reichsteile ist ebenso die Bezeichnung Doppelmonarchie gebräuchlich; mit dem kaiserlichen Doppeladler, den die Ungarn nicht führten, hat dies nichts gemein.

Das kaiserliche Österreich wurde bis 1915 offiziell meist die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder genannt, inoffiziell hingegen in der Politiker- und Juristensprache nach dem Grenzfluss Leitha auch Cisleithanien. Das königliche Ungarn firmierte amtlich als die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone, inoffiziell auch als Transleithanien. Der Begriff Österreich als zusammenfassender Begriff für die cisleithanischen Länder wurde erst 1915 offiziell eingeführt. In der Literatur wurde das kaiserliche Österreich auch als Kakanien bezeichnet – ein Ausdruck, der aus dem Roman „Der Mann ohne Eigenschaften“ von Robert Musil stammt und sich aus dem für die cisleithanische Reichshälfte verwendeten Kürzel k. k. ableitete.

  Insignien

  Flaggen

Österreich-Ungarn besaß keine gemeinsame Staatsflagge, jedoch eine gemeinsame rot-weiß-rote Seekriegs- und Marineflagge (mit einem gekrönten Bindenschild), zuvor bereits seit 1. Jänner 1787 geführt, und eine gemeinsame, per 1. August 1869[6] eingeführte Handelsflagge (eine Kombination aus der Marineflagge und der ungarischen Reichsflagge, die durch das kleine ungarische Wappen ergänzt wurde). Am 12. Oktober 1915 wurde auf kaiserlichen Erlass für die Marine eine Serie von neuen Flaggen beschlossen,[7] darunter auch eine neu gestaltete Kriegs- und Marineflagge. Auf Grund der Kriegsbedingungen kam es jedoch nie zu einer Einführung der neuen Flaggen. Hingegen sah man die neue Kriegsflagge zum Beispiel auf Postkarten abgedruckt. Auch zeigten einige österreichisch-ungarische Flugzeuge die Flagge auf dem Leitwerk.

Die Farben des Hauses Habsburg sind gleichzeitig die Flagge des Erzherzogtums Österreich (Rot-Weiß-Rot). Die ungarische Reichshälfte besaß als Flagge eine rot-weiß-grüne Trikolore, versehen mit dem ungarischen Wappen.

  Wappen

Von 1867 bis 1915 war der Doppeladler der Dynastie Habsburg-Lothringen („Haus Österreich“) das Hoheitszeichen für gemeinsame (k. u. k.) Institutionen Österreich-Ungarns. Im Jahr 1915 wurde ein neues gemeinsames Wappen eingeführt, welches eine Kombination aus den Wappen der beiden Reichshälften und dem des Herrscherhauses ist. Die Devise indivisibiliter ac inseparabiliter („unteilbar und untrennbar“) sollte die Verbundenheit der beiden in der Monarchie vereinigten Staatsgebilde darstellen.

Das (mittlere) Wappen der österreichischen Reichshälfte zeigte den von der Kaiserkrone überhöhten Doppeladler mit einem Brustschild, der die Wappen der Kronländer beinhaltete. Als Schildhalter dienten zwei Greife. Das ungarische Wappen wurde von der Stephanskrone überhöht und von zwei schwebenden, weiß gekleideten Engeln flankiert.

  Entwicklung

  Österreichisch-Ungarischer Ausgleich 1848–1867

  Kaiser Franz Joseph I. (um 1885)

Die Wurzeln der Österreichisch-Ungarischen Monarchie liegen in der Auseinandersetzung des Kaisertums Österreich mit dem Königreich Preußen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund, der am 8. Juni 1815 mit Österreich als Präsidialmacht gegründet worden war. Österreich war für Preußen das Haupthindernis in der vom überregionalen Deutschen Nationalverein gestützten Kleindeutschen Lösung, die einen Zusammenschluss der Länder des Deutschen Bundes unter der Führung Preußens unter gleichzeitigem Ausschluss Österreichs vorsah.

Diese Auseinandersetzung wurde am 3. Juli 1866 in der Schlacht bei Königgrätz („Deutscher Krieg“) zu Gunsten Preußens entschieden. Die für das Kaisertum Österreich schwerstwiegende Folge dieses Krieges war die Isolierung durch die erzwungene Trennung von den deutschen Staaten. Dieser Schwächung der Deutschen in Österreich stand eine Stärkung der Stellung der demographisch dominierenden nichtdeutschen Nationalitäten gegenüber, die das Zerbrechen des schon 1848 schwer erschütterten Vielvölkerstaates befürchten ließ.

Um diese Gefahr zu verringern, musste das Kaiserhaus vor allem das Verhältnis zu den herrschenden Schichten Ungarns entspannen. Die Ungarische Revolution konnte im Jahr 1849 nur mit Unterstützung des Russischen Reiches niedergehalten werden. Mit der Hinrichtung des gemäßigten ehemaligen Ministerpräsidenten Lajos Batthyány sowie der 13 Märtyrer von Arad hatte der 20-jährige Kaiser Franz Joseph I. 1850 allerdings eine Kluft aufgerissen, die durch die Abtrennung der Wojwodina, Kroatiens, Slawoniens und Siebenbürgens sowie die Unterstellung Restungarns unter die Militärverwaltung von Erzherzog Albrecht weiter vertieft wurde.

Mit der Befreiung der Bauern hatte das Haus Habsburg den ungarischen Adel als eigentlichen Entscheidungsträger des Landes endgültig gegen sich aufgebracht. Dessen passive Resistenz in Form von Ämter- und Steuerverweigerung zog eine permanente Truppenpräsenz nach sich. Als modernisierende Elemente dieser Phase sind neben der Bauernbefreiung die Modernisierung des Schulwesens, das Ende der Patrimonialgerichtsbarkeit und die Einführung des österreichischen Strafgesetzbuches zu verzeichnen.

Die Konfrontation wurde schließlich auch durch den wirtschaftlichen Aufschwung gedämpft, eine substantielle Annäherung war jedoch erst 1865 mit der Wiedereinberufung des ungarischen Landtages und der Zusage der weitgehenden Restitution der ungarischen Verfassung von 1848 durch die kaiserliche Regierung erfolgt. Weitere Schritte waren dringend nötig.

Die Ausgleichsverhandlungen mit den Ungarn standen unter dem Zeichen widerstrebender magyarischer Meinungen. Der im Exil lebende geistige Führer der ungarischen Revolution, Lajos Kossuth, und seine beträchtliche Anhängerschaft im Lande votierten für die Loslösung von Österreich, ein Ausgleich wäre (gemäß Kossuth) der „Tod der Nation“ und würde dem Land das „Zugseil fremder Interessen auferlegen“.

Letztendlich setzte sich jedoch die Meinung des Führers der Liberalen, Ferenc Deák, durch. Er argumentierte, dass ein freies Ungarn mit seinen starken slawischen und deutschen Minderheiten Gefahr liefe, in die Isolation zu geraten und letztendlich zwischen Russland und Deutschland zerrieben zu werden. Ein Bündnis mit dem durch das interne Nationalitätenproblem geschwächten Österreich unter der Führung eines Monarchen, der sich im Krönungseid der ungarischen Nation verpflichtet, wäre deshalb vorzuziehen. Den Adel überzeugte er überdies mit dem Hinweis, dass der Ausgleich die Möglichkeit bieten würde, die territoriale und politische Integrität des Großgrundbesitzes zu wahren und die Herrschaft über die nichtmagyarischen Nationen Ungarns fortzusetzen.

Die Verhandlungen über den Ausgleich mit dem Königreich Ungarn wurden Anfang 1867 abgeschlossen. Am 17. Februar 1867 ernannte Franz Joseph I. die neue ungarische Regierung unter Graf Andrássy. Die Wiener Verhandlungen wurden einen Tag später abgeschlossen. Am 27. Februar 1867 wurde der ungarische Reichstag wiederhergestellt. Am 15. März leistete Graf Andrássy mit seiner Regierung in Buda Kaiser Franz Joseph I. den Treueid. Zugleich traten die Regelungen des österreichisch-ungarischen Ausgleichs in Kraft. Das gilt als Geburtstag der Doppelmonarchie, wenn auch die in Ungarn am 12. Juni 1867 beschlossenen Ausgleichsgesetze im österreichischen Reichsrat erst am 21. Dezember 1867 beschlossen waren und am 22. Dezember 1867 in Kraft traten (vgl. Dezemberverfassung). Franz Joseph I. selbst wurde am 8. Juni 1867 in Buda zum König von Ungarn gekrönt.

  Doppelmonarchie 1867–1914

  Österreich-Ungarn im Jahr 1899

Franz Joseph I. war formal das gemeinsame konstitutionelle Staatsoberhaupt (Personalunion), unter dessen Leitung sowohl die Außenpolitik, das gemeinsame Heer und die Kriegsmarine sowie die dazu nötigen Finanzen in den entsprechenden drei Reichs-, später k. u. k. Ministerien mit Sitz in Wien gemeinsam verwaltet wurden (Realunion):

Alle anderen Angelegenheiten konnten Österreich und Ungarn von nun an getrennt regeln (es kam jedoch freiwillig zu einem gemeinsamen Währungs-, Wirtschafts- und Zollgebiet). Mit dem Abschluss des Ausgleichs waren jedoch keinesfalls alle Streitpunkte ausgeräumt. So hatte sich Ungarn eine Adaptierung alle zehn Jahre ausbedungen.

Die Verhandlungen dazu wurden von den Ungarn vor allem mit dem Ziel der Schwächung der noch vorhandenen Bande und der Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Position gegenüber Cisleithanien geführt. Die sich jeweils über viele Monate, ja Jahre, hinziehenden Verhandlungen der entsprechenden Kommissionen schufen ein Klima der permanenten Konfrontation und belasteten das Verhältnis zwischen den beiden Reichshälften bis zur Planung eines Militäreinsatzes. Es zeigte sich, dass der Einfluss Franz Josephs I. als ungarischer König auf die ungarische Innenpolitik weit geringer war als jener auf die Regierungen in Cisleithanien als österreichischer Kaiser. Eines seiner letzten Druckmittel gegenüber den Ungarn blieb die Androhung der Einführung allgemeiner und freier Wahlen.

Der Ausgleich mit Ungarn, der Ungarn eine weit reichende staatliche Autonomie gebracht hatte, führte allerdings zum Protest anderer Nationalitäten, insbesondere der Slawen. Konkrete Forderungen nach einem ähnlichen Ausgleich wurden vor allem von den Tschechen für die Länder der böhmischen Krone (Böhmen, Mähren, Österreichisch-Schlesien) erhoben. Die unberücksichtigten Interessen anderer Nationalitäten und die ungarische Magyarisierungspolitik führten zu ethnischen Spannungen und zu Begriffen wie „Völkerkerker“. Andererseits prosperierte die Doppelmonarchie als gemeinsamer Wirtschaftsraum mit gemeinsamer Währung.

Die nichtdeutschen Nationalitäten hatten in Österreich, wo alle Nationalitäten zumindest de jure gleichberechtigt waren, wesentlich bessere Bedingungen als die nichtmagyarischen in Ungarn, das auf Magyarisierung der anderen Hälfte der Bevölkerung setzte. Dies betraf vor allem den Unterricht in der Muttersprache (obwohl höhere nichtdeutsche Schulen oft erkämpft werden mussten), die Verwendung der Muttersprache bei Ämtern und Behörden (Antworten in der Sprache des Antragstellers mussten allerdings erst gesetzlich vorgeschrieben werden) und die Vertretung im Reichsrat, dem Parlament Österreichs.

Diese Vertretung wurde allerdings sehr unterschiedlich genützt. Die Polen Galiziens arbeiteten – durch Steuergeschenke und Investitionen geködert – oft konstruktiv mit und stellten zeitweise Minister oder sogar den Ministerpräsidenten (Kasimir Felix Badeni, Agenor Gołuchowski der Ältere, Agenor Gołuchowski der Jüngere, Alfred Józef Potocki oder Leon Biliński). Viele tschechische Politiker bestritten die Zuständigkeit des Reichsrates für die Länder der böhmischen Krone grundsätzlich, sodass dort schon früher als in anderen Kronländern die Direktwahl der Abgeordneten vorgeschrieben werden musste. Tschechische Reichsratsabgeordnete machten die Beratungen des Abgeordnetenhauses immer wieder durch Lärmorgien unmöglich (Obstruktionspolitik), worauf die Regierung dem Kaiser die Vertagung des Reichsrates vorschlug und mit provisorischen Verordnungen weiterregierte.

In Ungarn waren die nichtmagyarischen Nationalitäten, die die Hälfte der Bevölkerung ausmachten, durch Schulgesetze und Wahlrecht diskriminiert. Im Unterschied zu Österreich, wo dies 1907 gelungen war, wurde in Ungarn bis zum Ende der Doppelmonarchie kein allgemeines und gleiches Männerwahlrecht eingeführt. Vorrechte von Stand und Besitz waren in Ungarn wesentlich stärker maßgebend als in Österreich. Die herrschende Schicht Ungarns arbeitete im Rahmen ihrer politischen Möglichkeiten daran, Ungarn möglichst vollständig von Österreich unabhängig zu machen.

Als der Berliner Kongress 1878 Österreich-Ungarn die Okkupation Bosniens und der Herzegowina, beide formal weiterhin Bestandteile des Osmanischen Reiches, gestattete, wollten Österreich und Ungarn das neue Verwaltungsgebiet in ihren Staat eingliedern. Die salomonische Lösung war dann, dass Bosnien und Herzegowina weder zu Cis- noch zu Transleithanien geschlagen, sondern vom gemeinsamen Finanzministerium verwaltet wurden.

Kaiser und König Franz Joseph I. war nach dem Ausgleich penibel darauf bedacht, seine beiden Reichshälften gleich zu behandeln. Dies erstreckte sich bis zur Frage der Namensgebung für neue Schiffe der k. u. k. Kriegsmarine; Franz Joseph I. lehnte Namensvorschläge ab, die Ungarn (Magyaren) benachteiligt hätten. Der nach dem Selbstmord von Kronprinz Rudolf 1889 und dem Tod seines Vaters 1896 designierte Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand hingegen verbarg seine Abneigung gegen die herrschende Klasse Ungarns und ihre Magyarisierungs- und Erpressungspolitik gegenüber der Krone nicht und plante in seiner Militärkanzlei (er wurde 1913 Generalinspektor der gesamten k. u. k. bewaffneten Macht) im Schloss Belvedere einen auf die Armee gestützten Umbau der Doppelmonarchie nach dem Tod Franz Josephs I. Sein Vorhaben, aus der Doppelmonarchie durch gleichberechtigte Beteiligung der Südslawen als drittes Staatselement (Trialismus) eine „Tripelmonarchie“ zu machen, wäre wohl nur im Bürgerkrieg mit den Ungarn zu realisieren gewesen. Außerdem hätten die dann nach wie vor benachteiligten Tschechen wohl nicht unbeteiligt zugesehen. Auf Initiative Franz Ferdinands wurden außerdem Modelle zur Umwandlung der Monarchie in einen ethnisch-föderativen Staat entworfen (Modell der Vereinigten Staaten von Groß-Österreich nach Aurel Popovici), die jedoch nicht zur Realisierung kamen. Bei den Olympischen Spielen 1900–1912 nahm neben den Mannschaften aus Österreich und aus Ungarn eine eigene Mannschaft aus Böhmen teil.

1908 brach im Osmanischen Reich die jungtürkische Revolution aus. Österreich-Ungarn wurde dadurch daran erinnert, dass Bosnien und die Herzegowina zwar von der k. u. k. Monarchie seit dreißig Jahren okkupiert und verwaltet wurden, jedoch formal Teile des Osmanischen Reiches geblieben waren. Franz Joseph I. sah nun die Chance, „Mehrer des Reiches“ zu sein, und stimmte dem Annexionsplan des gemeinsamen Finanzministers zu, wonach Außenminister Graf Aehrenthal am 5. Oktober 1908 zur förmlichen Einverleibung jener Gebiete schritt. Der einseitige, von keiner internationalen Konferenz unterstützte Rechtsakt, das Hoheitsgebiet der k. u. k. Monarchie auf Bosnien und die Herzegowina zu erstrecken, verursachte in Europa größere Unruhe („Bosnienkrise“). Dabei wurde klar, wie wenige Verbündete Österreich-Ungarn im Kriegsfall haben würde.

1908 beging Franz Joseph I. auch sein 60-Jahre-Jubiläum als Kaiser von Österreich. Kaiser Wilhelm II. und fast alle Oberhäupter der deutschen Teilstaaten gratulierten aus diesem Anlass persönlich in Wien. Ungarn sah sich „nicht zu Kundgebungen veranlasst“, war Franz Joseph I. doch bis zu seiner Krönung in Ungarn 1867 als Fremdherrscher empfunden worden. In Prag und Laibach kam es 1908 zu Ausschreitungen gegen die Deutschen als herrschendes Volk in der österreichischen Reichshälfte.

  Der Weg in den Krieg – Julikrise 1914

  Österreich-Ungarn im Jahr 1914
Hauptartikel: Attentat von Sarajevo und Julikrise

Am 28. Juni 1914 besuchten Franz Ferdinand und seine Frau Sophie Herzogin von Hohenberg Sarajevo, die Hauptstadt des 1908 annektierten Bosnien. An jenem Tag beging Serbien zum ersten Mal den Veitstag als offiziellen Staatsfeiertag, den Jahrestag der Schlacht auf dem Amselfeld, an dem 1389 die Serben vernichtend von den Türken geschlagen worden waren. Nationalisten, die ein vereintes Serbien (und somit Gebiete der Monarchie, in denen Serben lebten) forderten, empfanden den Besuch des Paares als Provokation. Während der Fahrt durch Sarajevo wurde das Paar von dem serbischen Attentäter Gavrilo Princip erschossen, was zu einer schwerwiegenden Staatskrise, der sogenannten Julikrise, führte.

Nach dem Attentat von Sarajevo erhielt Kaiser und König Franz Joseph ein Treuebekenntnis des deutschen Kaisers Wilhelm II., der ihm versicherte, „im Einklang mit seinen Bündnisverpflichtungen und seiner alten Freundschaft treu an der Seite Österreich-Ungarns [zu] stehen“. Dieses Treuebekenntnis, das nicht voraussetzte, dass weitreichende Entscheidungen Österreich-Ungarns vorher mit dem Deutschen Reich abgesprochen wurden, empfanden politische Beobachter als Blankoscheck. Wie weit zu diesem Zeitpunkt der europäische Krieg bereits im Kalkül der deutschen Führung lag, ist in der historischen Forschung bis heute umstritten (→ Fischer-Kontroverse).

Am 23. Juli stellte Österreich-Ungarn ein Ultimatum an Serbien, da man davon ausging, dass Serbien entscheidenden Anteil an dem Attentat hatte. Die Antwort aus Belgrad war nachgiebig und kooperativ.[9] Die Serben hatten allerdings nicht alle Bedingungen der k. u. k. Doppelmonarchie hundertprozentig akzeptiert. Österreichisch-ungarische Spitzenpolitiker und Militärs nahmen daher gern die Gelegenheit wahr, die serbische Antwort als unzureichend abzulehnen. In völliger Verkennung der Weltlage und der Schwäche der Monarchie motivierten sie den 84-jährigen Kaiser und König, der seit 48 Jahren keinen Krieg mehr geführt hatte, zur Kriegserklärung an das südöstliche Nachbarland, die am 28. Juli erfolgte.

Dies bewog Russland zur Generalmobilmachung, da sich das Zarenreich aufgrund des Panslawismus als Behüter der slawischen Völker sah und den Balkan als eigenes Einflussgebiet betrachtete. Das Russische Reich erklärte Österreich-Ungarn den Krieg. Hierauf trat für das Deutsche Reich der Bündnisfall ein. Dieses trat an der Seite von Österreich-Ungarn in den Krieg ein. Da Russland mit Frankreich und Großbritannien verbündet war (Entente), kamen diese beiden dem zaristischen Russland zu Hilfe, womit der „Große Krieg“ – später Erster Weltkrieg genannt – nicht mehr aufzuhalten war.

  Österreich-Ungarn im Ersten Weltkrieg

Österreich-Ungarn war vor allem im wirtschaftlichen Bereich noch weniger als Deutschland auf einen langen Krieg vorbereitet. Manche Historiker sehen die Monarchie sogar als am wenigsten vorbereitete europäische Großmacht. Seine schwache politische und wirtschaftliche Struktur machte es für den modernen totalen Krieg besonders verletzlich, es hatte weniger Ressourcen für den Krieg zur Verfügung als jede andere Großmacht. Aber die politischen Führer in der Julikrise hatten nur einen kurzen Konflikt erwartet, der die politischen Probleme lösen sollte, ohne dass die schwache politische und wirtschaftliche Struktur der Monarchie zum Tragen kam.[10]

Wie die deutsche Politik war auch die österreichisch-ungarische noch zu sehr in der veralteten Vorstellung der Kabinettskriege der vergangenen Jahrhunderte verhaftet. Diese stark anachronistische Kabinettspolitik, die Völker und Grenzen einfach verschob, wurde aber oft gemischt mit moderner Politik, die den Volkswillen scheinbar berücksichtigte, aber in Wahrheit meist nur ein Deckmantel, nur leere Hülle ohne Inhalt war.[11]

Bei allen Unzulänglichkeiten der Wiener Diplomatie räumt der Historiker Gary W. Shanafelt ein, dass in der Situation des Ersten Weltkrieges auch die Fähigkeiten eines Metternich nicht ausgereicht hätten, um in den Leidenschaften dieses Krieges und bei den unlösbaren Nationalitätenproblemen Österreich-Ungarns, sei es durch einen Frontwechsel, sei es durch das Ausscheiden aus dem Krieg und die Einnahme einer neutralen Position, die Monarchie unversehrt, unter Wahrung ihres Großmachtstatus, in die Nachkriegszeit hinüberzuretten.[12]

Italien blieb zunächst neutral. Es sah sich trotz des Bündnisses (Dreibund) mit Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich nicht in der Pflicht, da es ein Defensivbündnis gewesen war und Italien die Mittelmächte (womit nicht die Größe der Macht, sondern die Lage in Mitteleuropa gemeint war) für die Verantwortlichen des Kriegsausbruches hielt.

Italien stellte an Österreich-Ungarn die Forderung, italienischsprachige Gebiete der k. u. k. Monarchie, das Trentino, Triest, Istrien und Teile Dalmatiens, abzutreten. Österreich-Ungarn wollte allenfalls das Trentino (Welschtirol) abtreten. Deutschland erkannte die Gefahr, dass die Entente Italien in ihr Lager ziehen könnte, und mahnte Österreich-Ungarn, die Forderungen Italiens anzunehmen. Die Entente versprach im Vertrag von London Italien mehr: 1915 wechselte der ehemalige Bündnispartner Österreich-Ungarns in der Hoffnung, das Risorgimento abschließen und beide Küsten der Adria („mare nostro“ = „unser Meer“) beherrschen zu können, die Seiten.

Der Fragilität des Vielvölkerstaates zum Trotz kämpfte die österreichisch-ungarische Armee bis zum Ende des Krieges. In Galizien musste die Armee zu Kriegsbeginn im Spätsommer 1914 schwere Niederlagen gegen die russischen Angriffsarmeen hinnehmen. Unersetzliche Verluste erlitt bereits in diesen Großkämpfen insbesondere das k. u. k. Offizierkorps. Vorübergehend gab es sogar die Furcht, die Russen könnten bis Wien vordringen. Die russische Bedrohung Ungarns und anderer lebenswichtiger Gebiete der Monarchie konnte erst ab Frühjahr 1915 abgewendet werden. Der deutsche Verbündete ging mit starken Kräften an der Ostfront in die Offensive und zwang die Russen schließlich zum Großen Rückzug aus Galizien und zur Aufgabe Polens. Allerdings verschärfte sich die Lage im Sommer 1916 erneut, als sich das k. u. k. Heer der Brussilow-Offensive des wiedererstarkten Zarenreichs gegenübersah. Wiederum stützte das Deutsche Reich den bedrängten Bündnispartner in größter Not, ein russischer Durchbruch konnte verhindert werden. 1916/17 konnte dann der neue Kriegsgegner Rumänien mit wiederum entscheidender deutscher Hilfe geschlagen werden. Die im Spätsommer 1916 entstandene große Gefahr für die Südflanke der Donaumonarchie war somit beseitigt.

Serbien, von der Wiener „Kriegspartei“ als leichte Beute betrachtet, leistete 1914 erbitterten Widerstand gegen drei Offensiven der Donaumonarchie. Stark geschwächt, konnte es erst im Herbst 1915 mit deutscher und bulgarischer Hilfe niedergerungen werden, wodurch die Landverbindung zum türkischen Verbündeten geöffnet wurde. Italien gelang es auch in zwölf Isonzo-Schlachten (Isonzo = slowenisch Soča, Fluss nahe der heutigen Grenze zwischen Italien und Slowenien) nicht, in den angeblich „weichen Unterleib“ der k. u. k. Monarchie einzudringen; im Gegenteil, nach der 12. Schlacht rückten die österreichisch-ungarischen Truppen mit Unterstützung der deutschen 14. Armee bis an den Piave in Oberitalien vor. Auch im Gebirgskrieg in den Dolomiten (Südtirol) blieb Italien erfolglos. Die Adria wurde eher von der k. u. k. Kriegsmarine beherrscht als von Italien.

Kriegsgefangene alliierte Soldaten wurden unter anderem in den im heutigen Österreich gelegenen, großen Lagern Sigmundsherberg und Feldbach festgehalten. Große Internierungslager befanden sich in Drosendorf, Karlstein an der Thaya und Grossau. Nicht nur Kriegsgefangene, sondern auch „unzuverlässige“ Bürger Österreich-Ungarns wurden interniert. Russophile Ruthenen aus Galizien, der Bukowina und der Karpatenukraine wurden beispielsweise in die Lager Thalerhof und Theresienstadt deportiert, wo viele von ihnen starben.

Die 1917 gehegte Hoffnung, dass der Waffenstillstand mit Russland, dem dort im selben Jahr die Oktoberrevolution folgte, die Wende zu einem Sieg der Mittelmächte einleiten würde, erfüllte sich aufgrund der mittlerweile eingetroffenen Streitkräfte der Vereinigten Staaten nicht.

Die Überlegenheit des Deutschen Reiches, das wesentlich mehr Menschen, Rohstoffe und Waffen für den Krieg aufbringen konnte, ließ die k. u. k. Monarchie im Lauf des Krieges immer mehr unter den Einfluss des deutschen Generalstabes gelangen. Dieser wollte auch nach dem Kriegseintritt der USA 1917 auf Seiten der Entente lange nicht einsehen, dass der Krieg nicht mehr zu gewinnen war. Die deshalb geheim erfolgten Friedensbemühungen Kaiser Karls I. blieben vergeblich. Im Hinterland gab es 1918 große Versorgungskrisen und Streiks, in der Bocche di Cattaro (Bucht von Kotor) in Dalmatien meuterten Matrosen.

  Ende der Doppelmonarchie

  Die Aufteilung der Österreichisch-Ungarischen Monarchie gemäß den Pariser Vorortverträgen nach dem Ersten Weltkrieg

Als der Reichsrat, das Parlament der österreichischen Reichshälfte, im Mai 1917 nach mehr als drei Jahren parlamentsloser Regierung wieder einberufen wurde, legten Abgeordnete aus den Kronländern Bekenntnisse zu Nationalstaaten ab:

Die Polen Galiziens wollten sich einem neu entstehenden polnischen Staat anschließen, die Ukrainer Galiziens keinesfalls unter polnische Herrschaft gelangen. Die Tschechen strebten einen tschechoslowakischen Staat an, die Slowenen und Kroaten wollten mit den Serben einen südslawischen Staat bilden.

Die Deutschen Böhmens und Mährens wollten das von den Tschechen beschworene frühere böhmische Staatsrecht nicht anerkennen, da sie befürchteten, in den Ländern der böhmischen Krone als Minderheit unter tschechische Herrschaft zu geraten. In Ungarn konnten sich die nichtmagyarischen Nationalitäten kaum artikulieren, da sie im Budapester Reichstag auf Grund des minderheitenfeindlichen ungarischen Wahlrechts kaum vertreten waren und alle anderen Äußerungen der Kriegszensur unterlagen. Slowaken, Rumänen und Kroaten sahen aber wenig Anlass, weiterhin unter magyarischer Oberhoheit zu leben.

Ein Ausweg aus dieser rechtlich und politisch verfahrenen Situation ließ sich im Krieg ebenso wenig finden wie vor 1914. Am 16. Oktober 1918 erließ Karl I. auf Vorschlag der kaiserlich-königlichen Regierung Hussarek-Heinlein für Cisleithanien das Völkermanifest. Dieses Manifest sollte den Anstoß dazu geben, die österreichische Reichshälfte unter der Schirmherrschaft des Kaisers in eine Konföderation freier Völker umzuwandeln. Die Nationalitäten Österreichs wurden dazu aufgerufen, eigene Nationalräte (Volksvertretungen) zu bilden.

Die ungarische Regierung Wekerle, die die Lage gründlich verkannte, lehnte das Manifest strikt ab; sie kündigte hingegen am 18. Oktober mit Zustimmung von König Karl IV. an, im Reichstag einen Gesetzvorschlag über die Personalunion mit Österreich einzubringen. Die seit dem Ausgleich von 1867 bestehende Realunion sollte damit beendet werden; die Magyaren wollten jede politische Verbindung mit Österreich auflösen.[13] Die Nationalitätenfragen Österreichs ließen sich jedoch nicht von denen Ungarns trennen: Die Kroaten im österreichischen Dalmatien wollten den südslawischen Staat mit den Kroaten des ungarischen Kroatien gründen, die österreichischen Tschechen die Tschechoslowakei mit den ungarischen Slowaken.

Der mit dem Manifest unternommene Versuch, die Neuordnung der k. u. k. Monarchie unter wenigstens nomineller Führung durch das Haus Habsburg zu ermöglichen, musste somit fehlschlagen. Nationale Wünsche waren weitaus stärker als verbliebene Reste dynastischer Loyalität.

Am 21. Oktober 1918 bildeten die deutschen Abgeordneten des Reichsrates die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich. Am 30. Oktober gab die Nationalversammlung unter Vorsitz von Karl Seitz ihrem 20-köpfigen Vollzugsausschuss den Namen Staatsrat (Vorsitz: ebenfalls Seitz; Staatskanzler: Karl Renner), der die 14 Ressortchefs umfassende Staatsregierung Renner I berief, die die Staatsämter (die späteren Ministerien) leitete.

Am 28. Oktober 1918 übernahmen die Tschechen in Prag von den bisherigen k. k. Behörden unblutig die Macht und riefen die Tschechoslowakische Republik aus; Mitglieder des tschechoslowakischen Nationalrats übernahmen die Leitung der Statthalterei, der Landesverwaltungskommission, der Polizei und der Kriegsgetreideverkehrsanstalt.[14] Galizien schloss sich dem neu entstehenden Polen an. Slowenen und Kroaten wurden ab 29. Oktober Mitgründer des neuen südslawischen Staates. In Siebenbürgen übernahm Rumänien die Macht. Die ungarische Regierung kündigte per 31. Oktober 1918 die Realunion mit Österreich auf, womit Österreich-Ungarn aufgelöst war.

Der gemeinsame Außenminister Gyula Andrássy der Jüngere demissionierte am 2. November, der gemeinsame Finanzminister Alexander Spitzmüller am 4. November 1918. Der gemeinsame Kriegsminister Rudolf Stöger-Steiner von Steinstätten wirkte nach dem 11. November 1918 noch an der Liquidierung des k.u.k. Kriegsministeriums mit.

Am 11. November 1918 wurde Karl I. (der schon eine Woche vorher von einzelnen Medien als „der ehemalige Kaiser“ bezeichnet wurde) von den republikanisch gesinnten deutschösterreichischen Spitzenpolitikern und seiner letzten k. k. Regierung dazu bewogen, auf „jeden Anteil an den Staatsgeschäften“ zu verzichten; die förmliche Abdankung hatte er abgelehnt. Am selben Tag entließ der Kaiser die funktionslos gewordene k. k. Regierung von Ministerpräsident Heinrich Lammasch (sie war schon am 26. Oktober als „Liquidationsministerium“ bezeichnet worden[15]). Am 12. November 1918 fand in Wien die letzte Reichsratssitzung statt, am selben Tag rief die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich die Republik aus. Am 13. November leistete der letzte Habsburger-Monarch als König Karl IV. von Ungarn von Eckartsau, Niederösterreich, aus den gleichen Verzicht (Ungarn wurde drei Tage später vorübergehend Republik und blieb danach Königreich ohne König). In den Pariser Vorortverträgen (Vertrag von Saint-Germain 1919 mit Österreich und Vertrag von Trianon 1920 mit Ungarn) wurden zumeist schon erfolgte Gebietsabtretungen und Grenzen der Nachfolgestaaten der Monarchie offiziell festgelegt.

Die Verträge bestätigten die völkerrechtliche Anerkennung der neuen Staaten Ungarn, Polen, Tschechoslowakei, Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Königreich Jugoslawien) sowie Gebietsabtretungen an Italien und Rumänien. Deutschösterreich wurde Unabhängigkeit auferlegt (und damit der Anschluss an die neue deutsche Republik verboten), ebenso wurde im Vertrag die Verwendung des Begriffs „Deutsch“ im Staatsnamen vermieden. Der Vertrag wurde daher mit der „Republik Österreich“ geschlossen; der bis dahin geführte Staatsname „Deutschösterreich” erschien nicht mehr. Ungarn musste zugunsten der Tschechoslowakei, Rumäniens, des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen sowie Österreichs auf zwei Drittel des bisherigen Staatsgebietes verzichten und die Habsburger entthronen.

Welche Staaten nun im völkerrechtlichen Sinne als Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns gelten, ist in der Fachliteratur oft widersprüchlich dargestellt. So schreibt das Wörterbuch des Völkerrechts einzig Deutschösterreich, Ungarn, der Tschechoslowakei und dem SHS-Staat zu, Sukzessionsstaaten der untergegangenen Österreichisch-Ungarischen Monarchie zu sein, während Rumänien, Polen und Italien, die in anderen Quellen[16][17] ebenfalls als Nachfolgestaaten bezeichnet werden, wegen ihrer vorher schon vorhandenen Staatlichkeit nicht dazu gezählt werden.[18]

Die vielen Irredentisten, die schließlich zur Auflösung der Monarchie führten, waren aber nach Mark Cornwall letztlich nur erfolgreich, weil es die Habsburger verabsäumt hatten, ihr „eigenes Haus in Ordnung zu halten“.[19]

  Oktober/November 1918: Chronologie des Zerfalls

  • 29. September: Massiver Angriff der Entente an der Westfront; daraufhin verlangt der stellvertretende deutsche Heereschef Erich Ludendorff von seiner Regierung sofortige Waffenstillstandsverhandlungen. Bulgarien, Verbündeter der Mittelmächte, schließt Waffenstillstand. An der italienischen Front leiden die k. u. k. Truppen unter Hunger, Nachschubmangel, Erschöpfung und Fahnenflucht. Die zentrifugalen Kräfte Österreich-Ungarns sehen verstärkte Erfolgschancen.
  • 6. Oktober: Bildung des Nationalrates der Slowenen, Kroaten und Serben. Die königlich-ungarische Regierung in Budapest verliert ihre Autorität in Agram.
  • 16. Oktober: Kaiser Karl I. unterzeichnet das von der k. k. Regierung Hussarek-Heinlein entworfene „Völkermanifest“ zum Umbau des Kaisertums Österreich in einen Bund selbstständiger Nationalstaaten. Ziel der Politiker der Nationalitäten ist aber die Unabhängigkeit.
  • 24. Oktober: Die k. k. Regierung in Wien hat ihre Autorität eingebüßt. Ihre Anordnungen werden zum Teil nicht mehr befolgt. Der ungarische Reichstag in Budapest erklärt mit Zustimmung von König Karl IV. auf Antrag der k. u. Regierung Sándor Wekerle den Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 per 31. Oktober für erloschen.
  • 29. Oktober: Der Mährische Nationalausschuss übernimmt die Leitung der k. k. Statthalterei und des k. u. k. Militärkommandos in Brünn. Der kroatische Landtag erklärt Kroatiens Austritt aus Österreich-Ungarn. In Agram wird der Staat der Slowenen, Kroaten und Serben (SHS-Staat) proklamiert, dem alle südslawischen Gebiete der bisherigen Monarchie angehören sollen. Der slowenische Nationalrat in Laibach erklärt die von Slowenen besiedelten Gebiete für unabhängig von Österreich.
  • 31. Oktober: Der Nationalrat in Laibach erklärt den Beitritt Sloweniens zum SHS-Staat. Die Vertreter der Rumänen im Königreich Ungarn erklären den Beitritt Siebenbürgens zum Königreich Rumänien. Der frühere kgl. ung. Ministerpräsident István Tisza wird in Budapest ermordet. Südslawische Offiziere übernehmen das Kommando der Kriegsmarine.
  • 1. November: Die k. k. Regierung Lammasch beginnt in Wien, die Geschäfte an die deutschösterreichische Regierung Renner zu übergeben. Die Verwaltung Bosniens wird seinem Nationalausschuss übergeben. Die Leitung der k. k. Polizeidirektion Wien wird auf den deutschösterreichischen Staatsrat vereidigt.
  • 2. November: Der schon zuvor deponierte Auftrag des neuen Verteidigungsministers der ungarischen Regierung Mihály Károlyi, Béla Linder, an die ungarischen Regimenter an der italienischen Front, den Kampf einzustellen und die Waffen niederzulegen, wird vom Armeeoberkommando offiziell an die Truppen weitergeleitet. Der letzte k. u. k. Außenminister, Gyula Andrássy der Jüngere, tritt zurück.
  • 3./4. November: Waffenstillstand von Villa Giusti bei Padua zwischen der bewaffneten Macht Österreichs und Ungarns und der Entente. Der Termin des von der Armee dringend erwarteten In-Kraft-Tretens wird unterschiedlich interpretiert; dies ermöglicht Italien die Gefangennahme Hunderttausender österreichischer Soldaten im letzten Moment. Italien besetzt Tirol südlich des Brenners, Triest und das Österreichische Küstenland. Der letzte gemeinsame Finanzminister, Alexander Spitzmüller, tritt zurück.
  • 6. November: Karl I./IV. ordnet die Demobilisierung der verbliebenen Einheiten der Armee an.
  • 11. November: Regierungsverzicht von Kaiser Karl I. in Deutschösterreich, Entlassung der k. k. Regierung Lammasch, Entbindung aller Amtsträger vom geleisteten kaiserlichen Treueeid. Der letzte k. u. k. Kriegsminister, Rudolf Stöger-Steiner von Steinstätten, tritt ab.
  • 12. November: Der Staat Deutschösterreich erklärt sich durch Beschluss seiner Provisorischen Nationalversammlung zur Republik und zum Bestandteil der deutschen Republik. Die Delegationen und das Herrenhaus des Reichsrates sowie die k. u. k. und k. k. Ministerien werden aufgelöst.
  • 13. November: Regierungsverzicht von König Karl IV. für Ungarn.
  • 14. November: Tomáš Garrigue Masaryk, noch außer Landes, wird zum Präsidenten der Tschechoslowakischen Republik gewählt. Seine Designierung durch die tschechischen Exilpolitiker war bereits am 24. Oktober in Paris erfolgt.
  • 16. November: Ungarn erklärt sich zur Republik, erster Präsident wird Károlyi.
  • 28. November: Die Bukowina, nach dem Zerfall Altösterreichs „staatenlos“, wird vom Königreich Rumänien annektiert.
  • 1. Dezember: 100.000 Rumänen beschließen in Alba Iulia (Karlsburg) den Anschluss Siebenbürgens an Rumänien.
(Literaturnachweise)[20]

  Nachwirkungen Österreich-Ungarns in die heutige Zeit

In den ersten Jahrzehnten nach dem Ende des von Kritikern häufig als solchen bezeichneten „Völkerkerkers“ der k. u. k. Monarchie sahen die Sukzessorstaaten ihre gemeinsame Geschichte vor 1918 vor allem unter dem Aspekt der Verhinderung der Selbstbestimmung der Nationalitäten. Spätestens seit dem EU-Beitritt der meisten Nachfolgestaaten lässt sich wieder unbefangen über die unstrittigen positiven Seiten des früheren gemeinsamen Staates sprechen: das große gemeinsame Wirtschaftsgebiet, die Personenfreizügigkeit, die staatsbürgerlichen Rechte und die schrittweise politische Emanzipation der ärmeren Bevölkerungsschichten. Nach vier Jahrzehnten kommunistischer Diktatur in jenen Staaten außer der Republik Österreich wurden diese Errungenschaften anders bewertet als zuvor.

In den Nachfolgestaaten der Doppelmonarchie wird bis heute weitestgehend das schon 1918 gegebene Eisenbahnnetz betrieben. Überall sind noch öffentliche Gebäude (vom Theater bis zum Bahnhof) im typischen Baustil der Zeit vor 1918 erhalten. In der Wissenschafts- und Kulturgeschichte ist das Erbe der Monarchie unübersehbar. Beobachter tendieren dazu, auf ähnliche Mentalität, ähnliche Küche, ähnliche Lebensart und ähnliche Kultur in den früheren Kronländern hinzuweisen, doch mischen sich solche Beobachtungen gelegentlich mit subjektiver Nostalgie.

Kritiker der österreichischen Außenpolitik bemängeln, dass die Zusammenarbeit mit den österreichischen Nachbarstaaten im Norden, Osten und Südosten seit 1989 keine wesentliche Rolle gespielt habe. Dem stehen sehr beträchtliche Investitionen österreichischer Unternehmen in diesen Nachbarländern gegenüber. Außerdem existieren auch innerhalb der Europäischen Union besonders intensivierte Kooperationen zwischen Ländern auf dem Gebiet der ehemaligen Monarchie. So streben die so genannten Visegrád-Staaten schon seit 1991 nach stärkerer politischer und wirtschaftlicher Kooperation untereinander.

Als Folge der beiden Weltkriege und des anschließenden Kalten Krieges sind mehrere Millionen Angehörige deutschsprachiger, ehemals österreichisch-ungarischer Familien als Flüchtlinge, Heimatvertriebene und Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, wo sie seither mit ihren Nachkommen ansässig sind und sich größtenteils der jeweiligen regionalen Mehrheitsbevölkerung assimiliert haben. Der Anteil dieser Familien, der in Westdeutschland Aufnahme fand, ist weitaus größer als der in Österreich sesshaft gewordene Teil, obwohl auch nach dem Zerfall der Monarchie die Republik Österreich – und hier insbesondere die Stadt Wien – seit jeher häufig als kulturelles Zentrum der deutschsprachigen Altösterreicher angesehen wurde. Weitere Familien sind in andere Länder wie die USA, Kanada, Israel oder Australien ausgewandert.

  Reichsteile und Länder

Der Fluss Leitha bildete streckenweise die Grenze zwischen den beiden Reichshälften Österreich und Ungarn (entspricht der heutigen burgenländischen Westgrenze). Daraus leiteten sich die Bezeichnungen Cisleithanien („Land diesseits der Leitha“ für die westliche Reichshälfte) und Transleithanien („Land jenseits der Leitha“ für die östliche Reichshälfte) ab. Cisleithanien hieß offiziell Die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder (vorher inoffiziell, seit 1915 offiziell Österreich genannt), die einzelnen Länder wurden als Kronländer bezeichnet. Die Länder Transleithaniens wurden offiziell als Die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone bezeichnet.

Von beiden Reichshälften gemeinsam verwaltet wurde das zuvor zum Osmanischen Reich gehörige Land Bosnien und Herzegowina, das 1878 besetzt und 1908 unter Inkaufnahme der Bosnischen Annexionskrise in den Reichsverband eingegliedert wurde. Die folgenden Tabellen zeigen die Ergebnisse des Zensus vom 31. Dezember 1910.[21]

Karte Europas im Jahre 1914 am Vorabend des Ersten Weltkrieges (Österreich-Ungarn hervorgehoben)


Karte Österreich-Ungarns
  • Cisleithanien
1. Böhmen
2. Bukowina
3. Kärnten
4. Krain
5. Dalmatien
6. Galizien und Lodomerien
7. Görz und Gradisca; Triest mit Gebiet; Istrien
8. Österreich unter der Enns
9. Mähren
10. Salzburg
11. Österreichisch Schlesien
12. Steiermark
13. Tirol
14. Österreich ob der Enns
15. Vorarlberg
  • Transleithanien
16. Ungarn (mit Wojwodina und Siebenbürgen)
17. Kroatien und Slawonien
  • 18. Bosnien und Herzegowina
Im Reichsrat vertretene Königreiche und Länder (Cisleithanien) 1910[22]
Land Hauptstadt (Einwohner) Fläche in km² Einwohner
Königreich Böhmen Prag (224.000) 51.946,09 6.769.548
Königreich Dalmatien Zara / Zadar (14.000) 12.830,32 645.666
Königreich Galizien und Lodomerien Lemberg (206.000) 78.499,28 8.025.675
Erzherzogtum Österreich unter der Enns Wien (2.031.000) 19.825,33 3.531.814
Erzherzogtum Österreich ob der Enns Linz (71.000) 11.981,73 853.006
Herzogtum Bukowina Czernowitz (87.000) 10.441,24 800.098
Herzogtum Kärnten Klagenfurt (29.000) 10.325,79 396.200
Herzogtum Krain Laibach (47.000) 9.953,81 525.995
Herzogtum Salzburg Salzburg (36.000) 7.153,29 214.737
Herzogtum Ober- und Niederschlesien Troppau (31.000) 5.146,95 756.949
Herzogtum Steiermark Graz (152.000) 22.425,08 1.444.157
Markgrafschaft Mähren Brünn (126.000) 22.221,30 2.622.271
Gefürstete Grafschaft Tirol 2 Innsbruck (53.000) 26.683,xx 946.613
Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca 1 Görz (ca. 25.000) 2.918,xx 260.721
Reichsunmittelbare Stadt Triest mit ihrem Gebiet 1 Triest (161.000) 95,xx 229.510
Markgrafschaft Istrien 1 Parenzo / Poreč (ca. 4.000) 4.955,xx 403.566
Vorarlberg 2 Bregenz (9.000) 2.601,xx 145.408
Cisleithanien insgesamt Wien 300.005,18 28.571.934
1 Für die drei Kronländer Görz und Gradisca, Triest und Istrien bestand eine gemeinsame k.k. Statthalterei in Triest. Sie wurden zusammenfassend als Österreichisches Küstenland bezeichnet (bis 1861 bildeten sie ein Kronland dieses Namens). Für diese drei Kronländer sind die Flächen- und Einwohnerangaben im Staatshandbuch nur zusammenfassend mit 7.970,38 km² und 893.797 Personen angeführt.
2 Für Tirol und Vorarlberg bestand eine gemeinsame Statthalterei in Innsbruck. Im Staatshandbuch wurden die Flächen- und Einwohnerangaben mit insgesamt 29.284,59 km² und 1.092.021 Einwohnern nur zusammengefasst genannt.
Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone (Transleithanien) 1910
Land Hauptstadt (Einwohner) Fläche in km² Einwohner
Königreich Ungarn (inkl. Stadt Fiume mit Gebiet) Budapest (Innenstadt 882.000, mit Vororten 1.290.000) 282.274,66 18.264.533[23]
Königreich Kroatien und Slawonien Agram (80.000) 42.488,02 2.621.954[24]
Transleithanien insgesamt Budapest 324.762,68 20.886.487
Unter gemeinsamer Verwaltung der beiden Reichsteile 1910
Land Hauptstadt (Einwohner) Fläche in km² Einwohner
Bosnien und Herzegowina[25] Sarajevo (52.000) 51.199 1.898.044[26]
Österreichisch-Ungarische Monarchie 1910
Realunion Hauptstädte Fläche in km² Einwohner
Österreich-Ungarn Wien und Budapest 675.966,86 51.356.465

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Groß- und Mittelmächten hatte Österreich-Ungarn keine kolonialen Ambitionen. Die einzige außereuropäische koloniale Besitzung der Doppelmonarchie bestand zwischen 1901 und 1917 in einer kleinen Konzession in der chinesischen Stadt Tianjin (Tientsin). Das Kaiserreich China musste dieses Gebiet aufgrund der erfolgreichen Beteiligung Österreich-Ungarns an der im Jahr 1900 erfolgten Niederschlagung des Boxeraufstandes abtreten. Die Konzession lag am östlichen Flussufer des Hai He (Peiho), umfasste ungefähr eine Fläche von 62 ha und zählte um die 40.000 Einwohner.[27][28] Im Süden wurde das Gebiet von der italienischen Konzession begrenzt, im Osten von Bahnanlagen, im Norden und Westen vom Hai He. Administriert wurde es vom jeweiligen k. u. k. Konsul, der in seinen Aufgaben unter anderem durch eine kleine militärische Garnison unterstützt wurde. An öffentlichen Gebäuden befand sich auf dem Gebiet der Konzession neben dem Konsulat und der Kaserne noch ein Gefängnis, eine Schule, ein Theater sowie ein Krankenhaus. Mit der Kriegserklärung Chinas an die Mittelmächte im August 1917 wurde das Territorium wieder dem chinesischen Staat einverleibt. Im September 1919 gab Österreich mit der Unterzeichnung des Vertrags von Saint-Germain (Artikel 116) schließlich jeglichen Anspruch auf das Territorium auf. Mit einem gleichlautenden Artikel im Vertrag von Trianon folgte Ungarn im Juni 1920.

  Politik

  Verfassung

Eine gemeinsame Verfassung des Doppelstaates gab es nicht. Die legistische Grundlage der Donaumonarchie bildeten die drei folgenden Gesetze, die – gleichlautend – in Österreich und Ungarn Gültigkeit hatten:

  • die Pragmatische Sanktion Kaiser Karls VI. vom 19. April 1713,
  • das Verfassungsgesetz (damals inoffiziell Delegationsgesetz genannte), für Cisleithanien (Österreich) als Teil der Dezemberverfassung vom 21. Dezember 1867, in Ungarn (Transleithanien) zuvor bereits mit Gesetz XII/1867 kundgemacht, und
  • das Zoll- und Handelsbündnis vom 27. Juni 1878.

Die Pragmatische Sanktion war eine Thronfolgeregelung und hatte – da Karl VI. keinen männlichen Nachkommen besaß – den Effekt, die Herrscherrechte seiner Tochter Maria Theresia und ihrer Nachkommen festzuschreiben. Die Delegationsgesetze Österreichs und Ungarns legten fest, welche Angelegenheiten die beiden Staaten gemeinsam zu führen hatten. Das Zoll- und Handelsbündnis mit gemeinsamer Währung, gegenseitiger Niederlassungsfreiheit und gegenseitiger formloser Anerkennung von Unternehmens- und Patentregistrierungen war eine freiwillige Vereinbarung der beiden Staaten.

Der Kaiser von Österreich war in Personalunion auch König von Ungarn und somit zugleich König von Kroatien und Slawonien. Dies geschah nunmehr im eigenen Recht Ungarns und nicht mehr in Ableitung aus der österreichischen Kaiserwürde.

Die den Delegationsgesetzen zufolge gemeinsamen Angelegenheiten, Außenpolitik und Armee, wurden durch gemeinsame Ministerien verwaltet: Außen-, Kriegs- und Finanzministerium; dieses nicht für die gesamten Finanzen der Doppelmonarchie, sondern nur zur Finanzierung der gemeinsamen Angelegenheiten. Diese Konstruktion wurde als Realunion bezeichnet. Institutionen, die beide Reichshälften betrafen, wurden als „k. u. k.“ („kaiserlich und königlich“) bezeichnet.

Die Regierung von Cisleithanien wurde als „k. k.“ („kaiserlich-königlich“) bezeichnet, wobei sich königlich auf die böhmische Königswürde bezog, die der österreichische Kaiser ebenfalls innehatte. Regierung und Institutionen der ungarischen Reichshälfte wurden mit „kgl. ung.“ („königlich ungarisch“) oder „m. kir.“ (magyar királyi) bezeichnet.

Der nach dem Ausgleich des Jahres 1867 am 14. November 1868 vom Kaiser und König festgelegte Herrschertitel und Staatsname:

  • Bei im Namen des Kaisers abgeschlossenen Verträgen:
    Kaiser von Österreich und Apostolischer König von Ungarn
  • Persönliche Bezeichnung:
    Seine K. u. K. Apostolische Majestät
  • Staatsname:
    Österreichisch-Ungarische Monarchie (schon in einem am 2. Juni 1868 kundgemachten Staatsvertrag mit Schweden und Norwegen verwendet)

Die Verwendung des Namens Österreich erfolgte in der inländischen Staatspraxis sparsam, wohl aus Rücksicht auf die nichtdeutsche Mehrheit im Kaisertum Österreich. Einerseits regelte im Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 (RGBl. 142/1867) Artikel 1, es bestehe „für alle Angehörigen der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder … ein allgemeines österreichisches Staatsbürgerrecht“. Andererseits wurde das Staatsgebiet häufig mit dem Begriff „die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“ umschrieben, ein Begriff, der außerhalb amtlicher Texte stets durch Österreich ersetzt wurde. Erst 1915 wurde dies auch offiziell so bestimmt.

  Herrscher und Ministerpräsidenten

Hauptartikel: Liste der Ministerpräsidenten Österreich-Ungarns (1867–1918)

  • Franz Joseph I. 1867–1916
    • 8. Juni 1867 Krönung zum König von Ungarn (I. Ferenc József)
    • 21. November 1916 gestorben
  • Karl I./IV. 1916–1918
    • 21. November 1916 mit dem Tod seines Vorgängers automatisch Kaiser und König; die Krönung in der österreichischen Reichshälfte sollte nach dem Krieg stattfinden
    • 30. Dezember 1916 Krönung zum König von Ungarn als Karl IV. (IV. Károly)
    • 11. November 1918 Regierungsverzicht in der österreichischen Reichshälfte (keine Abdankung)
    • 13. November 1918 Regierungsverzicht in der ungarischen Reichshälfte (keine Abdankung)

Nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 hatte jede der beiden Reichshälften ihren eigenen Ministerpräsidenten, der mit Zustimmung des Monarchen sein eigenes Kabinett berief. Aufgrund der Verfassungs- und der realpolitischen Entwicklung der Habsburgermonarchie (bis 1918) blieb der österreichische Ministerpräsident ausschließlich vom Willen des Kaisers abhängig (ein Misstrauensvotum, das zum Rücktritt verpflichtete, gab es im Reichsrat nicht), der ungarische Ministerpräsident vom Willen des Königs und der ungarischen Aristokratie. Insbesondere in der österreichischen Reichshälfte wechselten die Amtsträger ab den frühen 1890er Jahren häufig; nur wenige Politiker konnten prägenden Einfluss gewinnen.

Direkt vom Kaiser ohne Vorschlag eines Ministerpräsidenten besetzt wurden die für den österreichisch-ungarischen Gesamtstaat verantwortlichen Ämter des k. u. k. Außenministers, des k. u. k. Kriegsministers (jede Reichshälfte hatte zusätzlich noch eigene Landesverteidigungsministerien, die für die jeweilige Landwehr – kaiserlich-königliche Landwehr beziehungsweise königlich ungarische Landwehr – zuständig waren) und des k. u. k. Finanzministers (zuständig für das Budget der k. u. k. Armee und des Außenministeriums, jede Reichshälfte hatte zusätzlich noch eigene Finanzministerien). Österreich-Ungarn hatte als Ganzes keinen Regierungschef; im Ministerrat für gemeinsame Angelegenheiten führte der Außenminister den Vorsitz, dieser trug aber zumindest zur Zeit des Außenministers Friedrich Ferdinand von Beust (1867–1871) den zusätzlichen Titel Reichskanzler.

  Militärwesen

  Bevölkerung

Für die folgenden Aufstellungen wird die Volkszählung vom 31. Dezember 1910 zu Grunde gelegt.[21]

  Einwohnerzahlen

Gesamtbevölkerung 1910
Gebiet Absolutzahl Prozent
Cisleithanien 28.571.934 55,6
Transleithanien 20.886.487 40,6
Bosnien und Herzegowina (Kondominium beider Reichsteile) 1.931.802 3,8
Insgesamt 51.390.223 100,0

  Größte Städte

Die größten Städte (1910):[29]

Rang Stadt Einwohner
1 Wien 2.083.630
2 Budapest 880.371
3 Triest 229.510
4 Prag 223.741
5 Lemberg 206.113
6 Krakau 151.886
7 Graz 151.781
8 Brünn 125.737
9 Szeged 118.328
10 Maria-Theresiopel 94.610

  Sprachen

  Umgangssprachen in Österreich-Ungarn nach: William R. Shepherd, Distribution of Races in Austria-Hungary, Historical Atlas, 1911

In den Volkszählungen 1910 wurde in Österreich-Ungarn die Umgangssprache ermittelt. Juden gaben in Altösterreich meist Deutsch als Umgangssprache an, ebenfalls Beamte, die zwar Deutsch nicht als Muttersprache hatten, aber durch den Einsatz im Verwaltungsapparat vorwiegend deutsch sprachen. Exakte Zahlen über die nationale Zuordnung existieren nicht.

Sprache Absolutzahl Prozent
  Deutsch 12.006.521 23,36
  Ungarisch 10.056.315 19,57
  Tschechisch 6.442.133 12,54
  Polnisch 4.976.804 9,68
  Serbisch und Kroatisch 4.380.891 8,52
  Ukrainisch (Ruthenisch) 3.997.831 7,78
  Rumänisch 3.224.147 6,27
  Slowakisch 1.967.970 3,83
  Slowenisch 1.255.620 2,44
  Italienisch 768.422 1,50
  Sonstige 2.313.569 4,51
Insgesamt 51.390.223 100,00
In den Kronländern der österreichischen Reichshälfte

Umgangssprachen 1910:

Land Hauptumgangssprache andere Sprachen (mehr als 2 %)
Böhmen Tschechisch (63,2 %) Deutsch (36,8 %)
Dalmatien Kroatisch (96,2 %) Italienisch (2,8 %)
Galizien Polnisch (58,6 %) Ukrainisch (40,2 %)
Niederösterreich Deutsch (95,9 %) Tschechisch (3,8 %)
Oberösterreich Deutsch (99,7 %)
Bukowina Ukrainisch (38,4 %) Rumänisch (34,4 %), Deutsch (21,2 %), Polnisch (4,6 %)
Kärnten Deutsch (78,6 %) Slowenisch (21,2 %)
Krain Slowenisch (94,4 %) Deutsch (5,4 %)
Salzburg Deutsch (99,7 %)
Österreichisch-Schlesien Deutsch (43,9 %) Polnisch (31,7 %), Tschechisch (24,3 %)
Steiermark Deutsch (70,5 %) Slowenisch (29,4 %)
Mähren Tschechisch (71,8 %) Deutsch (27,6 %)
Tirol Deutsch (57,3 %) Italienisch (42,1 %)
Küstenland Slowenisch (37,3 %) Italienisch (34,5 %), Kroatisch (24,4 %), Deutsch (2,5 %)
Vorarlberg Deutsch (95,4 %) Italienisch (4,4 %)

  Religionen

  Religionskarte. Aus: Andrees Allgemeiner Handatlas

In Österreich Ungarn 1910:

Religion/Konfession Gesamt Österreichische
Reichshälfte
Ungarische
Reichshälfte
Bosnien und
Herzegowina
Katholiken 76,6 % 90,9 % 61,8 % 22,9 %
Protestanten 8,9 % 2,1 % 19,0 % 0 %
Serbisch-Orthodoxe 8,7 % 2,3 % 14,3 % 43,5 %
Juden 4,4 % 4,7 % 4,9 % 0,6 %
Muslime 1,3 % 0 % 0 % 32,7 %

  Nationalitätenproblem und Reformkonzepte

  Ethnische Karte Österreich-Ungarns (Volkszählung 1880) aus Andrees Handatlas, 1881

Spätestens seit dem Revolutionsjahr 1848 entwickelte sich durch den wachsenden Nationalismus, der zusehends auch die geschichtslosen Nationen ergriff, das Nationalitätenproblem im Habsburgerreich zur Existenzfrage. In einem Europa der sich bildenden Nationalstaaten, in dem der Nationalismus als absolut stärkste politische Kraft empfunden wurde, entwickelte sich der übernationale Vielvölkerstaat in den Augen der meisten Europäer, aber auch vieler seiner Bewohner, immer mehr zu einem lebensunfähigen Anachronismus. Die Frage, ob das Nationalitätenproblem des Habsburgerreiches überhaupt lösbar war, wird grundsätzlich heute eher bejaht als verneint.[30]

Reformkonzepte zur Rettung der Monarchie wurden genug entwickelt, oft undurchführbar und unpraktisch. Eines dieser Konzepte wurde 1867 sogar durchgeführt: der Ausgleich mit Ungarn. Die Verwirklichung des Dualismus war aber aus der Not geboren, in welche die deutsche Vorherrschaft in Österreich, nach den Niederlagen im italienischen und im Deutschen Krieg, geraten war. Mit Deutschland und Italien waren zwei neue Nationalstaaten entstanden, in der Donaumonarchie wurde nur ein reiner Machtausgleich mit den Magyaren durchgeführt. Die Herrschaft über die übrigen Völker der Monarchie, die eine Mehrheit in der Bevölkerung ausmachten, wurde zwischen ihnen und den deutschen Österreichern zweigeteilt. Die Ungarn hatten also, als die entwickeltste Nation neben den Deutschen, ebenfalls eine Vorrangstellung erhalten, die sie in den folgenden Jahrzehnten auch am zähesten und unnachgiebigsten verteidigten. Ungarn wurde bis zum endgültigen Zusammenbruch der Monarchie, durch seine Politik der Zwangsmagyarisierung und sein undemokratisches Wahlrecht, sogar einer der reaktionärsten Staaten Europas. Ungarn war ein Pseudo-Nationalstaat, er wurde trotz seiner gemischten nationalen Zusammensetzung wie ein Nationalstaat regiert.[31]

In Cisleithanien zeigten Rechtsprechung und Verwaltung eine wesentlich gerechtere Behandlung der slawischen und romanischen Nationalitäten, „wenn auch die österreichische Verwaltungspolitik gegenüber den Slowenen in der Südsteiermark und bis kurz vor Kriegsausbruch auch in Krain sowie die Exzesse des Alldeutschtums in Böhmen im Einzelnen vielfach als Gegenbeispiele herangezogen werden könnten“.[31] Die schlechtere Behandlung der Nationalitäten in Ungarn lag aber nicht in der Verfassung begründet, sondern an der Praxis der Behörden, an dem Versagen von Justiz, Verwaltung und der Politik.[31]

Da auch in der österreichischen Reichshälfte die Verhältnisse, insbesondere zwischen Deutschen und Tschechen, immer schlechter wurden, wurden die Forderungen nach Umgestaltung der Monarchie immer dringender. Das südslawische trialistische Programm stand während des größten Teiles der letzten zwei Generationen des Habsburgerreiches an erster Stelle der Reformpläne, wobei in seiner konservativen Form die Slowenen nicht inbegriffen waren.[32] Dabei sollte neben dem österreichischen und dem ungarischen Reichsteil ein südslawisches Reich unter kroatischer Führung entstehen, der zahlenmäßig und an historischer Tradition stärksten südslawischen Gruppe des Reiches. Dieser südslawische Staat sollte im Interesse des Gesamtreiches einerseits Ungarn schwächen und andererseits großserbischen Ambitionen entgegenwirken. Der Trialismus schloss allerdings eine umfassendere Lösung des Nationalitätenproblems aus. Der kroatische Trialismus zog, wie Hohenwarts Plan zur Versöhnung der Tschechen im Jahr 1871, nur den nationalen Status einer einzelnen Volksgruppe in Betracht. Die österreichische Nationalitätenfrage war jedoch so verwickelt, dass die Behandlung einer dieser Fragen offensichtlich die aller anderen beeinflusste.[33]

Das Konzept des Trialismus hatte in den letzten Jahrzehnten der Monarchie, durch den serbischen und damit verbundenen südslawischen Antagonismus, neben der naturgemäßen Ablehnung durch Ungarn ohnehin wenig Chancen auf Realisierung. Hatte der Trialismus, neben kroatischen konservativen Kreisen, zeitweise auch den Thronfolger Franz Ferdinand als Förderer, so entwickelten sich dessen Reformpläne aber bald in die Richtung einer umfassenden Föderalisierung. Seine gegen Ungarn gerichteten Pläne bezogen sich in erster Linie auf die ungarischen Nationalitäten, nicht weil sie sozial und politisch benachteiligt waren, sondern weil er sie für staatstreu hielt. Dieses Ziel konnte der vorerst von Franz Ferdinand favorisierte Kronländerföderalismus, der keinerlei Rücksicht auf ethnische Verhältnisse nahm, jedoch kaum verwirklichen. Schließlich wurde der Thronfolger zum Kristallisationspunkt der großösterreichischen Bewegung, die eine Föderalisierung aller Völker des Reiches auf ethnischer Grundlage vorsah, obwohl er deren prononciertester ideologischer Stütze, dem Föderalisierungskonzept Popovicis, letztlich auch nicht völlig zustimmen konnte. Franz Ferdinand legte sich technisch nie auf einen dieser Pläne fest, seine Absichten widersprachen einander manchmal und waren häufig verschwommen. Er verfolgte einen Zickzackkurs zwischen einem ethnischen und einem historisch-traditionellen Föderalismus, kam zuweilen wieder auf den Trialismus zurück und vertrat eine Art von verwässertem Zentralismus.[34]

1905 wurden in Mähren mit dem so genannten Mährischen Ausgleich vier Landesgesetze beschlossen, die eine Lösung der deutsch-tschechischen Nationalitätenprobleme gewährleisten und somit einen österreichisch-tschechischen Ausgleich herbeiführen sollten.

Das bekannte Personalitätsprinzip Karl Renners sah eine territoriale Gliederung in Kreise vor, wobei sich der autonome Status auf die einzelnen Individuen bezog. Im Wesentlichen hat sich der Nationalitätenkampf vor 1914 selbst in seinen radikalen Formen, mit Ausnahme der alldeutschen, serbischen und zum Teil italienischen und ruthenischen Propaganda, doch vorwiegend mit der Reform des Reiches befasst und nicht mit den Zielen und Methoden, die zu seiner Auflösung führen sollten. Aber vom Zustandekommen eines wirklich allseits befriedigenden nationalen Ausgleichs war die Monarchie 1914 noch weit entfernt. Da ein etwaiger habsburgischer Bundesstaat aber meist aus bloßen Torsos von Nationen bestanden hätte, mussten auch die Föderalisierungskonzepte scheitern.[35]

  Magyarisierungspolitik in Ungarn

Nach dem Ausgleich mit Österreich kam es 1868 innerhalb der ungarischen Reichshälfte zu einem ungarisch-kroatischen Ausgleich, in welchem Kroatien und Slawonien eine beschränkte Autonomie zugestanden wurde. In den anderen Teilen Ungarns nahmen die Spannungen unter den Volksgruppen jedoch zu.

Gründe für diese Spannungen waren sowohl die Magyarisierungspolitik der ungarischen Regierung als auch die Zunahme der Intoleranz der Nationalitäten untereinander. Im Gegensatz zu den im Königreich Ungarn lebenden Minderheiten wie Slowaken oder Rumänen hatte der Nationalismus der Magyaren die Staatsmacht auf seiner Seite und war somit in der stärkeren Position, obwohl die ethnischen Ungarn nur etwa die Hälfte der Bevölkerung stellten.

Die Umsetzung der an sich liberalen Minderheitengesetzgebung hatte in einer solchen Atmosphäre kaum Erfolg. Das Nationalitätengesetz von 1868 bestimmte zwar Ungarisch als Staatssprache, ließ jedoch Minderheitensprachen auf regionaler, lokaler und kirchlicher Ebene zu. Doch diese Regelung wurde oft nicht in die Tat umgesetzt, und die Minderheiten sahen sich Assimilierungsversuchen ausgesetzt. Ab 1875 wurde unter Ministerpräsident Kálmán Tisza (1875–1890) eine konsequente Magyarisierungspolitik betrieben, um alle Nichtmagyaren in 40 Jahren zu Ungarn zu machen.

Bereits im Revolutionsjahr 1848 ergriffen slowakische Angehörige des ungarischen Parlaments die Initiative, um sich beim Kaiser Unterstützung gegen die Magyarisierungspolitik zu holen. Es wurde eine Erklärung mit „Forderungen der slowakischen Nation“ abgegeben, welche man dem Kaiser und der ungarischen Nationalregierung übergab. Gefordert wurde die Föderalisierung Ungarns, die Konstituierung einer ethnisch-politischen Einheit, die Festlegung der slowakischen Grenzen, ein eigener Landtag, eine slowakische Nationalgarde, nationale Symbole, das Recht auf Gebrauch der slowakischen Sprache, allgemeines Wahlrecht und eine gleichberechtigte Vertretung im ungarischen Parlament.

Die Magyaren jedoch sahen dadurch ihre Machtstellung in Oberungarn, wie sie die heutige Slowakei nannten, in Gefahr und reagierten mit Kriegsrecht und Haftbefehlen gegen die slowakischen Nationalführer. In Wien und Böhmen wurden slowakische Exilregierungen errichtet, die Hoffnungen der Slowaken wurden aber enttäuscht. Nach der Revolution ließ man die Ungarn mit ihrer zentralistischen Verwaltung gewähren. Der Ausgleich von 1867 lieferte die Minderheiten nun völlig der Magyarisierungspolitik Budapests aus. Zwischen 1881 und 1901 hatten die Slowaken keine eigenen Abgeordneten im ungarischen Parlament, auch danach waren es im Verhältnis weniger, als ihr Bevölkerungsanteil ausmachte. Versuche Budapests vor und während des Ersten Weltkriegs, dem serbischen und rumänischen, auf Expansion bedachten Nationalismus mit Zugeständnissen entgegenzuwirken, kamen zu spät. Die rigorose Magyarisierungspolitik, die vor allem unter der slowakischen und deutschsprachigen Bevölkerung Transleithaniens Erfolge verzeichnete, ließ den Bevölkerungsanteil der Magyaren auf knapp über die Hälfte anwachsen. Zwischen 1880 und 1910 stieg der Prozentsatz der sich als Magyaren bekennenden Bürger Ungarns (ohne Kroatien) von 44,9 auf 54,6 Prozent. Mit Hilfe eines reaktionären Wahlrechts, das nur den privilegierten Teil der Bevölkerung zur Wahl zuließ, 1913 waren nur 7,7 % der Gesamtbevölkerung wahlberechtigt (oder durften öffentliche Ämter bekleiden). Eine Pseudo-Reform kurz vor Kriegsende sah ganze 13 % als wahlberechtigt vor. Damit wurde die reaktionäre Struktur des Vielvölkerstaates Ungarn zementiert.[36]

  Auswanderung aus Österreich-Ungarn

  Auswanderer aus Österreich-Ungarn auf einem Schiff der Austro-Americana in Triest

Zwischen 1876 und 1910 wanderten rund 3,5 Millionen (andere Zahlen geben bis zu 4 Millionen an) Einwohner der Doppelmonarchie aus. Sie waren arm und arbeitslos und erhofften sich in einem anderen Land bessere Lebensbedingungen. Etwa 1,8 Millionen Menschen kamen davon aus der cisleithanischen Reichshälfte und etwa 1,7 Millionen aus der transleithanischen Hälfte. Fast drei Millionen von ihnen hatten als Reiseziel die Vereinigten Staaten von Amerika, 358.000 Personen wählten Argentinien als neue Heimat, 158.000 gingen nach Kanada, 64.000 nach Brasilien und 4.000 wanderten nach Australien aus. Der Rest verteilte sich auf andere Länder.

Allein im Jahre 1907 verließen rund eine halbe Million Menschen ihre Heimat. Die Regierungen Österreichs und Ungarns waren besorgt, da sich unter den Auswanderern viele junge arbeitsfähige Männer befanden. 1901–1905 wurden allein in Österreich 65.603 Liegenschaften, davon 45.530 kleinere Parzellen, von Auswanderern öffentlich versteigert. Ausgewanderte schrieben an ihre daheim gebliebenen Bekannten und Familienangehörige oft begeistert von „drüben“ – manchmal waren gleich bezahlte Schiffsfahrkarten beigelegt.

Die wichtigsten Ausgangshäfen für die Auswanderer waren Hamburg und Bremen, wo die Schiffe der großen Reedereien, die Norddeutsche Lloyd und die Hamburg-Amerika-Linie, anlegten. Dauerte eine Schifffahrt nach New York zur Mitte des 19. Jahrhunderts mit den ersten Dampfschiffen noch rund einen Monat, so betrug die Fahrtzeit um 1900 bei gutem Wetter nur noch eine Woche. Von Triest aus mit der Austro-Americana dauerte eine Reise nur noch 15 Tage. Jährlich führten 32 bis 38 Fahrten in die USA. Die Reisebedingungen waren für die zumeist armen Auswanderer oft miserabel. Für die Reedereien, die am Komfort für die weniger wohlhabenden Passagiere sparten, war das Auswanderergeschäft äußerst lukrativ und daher sehr hart umkämpft.

Die meisten Auswanderer kamen aus Galizien im heutigen Polen und in der Ukraine. Von 1907 bis 1912 waren es 350.000, wie aus einer Interpellation von polnischen Reichsratsabgeordneten an verschiedene österreichische Minister am 12. März 1912 hervorging.[37]

  Bildung

  Alphabetisierungsrate in Österreich-Ungarn (Volkszählung 1880)

Im Bereich der allgemeinen Volksbildung kam es durch die allgemeine Unterrichtspflicht zu einem kontinuierlichen Rückgang des insbesondere in den östlichen und südlichen Reichsteilen noch vielfach vorhandenen Analphabetentums. Dieses blieb jedoch weiterhin ein erhebliches bildungspolitisches Problem und behinderte die Teilnahme von weiten Bevölkerungskreisen am gesellschaftlichen und politischen Leben.

Prozentsätze der Analphabeten (Personen älter als 6 Jahre):[38]

1880 1900 Absolute Abnahme der
Analphabetenrate
von 1880 bis 1900
Relative Abnahme der
Analphabetenrate
von 1880 bis 1900
Österreichische Reichshälfte 34,4 27,4 7,0 20,3
Böhmen 8,5 5,3 3,2 37,6
Dalmatien 87,3 73,6 13,7 15,7
Galizien 77,1 63,9 13,2 17,1
Niederösterreich 8,5 6,0 2,5 29,4
Oberösterreich 8,6 5,8 2,8 32,6
Bukowina 87,5 65,2 22,3 25,5
Kärnten 39,6 24,0 15,6 39,4
Krain 45,4 31,4 14,1 30,8
Salzburg 11,7 8,7 3,0 25,6
Österreichisch-Schlesien 11,8 11,2 0,6 5,1
Steiermark 27,8 18,0 9,8 35,3
Mähren 10,4 7,8 2,6 25,0
Tirol und Vorarlberg 9,7 7,1 2,6 26,8
Küstenland 56,8 38,2 18,6 32,7
Ungarische Reichshälfte 58,8 41,0 17,8 30,3

Neben dem Grundschulwesen bestand parallel für den Militär-Nachwuchs ein eigenes Schulsystem, welches speziell auf militärische Anforderungen ausgerichtet war. Eine Übersicht über diese Schule findet sich in den folgenden beiden Artikeln:

  Wirtschaft

  Bergbau

Der Bergbau erwirtschaftete per 1889 78,81 Millionen Gulden. Die wichtigsten abgebauten Rohstoffe waren Braun- und Steinkohle sowie Salz. Weiters von Bedeutung waren Graphit, Blei und Zink. An Edelmetallen konnten 3543,5 Tonnen Silber abgebaut werden. Der Goldbergbau spielte schon damals praktisch keine Rolle mehr – 1889 wurden lediglich rund 13 Kilogramm Gold abgebaut.

  Industrie

  Banknote der Doppelmonarchie

Die österreichisch-ungarische Wirtschaft veränderte sich während der Existenz der Doppelmonarchie erheblich. Die technischen Veränderungen beschleunigten sowohl die Industrialisierung als auch die Urbanisierung. Während die alten Institutionen des Feudalsystems immer mehr verschwanden, breitete sich der Kapitalismus auf dem Staatsgebiet der Donaumonarchie aus. Zunächst bildeten sich vor allem um die Hauptstadt Wien, in der Obersteiermark, in Vorarlberg und in Böhmen wirtschaftliche Zentren heraus, ehe im weiteren Verlauf des neunzehnten Jahrhunderts die Industrialisierung auch in Zentralungarn und den Karpaten Einzug hielt. Resultat dieser Struktur waren enorme Ungleichheiten in der Entwicklung innerhalb des Reiches, denn generell erwirtschafteten die westlich gelegenen Wirtschaftsregionen weit mehr als die östlichen. Zwar war bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts im annähernd gesamten Staatsgebiet die Wirtschaft rapide gewachsen und das gesamte Wirtschaftswachstum konnte sich durchaus mit dem anderer europäischer Großmächte messen, doch aufgrund des späten Einsetzens dieser Entwicklung blieb Österreich-Ungarn weiterhin im internationalen Vergleich rückständig. Haupthandelspartner war vor dem Ersten Weltkrieg mit weitem Abstand an erster Stelle das Deutsche Reich (1910: 48 % aller Exporte, 39 % aller Importe), gefolgt von Großbritannien (1910: knapp 10 % aller Exporte, 8 % aller Importe). Der Handel mit dem geografisch benachbarten Russland hatte dagegen nur ein relativ geringes Gewicht (1910: 3 % aller Exporte, 7 % aller Importe). Haupthandelsgüter waren landwirtschaftliche Produkte.

  Verkehr

  Eisenbahn

Hauptartikel: Kaiserlich-königliche österreichische Staatsbahnen

Der Eisenbahntransport expandierte in Österreich-Ungarn rapide. Schon im Vorgängerstaat, dem Kaisertum Österreich, war 1841 von Wien ausgehend ein bedeutender Anteil an Schienenverbindungen entstanden. Grund dafür war, dass die Regierung das große Potenzial des Eisenbahnverkehrs für militärische Zwecke erkannt hatte und somit viel in deren Ausbau investierte. Wichtige Zentren wie Pressburg, Budapest, Prag, Krakau, Graz, Laibach und Venedig wurden in das Netz integriert. 1854 waren etwa 60–70 Prozent der 2000 Streckenkilometer unter staatlicher Kontrolle. Allerdings begann die Regierung zu diesem Zeitpunkt große Streckenabschnitte an Privatinvestoren zu verkaufen, um der finanziellen Belastung Herr zu werden, die infolge der Revolution von 1848 und des Krimkriegs entstanden war.

Von 1854 bis 1879 wurde beinahe das komplette Schienennetz von privaten Investoren übernommen. In dieser Zeit erweiterte sich die Streckenlänge in Cisleithanien um 7952 Kilometer, in Ungarn um 5839 Kilometer, was zur Folge hatte, dass neue Gebiete vom Bahnnetz erschlossen wurden. Von nun an war es möglich, auch weit entfernte Gebiete zu erreichen und in den wirtschaftlichen Fortschritt zu integrieren, was zu Zeiten, als der Transport noch von Flüssen abhängig war, nicht möglich war.

Ab 1879 begannen die Regierungen in Österreich und Ungarn das Bahnnetz wegen der schwerfälligen Entwicklung während der weltweiten Wirtschaftskrise in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts wieder zu verstaatlichen. Zwischen 1879 und 1900 wurden in Cisleithanien und Ungarn mehr als 25.000 Kilometer neue Bahnstrecken angelegt. Während dieser Periode gelang es der Doppelmonarchie, mittels Bahneinsatzes die Transportkosten im Inneren zu reduzieren und neue Märkte außerhalb des Landes zu erschließen.

  Schifffahrt

  Die S.S. Wien (7.367 t) war eines der größten Passagierschiffe des Österreichischen Lloyds und wurde für Fahrten in den Orient eingesetzt.
  Die S.S. Kaiser Franz Joseph I. (12.567 t) der Austro-Americana war das größte je in Österreich fertiggestellte Passagierschiff.

Aufgrund der Besitzungen im Österreichischen Küstenland sowie am weiteren Balkan verfügte Österreich über mehrere Seehäfen. Der bedeutendste davon war Triest, wo die österreichische Handelsmarine mit ihren beiden bedeutendsten Gesellschaften Österreichischer Lloyd und Austro-Americana sowie einige Werften ihren Sitz hatten, und auch die k. u. k. Kriegsmarine zahlreiche Schiffe anfertigen und ankern ließ. Dem Aufschwung voraus ging jedoch der Niedergang Venedigs, das zudem von 1815 bis 1866 keine Konkurrenz für Österreich-Ungarn darstellen konnte, da es Teil der Monarchie war. Zuvor konnte die Handelsmarine kaum Bedeutung erlangen, angesichts der großen Konkurrenz in Venedig. Auch die Kriegsmarine erlangte erst zur Zeit Österreich-Ungarns große Bedeutung. Die Gründung einer solchen scheiterte lange am Geldmangel des Hauses Habsburg.

Der wichtigste Hafen für die ungarische Reichshälfte war Fiume, von wo aus die ungarischen Schifffahrtsgesellschaften, deren bedeutendste die Adria war, operierten. Ein weiterer wichtiger Hafen war Pola – vor allem für die Kriegsmarine.

Im Jahr 1889 zählte die österreichische Handelsmarine 10.022 Schiffe, wovon 7.992 Fischereischiffe und -boote waren. Für den Küsten- und Seehandel bestimmt waren 1.859 Segler mit 6.489 Mann Besatzung und einer Ladekapazität von 140.838 Tonnen sowie 171 Dampfschiffe mit einer Ladekapazität von 96.323 Tonnen und einer Besatzung von 3.199 Mann. In einem Gesetz vom 19. Juni 1890 wurde zur Förderung des Baus von Dampf- und Segelschiffen aus Eisen oder Stahl im Inland für den Schiffsbetrieb zur See die Befreiung von der Erwerb- und Einkommensteuer auf die Dauer von 15 Jahren gewährt. Dies betraf vor allem den Bau und Betrieb von kleinen Dampfern für die Küstenschifffahrt in Dalmatien.

Die Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft (DDSG) wiederum war bis Ende der Donaumonarchie die größte Binnenschifffahrtsgesellschaft der Welt, während der Österreichische Lloyd eine der größten Hochsee-Reedereien der damaligen Zeit, mit Reisezielen im Orient, sowie ab Errichtung des Suez-Kanals, auch in Asien, war. Vor Kriegsausbruch zählte er 65 mittlere bis große Dampfschiffe. Die Austro-Americana zählte vor Kriegsausbruch etwa ein Drittel davon, verfügte aber mit der S.S. Kaiser Franz Joseph I. über das größte österreichische Passagierschiff. Im Gegensatz zum Österreichischen Lloyd steuerte die Austro-Americana fast ausschließlich Ziele in Nord- und Südamerika an. Bis zum Kriegsausbruch 1914 beförderte die Gesellschaft unter anderem 101.670 Auswanderer von Österreich-Ungarn in die Vereinigten Staaten.

Siehe auch: k.u.k. Marinesektion, Österreichische Handelsmarine

  Kultur und Wissenschaft

Besonders der wirtschaftliche Aufschwung der Donaumonarchie ist mit Franz Josephs I. Namen verbunden, der nach wie vor auf vielen Wiener Prachtbauten aus dieser Zeit als Inschrift zu lesen ist. Nach der 1857 vom Kaiser angeordneten Schleifung der mittelalterlichen Stadtbefestigungen Wiens war Platz für eine die gesamte Innenstadt umfassende Prachtstraße geworden. Entlang dieser Straße, der 1865 fertiggestellten Wiener Ringstraße, entstanden nicht nur die Palais der reichen Bankiers und Großindustriellen, sondern auch der Erweiterungsbau der kaiserlichen Hofburg, große Museen, die die kaiserlichen Kunst- und Natursammlungen beherbergten, ein Parlamentsgebäude für den Reichsrat, die Neue Universität, das Neue Rathaus, das Hofburgtheater und eine zum Andenken an die Errettung des Kaisers vor einem Attentäter im Jahre 1853 gestiftete Votivkirche.

Der Selbstmord des Architekten Van der Nüll, Miterbauer der Wiener Oper, als Reaktion auf eine Kritik des Kaisers, veranlasste Franz Joseph, zu kulturellen Angelegenheiten nur noch sehr zurückhaltend Stellung zu nehmen. Es heißt, der Kaiser habe sich bei allen möglichen kulturellen Anlässen nur noch mit der stereotypen Phrase: „Es war sehr schön, es hat mich sehr gefreut!“ geäußert.

Obwohl Franz Joseph I. oft als schwarzer Reaktionär und grauer Bürokrat beschrieben wurde, blühte besonders in den Jahren um 1900 unter seiner Regierung die Geisteskultur in Österreich-Ungarn wie nie zuvor und nie danach. Allerdings nahm der Monarch – im Gegensatz zu seinem Sohn Kronprinz Rudolf – nie selbst aktiv an den neuen kulturellen und intellektuellen Strömungen Anteil; sie berührten ihn nicht, während sein späterer Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand oft wütend dagegen auftrat.

Wien war Anziehungspunkt für viele Wissenschaftler wie Christian Doppler und Ludwig Boltzmann, darunter eine Reihe späterer Nobelpreisträger wie Albert Einstein, der von Franz Joseph 1911 kurzzeitig zum Universitätsprofessor in Prag ernannt worden war. Philosophen der Moderne wie Ludwig Wittgenstein, der aus einer österreichisch-ungarischen Großindustriellenfamilie stammte, und Ernst Mach beeinflussten die Arbeit der Mitglieder des Wiener Kreises bis in die 1920er Jahre. Nicht zufällig fallen Sigmund Freuds wichtigste Arbeiten an der medizinischen Fakultät der Universität Wien in die Zeit um 1900.

Auf dem Gebiet der Bildenden Kunst entwickelte sich Gustav Klimt vom Dekorationsmaler der Ringstraßen-Bauten über die Wiener Secession zum Vorreiter der modernen Malerei. Die Zurückhaltung des Kaisers erlaubte es dem Architekten Adolf Loos, genau gegenüber dem barocken inneren Burgtor der kaiserlichen Hofburg im Jahre 1910 sein umstrittenes erstes schmuck- und ornamentloses Wohnhaus zu bauen. Franz Joseph soll die Hofburg seit damals stets durch andere Tore verlassen haben.

Mehr noch als die bildende Kunst hatte die Musik während der Doppelmonarchie eine große Blütezeit. Wien, bereits seit den Tagen von Mozart und Beethoven als „Hauptstadt der Musik“ bekannt, hatte nach wie vor eine führende Stelle sowohl in der ernsten Musik (besonders die Orchestermusik, bei Anton Bruckner, Gustav Mahler und Richard Strauss), als in der Unterhaltungsmusik (Wiener Walzer bei der Strauss-Dynastie, Wiener Operette bei Johann Strauss (Sohn) und Franz Lehár). In den letzten Jahren der österreichisch-ungarischen Monarchie entwickelte Arnold Schönberg die atonale Musik, womit dieser einer der einflussreichsten und bedeutendsten Komponisten des 20. Jahrhunderts wurde.

Auch die Österreichische Filmgeschichte begann in Österreich-Ungarn. In Wien wurden 1896 die ersten beweglichen Bilder Österreichs von den Gebrüdern Lumière präsentiert, und bis zur Gründung der ersten österreichischen Filmproduktionsgesellschaften Ende der 1910er Jahre waren hauptsächlich französische Filmgesellschaften für die noch sehr bescheidene Filmproduktion verantwortlich. Während des Ersten Weltkriegs entstanden mehrere Kriegswochenschauen, die patriotisch und unter Aufsicht der kaiserlichen Zensurbehörde vom Frontgeschehen berichteten. Auch Propagandafilme wurden in großer Anzahl hergestellt, und 1918, das letzte Jahr der Habsburger-Herrschaft, war mit rund 100 Spielfilmen das produktivste Jahr der österreichischen Filmindustrie zur Zeit der Monarchie.

Im heutigen Budapest, seit 1777 Universitätsstadt, war schon 1834–1841 das Nationalmuseum und 1864 das Palais der Akademie der Wissenschaften errichtet worden. Nach dem Ausgleich 1867 waren die Ungarn bestrebt, ihre Hauptstadt zur Konkurrentin Wiens werden zu lassen. Buda (Deutsch: Ofen) am rechten Donauufer war mit der Königsburg lang die bedeutendste Stadt des Königreiches gewesen, wurde aber im 19. Jahrhundert vom am linken Ufer gelegenen Pest überholt. 1872 wurden die beiden Städte zu Budapest vereinigt. Opernhäuser, Theater, Bibliotheken und Museen wurden errichtet, in Pest erhielt die Stadt eine Ringstraße (körút). Am Pester Donauufer entstand das riesige neugotische Parlamentsgebäude. Bei Neubauten um 1900 wurden Jugendstil und ungarischer Nationalstil angewandt, oft eine Mischung beider.

  Siehe auch

  Literatur

  • Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild (das Kronprinzenwerk), 24-bändige landeskundliche Enzyklopädie über alle Kronländer der Monarchie, Hofdruckerei, Wien 1885–1902.
  • Zeffiro Ciuffoletti: Das Reich der Habsburger 1848–1918. Photographien aus der österreichisch-ungarischen Monarchie. Brandstätter, Wien 2001, ISBN 3-85498-163-5.
  • François Fejtő: Requiem für eine Monarchie. Die Zerschlagung Österreich-Ungarns. Österreichischer Bundesverlag, Wien 1991, ISBN 3-215-07526-1.
  • Franz Hubmann: Das k. und k. Photoalbum. Ein Bilderreigen aus den Tagen der Donaumonarchie. Ueberreuter, Wien 1991, ISBN 3-8000-3389-5.
  • Michael Ley: Donau-Monarchie und europäische Zivilisation. Über die Notwendigkeit einer Zivilreligion (= Schriftenreihe: Passagen Politik). Passagen Verlag, Wien 2004, ISBN 978-3-85165-637-4.
  • Bernd Rill: Böhmen und Mähren. Geschichte im Herzen Mitteleuropas. 2 Bände, Katz, Gernsbach 2006, ISBN 3-938047-17-8.
  • Hazel Rossotti: In der Donaumonarchie 1848–1918. Komet, Wien 2005, ISBN 3-89836-253-1.
  • Adam Wandruszka (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1973–2010 (derzeit 18 Bände).
  • Christiane Zintzen (Hrsg.): Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild. Aus dem Kronprinzenwerk von Erzherzog Rudolf. Böhlau, Wien 1999, ISBN 3-205-99102-8.

  Film

  Weblinks

 Commons: Austria-Hungary – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien
 Wikisource: An Meine Völker! – Quellen und Volltexte

  Einzelnachweise

  1. a b c d  Karl Strupp, Hans-Jürgen Schlochauer, Herbert Krüger, Hermann Mosler, Ulrich Scheuner (Hrsg.): Wörterbuch des Völkerrechts. Band II: Ibero-Amerikanismus bis Quirin-Fall. Walter de Gruyter, 1961 (Volltext in der Google Buchsuche).
  2. Ernst Rutkowski: Briefe und Dokumente zur Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie. Band 2: Der verfassungstreue Großgrundbesitz 1900–1904. Oldenbourg, München 1991, ISBN 3-486-52611-1, S. 425 ff.
  3. per Handschreiben am 14. November 1868 durch Kaiser Franz Joseph I. eingeführt; vgl. Stephan Vajda: Felix Austria. Eine Geschichte Österreichs. Ueberreuter, Wien 1980, ISBN 3-8000-3168-X, S. 527.
  4. Zur Schreibweise vgl. Eva Philippoff: Die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Ein politisches Lesebuch (1867–1918). Presses Univ. Septentrion, Villeneuve d’Ascq 2002, ISBN 2-85939-739-6, S. 60.
  5. Michael Kotulla, Deutsche Verfassungsgeschichte: Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), Springer, 2008, ISBN 978-3-540-48705-0, § 32 II Rn 1901.
  6. Peter Diem: Die Symbole Österreichs. Kremayr & Scheriau, Wien 1995, ISBN 3-218-00594-9, S. 92 f.
  7. The flags and arms of the modern era
  8. RGBl. 327 u. 328/1915. Amtlicher Aufriß von Hugo Gerard Ströhl.
  9. Vladimir Dedijer: Die Zeitbombe. Sarajewo 1914. Europa-Verlag Wien 1967, S. 788.
  10. Gary W. Shanafelt: The Secret Enemy. Austria-Hungary and the German Alliance 1914–1918. Columbia University Press, New York 1985, ISBN 0-88033-080-5. S. 35 f. Sowie Alexander Fussek: Die Haltung des Österreichischen Ministerpräsidenten Stürgkh zu Kriegsbeginn 1914. In: Österreich in Geschichte und Literatur. 13 (1969), S. 235–239, hier: S. 235.
  11. Günther Dolezal: Baron (Graf) Burián als Außenminister: Die Verhandlungen mit Deutschland über Polen 1915 und 1916 sowie 1918. 1. Teil: Die Verhandlungen mit Deutschland über Polen 1915 und 1916. Ungedruckte Dissertation, Wien 1965, S. 204.
  12. Gary W. Shanafelt: The Secret Enemy. Austria-Hungary and the German Alliance 1914–1918. Columbia University Press, New York 1985, ISBN 0-88033-080-5, S. 190.
  13. Tageszeitung Neue Freie Presse. Wien, 19. Oktober 1918, S. 1.
  14. Tageszeitung Neue Freie Presse. Wien, 29. Oktober 1918, S. 1.
  15. Tageszeitung Neue Freie Presse. Wien, 26. Oktober 1918, S. 1.
  16. Eintrag im AEIOU-Lexikon
  17. § 6 Römer Übereinkommen der Nachfolgestaaten vom 6. April 1922
  18. Strupp/Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. II, 1961, S. 561 f.
  19. Mark Cornwall: The Dissolution of Austria-Hungary. In: Mark Cornwall (Hrsg): The Last Years of Austria-Hungary. Essays in Political and Military History 1908–1918. Exeter 1990, ISBN 0-85989-306-5, S. 117–142, hier: S. 129.
  20. Chronologie erstellt nach Zbyněk A. Zeman: Der Zusammenbruch des Habsburgerreiches. Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1963 (Original: The Break-Up of the Habsburg Empire. Oxford University Press, Oxford 1961), S. 225–252; Gordon Brook-Shepherd: Um Krone und Reich. Die Tragödie des letzten Habsburgerkaisers. Verlag Fritz Molden, Wien 1968 (Original: The Last Habsburg), S. 218–245; Rudolf Neck (Hrsg.): Österreich im Jahre 1918. Berichte und Dokumente. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1968, S. 98–196.
  21. a b Volkszählung vom 31. Dezember 1910, veröffentlicht in: Geographischer Atlas zur Vaterlandskunde an der österreichischen Mittelschulen. K. u. k. Hof-Kartographische Anstalt G. Freytag & Berndt, Wien, 1911.
  22. Hof- und Staatshandbuch der Österreichisch-Ungarischen Monarchie für das Jahr 1915, XLI. Jahrgang, Verlag der k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1915, S. 361 ff. (letzte Ausgabe vor dem Ende der Monarchie)
  23. Staatshandbuch 1915, S. 1095.
  24. Staatshandbuch 1915, S. 1294.
  25. Staatshandbuch 1915, S. 1317.
  26. Militärpersonen nicht erfasst
  27. Agstner Rudolf: 225 Jahre diplomatische und konsularische Präsenz. Österreichisches Außenministerium. Abgerufen am 9. März 2010.
  28. Pressetext: Wien und Peking im Spiegel der Zeit – Chronik der diplomatischen Beziehungen, abgerufen am 10. Juni 2007
  29. Kogutowicz Károly, Hermann Győző: Zsebatlasz: Naptárral és statisztikai adatokkal az 1914. évre. Magyar Földrajzi Intézet R. T., Budapest 1913, S. 69, 105.
  30. Robert A. Kann: Zur Problematik der Nationalitätenfrage in der Habsburgermonarchie 1848–1918. In: Adam Wandruszka, Walter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Band 3: Die Völker des Reiches. 2. Teilband, Wien 1980, ISBN 3-7001-0217-8, S. 1304–1338, hier: S. 1304.
  31. a b c Robert A. Kann: Die Habsburgermonarchie und das Problem des übernationalen Staates. In: Adam Wandruszka, Walter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Band 2: Verwaltung und Rechtswesen. Wien 1975, ISBN 3-7001-0081-7, S. 1–56, hier: S. 47 ff.
  32. Robert A. Kann: Das Nationalitätenproblem der Habsburgermonarchie. Geschichte und Ideengehalt der nationalen Bestrebungen vom Vormärz bis zur Auflösung des Reiches im Jahre 1918. Band 1: Das Reich und die Völker. Böhlau, Graz/Köln 1964, S. 441.
  33. Robert A. Kann: Das Nationalitätenproblem der Habsburgermonarchie. Geschichte und Ideengehalt der nationalen Bestrebungen vom Vormärz bis zur Auflösung des Reiches im Jahre 1918. Band 2: Ideen und Pläne zur Reichsreform. Böhlau, Graz/Köln 1964, S. 256 und 262 f.
  34. Robert A. Kann: Das Nationalitätenproblem der Habsburgermonarchie. Geschichte und Ideengehalt der nationalen Bestrebungen vom Vormärz bis zur Auflösung des Reiches im Jahre 1918. Band 2: Ideen und Pläne zur Reichsreform. Böhlau, Graz/Köln 1964, S. 193–197.
  35. Robert A. Kann: Die Habsburgermonarchie und das Problem des übernationalen Staates. In: Adam Wandruszka, Walter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Band 2: Verwaltung und Rechtswesen. Wien 1975, S. 1–56, ISBN 3-7001-0081-7, S. 52; Robert A. Kann: Zur Problematik der Nationalitätenfrage in der Habsburgermonarchie 1848–1918. In: Adam Wandruszka, Walter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Band 3: Die Völker des Reiches. 2. Teilband, Wien 1980, ISBN 3-7001-0217-8, S. 1304–1338, hier: S. 1338.
  36. Wolfdieter Bihl: Der Weg zum Zusammenbruch. Österreich-Ungarn unter Karl I.(IV.) In: Erika Weinzierl, Kurt Skalnik (Hrsg.): Österreich 1918–1938. Geschichte der Ersten Republik. Böhlau, Graz/Wien/Köln 1983, Band 1, S. 27–54, hier S. 44.
  37. Horst Friedrich Mayer, Dieter Winkler: In allen Häfen war Österreich. Die Österreichisch-Ungarische Handelsmarine. Verlag der Österreichischen Staatsdruckerei, Wien 1987, ISBN 3-7046-0079-2, S. 88 ff.
  38. Anton L. Hickmann (Hrsg.): Geographisch-statistischer Taschen-Atlas von Österreich-Ungarn. 3. Auflage, Wien/Leipzig 1909.


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Österreich

                   
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Österreich (Begriffsklärung) aufgeführt.
Republik Österreich
Flagge Österreichs
Bundeswappen (Österreich)
Flagge Wappen
Amtssprache Deutsch[1]
– Regionale Amtssprachen: Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch
– Anerkannt: österreichische Gebärdensprache
Hauptstadt Wien
Staatsform parlamentarische Bundesrepublik
Staatsoberhaupt Bundespräsident Heinz Fischer
Regierungschef Bundeskanzler Werner Faymann
Fläche (112.) 83.878,99[2] km²
Einwohnerzahl (93.) 8.460.390 (3. Quartal 2012)[3]
Bevölkerungsdichte (78.) 100,2 Einwohner pro km²
Bevölkerungsentwicklung +0,23 %[4] pro Jahr
Bruttoinlandsprodukt
  • Total (nominal)
  • Total (PPP)
  • BIP/Einw. (nominal)
  • BIP/Einw. (PPP)
2011[5]
  • $ 419,2 Milliarden (28.)
  • $ 352,0 Milliarden (35.)
  • $ 49.809 (11.)
  • $ 41.822 (11.)
Human Development Index (19.) 0,885[6]
Währung Euro (€) 1 Euro = 100 Cent
Gründung 976: Markgrafschaft
1156: Herzogtum
1453: Erzherzogtum
1804: Kaisertum
1867: Doppelmonarchie Österreich-Ungarn
1918: Erste Republik
1934: Bundesstaat Österreich
1938: Ostmark
1945: Zweite Republik (souverän ab 1955)
Nationalhymne Land der Berge, Land am Strome
 
Nationalfeiertag 26. Oktober (Beschluss des Neutralitätsgesetzes)
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März–Oktober)
Kfz-Kennzeichen A
Internet-TLD .at
Telefonvorwahl +43
Austria in European Union.svg

Österreich ist ein demokratischer Bundesstaat in Mitteleuropa. Durch seine Verfassung aus dem Jahr 1920 ist der Staat als semipräsidiale parlamentarische Republik eingerichtet. Österreich besteht seit 1922 aus den neun Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, wobei Letzteres gleichzeitig Bundeshauptstadt ist. Seit 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union.

Mit seinen 8,4 Millionen Einwohnern liegt der Staat zwischen Rhein und Bodensee im Westen sowie der pannonischen Tiefebene im Osten und zwischen böhmischer Masse und Thaya im Norden sowie Karawanken und steirischem Hügelland im Süden. Mehr als 62 Prozent des Staatsgebietes sind von den Alpen bedeckt. Als Binnenstaat grenzt Österreich im Norden an Deutschland und Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz sowie Liechtenstein.

Der Begriff Österreich (Ostarrîchi) wurde erstmals 996 festgehalten. 1156 wurde Österreich ein eigenständiges Herzogtum, welches annähernd das Gebiet des heutigen Bundeslands Niederösterreich umfasste. Größtes damit bezeichnetes Gebiet war das 1804 konstituierte Kaisertum Österreich. Infolge der österreichischen Niederlage 1866 in der Schlacht bei Königgrätz war Österreich nach der Auflösung des Deutschen Bundes nicht an der Neugestaltung Deutschlands beteiligt. Die heutige Republik entstand ab 1918, nach dem Ersten Weltkrieg. Von 1938 bis 1945 war Österreich Teil des Deutschen Reiches. Nach der Wiedererlangung seiner Souveränität nach dem Zweiten Weltkrieg erklärte Österreich 1955 seine Neutralität und trat den Vereinten Nationen bei.

Inhaltsverzeichnis

  Geographie

Hauptartikel: Geographie Österreichs

Österreich erstreckt sich in west-östlicher Richtung über maximal 575, in nord-südlicher über 294 Kilometer.

Etwa 60 % des Staatsgebietes sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald), weshalb das Land umgangssprachlich gelegentlich auch Alpenrepublik genannt wird. Nördlich der Donau liegt in Ober- und Niederösterreich das Granit- und Gneisplateau, Teil des alten Rumpfgebirges der böhmischen Masse, dessen Ausläufer bis nach Tschechien und Bayern reichen; jenseits der Ostgrenze schließen die Kleinen Karpaten an.

Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken mit dem Marchfeld, sowie in der südlichen Steiermark, die wegen ihrer Landschaftsähnlichkeit zur Toskana auch oft Steirische Toskana genannt wird.

Das Burgenland, östlich des Alpen-Karpaten-Bogens, läuft in die Pannonische Tiefebene aus und weist sowohl landschaftlich als auch klimatisch starke Ähnlichkeit zum östlichen Nachbarn Ungarn auf, zu dem es bis 1921 gehörte.

Von der Gesamtfläche Österreichs mit 83.879 Quadratkilometern[2] entfällt etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32 Prozent liegen tiefer als 500 Meter, 43 Prozent der Landesfläche sind bewaldet.

Die fünf Großlandschaften Österreichs

Tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde ApetlonBurgenland) 114 Meter

  Berge

  Blick auf den Großglockner, den höchsten Berg Österreichs, von Heiligenblut aus
  Der Neusiedler See (hier bei Podersdorf am See) bildet mit der ungarischen Seite ein UNESCO-Welterbe.
  Wien an der Donau

Die höchsten Berge in Österreich sind Dreitausender und befinden sich in den Ostalpen. Mit 3.798 Metern ist der Großglockner in den Hohen Tauern der höchste Berg. Es gibt mit Nebengipfeln fast 1.000 Dreitausender in Österreich.[7]

Die Gebirgslandschaft ist von großer Bedeutung für den Tourismus, es gibt viele Wintersportgebiete, im Sommer bieten sich Möglichkeiten zum Bergwandern und Klettern.

  Seen

Der größte See ist der Neusiedler See im Burgenland, der mit ca. 77 % seiner Gesamtfläche von 315 km² in Österreich liegt (der Rest gehört zu Ungarn), gefolgt vom Attersee mit 46 km² und dem Traunsee mit 24 km² in Oberösterreich. Auch der Bodensee mit seinen 536 km² am Dreiländereck mit Deutschland (Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg) und der Schweiz liegt zu einem kleinen Anteil auf österreichischem Staatsgebiet. Allerdings sind die Staatsgrenzen auf dem Bodensee nicht exakt bestimmt.

Für den Sommertourismus in Österreich haben die Seen neben den Bergen große Bedeutung, insbesondere die Kärntner Seen und jene des Salzkammerguts. Die bekanntesten sind der Wörthersee, der Millstätter See, der Ossiacher See und der Weißensee in Kärnten. Weitere bekannte Seen sind Mondsee und Wolfgangsee an der Grenze zwischen Salzburg und Oberösterreich.

  Flüsse

Der größte Teil Österreichs, 80.566 km², wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete im Westen über den Rhein (2366 km²) und im Norden über die Elbe (918 km²) zur Nordsee.

Große Nebenflüsse der Donau sind (von Westen nach Osten):

Die Mur entwässert den Salzburger Lungau und die Steiermark; sie mündet in Kroatien in die Drau, die wiederum Kärnten und Osttirol entwässert. Die Drau mündet in Kroatien an der Grenze zu Serbien in die Donau. Der Rhein entwässert die größten Teile Vorarlbergs, durchfließt den Bodensee und mündet in die Nordsee.

Die Lainsitz ist zwar auf Grund ihrer Größe nicht von Bedeutung, ist jedoch der einzige österreichische Fluss, der von Niederösterreich über Tschechien zur Elbe entwässert.

  Verwaltungsgliederung

Österreich besteht aus neun Bundesländern; Wien als Bundeshauptstadt ist eines davon. Die Länder gliedern sich in 83 Bezirke, darunter ist die Gemeindeebene. Insgesamt gibt es 2.357 Gemeinden, davon sind 15 Statutarstädte, die die Bezirksverwaltung selbst ausüben.

  Karte der neun österreichischen Bundesländer


Bundesländer mit ihren Eckdaten per 1. Jänner 2012[8]
Abk.
Bundesland
Hauptstadt
Bevölkerung
Fläche
(in km²)
Einwohner
(pro km²)
Ausländer-
anteil
Städte
Gemeinden
(insgesamt)
B BurgenlandBurgenland Burgenland Eisenstadt 286.215 3.961,80 72 5,7 % 13 171
K KarntenKärnten Kärnten Klagenfurt am Wörthersee 558.085 9.538,01 59 7,0 % 17 132
NiederosterreichNiederösterreich Niederösterreich St. Pölten 1.611.829 19.186,26 84 6,9 % 75 573
OberosterreichOberösterreich Oberösterreich Linz 1.412.545 11.979,91 118 8,1 % 32 444
S SalzburgLand Salzburg Salzburg Salzburg 531.586 7.156,03 74 12,8 % 11 119
St SteiermarkSteiermark Steiermark Graz 1.210.259 16.401,04 74 6,9 % 34 542
T TirolTirol (Bundesland) Tirol Innsbruck 709.912 12.640,17 56 11,0 % 11 279
V VorarlbergVorarlberg Vorarlberg Bregenz 369.922 2.601,12 142 13,1 % 5 96
W WienWien Wien 1.714.142 414,65 4.134 21,5 % 1 1 (bzw. 23)1

1 Wien gliedert sich in 23 Gemeindebezirke.

Städte und Ballungsräume
  Graz ist nach Wien die zweitgrößte Stadt Österreichs
  Salzburg ist kulturell, zum Beispiel wegen der Salzburger Festspiele, sehr bedeutend
  Das Kleinwalsertal in Vorarlberg

Das mit Abstand größte Siedlungsgebiet in Österreich ist die Metropolregion Wien mit einer Einwohnerzahl von 2,4 Millionen. (Stand 2008). Damit konzentriert sich mehr als ein Viertel der Bevölkerung des Staates in der Hauptstadtregion.

Weitere größere Stadtregionen umgeben die Landeshauptstädte Graz (Steiermark), Linz (Oberösterreich), Salzburg (Salzburg) und Innsbruck (Tirol). Zu den wichtigeren Städten zählen weiters (von West nach Ost) Feldkirch, Dornbirn und Bregenz (Vorarlberg), Villach und Klagenfurt (Kärnten), Wels (Oberösterreich), St. Pölten und Wiener Neustadt (Niederösterreich). Insgesamt besitzen rund 200 Gemeinden sehr unterschiedlicher Größe das Recht, sich Stadt zu nennen (Stadtrecht); nur bei den 15 Statutarstädten ist dies von verwaltungsrechtlicher Bedeutung. Ein großes Problem, vor allem in wirtschaftlich schwachen Gegenden, ist die Abwanderung (Landflucht) der ländlichen Bevölkerung in die städtischen Ballungsräume.

Städte und Ballungsräume siehe: Liste der Städte in Österreich

Exklaven und Enklaven

Auf österreichischem Staatsgebiet findet sich mit dem Kleinwalsertal eine funktionale Enklave Deutschlands. Das Kleinwalsertal gehört zwar zu Vorarlberg und grenzt geographisch direkt an dieses, ist aber aufgrund der topografischen Lage auf Straßen nur über Deutschland zu erreichen. Eine weitere funktionale Enklave Deutschlands ist die Gemeinde Jungholz in Tirol, die von Österreich aus nicht erreichbar und nur durch den 1636 Meter hohen Sorgschrofen mit Österreich verbunden ist. Die Saalforste sind österreichisches Staatsgebiet, stehen aber privatrechtlich im Eigentum des Freistaates Bayern

Eine funktionale Enklave Österreichs bestand früher auf schweizerischem Staatsgebiet. Die Schweizer Gemeinde Samnaun war lange Zeit auf dem Straßenweg nicht aus der Schweiz, sondern nur über Österreich (Tirol) zu erreichen. Dies führte dazu, dass die rätoromanische Sprache im 19. Jahrhundert aufgegeben und stattdessen ein dem Tirolerischen ähnlicher Dialekt angenommen wurde. Mittlerweile gibt es zwar eine Schweizer Straße nach Samnaun, doch besteht nach wie vor eine einst errichtete Zollfreizone. Einen ähnlichen Status wie Samnaun hatte bis 1980 die Gemeinde Spiss im österreichisch-schweizerischen Grenzgebiet. Sie war lange Zeit nur über Samnaun erreichbar und hatte mit starker Abwanderung zu kämpfen, weil sie im Gegensatz zu anderen Enklaven kaum wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit bot.

  Natur

Aufgrund der verschiedenartigen Topographie in Österreich kommt sowohl in der Flora als auch in der Fauna eine große Anzahl von Arten vor. Um diese zu schützen, wurden in den letzten Jahrzehnten sechs Nationalparks und zahlreiche Naturparks verschiedener Kategorien errichtet. Auch bei den UNESCO-Welterbegütern sind zahlreiche Flächen nicht nur als Kulturerbe, sondern auch als Naturerbe ausgewiesen.

  Fauna und Flora

  Flora

Österreich gehört zum Großteil der Mitteleuropäischen Florenregion an, nur das östliche Niederösterreich und Wien und das nördliche Burgenland, sowie einige inneralpische Trockentäler als Exklaven, zählen zur Pannonischen Florenprovinz, welche wiederum den westlichsten Teil der pontisch-südsibirischen Florenregion darstellt. Beide Regionen sind Teil des holarktischen Florenreiches.[9]

In Österreich wachsen 3165 Vollstatus-Gefäßpflanzen-Arten, dazu kommen rund 600 häufige auftretende kultivierte und eingebürgerte sowie ausgestorbene Arten. Inklusive Unterarten treten in Österreich 3428 Elementar-Gefäßpflanzen-Taxa auf, dies sind beispielsweise um rund 300 Elementar-Taxa mehr als im flächenmäßig ungefähr viereinviertelmal so großen Nachbarland Deutschland. Begründet ist diese relative Artenvielfalt darin, dass Österreich einen Anteil an mehreren sehr verschiedenen Groß-Naturräumen hat: dem Pannonischen Gebiet, der Böhmischen Masse, der Flora der Alpen, den Kärntner Becken- und Tallandschaften, dem nördlichen und südöstlichen Alpenvorland sowie dem Rheintal.[10]

1.187 Pflanzenarten (40,2 %) stehen auf der Roten Liste. Zudem wachsen in Österreich einige hochgradig seltene Endemiten wie z. B. das Dickwurzel-Löffelkraut.

Insbesondere die Edelweiß, Enziane und die Aurikel gelten als nationale Symbole – wiewohl sie nicht für ganz Österreich typisch sind und nur im Alpengebiet auftreten – und sind auf österreichischen Münzen abgebildet.

  Fauna

Ungefähr 45.870 Tierarten kommen in Österreich vor, wovon 98,6 % wirbellose Tiere sind. 10.882 Arten wurden bisher auf eine mögliche Bestandsgefährdung bewertet, daraus resultierend wurden 2804 Spezies auf die nationale Rote Liste gefährdeter Arten gesetzt.[11]

Die Verbreitung der Tiere ist von den naturräumlichen Gegebenheiten abhängig. Im Alpenraum sind Gämsen, Hirsche und Greifvögel vertreten, in der Donauebene und am Neusiedler See leben Storch und Reiher. Historisch waren Eurasischer Luchs, Braunbär und Waldrapp ebenfalls präsent, seit den 1960er Jahren wird verstärkt versucht, diese Arten wieder anzusiedeln.

  Katastrophen

  Erdbeben

Österreich liegt in einem geologisch aktiven Gebiet. Im Osten und Südosten Österreichs sind heiße Quellen ein Indiz für die andauernde vulkanische Aktivität im Gebiet. Es ist nicht verwunderlich, dass es auch immer wieder zu Erdbeben kommt. Durchschnittlich werden 600 Erdbeben in Österreich registriert, von denen mehr als die Hälfte durch Sprengungen verursacht werden. 30 bis 60 Beben werden von der Bevölkerung wahrgenommen.[12] Beben, die Gebäudeschäden verursachen, kommen in unregelmäßigen Abständen vor. Durchschnittlich und stark gerundet ereignem sich alle drei Jahre ein Erdbeben mit leichten Gebäudeschäden, alle 15 - 30 Jahre mit mittleren Gebäudeschäden und alle 75 - 100 Jahre ein Erdbeben, das auch vereinzelt zu schweren Gebäudeschäden führen kann.

Erdbeben in Österreichs kommen in bestimmten Regionen vor. Solche mit einer Epizentralintensität von über Grad 7 sind selten, es sind aber mehrere Erdbeben dieser Klasse bekannt. Meistens ereignen sich Erdbeben Wiener Becken, im Mürztal und dem Inntal. Indirekt ist der südliche Teil von Kärnten durch Erschütterungen jenseits der Grenze in Italien und Slowenien gefährdet.[12]

Zeitpunkt (UTC) Br.
(°)
Lä.
(°)
z M Io Ort St dR
(km)
1201-05-04 10 47,05 13,62 8 6,1 9 Katschberg, K A 20
1267-05-08 02 47,51 15,45 8 5,4 8 Kindberg, St A
1348-01-25 16 46,40 13,40 8 6,8 10 Friaul I
1571-11-01 00 47,27 11,39 Innsbruck, T A
1572-01-04 18:45 47,27 11,39 6 5,2 8 Innsbruck, T A
1590-09-15 17 48,26 16,07 6 5,2 8 Riederberg, A
1590-09-15 23:50 48,26 16,07 6 5,75 9 Riederberg, NÖ A 10
1670-07-17 01:15 47,28 11,51 6 5,2 8 Hall, T A
1689-12-22 01 47,27 11,39 6 5,2 8 Innsbruck, T A
1690-12-04 14:45 46,40 13,50 8 6,1 9 Friaul I
1712-04-10 00 47,82 16,24 7 4,0 6 Wr. Neustadt, NÖ A 5
1766-08-05 00 47,81 16,61 6 4,6 7 St. Margharethen, B A
1766-08-16 00 47,81 16,61 16 4,6 7 St. Margharethen, B A
1767-11-21 00 46,89 14,33 8 4,8 7 Straßburg, K A
1768-02-27 01:45 47,82 16,24 9 5,0 7 Wr. Neustadt, NÖ A
1794-02-06 12:18 47,38 15,09 8 4,7 7 Leoben, St A
1810-07-18 00 47,58 14,46 6 4,5 6 Admont, St A
1820-07-17 06:30 47,35 11,71 6 4,5 7 Schwaz, T A
1837-03-14 15:40 47,61 15,67 8 4,7 7 Mürzzuschlag, St A
1841-07-13 12:30 47,82 16,24 7 4,0 6 Wr. Neustadt, NÖ A
1857-12-25 01:30 46,59 14,02 7 4,6 7 Rosegg, K A
1876-07-17 12:17 48,00 15,17 8 4,4 6-7 Scheibbs, NÖ A
1885-04-30 23:15 47,51 15,45 8 5,0 7 Kindberg, St A
1886-11-28 22:30 47,32 10,84 8 5,1 7-8 Nassereith, T A
1888-04-12 05:10 47,78 16,54 8 4,6 7 Siegendorf, B A
1910-07-13 08:32 47,32 10,84 8 4,8 7 Nassereith, T A
1916-05-01 10:24 47,17 14,66 7 4,7 7 Judenburg, St A
1927-07-25 20:35 47,53 15,49 11 5,1 7 Wartberg, St A
1927-10-08 19:49 47,53 15,49 11 5,1 7 Wartberg, St A
1930-10-07 23:27 47,36 10,66 9 5,3 7-8 Namlos, T A
1936-10-03 15:48 47,07 14,70 8 5,0 7 Obdach, St A
1938-11-08 03:12 47,96 16,40 10 5,0 7 Ebreichsdorf, NÖ A
1939-09-18 00:14 47,77 15,91 10 5,0 7 Puchberg, NÖ A
1972-04-16 10:10 47,71 16,18 10 5,3 7-8 Seebenstein/Pitten, NÖ A
1976-05-06 20:00 46,25 13,22 10 6,5 10 Friaul I

Legende:

Abkürzung Erklärung
dR Unsicherheitsradius
Io Epizentralintensität gemäß EMS-98
M Magnitude (Richter)
St Staat
z Erdbebentiefe (km)

  Klima

Hauptartikel: Klima in Österreich

Das Klima in Österreich lässt sich nach der deskriptiven Klassifikation der feucht-warmgemäßigten Zone zuordnen. Im Westen und Norden Österreichs herrscht ozeanischer beeinflusstes, oft von feuchten Westwinden geprägtes Klima vor. Im Osten überwiegt hingegen pannonisch-kontinentaleres, niederschlagsarmes Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern. Besonders in den Südalpen ist der Einfluss niederschlagsreicher Tiefdruckgebiete aus dem Mittelmeerraum spürbar.[13]

Tatsächlich ist das regionale Klima Österreichs von der alpinen Topografie stark überprägt. Häufig bestehen innerhalb kurzer Entfernungen und geringer Seehöhenunterschiede beträchtliche klimatische Unterschiede. Mit zunehmender Seehöhe sind zunächst boreales und Tundrenklima, in den Gipfelbereichen sogar polares Klima anzutreffen. Nicht nur der Alpenhauptkamm fungiert als Klimascheide. Sonnenreiche Föhntäler (z. B. Inntal) stehen nebelanfälligen Beckenlandschaften (z. B. Klagenfurter Becken), niederschlagsreiche Gebirgsränder (z. B. Bregenzerwald) stehen inneralpinen Trockentälern (z. B. Ötztaler Alpen) gegenüber.

  Lufttemperatur

  Mittlere jährliche Lufttemperatur in Österreich[14]

Der Gesamtbereich des Jahresmittels der Lufttemperatur reicht in Österreich von über 11°C in den inneren Bezirken Wiens bis unter –9°C auf dem Gipfel des Großglockners. In den dicht besiedelten Niederungen liegt es größtenteils zwischen 8° und 10°C. Das Flächenmittel beträgt 6,0°C. Die Null-Grad-Isotherme liegt im Jahresmittel in einer Seehöhe von etwa 2200 m. In abgeschlossenen Becken, Tälern und Mulden unter 800 bis 1200 m Seehöhe treten im Winterhalbjahr häufig Temperaturzunahmen mit der Höhe auf (Temperaturinversion).

Während im Großteil Österreichs Jänner und Juli im Durchschnitt der kälteste und wärmste Monat des Jahres sind, trifft dies im Hochgebirge auf den Februar und August zu. Das langjährige Jännermittel der Lufttemperatur liegt in den Flachlandschaften des Ostens zwischen 0° und –2°C und sinkt in rund 1000 m Seehöhe –4° bis –6°C. Der tiefste Wert im Bereich der höchsten Gipfel ist rund –15°C. Im Juli schwanken die langjährigen Mittelwerte im Osten zwischen 18° und 20°C und in 1000 m zwischen 13° und 15°C. Am Großglockner wird auch im Hochsommer im Mittel die Nullgradgrenze nicht überschritten.[13][14]

  Niederschlag

  Mittlere jährliche Niederschlagssumme in Österreich[14]

Bei den häufigen West- bis Nordwestlagen liegen der Bregenzerwald und die gesamten Nördlichen Kalkalpen im Luv. Ähnliches gilt an der Südgrenze Österreichs, die bei Anströmung aus dem Mittelmeerraum intensive Stauniederschläge erhalten. Gemeinsam mit den zentralalpinen Hohen Tauern erreichen die gemessenen Jahresniederschlagssummen in den genannten Regionen im langjährigen Durchschnitt um 2.000 mm, vereinzelt an die 3.000 mm. Im Gegensatz dazu erhalten das östliche Waldviertel, das Weinviertel, das Wiener Becken und das Nordburgenland weniger als 600 mm Niederschlag im Laufe eines Jahres. Als niederschlagsärmster Ort Österreichs kann Retz mit knapp unter 450 mm genannt werden.

Das Flächenmittel Österreichs beträgt etwa 1.100 mm für das Jahr. Auf das Sommerhalbjahr (April bis September) entfallen etwas mehr als 60 % der Jahressumme, auf das Winterhalbjahr (Oktober bis März) dementsprechend etwas weniger als 40 %. Diese Niederschlagsverteilung erweist sich in Hinblick auf die Vegetationsentwicklung als sehr günstig. Während im überwiegenden Großteil des Landes der niederschlagsreichste Monat konvektionsbedingt (Schauer und Gewitter) auf den Juni oder Juli fällt, bildet das Kärntner Lesachtal die einzige Ausnahme: Mit einem primären Niederschlagsmaximum im Oktober ist es dem mediterranen Niederschlagsklima zuzurechnen.

Der Schneereichtum ist hauptsächlich von der Seehöhe sowie von der Lage des Gebietes relativ zu den Hauptströmungsrichtungen abhängig und variiert dementsprechend stark. Während im österreichischen Flächenmittel im durchschnittlichen Jahr etwa 3,3 m Neuschnee fallen, sind es bei Krems nur 0,3 m, am Sonnblick hingegen 22 m.[13][14]

  Bevölkerung

  Bevölkerungsentwicklung

Die erste Volkszählung, die heutigen Kriterien entspricht, fand in Österreich-Ungarn 1869/1870 statt.[15] Seit damals stieg die Einwohnerzahl auf dem Gebiet des heutigen Österreich bis zur letzten Zählung vor Beginn des Ersten Weltkrieges, die 1913 stattfand, stetig an.

  Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre (x1000)
Jahresdurchschnittsbevölkerung laut Statistik Austria:
1527 bis 1910
Datum Einwohner
um 1527 1.500.000
um 1600 1.800.000
um 1700 2.100.000
1754 2.728.000
1780 2.970.000
1790 3.046.000
1800 3.064.000
1810 3.054.000
1821 3.202.000
1830 3.476.500
1840 3.649.700
1850 3.879.700
1857 4.075.500
1870 4.520.000
1880 4.963.528
1890 5.417.360
1900 6.003.845
1910 6.648.310
1913 bis 2012
Datum Einwohner
1913 6.767.000
1919 6.420.000
1923 6.535.000
1930 6.684.000
1934 6.760.044
1939 6.653.000
1951 6.933.905
1961 7.073.807
1971 7.491.526
1981 7.555.338
1985 7.564.984
1988 7.697.000
1990 7.677.850
1991 7.755.000
1995 7.948.278
2000 8.011.566
2001 8.043.000
2005 8.225.278
2006 8.267.948
2007 8.300.954
2008 8.336.549
2009 8.363.040
2010 8.387.742
2011 8.430.558
2012 8.440.465

Die Bevölkerungszunahme war zu einem beträchtlichen Teil auf die Binnenwanderung aus den Kronländern zurückzuführen. Nach dem Ersten Weltkrieg, 1919, war die Bevölkerung wegen Kriegsverlusten und Rückwanderung in die ehemaligen Kronländer um 347.000 Personen zurückgegangen. Danach stieg die Einwohnerzahl bis 1935 wieder kontinuierlich an. Bis 1939, als nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich die letzte Zählung vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges stattfand, war die Bevölkerung auf 6,65 Millionen zurückgegangen, da eine starke Auswanderung als Folge politischer und rassischer Verfolgung stattfand. Als 1946 auf Basis der ausgegebenen Lebensmittelmarken die ersten Einwohnerzahlen nach Kriegsende ermittelt wurden, ergab sich eine Einwohnerzahl von rund 7 Millionen, was einen neuen Höchststand ausmachte. Die hohen Kriegsverluste waren durch Flüchtlingszustrom überkompensiert worden.

Bis 1953 waren Flüchtlinge und Displaced Persons großteils in ihre Heimat zurückgekehrt oder weitergewandert, weshalb die Einwohnerzahl auf 6,93 Millionen zurückging. Hohe Geburtenüberschüsse ließen die Einwohnerzahl seither auf einen neuen Höchststand im Jahr 1974 anwachsen, als 7,6 Millionen Personen in Österreich lebten. Nach einer Phase der Stagnation begann die Einwohnerzahl Österreichs ab Ende der 1980er Jahre erneut merklich zu steigen – diesmal aufgrund verstärkter Zuwanderung, etwa wegen der Jugoslawienkriege. Zu Jahresbeginn 2009 erreichte Österreich einen Bevölkerungsstand von 8,35 Millionen.[3]

  Bevölkerungsbewegung

  Als Österreich noch Auswanderungsland war: Österreichisch-Ungarische Passagiere auf einem Schiff in die Vereinigten Staaten Anfang des 20. Jahrhunderts.

Das heutige Bundesgebiet und insbesondere Wien waren schon in den fünfzig Jahren vor dem Ersten Weltkrieg Ziel vieler Zuwanderer aus anderen Teilen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, besonders aus Böhmen und Mähren. Diese Zuwanderung bewirkte, dass Wien 1910 mehr als 2 Millionen Einwohner hatte. Im Ersten Weltkrieg flüchteten Bewohner Galiziens (darunter viele jüdischer Religion) vor der russischen Armee nach Wien.

Mit dem Zerfall Österreich-Ungarns und der Gründung der Tschechoslowakei 1918 wanderten hunderttausende Tschechen in ihre Heimat zurück. Aus dem neuen, kleinen Österreich wanderten dann bis zum Zweiten Weltkrieg in der Regel jährlich mehr Österreicher aus, als Ausländer einwanderten. 1938/1939 gab es eine Flüchtlingswelle: Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich mussten viele Menschen, auch seit 1933 aus Deutschland gekommene, Österreich verlassen, darunter 140.000 jüdische Österreicher.

Politisch bedingte Einwanderungswellen gab es

  • um 1920 aus Ungarn (wegen bürgerkriegsartiger Auseinandersetzungen),
  • 1933–1937 aus dem Deutschen Reich (wegen der NS-Diktatur),
  • 1956 aus Ungarn (nach der Niederschlagung des ungarischen Volksaufstandes durch die Sowjets),
  • 1968 aus der Tschechoslowakei nach dem Ende des Prager Frühlings.

Seit dem Beginn des starken Wirtschafts- und Wohlstandswachstums, das Österreich seit den fünfziger Jahren zu einem wohlhabenden Land machte, hat sich die Wanderungsbilanz umgedreht: Gastarbeiter wurden gezielt angeworben. So wurde mit der Türkei im Jahr 1964 ein Anwerbeabkommen für Arbeitskräfte abgeschlossen. Ein ähnlicher Vertrag wurde 1966 mit Jugoslawien abgeschlossen.[16]

Später erreichten Österreich immer wieder Flüchtlingsströme, etwa während der Jugoslawienkriege nach dem Zerfall dieses Staates. Aus der Türkei kamen viele Wirtschaftsflüchtlinge nach Europa und damit auch nach Österreich.

In den letzten Jahren verstärkt sich auch die Zuwanderung aus Deutschland nach Österreich, da hier die Chancen auf einen Arbeitsplatz – etwa in der Tourismusbranche – als größer empfunden wurden oder werden.[17] Mit Beginn 2007 waren die deutschen Staatsbürger mit 109.000, nach den Serben und Montenegrinern sowie den Türken, die drittgrößte ausländische Bevölkerungsgruppe in Österreich.[18] Mit 1. Jänner 2008 waren bereits deutsche Staatsangehörige mit 124.710 die größte Ausländergruppe im Land.[19] Im Jahr 2011 stammte rund die Hälfte der Zuwanderer aus den seit 2004 in die EU aufgenommenen zwölf Staaten, rund jeweils ein Viertel kamen aus den alten EU-Staaten sowie dem EU-Ausland.[20]

  Entwicklung der Einwohnerzahl (in Millionen)

  Prognose

Laut Prognosen der Bundesanstalt Statistik Österreich würden sich Geburten und Sterbefälle in Österreich noch für etwa 20 Jahre die Waage halten, danach die Geburten- voraussichtlich unter den Sterbezahlen liegen, was zu einem höheren Altersdurchschnitt führen würde. Durch Zuwanderung würde die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 allerdings auf rund 9,5 Millionen anwachsen.[21]

Nur in Wien, als einzigem der neun Bundesländer, würde der Altersdurchschnitt niedriger und das Bevölkerungswachstum höher sein als im Bundesdurchschnitt. Die neueste Prognose geht von einem dreimal schnelleren Wachstum für Wien aus, als angenommen (24 statt 7 %). So könnte Wien 2031 wieder eine Zwei-Millionen-Stadt werden. Daraus würden sich Probleme in der sozialen Infrastruktur und im Wohnbau ergeben, wo bereits 2013 eine jährliche Bauleistung von 10.000 Wohneinheiten nötig sein wird.

  Lebenserwartung

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich betrug 2005 bei den Frauen 82,1 Jahre und bei den Männern 76,4 Jahre (1971: Frauen 75,7 Jahre, Männer 73,3 Jahre). Die Kindersterblichkeit beträgt 0,45 %. Auf Datenbasis der Statistik Austria sind die ältesten zehn Österreicher Geburtsjahrgänge 1900 bis 1904.[22]

Die Selbstmordrate in Österreich ist hoch: Etwa 400.000 Einwohner sind generell von Depression betroffen, etwa 15.000 pro Jahr versuchen, sich das Leben zu nehmen; die Zahl der Suizidenten ist in Österreich doppelt so hoch wie die der Verkehrstoten: Alle sechs Stunden stirbt ein Österreicher durch eigene Hand.[23] Die tatsächlichen Selbstmorde beliefen sich im Jahr 2009 auf 1273.[24]

  Sprache

  Zweisprachige Ortstafel in Oberwart (ungarisch: Felsőőr) im Burgenland

Deutsch ist laut Artikel 8 der Bundesverfassung (Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aus 1920) die Staatssprache der Republik Österreich. Das österreichische Deutsch – eine hochsprachliche nationale Standardvarietät der plurizentrischen deutschen Sprache – ist Muttersprache von etwa 98 % der österreichischen Staatsbürger. Sowohl für die Behörden, als auch für den Schulunterricht ist das Österreichische Wörterbuch bindend.

Österreichisches Deutsch unterscheidet sich in Wortschatz und Aussprache, aber auch durch grammatikalische Besonderheiten vom Hochdeutschen in Deutschland. Das Österreichische Wörterbuch, in dem der Wortschatz zusammengefasst ist, wurde 1951 vom Unterrichtsministerium initiiert und steht seitdem als amtliches Regelwerk über dem Duden. Vielfach wird im täglichen Leben statt der Hochsprache einer der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und Bairischen (gesprochen in allen Bundesländern mit Ausnahme Vorarlbergs) gehören. Sieben Millionen Österreicher sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt bzw. eine von diesen Dialekten beeinflusste Umgangssprache.

Die autochthonen Volksgruppen der Kroaten im Burgenland, der Slowenen und der Ungarn in Österreich haben Anspruch auf muttersprachlichen Schulunterricht und Behördenverkehr. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer oder slowenischer bzw. gemischter Bevölkerung. Weiters ist in einigen Gemeinden des Burgenlandes Ungarisch neben Deutsch gleichberechtigte Amtssprache.

Auch Romanes, die Sprache der Volksgruppe der Roma, ist eine staatlich anerkannte Minderheitensprache. Ebenso verhält es sich mit Tschechisch und Slowakisch. Die österreichische Gebärdensprache ist verfassungsrechtlich anerkannt.

Siehe auch: Kärntner Slowenen, Burgenlandkroaten, Burgenlandungarn

  Religion

Übersicht: größte Religionsgemeinschaften in Österreich 1951–2009[25][26][27]
Jahr Gesamt-
bevölkerung
Katholiken Anteil Evangelische Kirchen Anteil Islam Anteil Konfessionslos,
ohne Angabe
Anteil
1951 6.933.905 6.170.084 89,0 % 429.493 6,2 % 264.014 3,8 %
1961 7.073.807 6.295.075 89,0 % 438.663 6,2 % 266.009 3,8 %
1971 7.491.526 6.548.316 87,4 % 447.070 6,0 % 022.267 0,3 % 321.218 4,3 %
1981 7.555.338 6.372.645 84,3 % 423.162 5,6 % 076.939 1,0 % 452.039 6,0 %
1991 7.795.786 6.081.454 78,0 % 338.709 5,0 % 158.766 2,0 % 672.251 8,6 %
2001 8.032.926 5.915.421 73,6 % 376.150 4,7 % 338.988 4,2 % 963.263 12,0 %
2008 8.350.000 005.579.493[28] 66,8 % 00328.346[29] 3,9 % k. A. k. A. k. A. k. A.
2009 008.376.761[30] 005.530.000[31] 66,0 % 00325.314[32] 3,9 % 515.914[33] 6,2 %[33]
2010 00323.983[34]
2011 00319.752[35] 3,8 %


  Die Basilika von Mariazell, Österreichs bedeutendster katholischer Pilgerort

Nach Ergebnissen der Volkszählung von 2001[36] bekannten sich 73,6 % der Bevölkerung zur römisch-katholischen und 4,7 % zu einer der evangelischen Kirchen (Protestantismus; überwiegend Augsburger Bekenntnis, seltener Helvetisches Bekenntnis). Etwa 180.000 Christen, das sind 2,2 % der österreichischen Bevölkerung, waren Mitglieder orthodoxer Kirchen. Zur Altkatholischen Kirche bekannten sich etwa 15.000 Gläubige, das sind rund 0,2 % der Bevölkerung. Wie auch in Deutschland sind die Mitgliederzahlen der Volkskirchen rückläufig, Ende 2011 betrug der Anteil der Katholiken mit 5,41 Millionen von 8,430 Millionen nur mehr 64,17 % und hat damit den Zwei-Drittel-Anteil an der der österreichischen Bevölkerung unterschritten.[37] Relativ war der Rückgang bei den kleineren evangelischen Kirchen größer, nur noch 3,8 % bekannten sich im Jahre 2011 als Mitglied zu einer der evangelischen Kirchen.[38]

Die größte nicht-christliche Glaubensgemeinschaft in Österreich ist der Islam. Bei der Volkszählung von 2001 bekannten sich rund 340.000 Personen, das sind 4,3 %, zum muslimischen Glauben – nach Angaben des Integrationsfonds waren es im Jahr 2009 515.914 Gläubige, was einem Anteil von 6,2 % an der Gesamtbevölkerung entspricht (der Islam in Österreich ist seit 1912 anerkannte Religionsgemeinschaft).

  Der jüdische Stadttempel in Wien

Zum Judentum bekennen sich etwa 8.140 Menschen. Die überwiegende Mehrheit davon, rund 7.000, lebt in Wien. Nach Angaben der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sind es österreichweit 15.000. Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Zum Hinduismus, der in Österreich als „eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ gilt, bekennen sich laut Volkszählung 2001 3.629 Personen.

20.000 Personen sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Ihre gesetzliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft wurde im Mai 2009 beschlossen.

Etwa 12 % der Bevölkerung (ca. 1.002.400 Personen) gehören keiner der in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften an. Schätzungen zufolge liegt die Zahl der Atheisten und Agnostiker mit 18 % bis 26 % (ca. 1.471.500 bis 2.125.500 Personen) jedoch weitaus höher.[39]

Siehe auch:

  Identität

Hauptartikel: Österreichische Identität

Aufgrund von politischen, sprachlich-kulturellen und ideologischen Bedingungen, derentwegen Österreich seit dem Mittelalter meist als Teil einer deutschen Identität aufgefasst wurde, fand die Entwicklung eines eigenständigen österreichischen Nationalbewusstseins erst nach dem Zweiten Weltkrieg statt.[40][41]

Der Überbegriff „österreichische Nation“ hat sich als Bezeichnung für kollektive kulturelle, soziale, historische, sprachliche und ethnische Identitäten, die sich auf dem Gebiet der Republik Österreich entwickelt und die zu einem Zusammengehörigkeitsgefühl der österreichischen Bevölkerung geführt haben, eingebürgert. Erste österreichische Wir-Identitäten entstanden bereits im Frühmittelalter. Zur Zeit der Habsburgermonarchie bis 1918 konzentrierte sich die kollektive Identifikation hauptsächlich auf die Dynastie beziehungsweise den Monarchen sowie auf kulturelle Eigenschaften, die als deutsch empfunden wurden. In diesem Zusammenhang sieht Ernst Bruckmüller den Ansatz für die Entwicklung „zweier deutscher Nationen“.[42] Dieses Dilemma führte nach dem Zusammenbruch der Monarchie schließlich zu einer „fundamentalen kollektiven Identitätskrise“,[43] die auch als Mitgrund für das Scheitern der Ersten Republik verstanden wird und die schließlich auch zum Anschluss an das Deutsche Reich 1938 führte.

Bald nach dem Anschluss und während des Krieges begann sich jedoch in manchen Gesellschaftsteilen eine österreichische Identität zu entwickeln, die vor allem durch Oppositionshaltungen zum NS-Regime und im Hinblick auf die Kriegsniederlagen zu erklären ist. Eine wichtige Identifikationsrolle bildete daher auch der österreichische Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Mit Bezugnahme auf diesen Sinneswandel prägte der deutsche Politologe Richard Löwenthal den Spruch: „Die Österreicher wollten Deutsche werden – bis sie es dann wurden.“[44]

Auf breiter Basis entwickelte sich das österreichische Nationalbewusstsein jedoch erst nach dem Kriegsende. Dazu trugen auch politische und gesellschaftliche Erfolge wie der Abschluss des Staatsvertrages und der Wirtschaftsaufschwung der 1960er Jahre bei. Heute ist das Vorhandensein einer österreichischen Nation, beziehungsweise eines österreichischen Volkes, überwiegend anerkannt.[45][46]

  Gesellschaft

  Gleichberechtigung der Geschlechter

In der Verfassung ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen festgeschrieben. Historisch entstandene Ausnahmen sind die Wehrpflicht, die nur für Männer gilt, und die Pensionsregelung. Frauen dürfen in Österreich derzeit noch fünf Jahre früher in Altersruhestand gehen als Männer (Ausnahme: Beamtenruhestand). Da dies laut Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, wurde beschlossen, das Pensionsantrittsalter der Frauen bis zum Jahr 2033 schrittweise an jenes der Männer (65 Jahre) anzupassen.

In fast allen Bereichen ist das Durchschnittsgehalt von Frauen geringer als das Durchschnittsgehalt von Männern (Ausnahme: Beamte). Dies ist einerseits auf eine unvollständige Umsetzung der Gleichbehandlung in der wirtschaftlichen Praxis zurückzuführen und andererseits darauf, dass viele Frauen früher in Ruhestand gehen, einer Teilzeitarbeit nachgehen oder sich der Kindererziehung widmen und daher Aufstiegschancen nicht wahrnehmen. Die außerfamiliäre Kinderbetreuung ist auf Grund des Föderalismus sehr unterschiedlich und in Teilen des Landes mit der vollen Berufstätigkeit beider Elternteile nicht vereinbar. In leitenden Positionen sind zumeist Männer vertreten. Die Tariflöhne in Österreich sind für beide Geschlechter gleich. In Österreich nutzen nur 2 von 100 Männern die Möglichkeit der Karenz mit Kinderbetreuung.

  Menschenrechte

Die Menschenrechtskonvention steht in Österreich im Verfassungsrang.

In den letzten Jahren gab es bei Polizeieinsätzen zwei Vorfälle mit Personen afrikanischer Herkunft, die dabei zu Tode kamen. Diese Fälle der Schwarzafrikaner Marcus Omofuma und Seibane Wague wurden in den Medien und in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert und erörtert. Einige der involvierten Polizisten sowie ein Notarzt wurden wegen fahrlässiger Tötung zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Nach Ansicht von Amnesty International war das Strafausmaß zu gering, jedoch werden auch bei vergleichbaren Fällen mit inländischen Opfern keine höheren Strafen verhängt.

Zum Recht auf Meinungsfreiheit haben österreichische Gerichte in den letzten Jahren gegen Journalisten mehrere Urteile gefällt, die der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht standgehalten haben. Es wurde bemängelt, dass die österreichischen Gerichte in der Abwägung zwischen den Rechten eines (beleidigten) Politikers und dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Medien der Meinungsfreiheit nicht ausreichend Rechnung getragen hätten.

  Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Österreichs

  Urgeschichte bis 15 v. Chr.

  Die Venus von Willendorf ist aus dem Jungpaläolithikum und eine der ältesten Figuren der Welt (Naturhistorisches Museum, Wien)
Hauptartikel: Urgeschichte Österreichs

Die ältesten Spuren der Anwesenheit von Menschen in Österreich gehören dem Mittelpaläolithikum, der Zeit der Neandertaler, an. Der Fundort mit den ältesten Spuren ist die Repolusthöhle in der Steiermark. Viele weitere Fundstellen liegen in Niederösterreich, die bekanntesten befinden sich in der Wachau – Darunter auch die Fundorte der beiden ältesten österreichischen Kunstwerke, die figürlichen Frauendarstellungen der sogenannten Tanzenden Fanny von Stratzing/Krems-Rehberg und der Venus von Willendorf.

Nach der schrittweisen Besiedelung aller Regionen Österreichs in der Jungsteinzeit steht die Kupfersteinzeit im Zeichen der Erschließung von Rohstoffvorkommen, vor allem Kupfer. Aus dieser Zeit stammt auch der Fund der berühmten Gletschermumie Ötzi im österreichisch-italienischen Grenzgebiet.

Während der Bronzezeit zwischen dem 3. und dem 1. Jahrtausend vor Christus wurden immer größere Handelszentren und auch Befestigungen, vorwiegend in Rohstoff-Abbaugebieten, errichtet. Im Umkreis von Hallstatt begann die systematische Gewinnung von Salz; nach diesem Ort ist auch die ältere Periode der Eisenzeit, die Hallstattzeit, benannt. Die jüngere Eisenzeit, auch La-Tène-Zeit genannt, steht im Zeichen der Kelten, welche im Süden und Osten des heutigen Österreich das erste Staatsgebilde errichteten – der Westen wurde zu dieser Zeit von Rätern besiedelt.

  Römische Provinz und Völkerwanderung 15 v. Chr. bis 700 n. Chr.

  Römische Provinzen und Orte auf dem Gebiet des heutigen Österreichs
  Römisches Heidentor bei Petronell - Carnuntum.

Der größte Teil des heutigen österreichischen Staatsgebiets wurde um 15 v. Chr. vom Römischen Reich besetzt. Der römische Kaiser Claudius richtete während seiner Herrschaft (41–54 n. Chr.) die römische Provinz Regnum Noricum ein, deren Grenzen einen Großteil des heutigen Österreich umfassten. Die östlich von Vindobona (dem heutigen Wien) gelegene Stadt Carnuntum war die größte römische Stadt, weitere wichtige Orte waren Virunum (nördlich des heutigen Klagenfurt) und Teurnia (nahe Spittal an der Drau).

Nach der Ausbreitung des Christentums im 2. Jahrhundert n. Chr. begann der langsame Niedergang des römischen Reiches im Zuge der Völkerwanderung. Nach kontinuierlicher Bedrängung der Provinz Noricum durch die Goten und andere germanische Völker begann ab dem 6. Jahrhundert die Besiedlung durch die Bajuwaren und, im heutigen Vorarlberg, durch die Alamannen, sowie im Osten und Süden durch Slawen und Awaren. Im nördlichen Alpenraum hatte sich ab Mitte des 6. Jahrhunderts das baierische Stammesherzogtum gebildet, dessen Herrscher aus dem Geschlecht der Agilolfinger stammten. Nur wenige Jahrzehnte später war das römische Reich schließlich endgültig zerfallen.

  Frankenreich und Heiliges Römisches Reich 700–1806

  Rudolf IV. aus dem Hause Habsburg gründete das Erzherzogtum Österreich sowie 1365 die Universität Wien

Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum baierischen Stammesherzogtum im Fränkischen Reich Karls des Großen. Im folgenden Ostfrankenreich war in der Region des heutigen Niederösterreich seit 856 eine Marcha orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Dieses Gebiet ging 907 allerdings an die Ungarn verloren. Erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte das ostfränkische Reich wieder nach Osten expandieren, und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer (baierischer) Siedlungstätigkeit.

Im Jahr 976 entstand die älteste Ländereinheit auf dem Boden der heutigen Republik Österreich in der Form des selbständigen Herzogtums Kärnten. Im selben Jahr wurde die Marcha Orientalis, eine östliche Grenzmark des Bayrischen Herzogtums, von Kaiser Otto II. einem Babenberger-Grafen übereignet. Die Marcha Orientalis wurde darin erstmals Ostarrîchi genannt; Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Die älteste bekannte schriftliche Nennung des Namens stammt aus einem in Bruchsal verfassten Dokument vom 1. November 996. Darin ist eine Schenkung Kaiser Ottos III. an den Bischof von Freising festgehalten, nämlich eines Gebietes „in der gewöhnlich Ostarrichi genannten Region“ („regione vulgari vocabulo Ostarrichi“), womit die Region um Neuhofen an der Ybbs gemeint war („in loco Niuuanhova dicto“). Diese Urkunde wird heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München aufbewahrt. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) oder Osterland bekannt und am 8. September 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) auf dem Hoftag in Kreuzhof bei Regensburg zu einem eigenständigen, von Bayern unabhängigen Herzogtum erhoben. Damit beginnt die eigentliche Geschichte Österreichs als selbständiges Territorium innerhalb des Heiligen Römischen Reiches.

Den Babenbergern folgten ab 1278 die Habsburger, die ihr Herzogtum Österreich durch das gefälschte Privilegium Maius (maius = größer, Komparativ zu lat. magnus = groß) zum Erzherzogtum Österreich machten, um ihren besonderen Rang zu betonen. Sie dehnten ihr Herrschaftsgebiet bis 1526 weiter aus und wurden zum Machtfaktor im Heiligen Römischen Reich. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß die Dynastie fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- und die damit verbundene Kaiserwürde. Ein Teil des Herrschaftsgebiets waren die Vorlande oder auch Vorderösterreich genannt.

  Zweite Wiener Türkenbelagerung von 1683, die erfolgreich abgewehrt wurde und Österreich zu einer bedeutenden Größe machte
  Kaiserin Maria Theresia im Kreise ihrer Familie, bei Schloss Schönbrunn

Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt, was von den damaligen Habsburgern als wichtigste Aufgabe gesehen wurde.

Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die habsburgischen Länder ständigen Angriffen des Osmanischen Reichs ausgesetzt, das von Ungarn aus westwärts strebte. Nach der Abwehr der Zweiten Wiener Türkenbelagerung von 1683 wurden die kriegerischen Erfolge (unter anderem des Prinzen Eugen von Savoyen) im Kampf gegen die Türken im Frieden von Karlowitz und im Frieden von Passarowitz bestätigt, indem die bis 1908 gültige Grenze erreicht wurde; darüber hinausgehende Erwerbungen wurden im Frieden von Belgrad jedoch wieder rückgängig gemacht.

1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle habsburgischen Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Es wurde (erstmals) festgelegt, dass nach dem absehbaren Aussterben der Herrscherdynastie in männlicher Linie die Erbfolge über die weibliche Linie zu erfolgen habe. Daraus ergab sich, dass die Tochter Kaiser Karls VI., Maria Theresia, ihm als Monarchin der Habsburgischen Erblande folgen konnte und damit den Töchtern seines älteren Bruders Joseph vorgezogen wurde. Nachbarstaaten, deren Monarchen die Pragmatische Sanktion anerkannt hatten, versuchten nach dem Tod des Kaisers dennoch, im Österreichischen Erbfolgekrieg Beute zu machen, doch konnte Maria Theresia, die mit Franz I. Stephan von Lothringen das neue Haus Habsburg-Lothringen begründete, die Erbländer großteils für sich behaupten. Als Preußen und Russland im 18. Jahrhundert Polen aufteilten, erhielt Österreich Galizien und Lodomerien zugesprochen.

Franz II. gründete 1804 das Kaisertum Österreich und nahm als Franz I. den Titel Kaiser von Österreich an, um die Gleichrangigkeit mit dem neuen französischen Kaiser zu wahren. 1806 legte er dann unter dem Druck Napoleons die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nieder, womit dieses zu bestehen aufhörte. (Somit war er für zwei Jahre der einzige Doppelkaiser der Geschichte.)

  Kaisertum Österreich (1804–1867) und Doppelmonarchie Österreich-Ungarn (1867–1918)

  Unter der Herrschaft von Kaiser Franz Joseph I. erlebte Österreich eine beispiellose Blütezeit der Künste und Wissenschaften

Das neue Kaisertum Österreich war ein Vielvölkerstaat, in dem außer Deutsch auch Ungarisch, Italienisch, Tschechisch, Polnisch, Ukrainisch, Rumänisch, Kroatisch, Serbisch, Slowakisch und Slowenisch gesprochen wurde. Mit seinen vormals zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Gebieten gehörte es ab 1815 zum Deutschen Bund, in dessen Bundesversammlung der österreichische Gesandte den Vorsitz führte. Das Land Salzburg fiel im Jahr 1816 als Herzogtum an das Kaisertum Österreich, nachdem es seit 1328 ein eigenständiges Fürsterzbistum gewesen war.

Leitender Politiker des österreichischen Biedermeiers war der Außenminister und spätere Staatskanzler Metternich. Ihm ging es darum, die Bevölkerung mit Zensur und Spitzelsystem ruhigzustellen, um mittels Restauration die alte Ordnung zu erhalten: die absolute Monarchie. Die gleichen Ziele hatten zu dem Zeitpunkt Preußen und Russland; gemeinsam gründeten diese drei Monarchien die Heilige Allianz. Andererseits fand in dieser Epoche auch die Industrialisierung Österreichs statt. 1837 verkehrte zwischen Floridsdorf bei Wien und Deutsch-Wagram die erste Dampfeisenbahn, erstes Teilstück der Nordbahn, der wichtigsten Bahnstrecke der Monarchie.

In der Revolution des Jahres 1848 strebten die Völker der Monarchie nach Demokratie und Unabhängigkeit; Staatskanzler Metternich wurde verjagt. Nur die k. k. Armee unter Radetzky, Jelačić und Windisch-Graetz und die Hilfe der russischen Armee sicherten der Monarchie das Überleben. Am 2. Dezember 1848 löste auf Wunsch der Dynastie der 18-jährige Franz Joseph den kranken Kaiser Ferdinand I. auf dem Thron ab. Der unerfahrene neue Herrscher (er wurde von Kritikern als der rothosige Leutnant bezeichnet) hielt 1849 Gericht über die aufständischen Ungarn und ließ ein Dutzend der höchsten ungarischen Heerführer hinrichten. 1851 hob er im Silvesterpatent die von ihm selbst oktroyierte Verfassung auf. Seine Popularität war in den ersten 20 Jahren seiner Regierung ausgesprochen gering.

Im Kampf um die Vormachtstellung im Deutschen Bund (Deutscher Dualismus) erzwang Preußen unter Bismarck eine Entscheidung im Sinn der kleindeutschen Lösung ohne Österreich. Im Deutschen Krieg 1866 unterlag Österreich, das den Deutschen Bund anführte, den Preußen und ihren Verbündeten in der Schlacht bei Königgrätz. Der Deutsche Bund löste sich auf und Österreich spielte im weiteren deutschen Einigungsprozess keine Rolle mehr.

Bereits 1859 hatte Österreich nach der Schlacht von Solferino die Vorherrschaft in Norditalien verloren. Mit der Niederlage im Deutschen Krieg musste es 1866 auch noch Venetien an das mit Preußen verbündete Italien abtreten.

Der durch die Niederlagen politisch geschwächte Kaiser musste im Inneren tiefgreifende Reformen durchführen und seine (neo-)absolutistische Regierungsweise aufgeben. Gegen seinen zähen Widerstand erreichten seine Berater die Umwandlung in eine konstitutionelle Monarchie: mit dem auf das unzweckmäßige Oktoberdiplom 1860 folgenden Februarpatent 1861, mit dem der Reichsrat als Parlament geschaffen wurde.

  Österreich-Ungarn um 1899

Der mit Ungarn erzielte Ausgleich von 1867 beendete den Boykott des Staates durch die magyarische Aristokratie und führte zur Umwandlung des bisherigen Einheitsstaates in die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie, eine Realunion. In Cisleithanien (ein Begriff der Bürokraten- und Juristensprache), der nicht offiziell meist Österreich genannten westlichen Reichshälfte, wurde dies durch die so genannte Dezemberverfassung 1867, die bis 1918 in Kraft blieb, effektuiert.

Die durch den Ausgleich erfolgte Begünstigung der Magyaren, die in der Innenpolitik nun von Österreich weitestgehend unabhängig wurden, gegenüber den anderen Völkern der Monarchie heizte die Nationalitätenkonflikte weiter an. Während die Bestrebungen der tschechischen Nationalbewegung um einen Österreichisch-Tschechischen Ausgleich scheiterten, konkurrierten die slowakische Nationalbewegung und in geringerem Maße die von kroatischen Intellektuellen angeführte Illyrische Bewegung, die von Russland unterstützt wurde, mit der Magyarisierungspolitik der ungarischen Regierung.

In Österreich führten die nationalen Wünsche der einzelnen Volksstämme zu einer politisch überaus schwierigen Situation. Im Reichsrat, dessen Männerwahlrecht sukzessive demokratisiert wurde, bestanden von den 1880er Jahren an nur kurzlebige Zweckbündnisse; tschechische Abgeordnete betrieben Obstruktionspolitik. Der Reichsrat wurde vom Kaiser deshalb oft Monate lang vertagt. Die k.k. Regierungen wechselten häufig, Beobachter sprachen von Fortwursteln statt zielgerichteter Politik.

Nach dem erzwungenen Rückzug aus Deutschland und Italien hatten der Kaiser und seine außenpolitischen Berater Südosteuropa als neues Einflussgebiet erkoren. Mit der 1908 erfolgten Annexion des 1878 mit Zustimmung des Berliner Kongresses besetzten Bosnien, die die Bosnische Annexionskrise auslöste, wurde Habsburg für viele politische Aktivisten auf dem Balkan zum Feind, der den nationalen Zusammenschluss behinderte. Außerdem trat die Monarchie dort in Konkurrenz zu Russland, das sich als Schirmherr aller Slawen bezeichnete.

Nach dem Attentat von Sarajevo führten die Altersschwäche des 84-jährigen Kaisers, die Selbstüberschätzung der so genannten „Kriegspartei“ in Wien und Budapest (aus späterer Sicht eine Clique von Kriegstreibern) und die parlamentslose Regierungssituation im Juli 1914 zur Kriegserklärung an Serbien, aus der auf Grund der „Automatik“ der europäischen Beistandspakte binnen einer Woche der später Erster Weltkrieg genannte Große Krieg entstand. Die Niederlage der Doppelmonarchie, die im Herbst 1918 unausweichlich wurde, führte zu ihrem Ende. Mit 31. Oktober 1918 trat das Königreich Ungarn aus der Realunion mit Österreich aus.

Parallel dazu teilte sich Cisleithanien ohne Mitwirkung von Kaiser, k.k. Regierung oder Reichsrat auf: in die neuen Staaten Deutschösterreich und Tschechoslowakei; in Gebiete, die sich mit solchen außerhalb Österreich-Ungarns zu den neuen Staaten Polen und SHS-Staat konstituierten; und in solche, die auf Grund des Ausgangs des Krieges anderen Nachbarstaaten (Italien, Rumänien) einverleibt wurden.

  Gründung der Republik 1918

Am 21. Oktober 1918 – Kriegsende und Zerfall der Monarchie waren bereits abzusehen, das Land hätte für einen weiteren Kriegswinter keine Ressourcen mehr gehabt – traten die Reichsratsabgeordneten der deutschsprachigen Gebiete (sie bezeichneten sich selbst als Deutsche) einschließlich jener Böhmens, Mährens und Österreichisch-Schlesiens zum ersten Mal als Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich zusammen; den Vorsitz hatte der Sozialdemokrat Karl Seitz abwechselnd mit dem Christlichsozialen Johann Nepomuk Hauser und dem Großdeutschen Franz Dinghofer. Ihr Vollzugsausschuss wurde Staatsrat genannt und bestellte am 30. Oktober 1918 die erste Regierung Deutschösterreichs, deren Minister nach angelsächsischem Vorbild die Bezeichnung „Staatssekretär“ trugen; erster Staatskanzler wurde Karl Renner, der 1945 bei der Gründung der Zweiten Republik neuerlich eine wichtige Rolle spielen sollte. Erster provisorischer Außenminister war Victor Adler. Auf dem vorwiegend von Menschen mit deutscher Muttersprache bewohnten Gebiet Altösterreichs entstand so ein neuer Staat.

Die noch amtierende kaiserliche Regierung versuchte Anfang November 1918, den deutschösterreichischen Staatsrat in die Waffenstillstandsentscheidungen einzubeziehen. Der Staatsrat entschied jedoch, die Monarchie, die den Krieg begonnen habe, müsse ihn auch beenden. Der Waffenstillstand zwischen Österreich und Italien vom 3. November 1918 (die ungarischen Truppen hatten die Front bereits Ende Oktober, zum Austritt Ungarns aus der Realunion mit Österreich, verlassen) wurde somit noch von Kaiser Karl I. und seiner k. k. Regierung verantwortet. Kritik wie im Deutschen Reich, wo die zivilen Verhandler des Waffenstillstands später von rechtsgerichteten Politikern als „Novemberverbrecher“ geschmäht wurden, war daher nicht möglich.

Mitglieder der k. k. Regierung und des Staatsrates arbeiteten gemeinsam die Erklärung aus, mit der Karl I. am 11. November 1918 auf „jeden Anteil an den Staatsgeschäften“ verzichtete. Dies war zwar juristisch keine Abdankung, die Entscheidung über die Staatsform war damit aber de facto gefallen. Am 12. November wurde von der Provisorischen Nationalversammlung formell beschlossen, dass der Staat Deutschösterreich eine demokratische Republik und Teil der deutschen Republik sei.

  Erste Republik (1918–1933)

  Die neue Republik Österreich wurde Rechtsnachfolger von Österreich-Ungarn und musste erhebliche Gebiete im Vertrag von Saint-Germain abtreten
  Von der Nationalversammlung beanspruchtes Staatsgebiet der Republik Deutschösterreich (1918–1919)

In der Republik waren erstmals auch alle Frauen wahlberechtigt. In den Koalitionsregierungen 1918–1920 entstanden bedeutende Sozialgesetze (z. B. Schaffung der Arbeiterkammer als gesetzliche Interessensvertretung der Arbeiter und Angestellten, Acht-Stunden-Tag, Sozialversicherung). Der Adel wurde im April 1919 abgeschafft, Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen durften nur in Österreich bleiben, wenn sie sich als Bürger der Republik bekannten und jeden Herrschaftsanspruch aufgaben. „Der ehemalige Träger der Krone“ (wie er im Gesetz hieß) wurde, da er die Abdankung verweigerte, auf Dauer des Landes verwiesen, war aber zuvor bereits in die Schweiz ausgereist, um der drohenden Internierung zu entgehen. Die Habsburg-Lothringenschen „Familienfonds“, quasi Stiftungsvermögen zugunsten selbst einkommensloser Habsburger, wurden als Staatseigentum erklärt, individuelles Privatvermögen nicht angetastet.

Im Vertrag von Saint-Germain wurde 1919 der Staatsname „Republik Österreich“ vorgeschrieben und der laut Verfassung vorgesehene Beitritt zur neuen Deutschen Republik untersagt. Einige Gebiete, in denen die Mehrheit der Bevölkerung Deutsch sprach (z. B. Egerland, Südmähren, Südtirol) durften zudem durch den entgegenstehenden Willen der Siegermächte nicht bei Österreich verbleiben. Der Kärntner Abwehrkampf gegen die Truppen des Königreichs SHS mobilisierte hingegen die internationale Öffentlichkeit und führte auf Wunsch der Siegermächte zur Volksabstimmung in Südkärnten am 10. Oktober 1920, die eindeutig für die Zugehörigkeit des Abstimmungsgebietes südlich der Drau zur Republik Österreich ausging.

Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 das neue österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) beschlossen, in dem unter anderem Wien als eigenes Bundesland definiert wird. (Das B-VG gilt in der Fassung von 1929, mit der das Amt des Bundespräsidenten gestärkt wurde, im Wesentlichen bis heute). Im Jahr 1921 wurde das Burgenland, der überwiegend deutsch besiedelte Teil Westungarns, als selbstständiges Land im Bund in die Republik aufgenommen. Für die natürliche Hauptstadt des Gebietes, Ödenburg (Sopron), wurde auf ungarischen Wunsch, der von Italien unterstützt wurde, die Volksabstimmung 1921 im Burgenland durchgeführt, wobei sich die Mehrheit für Ungarn entschied. In den zeitgenössischen österreichischen und ungarischen Darstellungen dieser Volksabstimmung waren zahlreiche Divergenzen zu bemerken. Die Bundesregierung stellten seit 1920 die Christlichsozialen und ihre Koalitionspartner vom rechten Flügel. Die Sozialdemokraten, Mehrheitspartei im „Roten Wien“, waren auf Bundesebene in scharfer Opposition.

Die Hyperinflation der frühen zwanziger Jahre wurde 1925 durch die Einführung der Schillingwährung beendet. Die konservative Regierung sorgte dafür, dass der Schilling stabil blieb; er wurde als Alpendollar bezeichnet. Kehrseite dieser kargen Wirtschaftspolitik war, dass in der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise kaum staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der enorm hohen Arbeitslosigkeit vorgesehen waren.

Politische Wehrverbände (Republikanischer Schutzbund, Freiheitsbund) zogen Männer an, die als Sozialdemokraten einen Umsturz fürchteten oder in Heimwehren als Rechte die Demokratisierung ablehnten. 1927 wurde in Schattendorf im Burgenland auf waffenlos demonstrierende Schutzbündler gefeuert. Ein Invalider und ein Kind kamen zu Tode. Die Nachricht vom Schattendorfer Urteil, in dem die Täter freigesprochen wurden, führte am Tag darauf, dem 15. Juli 1927, zur Eskalation im Wiener Justizpalastbrand. Die völlig überforderte Polizei schoss in äußerster Brutalität wahllos in die große Menschenmenge und machte dann Jagd auf flüchtende Demonstranten. Bei der so genannten Julirevolte waren 89 Tote zu beklagen, davon vier Polizisten. Bundeskanzler Prälat Ignaz Seipel („Keine Milde!“) verteidigte im Parlament das skandalöse Vorgehen der Polizei.

In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise. Der Austromarxismus sprach vom Endziel Diktatur des Proletariats und machte damit allen Konservativen Angst; allerdings wollte man dieses Ziel auf demokratischem Weg erreichen. Auf der rechten Seite des Parteienspektrums machte sich teilweise die Auffassung breit, die Demokratie sei zur Lösung der Probleme des Landes nicht geeignet. Benito Mussolini war dafür Vorbild.

Einer der christlichsozialen Politiker, die diese Haltung vertraten (es gab auch christlichsoziale Demokraten wie Leopold Kunschak), war Bundeskanzler Engelbert Dollfuß. Als der Nationalrat nach dem Rücktritt aller drei Präsidenten (wegen einer Streitfrage um eine Abstimmung) auseinanderging, verhinderte er im März 1933, auf Grund dieser Geschäftsordnungskrise, sein Wiederzusammentreten mit Polizeigewalt und verkündete die „Selbstausschaltung des Parlaments“. Eine von mehr als einer Million Menschen unterzeichnete Petition an Bundespräsident Miklas, für die Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustandes zu sorgen, blieb erfolglos, obwohl Miklas die Verfassungswidrigkeit von Dollfuß’ Vorgehen klar war.

  Austrofaschistischer Ständestaat (1934–1938)

Dollfuß nützte das nach wie vor gültige Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917, um fortan eigenmächtig Gesetze durch Verordnungen der Bundesregierung zu ändern oder einzuführen. Am 12. Februar 1934 fanden die bis dahin schwelenden Auseinandersetzungen zwischen den regierenden Christlichsozialen (Vaterländische Front) und den oppositionellen Sozialdemokraten im Österreichischen Bürgerkrieg ihren gewaltsamen Höhepunkt. Die Regierung setzte das Bundesheer und seine Kanonen ein. Es folgten einige Todesurteile gegen Schutzbündler, die Absetzung des Wiener Bürgermeisters und das Verbot der Sozialdemokratischen Partei und ihrer Vorfeldorganisationen. Dollfuß proklamierte hierauf am 1. Mai 1934 in der autoritären „Maiverfassung“ den Bundesstaat Österreich auf ständischer Grundlage (Ständestaat).[47] Es handelte sich um eine Diktatur, die schon damals (z. B. in einem Privatbrief von Bundespräsident Miklas, wie Friedrich Heer berichtet), mit dem Begriff Austrofaschismus bezeichnet wurde.

Wenige Wochen danach kam es zum Juliputsch von Anhängern der in Österreich seit 1933 verbotenen NSDAP. Einigen Putschisten gelang es am 25. Juli 1934, in das Bundeskanzleramt vorzudringen, wo Dollfuß so schwer verletzt wurde, dass er kurz darauf, da ihm medizinische Hilfe verweigert wurde, im Amt verstarb. Der Putschversuch wurde innerhalb weniger Stunden niedergeschlagen. Neuer Bundeskanzler wurde Kurt Schuschnigg.

Die Politik des Ständestaates zielte darauf, Österreich als den „besseren deutschen Staat“ darzustellen. In der Tat war Österreich vor dem Anschluss an das Deutsche Reich die um vieles mildere Diktatur: Zahlreiche von den Nationalsozialisten verfolgte Menschen, vor allem Schauspieler und Schriftsteller, suchten 1934–1938 in Österreich Zuflucht. Im äußeren Erscheinungsbild kopierte das Regime (dies wurde später Konkurrenzfaschismus genannt) Elemente aus dem faschistischen Italien und aus dem nationalsozialistischen Deutschland: Aufmärsche mit einem Fahnenmeer, die Einheitsorganisation Vaterländische Front, das Führerprinzip, das Verbot der Parteien.

Hatte Adolf Hitler beim Juliputsch noch den Unbeteiligten gespielt, weil Mussolini Österreich damals noch unabhängig erhalten wollte, so verstärkte sich der Druck des Deutschen Reiches auf Österreich nach 1934 von Jahr zu Jahr. Schuschnigg wurde bei Treffen von Hitler eingeschüchtert und erpresst, nationale (= deutschnationale) Minister in seine Regierung aufzunehmen. Als der Kanzler im März 1938 in einem Verzweiflungsakt eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs ankündigte, erzwang Göring durch telefonische Drohungen von Bundespräsident Miklas die Einsetzung einer nationalsozialistischen Regierung unter Arthur Seyß-Inquart. Parallel zu deren Amtsantritt am 12. März 1938 fand der längst vorbereitete Einmarsch der deutschen Truppen (Unternehmen Otto) statt. Zu diesem Zeitpunkt hatten mancherorts, z. B. in Graz, die einheimischen Nationalsozialisten bereits die Macht ergriffen. Am 13. März 1938 erließ Hitler, von der Begeisterung seiner österreichischen Anhänger motiviert, das ursprünglich von ihm nicht für diesen Zeitpunkt vorgesehene Anschlussgesetz. Sofort begann der Terror gegen jüdische Österreicher, der auch in sogenannten „Arisierungen“, das heißt dem Raub an jüdischem Eigentum, seinen Ausdruck fand.

  Teil des Deutschen Reiches (1938–1945)

  Adolf Hitler verkündet vom Balkon der Hofburg den jubelnden Massen auf dem Heldenplatz den Anschluss Österreichs am 15. März 1938
  KZ Mauthausen nach der Befreiung am 6. Mai 1945

Die gravierendste Folge des „Anschlusses“ war der sofort einsetzende Terror gegen jüdische Österreicher, der später im Massenmord gipfelte. Aus rassischen oder politischen Gründen unerwünschte Menschen flüchteten, sofern sie nicht sehr bald im KZ landeten, zu Zehntausenden ins Ausland.

Österreich blieb im Reich zunächst als Land erhalten, am 14. April 1939 wurden dann aber die ehemaligen Bundesländer und Wien durch das „Ostmarkgesetz“ zu nationalsozialistischen Reichsgauen umgebildet, der Name Österreich sollte verschwinden: So wurde das zunächst Land Österreich genannte Gebiet kurz darauf als Ostmark und ab 1942 schließlich als Alpen- und Donau-Reichsgaue bezeichnet. Dabei wurde das Burgenland zwischen den Gauen Niederdonau und Steiermark aufgeteilt, Osttirol an den Gau Kärnten angeschlossen und der steirische Teil des Salzkammerguts zum Gau Oberdonau geschlagen. Wiens Fläche wurde auf Kosten des Umlandes verdreifacht (Groß-Wien).

Der gebürtige Österreicher Adolf Hitler führte nach seinem beruflichen Scheitern in seinem Heimatland und seiner politischen Karriere in Deutschland Österreich in die nationalsozialistische Willkürherrschaft und ließ in der Folge alle Hinweise auf eine Eigenständigkeit des Landes tilgen. An Hitlers Politik und Verbrechen beteiligten sich zahlreiche Österreicher mit großer Intensität: Bekannte Täter wie Arthur Seyß-Inquart, Adolf Eichmann, Ernst Kaltenbrunner und Alexander Löhr waren Österreicher. Aber auch unter den KZ-Aufsehern, SS-Männern und Gestapo-Mitarbeitern waren viele Österreicher tätig: Obwohl sie nur 8 % der Bevölkerung des Großdeutschen Reiches ausmachten, waren 14 % der SS-Mitglieder, 40 % der KZ-Aufseher und 70 % von Adolf Eichmanns Stab österreichischer Abstammung.[48]

1938 wurde das Doppellagersystem Mauthausen/Gusen errichtet, welches das KZ Mauthausen und KZ Gusen umfasste. Im Laufe der Jahre wurde diesem Lagersystem ein Netz von Außenstellen angeschlossen, das sich über ganz Österreich erstreckte. Aus ganz Europa wurden in diesen Konzentrationslagern Zwangsarbeiter unter unmenschlichen Bedingungen u. a. in der Rüstungsproduktion und im Straßenbau eingesetzt. Allein in Mauthausen kamen etwa 100.000 Häftlinge ums Leben.

Der Zweite Weltkrieg in Europa endete schließlich mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 (vgl. Chronologie des Zweiten Weltkrieges).

  Nachkriegszeit und Zweite Republik

Mit dem Kriegsende 1945, der Niederlage des Großdeutschen Reiches, wurde Österreich als unabhängiger Staat wiederhergestellt. Dies hatten die späteren Siegermächte bereits 1943 in der Moskauer Deklaration angekündigt. Bereits am 27. April trat eine provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Wiedererrichtung der (Zweiten) Republik. Bald darauf wurde die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 in der Fassung von 1929 durch das Verfassungsüberleitungsgesetz wieder in Geltung gesetzt. Ausnahme waren Bestimmungen, die die Umwandlung des Bundesrates in einen Länder- und Ständerat vorsahen. Österreich gewann damit den Status einer gewaltenteilenden, repräsentativen, parlamentarischen und föderalistischen Demokratie zurück.

Eines der ersten von der provisorischen Staatsregierung erlassenen Gesetze war das Verbotsgesetz, mit dem die NSDAP, ihre Wehrverbände, sowie sämtliche Organisationen, die mit ihr zusammenhängen, aufgelöst und verboten wurden.

Die Volkswahl des Bundespräsidenten wurde, wie schon 1932, sistiert und Karl Renner von der Bundesversammlung einstimmig zum Staatsoberhaupt gewählt.

Nach Renners Tod wurde Theodor Körner als Kandidat der SPÖ am 27. Mai 1951 zum Bundespräsidenten gewählt. Dies war somit die erste Volkswahl eines Staatsoberhauptes in der österreichischen Geschichte. Von 1945 bis 1947 wird Österreich nach dem Willen der Besatzungsmächte durch eine Allparteienregierung (ÖVP, SPÖ, KPÖ) regiert. Ab 19. November 1947 bildeten ÖVP und SPÖ eine große Koalition. Diese wurde bis 1966 fortgeführt.

  Österreich wurde nach dem Krieg bis 1955 in vier alliierte Besatzungszonen aufgeteilt

Bis 1955 war Österreich, wie auch Nachkriegs-Deutschland, in Besatzungszonen aufgeteilt. Die größte Zone war die sowjetische, zu der Oberösterreich nördlich der Donau (Mühlviertel), Niederösterreich in den Grenzen von 1937 (d. h. vor der Errichtung Groß-Wiens), das wieder errichtete Burgenland und in Wien die Bezirke 2, 4, 10, 20, 21 und 22 gehörten. Von Seiten der Sowjetunion wurden als Deutsches Eigentum beschlagnahmte Betriebe in einem USIA genannten Konzern zusammengefasst, was, gemäß den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz, Teil der von Österreich zu leistenden Reparationen war.

Unter den Österreichern, sowohl der Bevölkerung wie auch der Politik, war nach 1945 und bis weit in die folgenden Jahrzehnte hinein die Ansicht weit verbreitet, Österreich sei (wie in der Moskauer Deklaration 1943 formuliert) „erstes Opfer Hitlers“ gewesen, womit die Mitschuld am Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust heruntergespielt oder geleugnet werden sollte. Der überwiegende Teil rechtfertigte sich später damit, es sei ihm „nichts anderes übrig geblieben“.[49] Eine Folge dieser „Opferthese“ ist die bis heute nur sehr schleppend durchgeführte Restitution geraubten Vermögens.

Mit der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages am 15. Mai 1955 durch die Bundesregierung und Vertreter der Siegermächte und mit dem formal davon unabhängigen (also im Staatsvertrag nicht verankerten) Bekenntnis zur Neutralität sowie der Verpflichtung, keinen erneuten Anschluss an Deutschland anzustreben, erlangte die Republik ihre volle Souveränität am 27. Juli 1955.

Am 26. Oktober 1955, nach dem Abzug der Besatzungssoldaten, erfolgte vom Nationalrat der Beschluss über die Immerwährende Neutralität Österreichs, dieser Tag ist seit 1965 österreichischer Nationalfeiertag. Die Neutralität (heute besser: Bündnisfreiheit) ist eine militärische und bedeutete von Anfang an keine Äquidistanz zu den Wertesystemen von West und Ost; dies wurde 1956 beim ungarischen Aufstand gegen das kommunistische Regime bewiesen, ebenso 1968, als Truppen des Warschauer Paktes die Tschechoslowakei besetzten. Bedingt durch die Neutralität konnten sowohl mit den westlichen Ländern als auch mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half.

Am 14. Dezember 1955 trat Österreich der UNO bei und war 1973–74 sowie 1991–92 Mitglied des Sicherheitsrates (siehe: Österreich in den Vereinten Nationen). Bereits 1956/57 nahm die IAEO, die Internationale Atomenergieorganisation, ihren Sitz in Wien, 1969 kam die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) dazu, später folgten weitere UN-Agenturen. Für die Periode 2009/2010 wurde Österreich 2008 wieder als nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat gewählt.[50]

Den Konflikt mit Italien wegen des mehrheitlich deutschsprachigen Südtirol, das bis 1918 zur österreichischen Reichshälfte gehört hatte und von Italien nach dem Ersten Weltkrieg annektiert worden war, brachte Österreich in den 1960er Jahren vor die UNO. Die in der Folge (1969) für die Südtiroler Bevölkerung erreichte Autonomieregelung hat sich bewährt und wurde seither noch weiter ausgebaut.

1966–1970 gab es die erste Alleinregierung der Zweiten Republik, gestellt von der christdemokratischen ÖVP unter Josef Klaus. 1970–1983 folgten sozialistische Alleinregierungen unter Bruno Kreisky. Bedeutend für Österreich war in dieser Zeit die weit gespannte Außenpolitik Kreiskys, die unter anderem durch den Bau der Wiener UNO-City und die Internationalisierung der Palästinenserfrage, die Kreisky erstmals vor die UNO brachte, symbolisiert wurde.

1978 fand die Volksabstimmung über die von der Regierung Kreisky befürwortete Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf statt; sie ging negativ aus. Österreich produziert bis heute keine Kernenergie und lehnt dies auch für die Zukunft ab.

  UNO-City in Wien, der dritte Amtssitz der Vereinten Nationen

1979 wurde Wien nach der Fertigstellung seiner UNO-City offiziell dritter Amtssitz der Vereinten Nationen neben New York und Genf. Unabhängig davon siedelte sich die OPEC in Wien an.

1983 fädelte der abtretende Bruno Kreisky eine kleine Koalition der Sozialdemokraten (SPÖ) mit der damals nationalliberalen FPÖ (Freiheitliche Partei) ein; die FPÖ hatte ihm durch Stillhalten bereits 1970 an die Macht verholfen. Bundeskanzler wurde Fred Sinowatz (SPÖ). Nach der Wahl des Rechtspolitikers Jörg Haider zum Parteiobmann der FPÖ 1986 wurde die Koalition von der SPÖ auf Betreiben Franz Vranitzkys beendet.

Der Zerfall des Ostblocks 1989/1990 ließ den Eisernen Vorhang verschwinden, der die Entwicklung Ostösterreichs 1945–1989 beeinträchtigt hatte.

1987–1999 bildeten die Sozialdemokraten (SPÖ) „große Koalitionen“ mit der christdemokratischen ÖVP (Bundeskanzler Vranitzky und Viktor Klima, beide SPÖ). In diesen Zeitraum fiel der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (1995), für den sich insbesondere Alois Mock und Vranitzky eingesetzt hatten. Bei der Volksabstimmung 1994 stimmten zwei Drittel der Teilnehmer dafür.

Siehe auch: Zweite Republik

  Gegenwart

Seit der Öffnung der Grenzen des früheren Ostblocks 1989/1990 liegt Österreich nicht mehr an der Ostgrenze des kapitalistisch ausgerichteten Europas. Österreich wurde einer der stärksten Investoren in den Reformländern. In der ersten Hälfte der 1990er Jahre wurden Menschen aus den einander bekriegenden jugoslawischen Nationalitäten verstärkt in Österreich aufgenommen.

Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 und insbesondere nach dem EU-Beitritt 1995 wurde die Neutralitätspolitik alten Stils für Österreich obsolet. Der Begriff Neutralität ist auf Grund der unterzeichneten EU-Verträge im Wesentlichen auf eine Bündnisfreiheit reduziert und hat hauptsächlich identitätspolitische Bedeutung; de facto hat Österreich als Vollmitglied der EU, die eine gemeinsame Verteidigungspolitik anpeilt, diesem Vorhaben zugestimmt und kann daher nicht mehr neutral oder bündnisfrei sein.

Österreich hatte in der zweiten Hälfte 1998 sowie in der ersten Hälfte 2006 die Präsidentschaft des Rats der Europäischen Union inne. 1999 wurde der Euro als Buchgeld eingeführt, ab 1. Jänner 2002 ersetzte der Euro auch als Bargeld den Schilling. Österreich unterzeichnete 1995 das Schengener Abkommen und beseitigte 1997 die Grenzkontrollen zu Deutschland und Italien.

Die SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierungen 1986–2000 wurden 2000–2006 von Regierungen der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) mit der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) abgelöst. Die damals 14 anderen EU-Mitgliedstaaten reagierten auf die Regierungsbeteiligung der von ihnen als rechtsradikal eingeschätzten FPÖ mit einer vorübergehenden bilateralen Kontaktsperre auf Regierungsebene („EU-Sanktionen“). Nach der Spaltung der FPÖ 2005 wurde das neugegründete Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) Regierungspartner.

Nach der Erweiterung des Schengenraum Ende 2007 auf (Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien) bzw. Ende 2008 auf die (Schweiz) und Ende 2011 auf Liechtenstein ist Österreich völlig von Schengenstaaten umgeben.

Von der ÖVP ausgelöste vorgezogene Nationalratswahlen im September 2008 führten zu einer Neuauflage der rot-schwarzen Koalition unter den neuen Parteichefs Werner Faymann (SPÖ) und Josef Pröll (ÖVP).[51] Nach dem Rücktritt Josef Prölls folgte ihm Michael Spindelegger als Vizekanzler.[52]

  Politik

  Politisches System

  Präsidentschaftskanzlei im Leopoldinischen Trakt der Hofburg
  Bundeskanzleramt am Ballhausplatz
  Das Parlament in Wien ist Sitz des Nationalrates und des Bundesrates

Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der (laut Verfassungsnovelle 1929) für sechs Jahre direkt vom Volk gewählt wird; eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Da Österreich ein Bundesstaat ist, sind sowohl die Gesetzgebung als auch die Verwaltung zwischen Bund und (Bundes-) Ländern geteilt.

  Bund

Die Bundesgesetzgebung üben der Nationalrat und der Bundesrat in der Regel gemeinsam aus (Zweikammersystem).

Der Nationalrat, mit seinen 183 Abgeordneten, ist die dominierende Kammer und wird nach dem allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrecht von allen über 16-jährigen Staatsbürgern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Seine Gesetzgebungsperiode dauert fünf Jahre, wenn sie nicht vom Nationalrat selbst oder von Bundespräsident und Bundesregierung durch Auflösung verkürzt wird, um frühere Neuwahlen zu ermöglichen. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Die Mitglieder des Nationalrats besitzen ein freies Mandat und genießen berufliche und außerberufliche Immunität.

Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (den Parlamenten der Bundesländer) nach der Bevölkerungszahl beschickt und vertritt dadurch im Sinne des bundesstaatlichen Prinzips die Interessen der Länder in der Bundesgesetzgebung. Er besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates überstimmt werden kann. Nur in Fällen, in denen in die Rechte der Bundesländer eingegriffen wird, besitzt der Bundesrat ein absolutes Vetorecht. Da der Bundesrat nach Parteienproporz beschickt wird, wird häufig kritisiert, dass dort nicht nach Länder-, sondern nach Parteieninteressen abgestimmt werde. Die Mitglieder des Bundesrats besitzen ein freies Mandat und genießen berufliche und außerberufliche Immunität.

„Regierungschef“ der Bundesregierung ist der Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Üblicherweise wird nach einer Nationalratswahl der Spitzenkandidat der stimmenstärksten Partei mit der Regierungsbildung beauftragt. Dies ist aber keine Verfassungsregel. In der Folge wird die Bundesregierung, das sind Bundeskanzler, Vizekanzler und alle sonstigen Bundesminister als Kollegialorgan, vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (wobei der Bundespräsident Vorschläge auch ablehnen kann). Die Bundesregierung bzw. ihre Mitglieder sind vom Vertrauen des Nationalrats abhängig (politische Verantwortlichkeit), weshalb Minderheitsregierungen bisher nur in Ausnahmefällen ernannt wurden.

  Land

Die Landesgesetzgebung in den Bundesländern übt der Landtag aus (Einkammernsystem). Er wird von den über 16 jährigen Landesbürgern auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Mitglieder des Landtages besitzen ein freies Mandat und genießen berufliche und außerberufliche Immunität.
Der Landtag wählt die Landesregierung, die aus dem Landeshauptmann (in den Medien manchmal als „Landesfürst“ bezeichnet), der erforderlichen Zahl von Stellvertretern und weiteren Mitgliedern (Landesräten) besteht. Die Landesregierung ist dem Landtag politisch verantwortlich.

  Kammern

Eine Besonderheit des politischen Systems in Österreich sind öffentlich-rechtliche Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft, gesetzlich als Kammern bezeichnet, die oft durch privatrechtliche Vereine ergänzt werden. Als „große Kammern“ gelten die Wirtschaftskammer Österreich, die Kammer für Arbeiter und Angestellte (seit 1920) und die Landwirtschaftskammer. Dazu kommen als Vereine Industriellenvereinigung, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Bauernbund. Wird ein Gesetzentwurf als Regierungsvorlage ausgearbeitet, so erfolgt ein Begutachtungsverfahren, bei dem die Kammern Änderungsvorschläge usw. einbringen.

Die großen Interessenvertretungen werden als Sozialpartner bezeichnet, wenn sie gemeinsam nach Kompromissen in Streitfragen suchen; dadurch sind Streiks in Österreich sehr selten geworden. Gelegentlich werden sie nicht gewählte Nebenregierung bezeichnet, Österreich wird als Kammerstaat kritisiert. SPÖ und ÖVP haben die Kammern 2007 in Verfassungsrang gehoben, um Änderungen zu erschweren.

  Politische Parteien

  Wahl-Ergebnisse in Österreich seit 1945, als Hintergrundfarben die Regierungskoalitionen
  Wahlkampfplakate während der Nationalratswahl 2006

Seit der Gründung der Republik Österreich wird die Politik von zwei großen Parteien, der christlich-konservativen Volkspartei ÖVP (bis 1934 Christlichsoziale Partei, 1934–1938 Vaterländische Front) sowie der sozialdemokratischen SPÖ (seit 1991, vorher seit 1945 Sozialistische Partei Österreichs bzw. bis 1934 Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs), geprägt. Beide entstanden schon während der Monarchie und wurden nach der Befreiung Wiens am Ende des Zweiten Weltkrieges im April 1945 neu beziehungsweise wieder gegründet. 1945–1966 und 1986–1999 regierten diese beiden Parteien trotz ihrer weltanschaulichen Gegensätze in einer Großen Koalition. Die positiven Auswirkungen dieser Kooperation wurden unter dem Begriff der Sozialpartnerschaft, die negativen als parteipolitischer Proporz thematisiert.

Drittes, bis in die 1990er Jahre wesentlich kleineres parteipolitisches Kontinuum ist das deutschnationale Lager, welches sich in der ersten Republik vor allem in der Großdeutschen Volkspartei, in der zweiten Republik im VdU (Verband der Unabhängigen), danach in der FPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs, sammelte. In den ersten Jahren der Zweiten Republik spielte auch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) eine Rolle in der Politik des Landes, seit den 60er Jahren ist sie jedoch als Kleinstpartei auf Bundesebene bedeutungslos. Bei regionalen Wahlen, beispielsweise in Graz, erreicht sie aber auch heute noch nennenswerte Stimmanteile.

In den 1980er Jahren brach das starre, manchmal auch als hyperstabil bezeichnete Parteiensystem (mit einer der höchsten Dichten an Parteimitgliedern weltweit) auf: einerseits durch den Auftritt der Grünen auf der linken Seite des Parteienspektrums, andererseits durch die Neupositionierung der FPÖ als rechtspopulistische Partei. Von ihr spaltete sich 1993 das Liberale Forum ab, das allerdings bald wieder von der politischen Bühne verschwinden sollte. Im Jahr 2005 erlebte die FPÖ mit der Gründung des Bündnisses Zukunft Österreich (BZÖ) ihre zweite Spaltung. Bei der Nationalratswahl in Österreich 2008 erreichten FPÖ und BZÖ in Summe etwa die Stärke der SPÖ, kamen aber weder für SPÖ noch ÖVP als Koalitionspartner in Frage.

  Rechtswesen

  Bundesverfassungsrecht

  Der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof Österreichs befinden sich in der Böhmischen Hofkanzlei am Wiener Judenplatz
  Der Oberste Gerichtshof befindet sich im Justizpalast
  Das Palais Trautson, Sitz des Justizministeriums

Das österreichische Bundesverfassungsrecht ist zersplittert, da es im Gegensatz zu anderen Staaten kein Inkorporationsgebot gibt, demzufolge sämtliche nach In-Kraft-Treten der Verfassung beschlossenen Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich direkt in die Verfassung selbst aufzunehmen sind und nicht in gesonderten Verfassungsgesetzen erlassen werden dürfen. Verfassungsregeln finden sich daher in Österreich nicht nur im Verfassungstext selbst, sondern auch in vielen anderen Verfassungsgesetzen und in einfachen Gesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen.

Vom 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent (Österreich-Konvent), der Vorschläge für eine Reform der österreichischen Bundesverfassung erarbeitete. Der Vorsitzende Franz Fiedler erarbeitete einen eigenen Schlussbericht, da über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Einigung erzielt wurde.

Zentrales Verfassungsdokument ist

  • das Bundes-Verfassungsgesetz (vom 1. Oktober 1920) in der Fassung von 1929 (B-VG) mit den seither ergangenen Novellen, das den „Kern“ des Bundesverfassungsrechts bildet.[53]

Ein Grundrechtskatalog fehlt im B-VG. Er wird durch mehrere in Verfassungsrang stehende Rechtstexte gebildet:

Weitere wichtige Bundesverfassungsgesetze (BVG; zur Unterscheidung von der ursprünglichen Verfassung, dem B-VG, ohne Bindestrich geschrieben!) sind:

  • das Verbotsgesetz 1947, das nationalsozialistische „Wiederbetätigung“ gerichtlich strafbar macht (am 8. Mai 1945, BGBl. 13/1945, erstmals publiziert),[56]
  • das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, BGBl. 45/1948, in der geltenden Fassung, das den Finanzausgleich zwischen „dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften“ (Originaltitel) regelt,[57]
  • das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955, BGBl. 211/1955,[58]
  • der per 1. Jänner 1995 vom Parlament genehmigte EU-Beitrittsvertrag (BGBl. 45/1995),[59]
  • weitere Ratifizierungen von EU-Verträgen.

Daneben bestehen noch mehr als 1.300 rein formelle Verfassungsgesetze und in einfachen Gesetzen als Verfassungsbestimmung bezeichnete Rechtsregeln (diese sichern sonst verfassungswidrige Ausnahmeregelungen ab) sowie Staatsverträge in Verfassungsrang. Am 4. Jänner 2008 wurde das Erste Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz (BVRBG), BGBl. I Nr. 2/2008[60] publiziert. Damit wurden 71 Bundesverfassungsgesetze, 167 Verfassungsbestimmungen und 6 verfassungsändernde Staatsverträge außer Kraft gesetzt oder als nicht mehr geltend festgestellt, außerdem 24 Bundesverfassungsgesetze zu einfachen Bundesgesetzen heruntergestuft und 225 weitere Bestimmungen ihres Verfassungsranges entkleidet.

  Privatrecht

Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) vom 1. Juni 1811 (in Kraft getreten am 1. Jänner 1812), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914–1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des „Anschlusses“ an Deutschland 1938 in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und das Aktiengesetz (AktG).

  Strafrecht

Das Österreichische Strafrecht ist in modernen Kodifikationen wie etwa dem Strafgesetzbuch (StGB) vom 23. Jänner 1974 oder der Strafprozessordnung (StPO) vom 31. Dezember 1975, 2004 mit Gültigkeitsbeginn 1. Jänner 2008 durchgreifend geändert, geregelt. Das StGB kennt außer Strafen auch „vorbeugende Maßnahmen“. Sowohl Strafen als auch Maßnahmen dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (Verwirklichung des Rückwirkungsverbotes im Strafrecht:Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft.

  Europarecht

1995 erfolgte die Übernahme des Acquis communautaire, des gemeinsamen Rechtsbestandes der EU, der durch die seit dem EU-Beitritt unter Mitwirkung Österreichs erlassenen EG-Richtlinien (Rahmengesetze) und EU-Verordnungen (direkt anwendbare Gesetze) sowie durch Letztentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ständig weiterentwickelt wird. Im Zweifelsfall hat das Gemeinschaftsrecht Vorrang. Betroffen sind insbesondere Wirtschafts-, Unternehmens- und Kapitalrecht, lediglich bei den Baugesetzen der Verfassung, zu deren Änderung eine Volksabstimmung notwendig ist, wird von einer Höherrangigkeit österreichischen Rechts ausgegangen. Österreich hat – wie insgesamt 17 von 27 Mitgliedstaaten – den EU-Verfassungsvertrag ratifiziert; da die nötige Einstimmigkeit aller Mitgliedsstaaten dafür nicht zu erreichen war, wurde im Herbst 2007 der Vertrag von Lissabon abgeschlossen, der die wesentlichsten „Verfassungsbestimmungen“ enthält, ohne sie als solche zu bezeichnen, und der auf Symbole der Staatlichkeit der EU verzichtet. Auch diesen hat Österreich ratifiziert; Ende 2008 waren nur mehr die Entscheidungen in Irland (2. Referendum) und Tschechien ausständig.

  Gerichtsbarkeit

Die Gerichtsbarkeit ist in Österreich ausschließlich Angelegenheit des Bundes. Sie wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchster Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) wahrgenommen. 2008 wurde ein eigener Asylgerichtshof zur Entlastung des VwGH eingerichtet (BGBl. I Nr. 2/2008, Art. 129).[60] Soweit zu den Kompetenzen der EU zählende Materien betroffen sind, ist laut EU-Beitrittsvertrag der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Letztinstanz über den österreichischen Gerichten; in menschenrechtlichen Fragen laut Menschenrechtskonvention der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Siehe auch: Justizanstalt

  Staatshaushalt

Die Verschuldung des Gesamtstaates einschließlich Sozialversicherung erreichte im März 2011 ihren bisher höchsten Stand mit 210,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2008 hatte die Gesamtstaatsverschuldung noch 176,8 Milliarden Euro betragen. Dieser sprunghafte Anstieg ist vor allem auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise und den damit verbundenen staatlichen Hilfs- und Rettungspaketen für den Finanzsektor und auf Wirtschaftsförderungen zurückzuführen.

Jahr 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Staatsverschuldung 67,3 % 66,5 % 67,3 % 66,7 % 65,8 % 65,2 % 64,6 % 62,8 % 60,7 % 63,8 % 69,6 % 72,3 % 72,8 %
Haushaltssaldo −2,3 % −1,7 % 0,0 % −0,7 % −1,5 % −4,5 % −1,7 % −1,6 % −0,9 % −0,9 % −4,1 % −4,6 %
Quelle: Statistik Austria[61]

Die Daten für 2011 gelten vorläufig. Die Staatsverschuldung Österreichs sank zwischen 2001 und 2007 von 67,1 % auf unter 60,7 % des BIPs. Dadurch wurde das Maastricht-Ziel von höchstens 60 % niemals seit 1992 – vor dem Beitritt zur EU 1995 – erreicht. Im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise stieg die Verschuldung Österreichs auf über 72 % an.

  Außen- und Sicherheitspolitik

  Metternich prägte Österreichs Außenpolitik und beeinflusste Europa für viele Jahre im 19. Jahrhundert
  Österreichisches Außenministerium am Wiener Minoritenplatz
Hauptartikel: Außenpolitik Österreichs

Österreich ist, ausgenommen die Schweiz und Liechtenstein, seit 2004 nur von Staaten umgeben, die, wie Österreich selbst seit 1995, Mitglieder der Europäischen Union sind. Das sicherheitspolitische Szenario konzentriert sich daher auf Terrorabwehr und auf internationale Einsätze des Heeres im Rahmen der EU und der UNO.

Im Kalten Krieg sah Österreich sich an der Schnittstelle zweier einander gegenüberstehender Machtblöcke – der Westmächte und des Ostblocks. Wie es der militärischen Neutralität entsprach, die der Sowjetunion zur Erlangung des Österreichischen Staatsvertrages 1955 versprochen worden war, verhielt sich Österreich beiden Machtblöcken gegenüber formell neutral, obwohl es der Sowjetunion gegenüber von Anfang an seine westliche Form von Demokratie, Wirtschaft und Politik betont hatte.

Die Außenpolitik des Landes bestand oft darin, zur Stabilität der Region und zur kooperativen Neugestaltung der Ost-West-Beziehungen beizutragen. Wien wurde als internationaler Konferenzort attraktiv, da man weder in einem NATO-Land noch im Gebiet des Warschauer Paktes tagte. Dieses Konzept wurde allerdings mit dem Fall des Eisernen Vorhanges 1989 obsolet.

Österreich trat 1995 der EU bei; innenpolitisch wurde das Argument verwendet, man gehe „als neutrales Land in die EU“. (Dass man gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten schwerlich neutral sein kann, wurde öffentlich nicht erörtert.) Später hat sich Österreich dazu entschlossen, die Petersberg-Aufgaben und weitere Beschlüsse im Rahmen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sowie der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU mitzutragen und lediglich explizit militärische Bündnisse zu vermeiden.

2008 wurde daher mit dem neuen Artikel 23 f, seit 2010: Artikel 23 j Bundes-Verfassungsgesetz eine rechtliche Grundlage zur Teilnahme an friedenserhaltenden Maßnahmen beschlossen. Das 1955 wieder eingerichtete Bundesheer nimmt somit am NATO-Programm Partnerschaft für den Frieden teil, das keine Beistandspflicht enthält. In der Westeuropäischen Union (dem militärischen Beistandspakt der EU) hat Österreich wie das bündnisfreie Schweden Beobachterstatus. Die weiteren Entwicklungen rund um ESVP und GASP in der EU sind offen und könnten zu weiteren Herausforderungen an bündnisfreie EU-Staaten wie Österreich oder Schweden führen.

Österreich trat 1955 den Vereinten Nationen bei. Wien wurde 1980 nach New York und Genf dritter Amtssitz des Sekretariats der Vereinten Nationen (ein weiterer Sitz wurde später in Nairobi, Kenia, errichtet) und misst diesem außenpolitischen Element traditionell großen Stellenwert bei. 1972–1981 war der später umstrittene österreichische Ex-Außenminister Kurt Waldheim Generalsekretär der Vereinten Nationen. 2009 und 2010 hatte Österreich einen nicht-ständigen Sitz im Weltsicherheitsrat inne. Insgesamt dienten bisher über 50.000 Österreicher unter der UN-Flagge als Soldaten, Militärbeobachter, Zivilpolizisten und zivile Experten in aller Welt. Neben den UN-Dienststellen bestehen in Wien Amtssitze weiterer internationaler Organisationen. Dazu gehören die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO, seit 1957 in Wien), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Sitz der 1960 in Bagdad gegründeten OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries) sowie diverse Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Die formelle Aufhebung des 1955 beschlossenen Bundesverfassungsgesetzes über die immerwährende Neutralität erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, deren Zustandekommen als generell unwahrscheinlich gilt, da das Neutralitätsgesetz aus historischen Gründen Symbolcharakter hat. Im In- wie im Ausland ist daher vielen Beobachtern nicht klar, dass Österreich heute zwar nach wie vor militärisch bündnisfrei ist und Stützpunkte fremder Armeen auf seinem Gebiet nicht zulässt, die klassische Neutralität aber nicht mehr besteht. Die Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte wählten nämlich den Weg, Einschränkungen der Neutralitätsbestimmungen nicht im Neutralitätsgesetz vorzunehmen, sondern dazu andere, unauffälligere Bundesverfassungsgesetze beschließen zu lassen.

Die Ressortzuständigkeit für die Außenpolitik liegt in der österreichischen Regierung beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Derzeitiger Amtsinhaber ist Michael Spindelegger.

  Militär

  Steyr Ulan des Bundesheeres

Das Bundesheer besteht aus etwa 35.000 Mann im Präsenzstand und rund 25.000 Mann der Miliz. Der Präsenzdienst dauerte bis zum 1. Jänner 2006 acht Monate und seither sechs Monate. Das Militärbudget zählt mit 0,71 % des BIP – rund 1,810 Milliarden Euro – zu den geringsten der Welt.

Die militärische Landesverteidigung fußt auf der allgemeinen Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger im Alter von 17 bis 50 Jahren. Frauen können einen freiwilligen Wehrdienst ableisten. Seit 1975 können Wehrpflichtige, die einen Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, einen Wehrersatzdienst ableisten. Dieser dauert seit dem 1. Jänner 2006 neun Monate und kann auch im Auslandsdienst als Friedensdienst, Gedenkdienst oder Sozialdienst abgeleistet werden, wo er jedoch 12 Monate dauert und entgeltlos sein muss.

  Regionale Zusammenarbeit

  Die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino ist ein erfolgreiches Beispiel regionaler Zusammenarbeit

Die regionale Zusammenarbeit der Europaregionen ist eine länderübergreifende Kooperation mit den Nachbarstaaten, vor allem auf wirtschaftlicher Ebene. Die Europäische Union sowie die österreichische Bundesregierung und die jeweiligen Landesregierungen erhoffen sich neben dem Aspekt der länderübergreifenden Zusammenarbeit auch eine Stärkung der potenziell schwächeren Randregionen.

Europaregionen mit österreichischer Beteiligung sind: Euregio Bodensee, Raetia Nova euroregion/Nova Raetia, Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino, Europaregion Adria–Alpe–Pannonia, Euregio Steiermark–Slowenien/Graz–Maribor, Euregio West/Nyugat Pannónia, Centrope, Euregio Weinviertel–Südmähren–Westslowakei/Pomoraví–Záhorie–Weinviertel euroregion, Euroregion Silva Nortica, Europaregion Donau-Moldau, Euregio Bayerischer Wald – Böhmerwald – Unterer Inn/Euroregion Šumava-Bavorský les, Euregio Unterer Inn, Inn-Salzach-Euregio, Euregio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein, Euregio Inntal, Euregio Zugspitze-Wetterstein-Karwendel und die Euregio via salina.

  Klimaschutzpolitik

  Der Tauernwindpark in Oberzeiring, Steiermark

Im März 2007 wurde vom Ministerrat die Österreichische Klimastrategie beschlossen, um bis 2012 die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen, die dem Klimawandel, von dem der Alpenraum in besonderem Maße betroffen ist, entgegenwirken sollen.

Einer der wichtigsten Bestandteile des Umweltschutzes ist der Klimaschutz. Deshalb ist es für das Lebensministerium als zuständige Einrichtung der Bundesregierung eine der wichtigsten Aufgaben, die Klimastrategie durchzusetzen.

Das Umweltbundesamt ist die Fachstelle der Republik Österreich für Umweltschutz und Umweltkontrolle. In dieser Eigenschaft unterstützt das Umweltbundesamt die Bundesregierung bei der Durchsetzung der Klimastrategie.

klima:aktiv ist die Initiative des Lebensministeriums für aktiven Klimaschutz und Teil der Österreichischen Klimastrategie. Eine Vielzahl von klima:aktiv-Programmen gibt aktiv Impulse für Angebot und Nachfrage nach klimaschonenden Technologien und Dienstleistungen.

Der Austrian Council on Climate Change (ACCC) ist der Österreichische Klimabeirat. Der ACCC stellt sich besonders als Informationsportal der nationalen und internationalen Klimapolitik und -forschung dar in Kooperation mit dem Lebensministerium und dem Umweltbundesamt.

Das Klimabündnis Österreich hat das Ziel, die indigenen Völker zu unterstützen. Das Klimabündnis Österreich besteht aus Gemeinden und Städten, allen 9 Bundesländern, Schulen, Bildungseinrichtungen und Betrieben sowie der COICA, einem Zusammenschluss indianischer Organisationen im Amazonasraum.

Die erneuerbaren Energien waren in Österreich seit Jahrzehnten das Rückgrat der Stromerzeugung. Bis 1997 kamen zwei Drittel der Stromerzeugung aus der Wasserkraft. Bis zum Jahre 2010 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine Quote von 78,1 Prozent erreichen. Der Anteil des Ökostroms soll bis zum Jahre 2010 auf 10 Prozent erhöht werden.[62] Diese Zielvorgaben sind aus heutiger Sicht jedoch unrealistisch, da der Ökostromanteil kontinuierlich sinkt.[63][64][65] Die EU (Abteilung DG Tren) hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund des sinkenden Ökostromanteils eröffnet.[66] Nicht zuletzt durch die Ökostromnovelle vom Mai 2006, seit der (Stand Juli 2007) kein einziges Windrad mehr gebaut wurde.[67]

  Politische Persönlichkeiten

Bekannte österreichische Staatsmänner und Politiker sind unter anderem Metternich, beim Wiener Kongress 1814/15 „Kutscher Europas“, Franz Joseph I., als Kaiser von Österreich und König von Ungarn langjähriges Oberhaupt der Donaumonarchie, sein kurzzeitiger Nachfolger, Karl I., mit dem die Monarchie zu Ende ging, Karl Renner, bei den Republikgründungen 1918 und 1945 in führender Position, die Nachkriegsbundeskanzler Leopold Figl und Julius Raab, Bruno Kreisky, bei Staatsmännern in aller Welt angesehen, und UN-Generalsekretär Kurt Waldheim, später als Bundespräsident wegen seiner früheren Nähe zum Nationalsozialismus international isoliert.

Traurige Bekanntheit erlangte der gebürtige Österreicher und 1933 zum nationalsozialistischen Diktator des Deutschen Reiches aufgestiegene Adolf Hitler. Friedenspolitisch intensiv tätig war Bertha von Suttner, die als erste Frau 1905 Friedensnobelpreisträgerin wurde. Für die Einigung Europas setzte sich Richard Coudenhove-Kalergi ein, 1924 Gründer der Paneuropa-Union.

  Wirtschaft

  Börse in Wien
Hauptartikel: Wirtschaft Österreichs

In Österreich waren 2001 3.420.788 Personen in 396.288 Arbeitsstätten beschäftigt. Die größte Börse in Österreich ist die CEE Stock Exchange Group mit deren Tochtergesellschaft Wiener Börse, deren für Österreich bedeutendster Index ist der ATX.

  Finanzwirtschaft

Die österreichischen Banken haben sich seit 1989 in den Ländern des früheren Ostblocks stark engagiert und zählen dort zu den wichtigsten Kreditgebern. Seit im September 2008 die internationale Finanzkrise schlagend geworden ist, werden das von österreichischer Seite eingegangene Kreditrisiko und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Staatsschulden und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Landes daher besonders kritisch betrachtet:

Paul Krugman äußerte 2009, Österreich sei nach Island und Irland das Land mit dem größten Risiko eines Staatsbankrotts.[68][69][70] Dem widersprach aber umgehend Dominique Strauss-Kahn, der Präsident des IWF mit der Aussage, dass er sich „derzeit keine speziellen Sorgen um die österreichische Wirtschaft“ mache.[71][72]

  Bergbau

Der Bergbau hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung verloren. So wurden der Bleibergbau (Bad Bleiberg) eingestellt, wie auch die meisten Eisenerz- und Braunkohle-Bergbaue. Von Bedeutung sind noch der Abbau von Salz (Salinen Austria AG, 1.336 Tonnen Steinsalz, 764.189 Tonnen Sudsalz, alle Angaben für 2006), Eisenerz (2.091.995 Tonnen Eisenerz und Eisenglimmer, fast ausschließlich vom Erzberg), Magnesit (769.188 Tonnen) Wolframerz (400.000 Tonnen 2006) sowie die Förderung von Erdöl (856.270 Tonnen) und Erdgas (1,76 Mrd. m³). Die Förderung von Braunkohle findet nur mehr an einem Standort statt (7.854 Tonnen 2006 im Vergleich zu 3,7 Millionen Tonnen 1970). Der Großteil der rund 5000 im Bergbau Beschäftigten arbeitet jedoch im Bereich der Stein-, Schotter- und Sandgruben.[73]

  Land- und Forstwirtschaft

Etwa 85 % der Fläche Österreichs werden land- (45 %) und forstwirtschaftlich (40 %) genutzt. (1988)

Österreich hat eine sehr kleinstrukturierte Landwirtschaft. Diese versucht sich verstärkt auf Qualitätsprodukte zu spezialisieren, da aufgrund der EU-Erweiterung der Konkurrenzdruck weiter zunimmt. Die österreichischen Bauern setzen verstärkt auf ökologische Landwirtschaft: Im Jahr 2008 bearbeiten 20.000 Biobauern ca. 15 % der landwirtschaftlichen Fläche Österreichs.[74] Mit einem Gesamtanteil von knapp 10 % hat Österreich die höchste Dichte von biologischen landwirtschaftlichen Betrieben in der Europäischen Union. Das landwirtschaftlich wichtigste Gebiet im Anbau von Feldfrüchten ist das Marchfeld in der Nähe von Wien.

Wein ist ein wichtiges landwirtschaftliches Exportprodukt Österreichs. Der Hauptabnehmer des Weines ist, neben der Schweiz und den USA, zu zwei Dritteln Deutschland. Im Jahr 1985 wurde der Weinbau durch den Glykolwein-Skandal zwar stark in Mitleidenschaft gezogen, in der Zwischenzeit haben die Weinbauern ihre Qualitätsweine jedoch wieder so stark verbessert, dass wesentlich mehr Wein exportiert werden kann als vergleichsweise vor dem Skandal.

Durch die großen Waldflächen ist auch die Forstwirtschaft ein bedeutender Faktor, die auch die verarbeitende Holz- und Papierindustrie dementsprechend beliefert. Holz als Rohstoff wird vor allem in den südeuropäischen Raum exportiert.

Jagd und Fischerei dagegen sind eher unbedeutend und werden meist nur für den heimischen Markt oder als Hobby betrieben.

  Tourismus

Hauptartikel: Tourismus in Österreich

Der Tourismus stellt in Österreich einen wichtigen Wirtschaftszweig dar. 2004 wurde eine Wertschöpfung von 21,16 Milliarden Euro aus dem Tourismus erzielt, das entspricht 9 % des Bruttoinlandsprodukts. Der Fremdenverkehr verteilt sich gleichmäßig auf die Sommer- und Wintersaison, bedeutende Sparten sind auch Kultur-, Städte- sowie der Kur-, Wellness- und Tagungstourismus.

  Industrie

  Kristalle von Swarovski
  EX/C 525 des bekannten österreichischen Motorradherstellers KTM

Österreich verfügt über eine moderne und leistungsfähige Industrie. Die Verstaatlichte Industrie wurde großteils privatisiert (OMV AG, Voestalpine AG, VA Technologie AG, Steyr Daimler Puch AG, Austria Metall AG). Steyr Daimler Puch wurde an den Magna-Konzern verkauft, VA Tech an die Siemens AG, die Jenbacher Werke an General Electric.

  Dienstleistungen

Die Dienstleistungen machen in Österreich den größten Anteil der Wirtschaftsleistungen aus. Dieser wird vor allem durch den Tourismus, den Handel und die Banken erzielt. Die österreichischen Banken profitieren noch heute vom sehr strengen österreichischen Bankgeheimnis. Nach dem EU-Beitritt wurde die Anonymität der Sparkonten abgeschafft. Aufrecht bleibt aber, dass Konten durch Behörden nicht ohne ausdrückliche richterliche Anordnung geöffnet werden dürfen.

  Bruttosozialprodukt

Das Bruttosozialprodukt Österreichs betrug im Jahr 2011 419,2 Mrd. Euro. Das kaufkraftbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurde im Jahr 2011 mit 352,0 Mrd. Euro beziffert, das entspricht einem BIP von 41.822 Euro pro Einwohner.

Anteile am Bruttosozialprodukt und der Erwerbstätigkeit
Bruttosozialprodukt Beschäftigte
Industrie 33 % 27 %
Landwirtschaft 2 % 1 %
Dienstleistungen 65 % 68 %

  Arbeitslosigkeit

Per Ende November 2010 waren in Österreich 244.346 Personen arbeitslos gemeldet, was nach nationalen Berechnungskriterien einer Arbeitslosenquote von 6,7 % entspricht. Nach EU-Berechnung beläuft sich die Arbeitslosenquote auf 4,8 Prozent, das ist die zweitniedrigste Arbeitslosenrate in der Europäischen Union nach den Niederlanden.[75]

73.101 Personen befanden sich in Schulung (und sind dadurch nicht in der Arbeitslosenquote erfasst). Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen (Personen unter 25 Jahren) lag bei 38.690 und ist damit um 8,4 % gesunken. Bei Akademikern und Personen ohne Pflichtschulabschluss ist es hingegen zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit gekommen. Nach Berufsgruppen war vor allem in den Produktions- und Hilfsberufen ein Rückgang zu verbuchen, während in den Lehr-, Kultur- und Gesundheitsberufen ein Anstieg zu verzeichnen war.

Die Erwerbsquote (für Erwerbspersonen zwischen 15 und 64 Jahren) in Österreich liegt bei 75,7 % und damit um 3,3 Prozent besser als im EU-Schnitt.

  Wirtschaftskennzahlen

Die wichtigen Wirtschaftskennzahlen Bruttoinlandsprodukt, Inflation, Haushaltssaldo und Außenhandel entwickelten sich in den letzten Jahren folgendermaßen:

Veränderung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), real
in % gegenüber dem Vorjahr
Jahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Veränderung
in % gg. Vj.
3,6 3,3 3,7 0,5 1,6 0,8 2,5 2,5 3,6 3,7 2,2 −3,9 1,3*
Quelle: Eurostat[76] * = geschätzt
Entwicklung des BIP (nominal)
absolut (in Mrd. Euro) je Einwohner (in Tsd. Euro)
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr 2005 2006 2007 2008 2009
BIP in Mrd. Euro 239 252 267 278 272 BIP je Einw.
(in Tsd. Euro)
29,6 31,1 32,8 34,0 32,8
Quelle: Eurostat[76]
Entwicklung der Inflationsrate Entwicklung des Haushaltssaldos
in % gegenüber dem Vorjahr in % des BIP
(„minus“ = Defizit im Staatshaushalt)
Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Inflationsrate 1,3 2,0 2,1 1,7 2,2 3,2 0,4 Haushalts-
saldo
−1,4 −4,4 −1,7 −1,5 −0,4 −0,5 -3,5
Quelle: Eurostat[76]
Haupthandelspartner (2008)
Ausfuhr (in %) nach Einfuhr (in %) von
Deutschland 29,8 Deutschland 40,6
Italien 8,6 Italien 6,9
Vereinigte Staaten 4,4 Schweiz 4,2
Schweiz 3,8 Volksrepublik China 4,2
Frankreich 3,8 Tschechien 3,5
sonstige Länder 49,6 sonstige Länder 40,6
alle EU-Länder zusammen 72,7 alle EU-Länder zusammen 73,6
Quelle: bfai[77]
Entwicklung des Außenhandels
in Mrd. Euro und seine Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
2003 2004 2005 2006 2007 2008
Mrd. Euro  % gg. Vj. Mrd. Euro  % gg. Vj. Mrd. Euro  % gg. Vj. Mrd. Euro  % gg.Vj. Mrd. Euro  % gg.Vj. Mrd. Euro  % gg.Vj.
Einfuhr 80,9 5,0 91,1 12,5 96,5 5,9 104,2 8,0 114,2 9,6 119,6 4,7
Ausfuhr 78,9 1,9 89,8 13,9 94,7 5,4 103,7 9,5 114,7 10,5 117,5 2,5
Saldo −2,1 −1,2 −1,8 −0,5 −0,4 −2,0
Quelle: bfai[77]

  Infrastruktur

  Verkehr

  Brenner-Autobahn mit der Europabrücke bei Patsch

Die Verkehrsinfrastruktur ist geprägt einerseits durch die Lage in den Alpen und andererseits durch die zentrale Lage in Mitteleuropa. Dies gilt für Straßen- und Bahnverbindungen gleichermaßen. Die logistische Erschließung der Alpen erfordert viele Tunnel- und Brückenbauten, die extremen Witterungsbedingungen standhalten müssen. Durch die zentrale Lage und die schmale Form gilt Österreich als typisches Transitland, vor allem in Nord-Süd- und Nord-Südost-Richtung, durch die Öffnung des Eisernen Vorhangs auch in Ost-Westrichtung. Das bedeutet oft eine wesentlich größere Dimensionierung der Verkehrswege, auch in ökologisch sensiblen Gebieten, was oft zu Widerständen der Bevölkerung führt.

Um diese Gratwanderung zwischen Ökonomie und Ökologie zu bewältigen, wurden oft Maßnahmen bei den Kraftfahrzeugen getroffen. Es wurde in Österreich beispielsweise vergleichsweise früh gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Kraftfahrzeug einen Katalysator einzubauen. Ebenso wurden auf bestimmten Strecken nur lärmarme LKW zugelassen.

Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der im Personenverkehr zurückgelegten Kilometer in Österreich, aufgeteilt auf die verschiedenen Verkehrsträger (Zahlen von 2007):

Modal Split (Personenkilometer) in Österreich 2007[78]
Verkehrsmittel Bus Bahn Pkw ÖPNV Fahrrad Einsp. Kfz Zu Fuß
Anteil 9 % 9 % 70 % 4 % 3 % 1 % 4 %

Mit 81 Verkehrstoten pro Million Einwohner im Jahr liegt die Verkehrssicherheit in Österreich EU-weit im Mittelfeld, deutlich hinter Ländern wie Deutschland oder der Schweiz.[79]

  Straßenverkehr

  A2 (Südautobahn)

Das österreichische Straßennetz umfasst (Stand: 1. Jänner 2010):[80]

Rechtliche Rahmenbedingungen
  • In Österreich gilt generell eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Schnell-, und Freilandstraßen und 50 km/h in Ortsgebieten
  • Das Straßennetz ist größtenteils in öffentlicher Hand. Auf Autobahnen und Schnellstraßen werden Personenkraftwagen mit Mautvignetten und die LKW kilometerabhängig (Go-Box) durch die ASFiNAG bemautet.
  • Seit 2008 ist vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Verhältnissen Winterausrüstung (M&S-Reifen, Mitführen von Schneeketten etc.) vorgeschrieben.[81]
  • Lichtpflicht (Licht am Tag): Nur für einspurige Kfz. Vom 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 galt auch für mehrspurige Kraftfahrzeuge das Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht tagsüber einzuschalten.
  Radverkehr

Der Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen ist in Österreich mit rund 5 % relativ gering (zum Vergleich: Niederlande 27 %, Deutschland 10 %, Schweiz 9 %). Im Masterplan Radfahren des österreichischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2006 wird als Ziel angegeben, den Radverkehrsanteil im Modal Split innerhalb von 10 Jahren auf 10 % zu verdoppeln. Als „Handlungsfelder“ werden angegeben: verstärkte Zusammenarbeit, Abstimmung der für den Radverkehr zuständigen AkteurInnen, attraktive und sichere Radverkehrsinfrastruktur, radfahrfreundliche und sichere Verkehrsorganisation, Mobilitätsmanagement, Optimierung der intermodalen Vernetzung, Bewusstseinsbildung und Verkehrsausbildung sowie allgemein radfahrfreundliche Rahmenbedingungen. Als Maßnahmen vorgesehen sind unter anderem Einrichtung einer bundesweiten Radverkehrskoordination, einer Informationsplattform, einer Investitionsoffensive, einer radfahrfreundlichen Verkehrsorganisation, Beratungs- und Förderprogrammen für Mobilitätsmanagement, über eine Verbesserung der Kombination von Fahrrad und öffentlichem Verkehr und dem Ausbau von Radverleihsystemen bis zu Bewusstseinsbildung für den Radverkehr.[82]

  Schienenverkehr

  Die Semmeringbahn galt zum Zeitpunkt ihrer Errichtung 1854 als technologisches Meisterwerk

Der größte Teil der Eisenbahnstrecken wird durch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) betrieben, die größte österreichische Eisenbahngesellschaft. Ein geringerer Teil sind nichtbundeseigene Eisenbahnen, teilweise privat, teilweise im Besitz der Bundesländer.

Die wichtigste Bahnverbindung Österreichs, die Westbahn, wird seit 1990 zwischen Wien und Salzburg zur Hochleistungsstrecke ausgebaut. Schlüsselstellen hierbei sind der Wienerwaldtunnel (die Verbindung zwischen Wien und St. Pölten) und der Lainzer Tunnel (die Verbindung der Westbahn mit der Süd- und Donauländebahn); beide gehen Ende 2012 in Betrieb. Auch die Südbahn wird entsprechend ausgebaut. Der dazu vorgesehene Bau des Semmeringbasistunnels, ist nach jahrelangen Einsprüchen der niederösterreichischen Landesregierung seit 2012 im Gange.[83] Der Koralmtunnel in Kärnten, eine neue Bahnverbindung zwischen Graz und Klagenfurt, ebenfalls Bestandteil der neuen Südbahnhstrecke ist seit 2009 im Vortrieb.

S-Bahnen gibt es derzeit in den Regionen rund um Wien, Salzburg, Graz, Tirol und Kärnten. Weitere Netze, wie beispielsweise in Linz, sind in Planung.

Wien ist die einzige österreichische Stadt mit einem klassischen U-Bahn-Netz. Straßenbahnen gibt es in den Städten Wien, Gmunden, Graz, Innsbruck und Linz. Die Dorfbahn Serfaus, eine unterirdische Luftkissenschwebebahn in Serfaus in Tirol, wird manchmal auch als kleinste U-Bahn der Welt bezeichnet.

  Schifffahrt

  Passagierschiff Wachau (Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft) vor der Ruine Hinterhaus

Die bedeutendste Schifffahrtsstraße, sowohl für den Passagier- als auch für den Güterverkehr, ist die Donau (siehe Donauschifffahrt). Der Personenschiffsverkehr, der bereits in der Habsburgermonarchie mit der DDSG als damals größter Binnenreederei der Welt forciert wurde, dient heute hauptsächlich dem Tourismus (z. B. DDSG Blue Danube) und findet auch auf dem Inn und auf den größeren Seen statt. Mit dem Twin City Liner, der Wien mit Preßburg verbindet, existiert seit kurzem auch eine für Berufspendler interessante Verbindung. Meist werden die Gewässer nur im Sommerhalbjahr befahren.

Im Güterverkehr wird fast ausschließlich die Donau genutzt, die durch den Bau des Main-Donau-Kanals wesentlich aufgewertet wurde und so viel Transitverkehr von der Nordsee bis ans Schwarze Meer aufnehmen kann. Hauptsächlich werden Schüttgüter befördert. Die österreichischen Güterhäfen sind Linz, Enns, Krems und Wien.

  Luftfahrt

  Flughafen Wien
Hauptartikel: Luftfahrt in Österreich
Entfernungen (Luftlinie)
WienBregenz 505 km
Wien ↔ Bratislava (SK) 55 km
Wien ↔ Mailand (I) 630 km
Wien ↔ Rom (I) 760 km
Wien ↔ Prag (CZ) 250 km
Wien ↔ Berlin (D) 530 km
Wien ↔ Zürich (CH) 594 km
Wien ↔ Budapest (H) 255 km
Wien ↔ Warschau (PL) 561 km
Wien ↔ Kiew (UA) 1.054 km
Wien ↔ London (UK) 1.237 km
Wien ↔ Salzburg 270 km
Salzburg ↔ München (D) 116 km
Bregenz ↔ Paris (F) 568 km
GrazMarburg (SLO) 55 km
VillachTriest (I) 109 km
  Flughafen Graz

Die Fluggesellschaft mit den meisten Verbindungen von Wien aus ist die Austrian Airlines Group. Mit NIKI besitzt Österreich seit 2003 auch eine von Wien aus operierende Billigfluggesellschaft. Daneben ist InterSky eine regionale österreichische Billigfluglinie, die von Friedrichshafen (Deutschland) aus fliegt. Andere regionale Fluggesellschaften mit Sitz in Österreich sind Welcome Air und Air Alps.

Wichtigster Flughafen ist der Flughafen Wien / VIE, daneben haben Graz (Flughafen Graz-Thalerhof / GRZ), Linz (Flughafen Linz-Hörsching / LNZ), Klagenfurt (Flughafen Klagenfurt / KLU), Salzburg (Salzburg Airport W. A. Mozart / SZG) und Innsbruck (Flughafen Innsbruck / INN) internationale Verbindungen. Für das Bundesland Vorarlberg stehen die internationalen Flughäfen Altenrhein (CH) und Friedrichshafen (D) zur Verfügung.

Von regionaler Bedeutung sind 49 Flugplätze, von denen 31 über keine asphaltierte Landebahn verfügen und von den 18 asphaltierten nur vier eine Landebahn mit über 914 Meter Länge besitzen. Geschichtlich bedeutsam ist davon der Flugplatz Wiener Neustadt, aber auch der aufgelassene Flughafen Wien Aspern. Sie waren die ersten Flugfelder Österreichs, wobei der Flughafen Aspern von seiner Eröffnung 1912 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 als größter und modernster Flughafen Europas galt. Zudem existieren noch mehrere Flugplätze der Österreichischen Luftstreitkräfte wie beispielsweise in Wiener Neustadt, Zeltweg, Aigen/Ennstal, Langenlebarn/Tulln.

In Österreich wird die Kontrolle für den oberen Luftraum (ab 28.500 Fuß / 9200 Meter) als Teil des Projekts Single European Sky von derzeit acht mitteleuropäischen Staaten (Österreich, Bosnien und Herzegowina, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Italien, Slowenien und Slowakei) zusammengefasst.[84] Dieses CEATS (Central European Air Traffic Services) genannte Programm sieht ein Kontrollzentrum für den gesamten mitteleuropäischen oberen Luftraum (CEATS Upper Area Control Centre, CEATS UAC) vor, das in Fischamend östlich von Wien Schwechat zu finden sein wird. Die nationalen Belange der Flugsicherung und Zivilluftfahrt erfüllt die staatliche Austro Control Gesellschaft für Zivilluftfahrt m.b.H. mit Sitz in Wien.

  Energieversorgung

  Elektrische Energie

  Die Kölnbreinsperre der Maltakraftwerke – Der größte Speicher Österreichs

Elektrische Energie wird überwiegend aus Wasserkraft (knapp unter 60 %), sowohl aus Laufkraftwerken an der Donau, der Enns, Drau und vielen kleineren Laufkraftwerken, als auch aus Speicherkraftwerken, wie dem Kraftwerk Kaprun oder den Maltakraftwerken gewonnen. Zur Deckung von Spitzenlast werden zusätzlich zu den Speicherkraftwerken auch Gasturbinenkraftwerke betrieben. Ca. 3,3 % der Stromerzeugung erfolgten 2011 durch Windkraftanlagen, die hauptsächlich im windreichen Osten Österreichs (Weinviertel, Pannonische Tiefebene) angesiedelt sind.[85]
Strom aus Kernkraftwerken wird auf Grund des Atomsperrgesetzes nicht hergestellt. In den 1970er Jahren wurde zwar das Kernkraftwerk Zwentendorf errichtet, es ging aber nach einer Volksabstimmung 1978 nie in Betrieb.

Die Verteilung erfolgt hauptsächlich durch neun Landesgesellschaften, die auch die letzte Meile zum Endverbraucher haben. Daneben gibt es einige kleinere Versorger, die meist auch im Besitz der öffentlichen Hand sind.

  Gas- und Ölversorgung

  Die Erdgas-Hochdruckleitung LinzBad Leonfelden am Linzer Hafen

Bei der Erdgasversorgung ist Österreich weitgehend vom Ausland abhängig. Zwar gibt es auch in Österreich Erdgasvorkommen, hauptsächlich im Marchfeld und Weinviertel, wo sich auch unterirdische Pufferspeicher als Sicherheitslager befinden, doch tragen diese nur rund 20 % des Jahreserdgasverbrauchs Österreichs bei. Traditionellerweise erfolgt die Hauptversorgung aus Russland, von wo aus Österreich seit 1968 als erstes europäisches Land westlich des Eisernen Vorhangs sein Erdgas bezieht. 5 große Erdgaspipelines durchqueren Österreich, die auch große Teile West und Mitteleuropas mit Erdgas versorgen.

Hauptimportland für Erdöl ist mit Stand 2003 Saudi-Arabien. Die einzige Raffinerie befindet sich in Schwechat und wird von der OMV AG betrieben. Die weltgrößte Binnenraffinerie wird außerdem von der Transalpinen Ölleitung und in weiterer Folge von der Adria-Wien Pipeline gespeist.

  Schule und Ausbildung

  Hauptgebäude der Universität Wien

In Österreich wird das Schulwesen größtenteils durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne österreichweit einheitlich. In Österreich besteht Unterrichtspflicht für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten. Diese beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden September. Die allgemeine Unterrichtspflicht dauert neun Schuljahre. Es existiert eine im Verhältnis zur Zahl öffentlicher Schulen geringe Anzahl an Privatschulen. Jene mit Öffentlichkeitsrecht stellen staatsgültige Zeugnisse aus, die Schüler der Schulen ohne Öffentlichkeitsrecht legen Prüfungen vor staatlichen Prüfungskommissionen ab.

Auf die vierjährige Grundschule, die in Österreich Volksschule heißt, folgt – was in den letzten Jahren gelegentlich als unvorteilhaft kritisiert wird – bereits für zehnjährige Schüler eine wesentliche Entscheidung. Sie besuchen entweder die vierjährige Hauptschule oder das achtjährige Gymnasium mit abschließender Matura. Nach der achten Schulstufe kann jedoch in eine Berufsbildende höhere Schule (BHS) oder in einen einjährigen Polytechnischen Lehrgang gewechselt bzw. von der Hauptschule kommend fortgesetzt werden.

Staatliche Universitäten gibt es in Österreich in der Bundeshauptstadt Wien (8), in den Landeshauptstädten Graz (4), Linz (4), Salzburg (3), Innsbruck (3) und Klagenfurt am Wörthersee sowie in Leoben und Krems. Seit einigen Jahren sind außerdem Privatuniversitäten mit z. T. großer Spezialisierung auch an anderen Orten lizenziert worden. Die Fachhochschule ist eine alternative akademische Ausbildungsform, die in Österreich seit 1994 existiert. Im internationalen Vergleich bildet Österreich zu wenige Akademiker aus.

  Notrufdienste

  Feuerwehr

  Steyr-Löschfahrzeuge
Hauptartikel: Feuerwehr in Österreich

Das österreichische Feuerwehrsystem basiert fast vollständig auf Freiwilligen Feuerwehren. Nur in den sechs größten Städten wird der Brandschutz von Berufsfeuerwehren wahrgenommen. In manchen Betrieben wird auch behördlich eine Betriebsfeuerwehr vorgeschrieben. Der Brandschutz fällt in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer, während der Katastrophenschutz Kompetenz des Bundes ist, er wird aber neben dem Bundesheer über den Katastrophenhilfsdienst ebenfalls von den Feuerwehren wahrgenommen.

  Polizei

Hauptartikel: Polizei (Österreich)

Der Bereich öffentliche Sicherheit fällt in Österreich in die Gesetzgebungshoheit des Bundes. Auch in der Vollziehung ist die Sicherheitspolizei überwiegend in der Hand des Bundesministers für Inneres. Eine Ausnahme bilden die örtlichen Sicherheitswachen, die von manchen Gemeinden eingerichtet werden dürfen. Österreichweit wurde 2005 die für ländliche Gebiete zuständige Bundesgendarmerie mit den in den Städten vorhandenen Bundessicherheitswachekorps und den Kriminalbeamtenkorps zum neuen Wachkörper Bundespolizei zusammengelegt. Ziel dieser Maßnahme war, Zweigleisigkeiten in der Organisation zu beseitigen und die Effizienz zu erhöhen. Die Gemeindesicherheitswachen waren von dieser Maßnahme jedoch nicht betroffen.

  Rettung

Das Rettungswesen fällt in Österreich in die Kompetenz der Gemeinden. Wenn auch viele Gemeinden auf gleiche Organisationen zurückgreifen, wie im ländlichen Raum vor allem auf des Rote Kreuz, so ist es doch oft sehr verschieden. Die Anforderung des verantwortlichen Rettungsdienstes erfolgt jedoch bundeseinheitlich über die Notrufnummer 144. Wo dieser Notruf aufschlägt ist jedoch schon in den einzelnen Bundesländern verschieden. Außer in der Hauptstadt Wien hat bisher nur das Bundesland Niederösterreich mit einer landesweiten Alarmzentrale, der 144 Notruf Niederösterreich Zugriff direkt auf alle einzelnen Hilfsorganisationen im ganzen Land.

Als Hilfsorganisationen unterhalten neben dem in ganz Österreich arbeitenden Roten Kreuz andere Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hospitaldienst Austria und das Grüne Kreuz Rettungswachen.

  Wetterdienst

  Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik auf der Hohen Warte

Wetterstationen befinden sich übers ganze Land verteilt, in größeren Städten und in allen Landeshauptstädten. Die nationale Einrichtung für meteorologische und geophysikalische Dienste ist die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) mit mehreren Zweigstellen in den Bundesländern. Die aktuellen Wetterdaten und Wetterentwicklungen lassen sich, auf Internetseiten gesammelt, für viele Orte abrufen und außerdem über Radio und Fernsehen verfolgen. In Zukunft soll außerdem ein zuverlässiger Unwetterwarndienst im Internet angeboten werden. Zusätzlich gibt es noch die Flugwetterdienste oder spezielle Systeme, wie das Blitzortungssystem ALDIS, die auch mit der ZAMG zusammenarbeiten und Daten austauschen.

Zusätzlich zu den Wetterdiensten gibt es in den meisten Bundesländern bedingt durch die alpinen Lagen Lawinenwarndienste, die Informationen der meist örtlich eingerichteten Lawinenkommissionen weitergeben.

Ein weiterer Dienst, der in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Hochwasserwarndienst, der vor bevorstehenden Hochwasserereignissen die betroffene Bevölkerung warnt. Er ist bei den jeweiligen Landesregierungen angesiedelt.

  Medien

  Entnahmebeutel für Sonntagszeitungen neben Straßen und Gehsteigen ("Sonntagsstandl'n")
Hauptartikel: Medien in Österreich

Die österreichische „Medienlandschaft“ zeichnet sich durch hohes Ausmaß an Konzentration auf wenige Unternehmenskonglomerate und durch starken Staatseinfluss auf die den Radio- und TV-Markt beherrschende öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehanstalt Österreichs aus.[86]

Öffentlich-rechtlich ist der Österreichische Rundfunk (ORF) mit den Kanälen ORF eins und ORF 2 sowie ORF SPORT + und ORF III. Die wichtigsten Privatsender in Österreich sind ATV, Puls 4, Servus TV, Austria 9 TV, gotv sowie ProSieben Austria, Sat.1 Österreich, kabel eins austria und das kostenpflichtige Programm Sky Austria. Am 1. Dezember 2011 kam ATV2 dazu.

Der ORF betreibt drei österreichweit sowie neun regional je Bundesland ausgesendete Radiokanäle Ö2. Bundesweite Radiosender sind: Der Kultur- und Informationskanal Ö1, der U-Musik-Sender Ö3 sowie der alternative Radiosender FM4. Die wichtigsten und beliebtesten privaten Radiosender sind KroneHit, Energy 104.2 in Wien, Radio Soundportal sowie die österreichweite Antenne-Radiokette mit Antenne Steiermark, Antenne Vorarlberg, Antenne Kärnten und Antenne Salzburg.

Der „Mediamil-Komplex“, die Kombination des „Zeitungsriesen“ Mediaprint mit der Verlagsgruppe News,[87] gibt die auflagenstärkste Tageszeitung Österreichs, die Kronen Zeitung, die Printmedien NEWS, Profil und Format sowie die Tageszeitung Kurier heraus und ist somit die mächtigste Mediengruppe des Landes. Weitere Tageszeitungen sind beispielsweise Der Standard, Die Presse, Salzburger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger Nachrichten, Kleine Zeitung, „Österreich“ und die von Montag bis Freitag erscheinende Gratiszeitung "Heute".

  Kommunikation

  Richtfunkstation der Telekom Austria auf dem Hochkar in den Göstlinger Alpen

Trotz der schwierigen topografischen Bedingungen besitzt Österreich ein gut ausgebautes Telekommunikationsnetz. Es besteht praktisch eine restlose Netzabdeckung im gesamten Bundesgebiet von Festnetz-, Mobiltelefonie und modernen Datendiensten. Zu den größten Anbietern zählen die A1 Telekom Austria, Drei, Orange, T-Mobile Austria, UPC Austria und Tele2. Durch die hohe Dichte an Anbietern, sind die Tarife in Österreich relativ günstig im Vergleich zu anderen Ländern.

Die überraschend lückenlose Netzabdeckung in Österreich begründet sich zum Teil darin, dass das Land für Mobilfunkanbieter ideale Voraussetzungen für Technologie- und Marktstudien bietet. Neue Technologien im Bereich Mobilfunk und Datenübertragung werden oftmals initial in Österreich eingeführt. Die Resonanz der Bevölkerung gilt als Maßstab für den Erfolg der Technologie in anderen Ländern, in welchen ein derartiger „Feldversuch“ eine weitaus größere finanzielle Belastung erzeugen würde.

Highspeedinternet ist fast überall in Österreich möglich. Der größte österreichweite Netzbetreiber ist die Telekom Austria, gefolgt von Tele2UTA und UPC. Regionale Datennetze existieren in Ballungsgebieten und häufig auch in Gemeinden oder größeren Gebietsverbänden.


  Kultur

  Linz ist Landeshauptstadt von Oberösterreich und war 2009 europäische Kulturhauptstadt
Hauptartikel: Österreichische Kultur

Im 18. und 19. Jahrhundert war Wien ein Zentrum des Musiklebens. Bis heute bestehen viele Opernhäuser, Theater und Orchester sowie Traditionen wie das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker und zahlreiche Festspiele. Darüber hinaus gibt es eine vitale Kabarettszene. Auf kulinarischem Gebiet haben die Wiener Kaffeehauskultur, der Heurige sowie zahlreiche landestypische Gerichte eine lange Tradition. 2003 war Graz europäische Kulturhauptstadt, 2009 Linz. Zur Verbreitung der österreichischen Kultur im Ausland dient das Österreichische Kulturforum. Acht Bauten oder Landschaften Österreichs gehören zum UNESCO-Welterbe.

  Bräuche

  Trachtenmusikkapelle mit dem Mariapfarrer Samson

Regionale Bräuche werden von Vereinen in ganz Österreich aufrechterhalten. Bräuche umfassen vor allem Musik, Tanz, Theater, Dichtung, Schnitzerei und Stickarbeiten. Eine große Anzahl von lokalen Bräuchen und Riten steht in Zusammenhang mit den Jahreszeiten (z. B. Aperschnalzen, Glöckler, Kathreintanz, Kufenstechen, Mariä Lichtmess, Fasching).

Eine lange Tradition hat in Österreich neben der Musik und den Tänzen die traditionsreiche Textilindustrie. Stickerei findet in der Verzierung von Trachten Verwendung wie bei Dirndl und Loden.

  Feiertage und Feste

  Christkindlmarkt zur Weihnachtszeit bei der Stille-Nacht-Kapelle in Oberndorf bei Salzburg
Hauptartikel: Feiertage in Österreich

Auf Grund der stark katholisch geprägten Geschichte sind die meisten Feiertage auf Bundes- sowie Landesebene religiöse Feiertage, wobei in den einzelnen Bundesländern die Namenstage der Landespatrone als Landesfeiertage begangen werden. Eine Ausnahme davon ist Kärnten, wo die Volksabstimmung von 1920 auch zum gesetzlichen Landesfeiertag erklärt wurde. Zusammen mit allen Sonntagen gelten die Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung.

Gemeinsame Feiertage sind Neujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag, Staatsfeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Christtag, Stefanitag und Silvester. Der Nationalfeiertag findet am 26. Oktober statt, dem Tag der gesetzlichen Beschlussfassung der immerwährenden Neutralität im Jahre 1955. Länderspezifische Feiertage miteingerechnet hat 2009 jedes Bundesland 17 gesetzliche Feiertage außer Kärnten mit 18 Feiertagen.

Zudem steht es jeder religiösen Gemeinde frei, ihre eigenen Feiertage zu begehen und Angehörige lassen ihre Arbeit an dem Tag ruhen. So feiern etwa die israelitischen Kultusgemeinden Jom Kippur unabhängig davon, dass es nicht als gesetzlicher Feiertag gilt.

Neben den religiös motivierten Feiertagen gibt es eine Vielzahl lokaler Feste. So haben im Sommer besonders im ländlichen Raum Zeltfeste Tradition. Auch regelmäßig stattfindende Musikfestivals der Hoch- und populären Kultur besitzen ein bestimmtes Ausmaß an Festcharakter. Einen hohen Stellenwert in der Festkultur nimmt die Ballsaison ein, die mit den Maturabällen der Mittleren Schulen oft schon im November beginnt, und wiederholt finden auch noch nach Aschermittwoch Vereinsbälle statt. Als ein Höhepunkt der Ballsaison ist besonders der traditionelle Wiener Opernball zu sehen.

  Musik

  Wolfgang Amadeus Mozart
  Johann Strauss (Sohn)
  Gustav Mahler

Komponisten der klassischen und der romantischen Epoche sind etwa Wolfgang Amadeus Mozart aus Salzburg und der aus Bonn gebürtige Ludwig van Beethoven, die beide in Wien wirkten, außerdem Joseph Haydn, Franz Schubert, Anton Bruckner, Franz Liszt oder der als „Walzerkönig“ titulierte Johann Strauß (Sohn). Die Musik des 20. Jahrhunderts revolutionierten Gustav Mahler und die Komponisten der „Neuen Wiener Schule“ Arnold Schönberg, Alban Berg und Anton Webern, aber auch Josef Matthias Hauer, der die tatsächliche Erfindung der 12-Ton-Musik für sich in Anspruch nimmt, sowie Ernst Krenek oder Egon Wellesz. Dieser Tradition großer Komponisten aus dem Gebiet der k. u. k. Monarchie folgten international bedeutende Dirigenten wie Arthur Nikisch, Felix Weingartner, Franz Schalk, Erich Kleiber, Karl Böhm, Hans Rosbaud, Herbert von Karajan, Michael Gielen, Nikolaus Harnoncourt und Franz Welser-Möst. Auf dem Gebiet der zeitgenössischen Musik konnten sich György Ligeti, Friedrich Cerha oder Georg Friedrich Haas, H.K. Gruber und Bernhard Lang etablieren.

In der „leichten Muse“ hat das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker lange Tradition. Es wird im Rundfunk in 44 Staaten übertragen; gespielt werden dabei Walzer, Polkas und Märsche, regelmäßig solche von Johann Strauß (Sohn).

Die Operette ist eine in Österreich sehr ernst genommene Kunstform, und die k. u. k. Monarchie mit ihren Nachfolgestaaten hat die Mehrzahl ihrer bekanntesten Vertreter hervorgebracht: Johann Strauß, Karl Millöcker, Oscar Straus, Edmund Eysler, Nico Dostal, Fred Raymond, Robert Stolz stammen aus dem Territorium des heutigen Österreich, Franz von Suppé, Franz Lehár, Emmerich Kálmán, Leo Fall, Paul Abraham, Ralph Benatzky aus anderen Teilen der ehemaligen Monarchie.

Im populären Musiksektor sind Bands und Einzelinterpreten aus dem speziellen österreichischen Genre Austropop äußerst erfolgreich, dabei besonders Interpreten wie Wolfgang Ambros, Georg Danzer, Rainhard Fendrich und Stefanie Werger sowie die Band S.T.S. International sehr erfolgreich war Falco (bürgerlich: Johann Hölzel) unter anderem mit Rock Me Amadeus. Derzeit erfolgreichste Österreicherin auf dem Chartsektor ist Christina Stürmer. Udo Jürgens gilt als Ikone auf dem Gebiet des deutschsprachigen Chansons.

  Joe Zawinul (Freiburg im Breisgau, 2007)

Joe Zawinul, der gemeinsam mit dem US-Amerikaner Miles Davis die Stilrichtung des Electric Jazz entwickelte, gilt als der bislang einzige europäische Musiker, der in der Geschichte des Jazz von stilprägender Bedeutung war. Seine Gruppe Weather Report zählte in Fachkreisen und beim Publikum als die bedeutendste Jazzformation der 1970er und 1980er Jahre.

Großer Beliebtheit erfreut sich sowohl die Volksmusik mit ihren regionalen Formen als auch die volkstümliche Musik. Vertreter des letzteren Genres finden in der erfolgreichen TV-Produktion „Musikantenstadel“ ein internationales Publikum.

Neben dem Mainstream entwickelten sich im populären Musikbereich auch zahlreiche alternative Musikgruppen, die auch europaweit szenebekannt sind. Dazu zählen beispielsweise die Rockgruppe Denk, die Linzer Hip-Hopper Texta, die Punkband Red Lights Flash aus Graz oder die Metal-Band Belphegor aus Salzburg.

  Theater

  Das Burgtheater in Wien ist eine der ersten deutschsprachigen Bühnen
  Bregenzer Festspiele für Tosca 2007/2008

Das Theater als Kunstform findet in Österreich viel Anklang und auch viel öffentliche Förderung: von der Wiener Staatsoper, einem der angesehensten Musiktheater der Welt, und vom Burgtheater, als eine der besten deutschsprachigen Bühnen bezeichnet, bis zum Bauerntheater im Dorf. Zu den ständig bespielten Bühnen in Wien, Salzburg, Graz, Innsbruck, Linz, Klagenfurt, Bregenz und St. Pölten kommen Theater- und Opernfestivals von den Bregenzer Festspielen und den Salzburger Festspielen bis zu den Seespielen in Mörbisch im Burgenland. In Wien besteht dazu eine vielfältige Szene an Kabaretts, Kleinbühnen, Kellertheatern und der Alternativkultur gewidmeten Spielstätten.

In St. Pölten wurde, nachdem es 1986 zur Landeshauptstadt erhoben worden war, ebenfalls ein Theater, das Festspielhaus St. Pölten errichtet. In Wien wurde die Musicalbühne Theater an der Wien aus Anlass des Mozartjahrs 2006 zum Operntheater umgestaltet und ist seither das dritte große Opernhaus in der Stadt; weiters wurde bis 2008 das Ronacher-Theater zur Musicalbühne ausgebaut. In Linz ist ein neues Musiktheater in Bau.

Die österreichische Theaterliteratur der letzten Jahrzehnte umfasst u. a. Peter Handkes mittlerweile legendäre „Publikumsbeschimpfung“, Wolfgang Bauers Aufreger „Silvester oder das Massaker im Hotel Sacher“, Fritz Hochwälders NS-Aufarbeitung „Der Himbeerpflücker“ und Thomas Bernhards Drama „Heldenplatz“, in dem er katholisch-reaktionäre Züge des Österreich von 1988 mit dem enthusiastischen Empfang Hitlers auf dem Wiener Heldenplatz 1938 vergleicht. Als dieses Stück 1988 unter der Regie von Claus Peymann am Burgtheater Premiere hatte, inszenierten konservative Kreise den bis heute größten Theaterskandal seit 1945.

Aus Österreich stamm(t)en international bekannte Schauspieler/innen: Romy Schneider, Oskar Werner, Curd Jürgens, Maria Schell, O. W. Fischer, Paula Wessely und ihre Tochter Christiane Hörbiger, Maximilian Schell, Senta Berger und Klaus Maria Brandauer. Unter den auch im Ausland geschätzten Regisseuren sind Max Reinhardt und Martin Kušej zu nennen. Als Kabarettisten wurden Karl Farkas und Helmut Qualtinger zu „Klassikern“.

Eine für das Theater in Österreich sehr wesentliche Gegebenheit ist der ständige personelle und kulturelle Austausch unter den Theatern des deutschsprachigen Raumes, insbesondere mit Deutschland. Dadurch werden für die großen Talente Österreichs die beschränkten Karrierechancen im Heimatland kompensiert.

  Kabarett

  Film

Filmregisseure aus Österreich sind Barbara Albert, Franz Antel, Ruth Beckermann, Dieter Berner, Robert Dornhelm, Florian Flicker, Nikolaus Geyrhalter, Michael Glawogger, Wolfgang Glück, Michael Haneke, Jessica Hausner, Michael Kreihsl, Fritz Lang, Bady Minck, Franz Novotny, Peter Patzak, Otto Preminger, Stefan Ruzowitzky, Anja Salomonowitz, Hubert Sauper, Ulrich Seidl, Götz Spielmann, Josef von Sternberg, Erich von Stroheim, Hans Weingartner, Virgil Widrich, Billy Wilder.

  Literatur

  Bertha Freifrau von Suttner war die erste weibliche Friedensnobelpreisträgerin
Hauptartikel: Österreichische Literatur

Namhafte Autorinnen und Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts waren Franz Grillparzer, Ferdinand Raimund, Johann Nestroy, Adalbert Stifter, die 1905 mit dem Friedensnobelpreis geehrte Bertha von Suttner, Marie von Ebner-Eschenbach, Peter Rosegger, Peter Altenberg, Hugo von Hofmannsthal, Rainer Maria Rilke, Georg Trakl, Franz Kafka, Karl Kraus, Ödön von Horvath, Joseph Roth, Stefan Zweig, Robert Musil, Gustav Meyrink, Franz Werfel, Egon Erwin Kisch, Alfred Kubin, Fritz von Herzmanovsky-Orlando, Leo Perutz, Alfred Polgar, Vicki Baum, Alexander Lernet-Holenia, Heimito von Doderer, Franz Theodor Csokor, Ingeborg Bachmann, Christine Lavant, Friedrich Torberg, Fritz Hochwälder, Jörg Mauthe, Thomas Bernhard, Ernst Jandl, H. C. Artmann, Hilde Spiel, Albert Drach, Wolfgang Bauer, Johannes Mario Simmel, Gert Jonke, Gertrud Fussenegger, Gernot Wolfgruber und Franz Innerhofer.

Wichtige lebende Schriftsteller sind die 2004 mit dem Nobelpreis für Literatur ausgezeichnete Elfriede Jelinek, Peter Handke, Felix Mitterer, Friederike Mayröcker (Büchnerpreis 2001), Christoph Ransmayr, Barbara Frischmuth, Alois Brandstetter, Peter Rosei, Norbert Gstrein, Eva Menasse, Wolf Haas, Bettina Balàka, Arno Geiger, Josef Winkler (Büchnerpreis 2008), Gerhard Roth und Daniel Kehlmann. Auf Slowenisch schreiben u. a. Gustav Januš, Janko Ferk und Florjan Lipuš, der von Peter Handke ins Deutsche übersetzt wurde.

  Bildende Kunst

  „Der Kuß“ von Gustav Klimt ist eines der bekanntesten Werke eines österreichischen Künstlers

Bedeutende Maler oder Graphiker sind Ferdinand Georg Waldmüller, Gustav Klimt, Koloman Moser, Oskar Kokoschka, Egon Schiele, Alfred Kubin, Raoul Hausmann, Arnulf Rainer, Gottfried Helnwein, Franz West. Einen Höhepunkt erreichte die Malerei in Österreich um 1900, als Wien ein Zentrum des Jugendstils wurde.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstand die Wiener Schule des Phantastischen Realismus als eine späte Strömung des Surrealismus. In dieses Umfeld gehört auch Friedensreich Hundertwasser mit seinen eher abstrakt-dekorativen Bildern. Ein eigenständiges Phänomen ist der Aktionismus der 1960er Jahre, der sich im Grenzbereich von Theater und Malerei entwickelt hat. Wichtige Vertreter dieser Bewegung sind Günter Brus, Otto Muehl, Rudolf Schwarzkogler und Hermann Nitsch.

Bedeutende Bildhauer oder Skulptoren waren Niclas Gerhaert van Leyden, Franz Xaver Messerschmidt, Fritz Wotruba, Alfred Hrdlicka und Bruno Gironcoli.

  Wissenschaft und Technik

  Sigmund Freud, der Begründer der Psychoanalyse
  Erwin Schrödinger auf der 1000-Schilling Banknote (1983)

Österreich war in den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts eine bedeutende Wissenschaftsnation. Es brachte Denker und Forscher hervor wie die Begründer der Quantenphysik Wolfgang Pauli und Erwin Schrödinger, den Mathematiker Kurt Gödel, den Begründer der Psychoanalyse Sigmund Freud, die Philosophen des Wiener Kreises und Ludwig Wittgenstein, den Begründer der modernen empirischen Sozialforschung Paul Felix Lazarsfeld, den Vater der Tierpsychologie Konrad Lorenz, den Philosophen Karl Popper, den Automobilbauer Ferdinand Porsche, die Erfinder Viktor Kaplan und Josef Ressel, die Wegbereiter der Thermodynamik Josef Stefan und Ludwig Boltzmann, den Entdecker der Benzol-Struktur Johann Josef Loschmidt, den Entdecker der Blutgruppen Karl Landsteiner, den Retter der Mütter Ignaz Semmelweis sowie die Ökonomen Carl Menger, Friedrich August von Hayek und Eugen Böhm von Bawerk. 1874 entdeckte der Astronom Johann Palisa und benannte einen Asteroid Austria nach seinem Heimatland. Die Kernphysikerin Lise Meitner entwickelte gemeinsam mit Otto Frisch die erste theoretische Erklärung der Kernspaltung.

Das wissenschaftliche Niveau dieser Zeit wurde im Nationalsozialismus zerstört. Nach 1945 wurden nur sehr wenige exilierte Wissenschaftler, später als Koryphäen ihrer Fächer anerkannt, zur Rückkehr nach Österreich eingeladen. Das Begabtenreservoir in Böhmen, Mähren und Ungarn, das der österreichischen Wissenschaft lang zur Verfügung gestanden war, wurde wegen des Eisernen Vorhangs nicht mehr nutzbar.

In den 1950er Jahren wurde von den Ingenieuren der voestalpine das so genannte Linz-Donawitz-Verfahren entwickelt, das die Stahlproduktion weltweit revolutionierte. Hervorzuheben sind auch die Geländefahrzeuge Haflinger und Pinzgauer, die in der Steyr Daimler Puch AG konstruiert wurden, sowie das Steyr AUG, ein Sturmgewehr, das in vielen Armeen der Welt und sogar vom US-Heimatschutzministerium eingesetzt wird. Die in Österreich entwickelte Glock-Pistole ist eine weltweit verbreitete Polizeipistole (Österreich, Deutschland, USA)

Wirtschaftlich sehr erfolgreich haben sich Unternehmen in der produkt- bzw. anwendungsbezogenen Forschung stark spezialisiert und sind heute in der Technik weltweit erfolgreich, z. B. Glock, Rosenbauer und Wienerberger.

Seit 1971 besteht in Österreich ein eigenes Wissenschaftsministerium. Die Österreichische Akademie der Wissenschaften, das Austrian Institute of Technology, die Forschungsgesellschaft Joanneum Research und andere vom Staat geförderte Institutionen stimulieren und koordinieren wissenschaftliche Forschung. Seit den neunziger Jahren sind private Universitäten zugelassen. Der Politik ist die große Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für Österreichs wirtschaftliche Zukunft bekannt; die dem Bereich gewidmeten Budgetmittel sind aber nach wie vor unzureichend.

  Küche

  Wiener Schnitzel
  Sachertorte
  Weinbau im steiermärkischen Sausal
Hauptartikel: Österreichische Küche

Bedingt durch die österreichische Geschichte, haben vor allem Kochkünste aus Ungarn, Böhmen, Italien und Frankreich Einfluss auf heute typisch österreichische Gerichte gehabt. Vervielfältigt wird das Angebot durch traditionelle regionale Kochkunst aus den Bundesländern. Typische Gerichte sind das Wiener Schnitzel, Backhendl, Brathendl, Gulasch und Fischgerichte wie Karpfen und Forelle. Weltweite Bekanntheit haben Süßspeisen erlangt, so zum Beispiel die Sacher-Torte, der Apfelstrudel und der Kaiserschmarrn.

Die Essenseinnahme erfolgte bis vor wenigen Jahren vorwiegend zu Hause. Heute essen – vor allem in den größeren Städten – viele Menschen häufig in Gaststätten, Restaurants, Kaffeehäusern, an Würstelständen und Döner-Imbissen, in Filialen von Fastfoodketten oder auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Sich ausbreitender Hedonismus führte seit den achtziger Jahren zu verstärkter Publikation gastronomischer Führer, Tipps und Rangreihungen, zu Medienberichten über Neueröffnungen von Lokalen und zu mehr gastronomiebezogenen Fernsehsendungen als jemals zuvor. Davon erfasste Lokale sind einige Zeit „in“ und erreichen überdurchschnittliche Gästefrequenz. Davon erfasste Gastronomen erreichen beachtliche Medienpräsenz und -prominenz, beispielsweise Sissy Sonnleitner, Reinhard Gerer, Toni Mörwald und Heinz Reitbauer. Der österreichische Koch Johann Lafer ist vor allem in deutschen TV-Sendungen stark präsent.

Traditionell gepflegte Kaffeevariationen bilden das Sortiment der Kaffeehäuser, die sich nach dem Muster des Wiener Kaffeehauses heute in ganz Österreich finden. Die ersten Kaffeehäuser wurden in Wien kurz nach dem Jahr 1683 eingerichtet. Heute sind sie zumeist Café-Restaurants, in denen die Kaffeehaustradition mit dem Angebot des „bürgerlichen Speisehauses“ kombiniert wird.

Große Tradition hat der Weinanbau, der in Wien, Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland betrieben wird. Innereuropäisch und auch in Übersee erfreut sich der österreichische Wein großer Beliebtheit, und auch im Land selbst wird mit knapp 40 Liter pro Kopf und Jahr gern Wein getrunken. War zuvor hauptsächlich Massenproduktion (im „Doppler“, der Zweiliterflasche) üblich, so haben sich in den letzten dreißig Jahren viele Winzer auf die Produktion von Qualitätsweinen spezialisiert, die bei internationalen Blindverkostungen hervorragend abschneiden. Im Zuge dieser Entwicklung wurde österreichischen Rotweinen wesentlich mehr Beachtung geschenkt als früher. In den Weinbau treibenden Bundesländern hat sich im 19. Jahrhundert eine Heurigenkultur entwickelt, die bis heute für unkomplizierte, informelle Gastronomie steht und auch bei Touristen beliebt ist. Hier dominiert beim Speiseangebot das kalte und warme Buffet, beim Weinangebot der junge Wein der letzten Ernte.

Bier wird medial kaum beachtet, ist aber als Alltagsgetränk in Österreich sehr wichtig. Mit knapp 109 Litern Verbrauch pro Kopf und Jahr und mit 140 Brauereien – darunter überregionale Traditionsmarken wie Stiegl, Gösser, Hirter und Ottakringer – darf sich Österreich als Biernation bezeichnen.

  Sport

  Wintersport

  Innsbruck ist Landeshauptstadt von Tirol und dreifacher Austragungsort olympischer Winterspiele (1964, 1976 und 2012(YOG))

Aufgrund seiner Geographie zählt Österreich in zahlreichen Wintersportarten zur Weltspitze, wie etwa in alpinen Ski-Bewerben, im Skispringen oder im Snowboarden. Der Wintersport genießt in Österreich einen hohen Stellenwert und dessen Fernsehübertragungen, vor allem jene der Ski-Alpin-Bewerbe, erreichen weite Teile der Bevölkerung. Bekannte Ski-Sportler der letzten Jahre sind z. B. Marcel Hirscher, Benjamin Raich, Michael Walchhofer, Marlies Schild und Rainer Schönfelder. An erfolgreichen Skifahrern der Vergangenheit wären Toni Sailer, Karl Schranz, Franz Klammer, Stephan Eberharter, Annemarie Moser-Pröll, Petra Kronberger, Hermann Maier, Renate Götschl oder Michaela Dorfmeister hervorzuheben. So war z. B. Fernsehmoderator Armin Assinger einst Skirennläufer, auch Schlager-Star Hansi Hinterseer fuhr früher Slalomhänge hinab. Auch die ehemalige Ski-Rennläuferin Alexandra Meissnitzer ist nach ihrer Karriere als Co-Fernsehmoderatoren tätig.

Weitere erfolgreiche Wintersportler sind beispielsweise die Rodler Wolfgang und Andreas Linger und das österreichische Skisprung-Team um Gregor Schlierenzauer, Thomas Morgenstern und Andreas Kofler, welches in den letzten Jahren zahlreiche Olympia- und Weltcup-Siege für sich verbuchen konnte. Nicht mehr aktive Skisprung-Größen wie Anton Innauer, Hubert Neuper oder auch Andreas Goldberger sind heute als Trainer und oft auch als Co-Fernsehmoderatoren tätig. Der ehemalige Rodler Markus Prock ist jetzt als Manager für aktive Wintersportler tätig.

  Sommersport

Auch im Sommersport, bzw. ganzjährig ausübbaren Sportarten kann Österreich immer wieder nennenswerte Erfolge für sich verbuchen, doch erreichen diese, bis auf den Fußball, bei weitem nicht die Reichweite des Wintersports, gemessen am Interesse der Bevölkerung. Bei Erfolgen im Zuge von Großereignissen wie den Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften gelangen diese Sportarten naturgemäß dennoch ins mediale Rampenlicht. Derartige Sportarten, in welchen Österreicher regelmäßig zu den potenziellen Sieganwärtern zählen, sind vor allem der Segelsport (Roman Hagara, Hans-Peter Steinacher), Judo (Peter Seisenbacher, Ludwig Paischer, Sabrina Filzmoser, Claudia Heill), Triathlon (Kate Allen), Schwimmen (Mirna Jukić, Markus Rogan, Dinko Jukić), Beachvolleyball (Europameister 2003 und 2007) sowie die Formel 1 (Ex-Rennfahrer Niki Lauda, Jochen Rindt, Gerhard Berger und der Rennstall Red Bull Racing).

Im Jahr 1988 konnte Peter Seisenbacher als erster Judoka seinen Olympiasieg in Judo wiederholen. Im Jahr 2003 holte Werner Schlager den Weltmeistertitel im Tischtennis, 1996 wurde Thomas Muster als erster Österreicher überhaupt Nummer 1 der Tennisweltrangliste, nachdem er ein Jahr zuvor den Grand-Slam-Titel von Paris – die French Open – gewonnen hatte. Im Dezember 2005 erschwamm Markus Rogan bei der Kurzbahn-Schwimm-EM über 200-m-Rücken einen neuen Weltrekord, den ersten für Österreich seit 1912. Bei der Kurzbahn-WM 2008 schwamm er über dieselbe Strecke erneut Weltrekord und wurde damit Österreichs erster Schwimmweltmeister überhaupt.

Die Austrian Golf Open ist ein Golfturnier der PGA European Tour genannten Turnierserie.

  Vereinssport

Der Vereinssport besitzt in Österreich einen sehr hohen Stellenwert. In manchen Gemeinden und Städten sind mehr als die Hälfte der Einwohner in Vereinen sportlich aktiv. Vor allem der Fußball besitzt, besonders in Wien, lange Tradition, aber auch weniger bekannte Sportarten stoßen mancherorts auf regen Zulauf. So zählt Österreich beispielsweise im Faustball (besonders Vereine aus Oberösterreich) zur Weltspitze und wurde 2007 erstmals Herren-Weltmeister, hat außerdem eine der besten American-Football-Ligen weltweit, und manche der an der Donau oder an größeren Seen gelegenen Gemeinden haben eigene Wassersportvereine.

Hypo Niederösterreich zählt im Frauenhandball zurzeit ebenso zur europäischen Spitze wie die Vikings Vienna im American Football. Größte Erfolge im Fußball in jüngerer Vergangenheit waren das Erreichen des Finale im UEFA-Cup durch den SV Austria Salzburg 1994 sowie die drei Endspielteilnahmen im Europacup der Cupsieger durch die Wiener Austria 1978 und SK Rapid Wien in den Jahren 1985 und 1996.

  International erfolgreiche Vereine aus Österreich

  Internationale Sportveranstaltungen

  Das Ernst-Happel-Stadion in Wien beim ersten Auftritt der österreichischen Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft 2008

Österreich war bisher zweimal Veranstalter Olympischer Spiele (beide Male Olympische Winterspiele in Innsbruck, 1964 und 1976). Insgesamt holten österreichische Sportler 51 Gold-, 52 Silber- und 66 Bronzemedaillen in der Geschichte Olympischer Winterspiele sowie 26 Gold-, 38 Silber- und 40 Bronzemedaillen bei Olympischen Sommerspielen (Stand: 2005).

Bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin gewann das österreichische Team neun Gold-, sieben Silber- und sieben Bronzemedaillen. Bei den Olympischen Sommerspielen 2004 wurden zwei Goldmedaillen (durch Roman Hagara und Hans-Peter Steinacher im Tornado-Segeln sowie Kate Allen im Triathlon), vier Silber- sowie eine Bronzemedaille erkämpft.

Die Eishockey-Weltmeisterschaft fand 1964 in Innsbruck statt, 1967, 1977, 1987, 1996 und 2005 in Wien. Die Schwimmeuropameisterschaften fanden 1950, 1974 und 1995 in Wien statt. Die erste Eiskunstlauf-Europameisterschaft der Sportgeschichte fand 1892 in Wien statt, bis zum Jahr 2000 fanden acht weitere Europameisterschaften in Wien statt, die EM 1981 in Innsbruck.

Vom 7. bis 29. Juni 2008 war Österreich gemeinsam mit der Schweiz Veranstalter der Fußball-Europameisterschaft 2008. Die auf Österreich entfallenden Spiele fanden in Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt statt, das Finale war in Wien.

  Siehe auch

 Portal:Österreich – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Österreich

  Literatur

  • Österreichische Nationalbibliothek: Österreichische Bibliographie: Verzeichnis der österreichischen Neuerscheinungen. Wien 1946–2002. Seit 2003 Online-Ausgabe
  • Ingeborg Auer u. a.: ÖKLIM – Digitaler Klimaatlas Österreichs. In: Christa Hammerl u. a. (Hrsg.): Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik 1851 – 2001. Leykam, Wien 2001, ISBN 3-7011-7437-7.
  • Richard und Maria Bamberger, Ernst Bruckmüller, Karl Gutkas (Hrsg.): Österreich-Lexikon. Verlagsgemeinschaft Österreich-Lexikon, Wien 2004, ISBN 3-85498-385-9 – Fortgeführt als Online-Ausgabe.
  • Peter Berger: Kurze Geschichte Österreichs im 20. Jahrhundert. 2. verb. Auflage. Facultas Universitätsverlag, Wien 2008, ISBN 978-3-7089-0354-5.
  • Harald Fidler: Österreichs Medienwelt von A–Z. Das komplette Lexikon mit 1000 Stichwörtern von Abzockfernsehen bis Zeitungssterben. Falter, Wien 2008, ISBN 978-3-85439-415-0.
  • Friedrich Heer: Der Kampf um die österreichische Identität. Böhlau, Wien 2001, ISBN 3-205-99333-0.
  • Peter Pleyel: Das römische Österreich. Pichler, Wien 2002, ISBN 3-85431-270-9.
  • Erwin Ringel: Die österreichische Seele: Zehn Reden über Medizin, Politik, Kunst und Religion. Neuauflage. Kremayr & Scheriau, Wien 2005, ISBN 3-218-00761-5.
  • Robert und Melita Sedlaczek: Das österreichische Deutsch. Ueberreuter 2004, ISBN 3-8000-7075-8.
  • Helmut Seel, Josef Scheipl: Das österreichische Bildungswesen am Übergang ins 21. Jahrhundert. Leykam, Graz 2004, ISBN 3-7011-7388-5.
  • Karl Vocelka: Geschichte Österreichs. Kultur – Gesellschaft – Politik. Heyne 2002, ISBN 3-453-21622-9.

  Weblinks

 Commons: Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikiatlas Wikimedia-Atlas: Österreich – geographische und historische Karten
Wikinews Wikinews: Österreich – in den Nachrichten
Wiktionary Wiktionary: Österreich – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikisource: Österreich – Quellen und Volltexte

  Einzelnachweise

  1. Bundes-Verfassungsgesetz – Artikel 8, Bundeskanzleramt, aufgerufen am 5. Oktober 2011
  2. a b  Statistik Austria (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch 2011. 37.01 Gliederung Österreichs in NUTS-Einheiten, Gebietsstand 1. Jänner 2010, S. 506 Sp. Fläche km2 (Im Jahrbuch 2009 wurden noch ebenda 83.871,97 angegeben, pdf Kap. 37 Regionaldaten Österreichs in NUTS-Gliederung, statistik.at, abgerufen am 7. Juli 2011).
  3. a b Bevölkerungszahl Österreichs stieg 2011 um rund 36.200 Personen
  4. Google Public Data Explorer – Weltbank, abgerufen am 28. April 2012
  5. World Economic Outlook Database, April 2012 des Internationalen Währungsfonds
  6. Human Development Index and its components (PDF), abgerufen am 15. Jänner 2012
  7. Top 1000 - Alle Dreitausender Österreichs
  8. Statistik Austria – Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Geburtsland
  9. Manfred A. Fischer: Ein Hauch Orient – pannonische Vegetation und Flora, in: Natur im Herzen Mitteleuropas, 2002, ISBN 3-85214-776-X.
  10. M.A. Fischer, K. Oswald, W. Adler: Exkursionsflora für Österreich, Liechtenstein und Südtirol. Dritte Auflage, Land Oberösterreich, Biologiezentrum der OÖ Landesmuseen, Linz 2008, ISBN 978-3-85474-187-9.
  11. Online-Übersicht bei www.umweltbundesamt.at
  12. a b Erdbeben in Österreich. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, abgerufen am 30. Mai 2012 (HTML, deutsch): „Dennoch werden in Österreich jährlich 600 Erschütterungen vom Österreichischen Erdbebendienst an der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik registriert. Mehr als die Hälfte stammen zwar von Sprengungen, müssen aber dennoch untersucht werden. Von der Bevölkerung werden im Jahr in Österreich 30 - 60 Beben wahrgenommen.“
  13. a b c Ingeborg Auer u. a.: ÖKLIM – Digitaler Klimaatlas Österreichs. In: Christa Hammerl u. a. (Hrsg.): Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik 1851 – 2001. Leykam, Wien 2001, ISBN 3-7011-7437-7.
  14. a b c d Johann Hiebl u. a.: Multi-methodical realisation of Austrian climate maps for 1971–2000. In: Advances in Science & Research. Nr. 6, 2010, S. 19–26, doi:10.5194/asr-6-19-2011.
  15. siehe hierzu auch die Liste der Volkszählungen in Österreich
  16. 40 Jahre Arbeitsmigration abgerufen am 11. April 2011
  17. Statistik Austria: Zuwanderung nimmt ab, Die Presse vom 28. Juni 2007
  18. Bevölkerungsstand 2007 Statistik Austria, September 2007
  19. Mehr Deutsche als Türken Ausgabe 4/2008 abgerufen am 17. Februar 2010
  20. Statistik Austria: Bevölkerungszahl Österreichs stieg 2011 um rund 36.200 Personen
  21. Statistik Austria: Bevölkerungsentwicklung 2006 bis 2050
  22. Älteste Österreicherin wird 110 Jahre alt. wien.ORF.at, 16. Dezember 2010. Abgerufen am 19. Dezember 2010.
  23. Suizid-Prävention in Österreich: Ja zum Leben sagen! In: Medical Tribune, Heft 30-34/2005. Abgerufen am 19. Dezember 2010.
  24. Statistik Austria: Statistisches Jahrbuch 2011, Kap. 3.10
  25. Statistik Austria: Bevölkerung nach dem Religionsbekenntnis und Bundesländern 1951 bis 2001 (abgerufen am 16. Jänner 2009)
  26. Katholische Presseagentur Österreich: Katholikenzahl blieb in Österreich 2008 weitgehend stabil
  27. Statistik der katholischen Kirche in Österreich 2003 2008 (abgerufen am 16. Jänner 2010)
  28. Statistik der katholischen Kirche in Österreich 2003 - 2008
  29. religion.orf.at: Stabile Zahl der Evangelischen in Österreich, 21. Jänner 2009, Zugriff am 8. November 2011
  30. Bevölkerung Österreich 4. Quarter 2009, (abgerufen am 16. Jänner 2010)
  31. 5,53 Millionen Menschen sind katholisch (abgerufen am 16. Jänner 2010)
  32. DiePresse.com: 200 Gebetsräume für 500.000 Muslime in Österreich, 23. August 2010, Zugriff am 7. Oktober 2011
  33. a b Integrationsfonds.at: [1]
  34. evang.at: Zahlen & Fakten, Stand 31. Dezember 2010, Zugriff am 7. Oktober 2011
  35. und Fakten der Evangelische Kirche in Österreich 2011 Abgerufen am 18. April 2011
  36. Statistik Austria: Volkszählung 2001
  37. Religion ORF.at, News 10. Jänner 2012
  38. Zahlen und Fakten der Evangelischen Kirche in Österreich 2001–2011
  39. The Largest Atheist/Agnostic Populations (Englisch). Abgerufen am 23. August 2009.
  40. Vortrag von Rudolf Burger
  41. The Library of Congress – Country Studies: Austria
  42. Ernst Bruckmüller: Die Entwicklung des Österreichbewusstseins, Joanneum – Demokratiezentrum (Link nicht mehr abrufbar)
  43. Ernst Bruckmüller in: Österreichische Galerie Belvedere: Das neue Österreich, Wien 2005, S. 242.
  44. diepresse.com
  45. Eric Frey, Schwarzbuch USA, Frankfurt am Main 2004, S.348.
  46. derstandard.at
  47. Verfassung des Bundesstaates Österreich von 1934; abgerufen am 10. September 2010.
  48. Rolf Steininger: Austria, Germany, and the Cold War. From the Anschluss to the State Treaty 1933−1955. Berghahn Books, New York 2008, ISBN 978-1-8454-5326-8, S. 14f. John Weiss: Der lange Weg zum Holocaust. Die Geschichte der Judenfeindschaft in Deutschland und Österreich. Ullstein, Berlin 1988, ISBN 3-548-26544-8, S. 241f.
  49. Umfrage, veröffentlicht am 11. September 1987 in der Wochenpresse
  50. Vereinte Nationen: Iran scheitert mit Bewerbung für Sicherheitsrat - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
  51. NZZ: SPÖ und ÖVP einigen sich auf grosse Koalition in Österreich – Werner Faymann wird neuer Bundeskanzler, 23. November 2008
  52. Spindelegger ist neuer Vizekanzler. kurier.at (13. April 2011). Abgerufen am 11. Juni 2011.
  53. Fred Brande, Gerlinde Weilinger: Kodex des österreichischen Rechts (Hrsg. Werner Doralt). Verfassungsrecht. 6. Auflage, Verlag Orac, Wien 1989, ISBN 3-7007-0022-9, Abschnitt 1, S. 1
  54. Fred Brande, Gerlinde Weilinger: a.a.O., Abschnitt 1/1, S. 40a
  55. Fred Brande, Gerlinde Weilinger: a.a.O., Abschnitt 2b, S. 1
  56. Fred Brande, Gerlinde Weilinger: a.a.O., Abschnitt 7/1a, S. 1 f.
  57. Fred Brande, Gerlinde Weilinger: a.a.O., Abschnitt 13/1, S. 1 f.
  58. Fred Brande, Gerlinde Weilinger: a.a.O., Abschnitt 5a/1, S. 1 f.
  59. Gesetzestext
  60. a b Gesetzestext (Link nicht mehr abrufbar)
  61. Finanzstatistik des Sektors Staat, Haupttabellen
  62. Österreichische Klimastrategie 2007 Seite 33
  63. Eurostat gibt den Anteil an Erneuerbarer Stromproduktion im Jahr 2005 mit 57,9 % an.
  64. Der Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamtes von 2006 gibt den Anteil der erneuerbaren Stromproduktion mit 59,1 % an Seite 8 im PDF-Dokument bzw. Seite 162 im Gesamtbericht
  65. Die E-Control gibt für das Jahr 2005 einen Anteil der erneuerbaren Stromproduktion für 2005 mit 59,24 % an
  66. (Vertragsverletzungsverfahren NR. 2004/4322 betreffend der Richtlinie 2001/77/EG)
  67. Juli 2006-Juli 2007: Kein einziges Windrad errichtet
  68. kurier.at vom 14. April 2009 (Link nicht mehr abrufbar)
  69. tagesanzeiger.ch vom 14. April 2009
  70. sueddeutsche.de vom 14. April 2009
  71. Von wegen Krugman: IWF macht sich keine Sorgen um Österreich im Wirtschaftsblatt vom 17. April 2009 abgerufen am 25. April 2009
  72. ÖO Nachrichten
  73. Alle Angaben aus: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Österreichisches Montanhandbuch 2007. Wien, 2007. online (Link nicht mehr abrufbar)
  74. Bio-Offensive: Esterhazy macht´s möglich auf ORF-€CO abgerufen am 27. November 2008
  75. Arbeitsmarktservice Österreich, Monatsbericht November 2010. Abgerufen am 4. Dezember 2010.
  76. a b c Eurostat
  77. a b Entwicklung des BIP von Österreich bfai, 2009, siehe: Wirtschaftsdaten kompakt
  78. VCÖ (Hrsg.): Öffentlicher Verkehr - Weichenstellungen für die Zukunft, Wien 2010, ISBN 3-901204-64-4, S. 12
  79. VCÖ - VCÖ: Tödliches Unfallrisiko in Österreich doppelt so hoch wie in den sichersten EU-Staaten
  80. http://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/verkehr/strasse/downloads/statistik_strasseverkehr2011.pdf
  81. AUTO PLUS: Winterreifenpflicht in Österreich
  82. Masterplan Radfahren. [umwelt.lebensministerium.at/filemanager/download/18340/ umwelt.lebensministerium.at/filemanager/download/18340]
  83. http://kurier.at/wirtschaft/4493571-bahn-frei-fuer-semmering-basistunnel.php ,vom 25. April 2012
  84. Eurocontrol: Welcome to FAB Central Europe
  85. Wind in Power 2011 European Statistics. EWEA. Abgerufen am 6. Mai 2012.
  86. Harald Fidler: Österreichs Medienwelt von A bis Z, Falter Verlag, Wien 2008, ISBN 978-3-85439-415-0
  87. Fidler: a.a.O., S. 271

47.613.783333333333Koordinaten: 48° N, 14° O

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Ungarn

                   
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zum gleichnamigen Volk siehe Magyaren.
Magyarország
Ungarn
Flagge Ungarns
Ungarisches Wappen
Flagge Wappen
Amtssprache Ungarisch
Hauptstadt Budapest
Staatsform Parlamentarische Republik
Staatsoberhaupt Staatspräsident János Áder
Regierungschef Ministerpräsident Viktor Orbán
Fläche 93.036 km²
Einwohnerzahl 10.005.000 (Mai 2010)[1]
Bevölkerungsdichte 107,5 Einwohner pro km²
Bruttoinlandsprodukt
  • Total (nominal)
  • Total (PPP)
  • BIP/Einw. (nominal)
  • BIP/Einw. (PPP)
2011[2]
  • $ 140,3 Milliarden (57.)
  • $ 195,6 Milliarden (55.)
  • $ 14.050 (48.)
  • $ 19.591 (47.)
Human Development Index 0,805 (36.)[3]
Währung Forint (HUF)
Unabhängigkeit am 31. Oktober 1918
Nationalhymne Himnusz
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Oktober)
Kfz-Kennzeichen H
Internet-TLD .hu
Telefonvorwahl +36
Hungary in European Union.svg
Ungarn (Ungarn)
Öster-
reich
Slowakei
Ukraine
Rumänien
Serbien
Kroatien
Slo-
wenien

Ungarn (seit 2012 auch amtlich ungarisch Magyarország [ˈmɒɟɒrorsaːɡ], vorher amtlich Magyar Köztársaság, „Republik Ungarn“), ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa, der zum Großteil im Pannonischen Becken liegt. Nachbarstaaten sind Österreich, die Slowakei, die Ukraine, Rumänien, Serbien, Kroatien und Slowenien.

Ungarn ist seit dem 1. Mai 2004 Mitgliedstaat der Europäischen Union und seit dem 12. März 1999[4] Mitgliedstaat der NATO. Der Human Development Index zählt Ungarn zu den sehr hoch entwickelten Staaten. Die Hauptstadt ist Budapest.

Inhaltsverzeichnis

  Staats- und Landesname

  Herkunft

Die Eigenbezeichnung der Ungarn weicht stark von den ausländischen Namen für Ungarn ab. Der Begriff magyar (Aussprache /madjar/ von ung. magyar [ˈmɒɟɒr]; früher magyeri) taucht schon im 9. und 10. Jahrhundert in islamischen Quellen auf und ist wahrscheinlich ein Kompositum aus magy (< ugrisch *mańćε = „Mensch, Mann, Geschlecht“) und er(i) (ebenfalls „Mensch, Mann, Geschlecht“). Der Name bezeichnete anfangs nur einen von sieben halbnomadischen Stämmen, die im 9. sowie im beginnenden 10. Jahrhundert räuberische Überfälle in Europa, bis über die Pyrenäen unternahmen. Diese Stämme hießen Megyer (Magyar), Tarján, Jenő, Kér, Keszi, Kürt-Gyarmat und Nyék; sie sind auch unter dem Stammesbundnamen hétmagyar bekannt. Gegen Ende des 10. Jahrhunderts ist es dem Stamm der Magyaren – das heißt den Nachkommen Árpáds – gelungen, die restlichen Stämme unter seiner Oberherrschaft zu vereinigen. Von da an kann von Magyaren gesprochen werden.

Der Name „Ungarn“ gelangte vermutlich aus dem Slawischen in die anderen europäischen Sprachen. Das slawische Wort lässt sich auf die bolgarotürkische Stammesbezeichnung onogur (on = „zehn“ + ogur = „Stamm“) zurückführen, die dadurch entstand, dass die Vorfahren der Ungarn im 5. und 6. Jahrhundert in enger Verbindung mit dem Reich der Onoguren lebten, dessen führender Stammesverband „Onoguren“ hieß. Das „H-“ im lateinischen hungarus (und dadurch auch in manchen anderen Sprachen) entstand dadurch, dass der Name irrtümlicherweise mit den Hunnen (Hunni) gleichgesetzt wurde.

  Besonderheiten im Gebrauch des Namens vor und nach dem Ersten Weltkrieg

Das Königreich Ungarn, das in wechselnden Grenzen von 1001 bis 1918 bestand, heißt auf Ungarisch Magyar Királyság, da magyar im Ungarischen sowohl als Staats- als auch als Volksbezeichnung fungiert. Das heutige Ungarn heißt in der Landessprache Magyarország. Von magyar wird im Deutschen auch das Adjektiv „magyarisch“ abgeleitet. In den meisten Sprachen der Welt – so auch in der deutschen Sprache – werden sowohl für das Königreich als auch das heutige Ungarn gleichartige Bezeichnungen gebraucht, die auf den lateinischen Begriff hungarus zurückgehen, beispielsweise im Englischen, in dem das Königreich Kingdom of Hungary und das heutige Land Hungary heißt, oder im Französischen, in dem Royaume de Hongrie und Hongrie verwendet werden.

Die Slowaken, Slowenen, Kroaten und Serben, die ganz oder teilweise im Vielvölkerstaat Königreich Ungarn (nach dem Ausgleich in Österreich-Ungarn) lebten, differenzieren in ihrem Sprachgebrauch bei der Staats- und Volksbezeichnung jedoch zwischen „ungarisch“ und „magyarisch“. Für den Vielvölkerstaat vor 1918 werden Bezeichnungen verwendet, die auf hungarus beruhen: Uhorsko (slowakisch), Ogrska (slowenisch) und Ugarska/Угарска (kroatisch/serbisch). Für den 1920 entstandenen Staat beruhen die Bezeichnungen auf Ableitungen der ethnischen Begrifflichkeit Magyaren: Maďarsko (slowakisch), Madžarska (slowenisch) und Mađarska/Мађарска (kroatisch/serbisch). Österreicher, Rumänen und Ukrainer nehmen diese begriffliche Differenzierung in ihrem Sprachgebrauch nicht vor. Das Königreich und die heutige Republik heißen dementsprechend auf Rumänisch Regatul Ungariei oder kurz Ungaria und auf Ukrainisch Королівство Угорщина oder Угорщина.

  Geographie

  Allgemeine geographische Karte

Die Länge der Außengrenze beträgt 2009 Kilometer. Davon entfallen auf Österreich 366, die Slowakei 515, die Ukraine 103, Rumänien 443, Serbien 151, Kroatien 329 und Slowenien 102 Kilometer.

  Tiefebenen

Die Donau teilt Ungarn in das westliche Transdanubien mit der Kleinen Ungarischen Tiefebene (ungarisch Kisalföld) und die von der Theiß durchflossene Großen Ungarischen Tiefebene (ungarisch Alföld) im zentralen und östlichen Teil des Landes. Die fruchtbare Kleine Ungarische Tiefebene im Nordwesten Ungarns besteht hauptsächlich aus dem Becken von Győr (Raab). Die abwechslungsreiche Landschaft wird bestimmt durch leicht welliges Terrain, kleine Hügel und zerschnittene Platten. Durch fruchtbare Lössböden und auf Grund des milden Klimas kann intensiv Landwirtschaft betrieben werden.

Die Große Ungarische Tiefebene nimmt nahezu die Hälfte des gesamten Staatsgebiets Ungarns ein. Sie ist eine ebene, weiträumige Fläche und ist mit in vorgeschichtlicher Zeit aufgeschütteten Geröllen und Sanden bedeckt. Das Alföld ist entlang der Theiß von Auenlandschaften durchzogen und mit einzelnen Waldinseln durchsetzt. Die Trockenlegung der Auen und die Rodung der Wälder haben zur zunehmenden Versalzung der Böden geführt. So entstand die typische Puszta mit Ziehbrunnen, Einzelgehöften und extensiver Weidewirtschaft. Aufgrund aufwendiger Bewässerungsmaßnahmen entstanden fruchtbare Böden, die den Anbau von Tabak, Mais und Sonnenblumen ermöglichen. Der Nationalpark Hortobágy wurde geschaffen, um die ursprüngliche Puszta-Landschaft zu schützen.

  Gebirge

  Der Kékes 1.014 m

Die ungarischen Mittelgebirge verlaufen vom Zemplén-Gebirge im Nordosten bis zum Bakonywald im Westen. Fast alle Mittelgebirge in Ungarn tragen in höheren Lagen dichten Laubwald. Die Hänge und Becken sind mit fruchtbaren Böden bedeckt, die Acker-, Obst- und Weinbau ermöglichen. Thermalquellen, die an den Rändern der Mittelgebirge auftreten, sind Zeugnisse eines vergangenen und lebhaften Vulkanismus. Dies bestätigen auch die vulkanischen Gesteine des Bakonywaldes und des Mátragebirges im Norden. Bis auf diese Ausnahmen bestehen die sonstigen Mittelgebirge in Ungarn aus Dolomit und Kalkstein. Das bewaldete Mecsekgebirge im Südwesten Ungarns erhebt sich inselartig und ist bis zu 682 m hoch. Im Mátragebirge steht auch die mit 1.014 m höchste Erhebung Ungarns, der Kékes.
Höhenverhältnisse:

  Städte

Die mit Abstand größte Stadt in Ungarn ist die Hauptstadt Budapest mit 1,69 Millionen Einwohnern. Somit leben gut 17 Prozent der Bevölkerung in der Hauptstadt. Die nachfolgend größten Städte sind Debrecen (Debrezin, ca. 225.000 Einwohner), Miskolc (Mischkolz, ca. 180.000 Einwohner), Szeged (Szegedin, ca. 165.000 Einwohner), Pécs (Fünfkirchen, ca. 160.000 Einwohner) und Győr (Raab, ca. 130.000 Einwohner).

  Flüsse und Seen

 
Donauknie bei Visegrád
  Der Hévízer Thermalsee ist der größte Thermalteich in Europa
  Blick über den Plattensee

Der längste Fluss in Ungarn ist die Donau (ung. Duna), zu deren Einzugsgebiet das gesamte ungarische Staatsgebiet gehört. An ihrem Flusslauf liegen unter anderem die wichtigen Städte Komárom (Komorn), Esztergom (Gran), die Hauptstadt Budapest (Ofen-Pest), Dunaújváros, Baja und Mohács. Die Donau erreicht Ungarn im Nordwesten und fließt zunächst als Grenzfluss zur Slowakei in Richtung Osten. Nach dem Donauknie, einer 90°-Wendung des Flusses bei Visegrád, fließt sie von Norden nach Süden und verlässt Ungarn in Richtung Serbien.

Der zweite Hauptfluss Ungarns ist die Theiß, die das Land im Nordosten aus der Ukraine kommend erreicht und im weiteren Verlauf östlich parallel zur Donau nach Süden fließt, um schließlich in Serbien in die Donau zu münden. Größere Städte an ihrem Lauf sind Tokaj, Tiszaújváros (früher Leninváros), Szolnok, Csongrád und Szeged. Weitere wichtige Flüsse in Ungarn sind die Drau (ung. Dráva), der Hernád, die Körös (dt. Kreisch), die Mur, die Raab (ung. Rába), Sajó und Zala.

Alle größeren Flüsse entspringen außerhalb Ungarns: Mur und Raab in Österreich, die Drau in Südtirol, die Zala in Slowenien, der Hernád in der Slowakei, die Körös in Siebenbürgen (West-Rumänien). Ungarns Hauptflüsse sind Donau aus dem Schwarzwald (Süddeutschland) kommend und Theiß, die in der Ukraine entspringt.

Der größte See in Ungarn ist der Plattensee (ungarisch Balaton) im hügeligen Westungarn. Er ist zugleich der größte See in Mitteleuropa. Der Plattensee ist neben der Hauptstadt Budapest das wichtigste Tourismusgebiet Ungarns, vor allem wegen seiner Strände und Thermalquellen. In seiner Nähe liegt der Velencer See (ungarisch Velencei-tó), der trotz seiner Ähnlichkeit zum Balaton touristisch wenig erschlossen ist. Im Nordosten des Sees erstreckt sich ein unbegehbares Vogelschutzgebiet, das vielen bedrohten Vogelarten Schutz bietet. Der Neusiedler See (ungarisch Fertő-tó) liegt nur zu einem Teil in Ungarn. 75 Prozent der Wasserfläche gehören zum Staatsgebiet Österreichs. Der Nationalpark Fertő-Hanság umfasst den ungarischen Teil des Sees sowie die Sümpfe im Süden und den Hanság und wurde 2001 zusammen mit dem österreichischen Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel zum UNESCO-Welterbe ernannt.

Der größte künstlich geschaffene See Ungarns ist der Theiß-See (ungarisch: Tisza-tó) in der Tiefebene im östlichen Teil des Landes.

  Klima

  Klimadiagramm Budapest

Wegen der Binnenlage und der abschirmenden Wirkung der Gebirge hat Ungarn ein relativ trockenes Kontinentalklima mit kalten Wintern und warmen Sommern. Die mittleren Temperaturen liegen im Januar zwischen –3 °C und –1 °C sowie im Juli zwischen +21 °C und +23 °C. Im Frühsommer sind die ergiebigsten Niederschläge zu verzeichnen. Die mittlere Niederschlagsmenge beträgt im Westen auf Grund der vorherrschenden, Regen bringenden Westwinde rund 800 Millimeter, während in den östlichen Landesteilen in trockenen Jahren 500 Millimeter unterschritten werden können. Die Niederschlagsmenge nimmt generell von Westen nach Osten ab.

  Flora und Fauna

In Ungarn sind etwa 45.000 Tierarten und 2200 Pflanzenarten beheimatet. Vereinzelt gibt es nord-, ost- und südeuropäische Arten, die Mehrheit sind aber mitteleuropäische Arten. 855 Tierarten und 535 Pflanzenarten stehen unter Schutz. Seltene geschützte Blumen sind beispielsweise die mediterrane Nieswurz, die wilde Pfingstrose im Hügelland vom Mecsek und die ungarische Windblume in der Nyírség-Gegend. Wildschweine, Hirsche, Rehe und Füchse sind ebenfalls in den ungarischen Wäldern beheimatet. Auf den landwirtschaftlichen Landflächen und im Tiefland leben vor allem Hasen, Fasane, Rebhühner und Wachteln. Im Frühling ziehen riesige Vogelschwärme von Norden nach Süden. Zu ihnen gehören Schwalben und Störche, die in Afrika den Winter verbringen. Geschützte Vogelarten sind beispielsweise der Stelzenläufer, die Trappe, die vor allem in der südlichen Tiefebene verbreitet ist, und der Säbelschnäbler. Die ungarischen Flüsse und Seen sind sehr fischreich. Beheimatet sind Brassen, Karpfen und Hechte. Aale und Amuren wurden aus fremden Seen und Flüssen übergesiedelt und leben mittlerweile zahlreich in ungarischen Gewässern. Um die ungarische Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, hat man auf einer Gesamtfläche von 816.008 Hektar neun Nationalparks, 38 Landschaftsschutzgebiete und 142 Naturschutzgebiete eingerichtet.

  Bevölkerung

  Demografische Struktur

  Bevölkerungsentwicklung Ungarns (1995–2006)
  Bevölkerungsprognose nach Eurostat (2005–2050)

Wie in anderen westlichen Industrienationen zeigt sich auch in Ungarn eine Alterung der Gesellschaft. So sind 15,9 Prozent der Bevölkerung unter 15 Jahre, die Mehrheit der Einwohner 15 bis 65 Jahre (68,6 Prozent) und 15,5 Prozent über 65 Jahre alt. Die zusammengefasste Geburtenziffer ist ähnlich wie in Mitteleuropa extrem niedrig und beträgt pro Frau 1,3 Kinder. Die Lebenserwartung lag 2005 bei der männlichen Bevölkerung bei 68,3 Jahren und bei der weiblichen Bevölkerung bei 76,5 Jahren.

Hatte Ungarn laut Volkszählung 2001[5] in jenem Jahr noch knapp 10,2 Millionen Einwohner, so setzt sich der seit den 1980er Jahren zu verzeichnende Rückgang der Einwohnerzahl auch nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts[6] fort. Gemäß der jüngsten Schätzung der CIA[7] leben in Ungarn inzwischen weniger als 10 Millionen Menschen.

Für 2001 wurde ein Bevölkerungsrückgang von 0,32 Prozent geschätzt. Ursache ist die niedrige Geburtenrate (rund zehn Geburten auf 1000 Einwohner).

  Ethnien

Hauptartikel: Volksgruppen in Ungarn

Die Bevölkerung Ungarns laut Volkszählung 2001[8]:

Alle anderen Ethnien sind laut dieser Statistik mit weniger als 10.000 Personen vertreten. Zahlenmäßig folgen Rumänen, Ukrainer, Serben, Slowenen und Wenden, Polen, Griechen, Bulgaren, Russinen und Armenier. Weitere Auswahlmöglichkeiten waren nicht vorhanden. Über 27.000 Personen gaben „Unbekannt“ an. Allerdings wurde die Frage von über fünf Prozent der Befragten nicht beantwortet.

Außerhalb Ungarns leben im Karpatenbecken etwa 2,4 Millionen Magyaren. Ihre Siedlungsgebiete liegen auf Grund des Vertrages von Trianon als Folge des Ersten Weltkrieges jenseits der heutigen Staatsgrenzen. Dies führt noch heute gelegentlich zu politischen Verstimmungen zwischen den Nachbarländern und Ungarn.

  Religionen und Konfessionen

  Die regionale Verteilung der Konfessionen nach der Volkszählung 2001:
Größte Religions-
gemeinschaft
Römisch-katholisch Griechisch-katholisch Lutheraner Reformierte Andere Religionen ohne Konfession
< 50 %
  • 
  • 
  • 
  • 
  • 
  • 
50–66,6 %
  • 
  • 
  • 
  • 
  • 
  • 
> 66,6 %
  • 
  • 
  • 
  • 
  • 
  • 

Im Rahmen der Volkszählung 2001 wurde auch nach der Konfession gefragt.[9] Die Mehrheit der Bevölkerung (54,5 Prozent) bekannte sich zur römisch-katholischen und zur ungarischen griechisch-katholischen Kirche. 15,9 Prozent der Bevölkerung waren Calvinisten, drei Prozent Lutheraner. Vor dem Holocaust lebten rund 800.000 Juden in Ungarn. Von den heute in Ungarn lebenden Juden bekannten sich bei der letzten Volkszählung knapp 13.000 zum jüdischen Glauben. Ungefähr 25 Prozent der Bevölkerung machten keine Angaben oder sagten, dass sie konfessionslos seien. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Ungarn keine Kirchenmitgliedschaft im eigentlichen Sinne. Es gibt keine Kirchensteuer. Allerdings besteht die Möglichkeit, ein Prozent der Einkommensteuer einer Religionsgemeinschaft zuzuweisen. Von dieser Möglichkeit haben 2008 zugunsten der katholischen Kirche eine halbe Millionen Steuerzahler Gebrauch gemacht. Danach folgen die Reformierten mit 160.000 und die Lutheraner mit 50.000 Steuerzahlern. Auf Platz vier liegt die Krischna-Bewegung (11.000), auf Platz fünf folgen die jüdischen Gemeinden (5000).[10]

Alle Zahlen in diesem Abschnitt beziehen sich auf die Volkszählung 2001.

Religionszugehörigkeit laut Volkszählung 2001:[11]

  1. Christen und christlich Orientierte: 7.584.175 (74,37 %)
    1. Katholiken: 5.558.961 (54,51 %)
      • Römisch-Katholisch: 5.289.521 (51,87 %)
      • Griechisch-Katholisch: 268.935 (2,64 %)
      • Sonstige Katholiken: 505 (< 0,01 %)
    2. Evangelisch-Reformierte (Calvinisten und Mitglieder der Ungarischen Reformierten Kirche): 1.622.796 (15,91 %)
    3. Evangelisch-Lutherische: 304.705 (2,99 %)
    4. Zeugen Jehovas: 21.688 (0,21 %)
    5. Baptisten: 17.705 (0,17 %)
    6. Orthodoxe und orientalische Christen: 15.298 (0,15 %)
      • Rumänisch-Orthodoxe: 5.598 (0,05 %)
      • Russisch-Orthodoxe: 3.502 (0,03 %)
      • Sonstige Orthodoxe und Orientalische: 6.198 (0,06 %)
    7. Pfingstgemeinden: 8.428 (0,08 %)
    8. Unitarier: 6.541 (0,06 %)
    9. Adventisten: 5.840 (0,06 %)
    10. sonstige Christen und christlich Orientierte: 22.213 (0,22 %)
  2. Juden: 12.871 (0,13 %)
  3. Buddhisten: 5.223 (0,05 %)
  4. Muslime: 3.201 (0,03 %)
  5. sonstige: 5.143 (0,05 %)
  6. ohne Religionszugehörigkeit: 1.483.369 (14,55 %)
  7. keine Angaben oder unbekannt: 1.104.333 (10,83 %)

  Sprache

Hauptartikel: Ungarische Sprache

Die in Ungarn gebräuchliche Sprache ist Ungarisch. Sie gehört zum finno-ugrischen Zweig der uralischen Sprachen, dem die meisten nicht-indogermanische Sprachen angehören, die im mitteleuropäischen Raum gesprochen werden. Die Dialekte des Ungarischen unterscheiden sich weniger stark voneinander als etwa die deutschen Dialekte. Im gesamten ungarischen Sprachraum werden neun große Dialektgruppen unterschieden. Aus der Zeit der Herrschaft der Habsburger (1699 bis 1867 und 1918) in Ungarn stammt der Einfluss der deutschen Sprache. Neben Ungarisch sind die Sprachen der Minderheiten verbreitet: Zum Romani, der Sprache der Roma, variieren die Angaben. 0,4 Prozent der Bevölkerung sprechen Kroatisch.

  Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Ungarns

  9. bis 15. Jahrhundert

  Statue König Stephans I. an der Fischerbastei in Budapest

Die Magyaren wanderten, angeführt von dem Großfürsten Árpád, Ende des 9. Jahrhunderts, angeblich im Jahre 896 in das Karpatenbecken ein und führten Raubzüge durch ganz Europa. Diese wurden auch von Árpáds Nachfolgern erfolgreich weitergeführt, bis 955 Otto I. die Angriffe der Ungarn durch einen vernichtenden Sieg auf dem Lechfeld zurückschlagen konnte. Das Königreich Ungarn wurde am 20. August 1000 von Stephan I. gegründet, der das Land gegen den erbitterten Widerstand des alten Adels nach karolingischem Vorbild gestaltete (Begründung des bis heute bestehenden Komitatswesens).

Im „Mongolensturm“, wie die Angriffe der Goldenen Horde der Mongolen unter dem Heerführer Batu Khan in den Jahren 1241 und 1242 bezeichnet werden, wurde das Land verwüstet und in weiten Teilen entvölkert; 50 % der Bevölkerung Ungarns kamen dabei ums Leben. König Béla IV. rief für die Neubesiedlung Siedler aus dem Heiligen Römischen Reich (Schwaben) ins Land, die sich in der Folgezeit teilweise magyarisierten.

Im Jahre 1301 starb Andreas III., der letzte Herrscher des Hauses Árpád. 1370–1386 und 1440–1444 wurde Ungarn von den Anjou und Jagiellonen in Personalunion mit Polen regiert.

In der Folgezeit hatte Ungarn nur noch einen ungarischen König, Matthias Corvinus, der das Land von 1458 bis 1490 regierte. Unter dem hochgebildeten Matthias stieg Ungarn zur politischen Großmacht und zu einem Zentrum der Renaissancekultur sowie des Humanismus auf. Als Renaissancefürst zog er Gelehrte und Künstler aus Italien an seinen Hof, gründete die Universität in Pressburg (Pozsony, heute Bratislava) und die Bibliothek Corvina in Ofen (Budapest); sein Großreich zerfiel nach seinem Tod.

Zwischen 1490 und 1526 regierten die polnisch-litauischen Jagiellonen Ungarn und Böhmen in Personalunion.

  16. bis 19. Jahrhundert

  Frauen von Eger, Osmanisch-Ungarischer Krieg

Das Ende der Unabhängigkeit Ungarns kam um die Mitte des 16. Jahrhunderts mit den osmanischen Eroberungen. Am 29. August 1526 besiegte Sultan Süleyman I. bei Mohács (dort befindet sich seit 1976 eine Gedenkstätte) König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn, der auf der Flucht ertrank. Der größte Teil Ungarns kam unter türkische Herrschaft, wobei die noch nicht eroberten Teile entweder in Kontinuität des ungarischen Königtums als Königliches Ungarn unter habsburgische Herrschaft kamen (darunter der Westen Oberungarns) oder von Ungarn getrennt wurden und als Fürstentum Siebenbürgen unter osmanische Oberhoheit gestellt wurden.

  Budapest 1875

Nach 145 Jahren türkischer Besetzung Ungarns fiel Buda im Jahre 1686, und Ungarn wurde von den Habsburgern zurückerobert. Die Ungarn missbilligten aber die harte Herrschaft der Habsburger, so dass es von 1703 bis 1711 zum Kuruzenaufstand unter Fürst Franz II. Rákóczi kam, einem Adeligen aus Siebenbürgen. Da die Spannungen zwischen dem ungarischen Adel und dem Wiener Hof nicht beseitigt werden konnten, entluden sie sich (nach scheinbar einvernehmlichen Verhandlungen und Zugeständnissen des Kaisers gegenüber den Ungarn) in der Revolution von 1848/49, die mit Hilfe Russlands (mit Berufung auf die „Heilige Allianz“) blutig niedergeschlagen wurde, was das Klima in der Monarchie dauerhaft verschlechterte.

Nach anhaltenden Unruhen im Land wurde Ungarn durch den österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 gleichberechtigter Teil der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Franz Joseph I. nannte sich nun gleichrangig Apostolischer König von Ungarn (er ließ sich nun in Buda krönen) und Kaiser von Österreich (bis dahin war der ungarische Königstitel dem Kaisertitel untergeordnet). Diese Personalunion, de jure begründet durch die Pragmatische Sanktion, wurde durch gleichlautende österreichische und ungarische Grundgesetze, Außenpolitik und Armee sowie deren Finanzierung betreffend, zur Realunion. Eine freiwillige Zoll- und Handelsunion folgte, die Gulden-, später Kronenwährung blieb gemeinsam (Österreichisch-ungarische Bank). Führend am Erfolg des Ausgleichs für die ungarische Seite beteiligt waren Ferenc Deák und Graf Gyula Andrássy. Zur ungarischen Reichshälfte gehörten die Länder der heutigen Slowakei und Kroatien (ohne Dalmatien), die Vojvodina, ein großer Teil Rumäniens (Siebenbürgen im weiteren Sinne) sowie kleine Teile Polens und der Ukraine (Karpatenukraine). In der Folge kam es zu einem bedeutenden wirtschaftlichen Aufschwung des Landes und besonders seiner Hauptstadt, der nicht zuletzt in den Millenniumsfeiern der magyarischen Landnahme und der Budapester Millenniumsausstellung 1896 zum Ausdruck kam.

Allerdings war der Vielvölkerstaat Königreich Ungarn durch innere Spannungen (Selbständigkeitsbestrebungen der nichtmagyarischen Völker, Nationalitätenkonflikte im Zuge der Magyarisierungspolitik) gekennzeichnet. Die führende Rolle bei der Industrialisierung hatten zwar vielfach Repräsentanten von Minderheiten (Deutschsprachige und Juden) inne, die eher zur freiwilligen Magyarisierung neigten, für die slawische und rumänische Bevölkerung der ungarischen Reichshälfte galt dies aber nicht. Dies begünstigte die Zerschlagung des heterogenen Staatsgebildes nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg. Die Entscheidungen der Siegermächte führten dazu, dass in der Tschechoslowakei (heute in der Slowakei), in Rumänien und im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (heute vor allem in Serbien) aufgrund des Vertrages von Trianon ungarische Minderheiten leben. Allerdings verblieben auch slowakische, rumänische und deutsche Minderheiten in Ungarn.

  Von 1918 bis 1945

Ungarn erklärte am 31. Oktober 1918 den Austritt aus der Realunion mit Österreich und rief die ungarischen Truppen von der italienischen Front zurück. Damit war die österreichisch-ungarische Monarchie aufgelöst. Auf dringende Forderungen der ungarischen Spitzenpolitiker erklärte König Karl IV. am 13. November 1918 auf Schloss Eckartsau (Niederösterreich) seinen Verzicht auf jeden Anteil an den ungarischen Staatsgeschäften, so wie er dies als Kaiser Karl I. zwei Tage zuvor für Österreich erklärt hatte. Er dankte aber nicht formell ab.

Am 16. November 1918 wurde eine demokratische Republik ausgerufen. Erster Präsident wurde Graf Mihály Károlyi. Die sozialen Missstände in Folge des verlorenen Krieges hielten jedoch an. Die Regierung wurde von Kommunisten unter Führung Béla Kuns gestürzt und eine Räterepublik gegründet, die allerdings nicht lange Bestand haben sollte.

Kun wurde im Dezember 1918 von den Bolschewiki nach Ungarn entsandt, um dort für eine kommunistische Revolution zu wirken. Kun wurde dort bald von der Regierung des Grafen Mihály Károlyi inhaftiert, jedoch in Folge der Wirren, die nach Ende des Ersten Weltkrieges ausbrachen, am 21. März 1919 wieder freigelassen. Kun bildete darauf eine Räteregierung aus Sozialisten und Kommunisten, die Banken, Industriebetriebe und landwirtschaftliche Güter verstaatlichte. Die Regierung wurde bald von den Kommunisten dominiert und entwickelte sich zu einer Diktatur, die mit Einsatz von Gewalt regierte. Eine ungarische „Rote Armee“ marschierte in die Slowakei ein, um die Revolution nach dorthin auszudehnen, wurde jedoch von den Alliierten zum Rückzug gezwungen. Nach anfänglichen Erfolgen brach die Bewegung rasch zusammen, als im Ungarisch-Rumänischen Krieg tschechoslowakische, rumänische und serbische Truppen unter Billigung der Entente-Staaten Budapest besetzten und die Räteregierung am 1. August 1919 stürzten.

Kun floh nach Österreich, wo er zunächst in Drosendorf und anschließend in Karlstein an der Thaya interniert wurde. Von dort gelang ihm die Flucht in die Sowjetunion, wo er in den nächsten Jahren für die KPdSU und die Komintern in verschiedenen Funktionen tätig war. Unter anderem nahm er erfolglos an den Märzkämpfen in Mitteldeutschland 1921 teil. 1928 war er wieder in Wien, von wo aus er gleichfalls ohne Erfolg versuchte, sozialistische Strömungen in Ungarn zu organisieren. 1939 wurde er im Rahmen der Stalinschen Säuberungen in der Sowjetunion ermordet.

  Karte der territorialen Aufteilung nach dem Vertrag von Trianon (rote Linien) im Vergleich zum vorigen Staatsgebiet (graue Linien und farbige Flächen)

Am 1. März 1920 führte der von der Nationalversammlung zum Reichsverweser gewählte Miklós Horthy die Monarchie formal wieder ein. In der Folge versuchte Karl IV. von seinem Exil in der Schweiz aus zweimal, die Herrschaft in Ungarn wieder zu übernehmen. Beide Male weigerte sich Reichsverweser Miklós (Nikolaus) Horthy, ein ehemaliger k.u.k. Admiral, dem gekrönten König die Macht zu übergeben. Die Restauration der habsburgischen Monarchie wurde Ungarn im Zuge der Friedensverhandlungen (Pariser Vorortverträge) verboten (Vertrag von Trianon). Am 6. November 1921 beschloss der Reichstag im sogenannten Dethronisationsgesetz die formelle Absetzung der Dynastie Habsburg-Lothringen. Die Regierung erkannte daraufhin den Friedensvertrag von Trianon an, nach dessen Bedingungen Ungarn zwei Drittel seines Staatsgebiets an die Tschechoslowakei, Rumänien, den südslawischen Staat und Österreich abtreten musste. Die meisten nun de jure abgetretenen Gebiete hatten sich de facto schon 1918/1919 von Ungarn getrennt und waren den neuen Nachfolgestaaten der Donaumonarchie beigetreten oder von ihnen in Besitz genommen worden; das spätere Burgenland kam aber erst im Herbst 1921 zu Österreich.

  Oktober 1944: ungarische und deutsche Soldaten verhaften Juden in Budapest

Ungarn näherte sich ab 1933 unter Ministerpräsident Gyula Gömbös aufgrund wirtschaftlicher Krisen und revisionistischer Propaganda politisch immer mehr dem nationalsozialistischen Deutschland an. In den von NS-Deutschland diktierten Wiener Schiedssprüchen erhielt Ungarn 1940/41 die ungarisch bewohnte Südslowakei (entlang der Donau) und einen beträchtlichen Teil Siebenbürgens (von Rumänien) zurück. (Diese Gebietsrückerwerbungen mussten 1945 wieder aufgegeben werden.)

Als Gegenleistung trat Horthy am 27. Juni 1941 auf Seiten der Achsenmächte in den Krieg gegen die Sowjetunion ein, musste jedoch aufgrund unzureichender Ausrüstung schwere Verluste hinnehmen. Man nahm Verbindung mit den Westalliierten auf, die jedoch auf Moskau verwiesen. Als diese Kontakte den Deutschen bekannt wurden, besetzten sie ab Mitte März 1944 das Land und setzten eine Kollaborationsregierung unter Döme Sztójay ein, die sofort mit der Deportation der jüdischen Bevölkerung begann. Über 200.000 der auf dem Staatsgebiet von 1937 lebenden jüdischen Ungarn kamen in Konzentrations- und Vernichtungslagern ums Leben. Weitere über 200.000 Opfer stammten aus den Gebieten, die Ungarn nach den Wiener Schiedssprüchen besetzt hatte. Nach der Kapitulation Rumäniens entschloss sich Horthy am 28. September 1944, eine Abordnung mit einem Kapitulationsangebot an Moskau zu entsenden, die Verhandlungen führten am 15. Oktober zur Proklamation des Waffenstillstandes im Rundfunk. Nach der Festnahme Horthys im Herbst 1944 wurde die Kriegsbeteiligung unter der faschistischen Bewegung der Pfeilkreuzler von Ferenc Szálasi fortgesetzt. Für Ungarn endeten die Kampfhandlungen des Zweiten Weltkriegs mit der Eroberung des Landes durch die Rote Armee, die bis zum 4. April 1945 abgeschlossen war.

  Ostblock, Ungarnaufstand und Wende

Hauptartikel: Ungarischer Volksaufstand
  Ungarischer Volksaufstand 1956: Menschen versammeln sich um den Kopf des gestürzten Stalin-Denkmals in Budapest

Ungarn kam auf Grund des Vertrages von Jalta unter sowjetischen Einfluss, und am 20. August 1949 wurde eine Verfassung nach sowjetischem Vorbild beschlossen. Bis 1953 verfolgte Ungarn unter Mátyás Rákosi einen stalinistischen Kurs.

Am 23. Oktober 1956 kam es zu einem Volksaufstand, in dessen Verlauf Imre Nagy, der bereits von 1953 bis 1955 Ministerpräsident gewesen war, erneut dieses Amt erlangte. Er bildete eine Mehrparteienregierung und forderte die parlamentarische Demokratie sowie die Neutralität Ungarns. Der Aufstand wurde jedoch durch die sowjetische Armee blutig niedergeschlagen. Viele Ungarn verließen daraufhin das Land und emigrierten nach Westeuropa oder Nordamerika. Nagy wurde hingerichtet (seine Asche wurde erst 1989 feierlich in Ungarn beigesetzt). János Kádár, bis dahin stellvertretender Ministerpräsident, wurde Generalsekretär der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei sowie Ministerpräsident. Den anfänglichen Repressionen gegen die Beteiligten des Aufstandes folgten in den Jahren zwischen 1959 und 1963 Amnestien, die zu Freilassungen führten. 1968 beteiligte sich Ungarn am militärischen Eingreifen der Warschauer Pakt-Staaten in der für den Ostblock gefährlich liberal gewordenen Tschechoslowakei.

Seit den 1960er Jahren erlaubte Kádár, der bis 1988 Generalsekretär der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei und von 1956 bis 1958 sowie von 1961 bis 1968 auch Ministerpräsident war, gewisse Liberalisierungen im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich, die unter dem Begriff „Gulaschkommunismus“ bekannt wurden. 1987/1988 bildeten sich Oppositionsgruppen, die den friedlichen Systemwechsel vorantrieben und die Legitimität der sowjetischen (faktisch russischen) Vorherrschaft in Frage stellten (erwähnt sei Imre Pozsgay, der im Amt eines Staatsministers öffentlich der Doktrin von der „Konterrevolution von 1956“ widersprach).

1988 trat der nun schon greise Kádár unter dem Druck der Verhältnisse auf einem Sonderparteitag der Staatspartei USAP zurück, Nachfolger wurde Károly Grósz. Auch in der kommunistischen USAP gab es oppositionelle Stimmen, die freie Wahlen und den Abzug der sowjetischen Truppen forderten. Dies leitete die Grenzöffnung nach Österreich und damit die Zerschneidung des Eisernen Vorhangs ein. Am 27. Juni 1989 durchtrennte Gyula Horn, der ungarische Außenminister, zusammen mit seinem österreichischen Amtskollegen Alois Mock in einer symbolischen Aktion den Stacheldraht an der Grenze zwischen Österreich (Klingenbach) und Ungarn (Sopron)[12]. DDR-Bürger, die in Ungarn Urlaub machten, nutzten die Gelegenheit, über Österreich nach Westdeutschland zu gelangen.

Ungarn hatte entscheidenden Anteil an der politischen Wende von 1989 in den ehemaligen Ostblockstaaten und damit auch an der friedlichen Revolution in der DDR, die den Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands ebnete.

  Geschichte seit 1989 und aktuelle Politik

Nach 1989/90 wurde Ungarn (politisch gesehen) Teil des westlichen Staatensystems. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989/90 wurde auch das ungarische Staatswesen erneuert. Am 23. Oktober 1989 – dem Jahrestag des Ungarischen Volksaufstands von 1956 – wurde die Republik Ungarn ausgerufen, und eine modifizierte Version der sozialistischen Verfassung von 1949 trat in Kraft. Vorbild dieser geänderten Fassung war unter anderem das deutsche Grundgesetz. Die Regierung ist dem Parlament verantwortlich, für die Regierungstätigkeit trägt der Ministerpräsident Verantwortung. Um eine möglichst große Stabilität der Regierung zu gewährleisten, wurde die Institution des konstruktiven Misstrauensvotums geschaffen. Im März 1990 fanden die ersten freien Parlamentswahlen Ungarns seit 1947 statt. Ministerpräsident wurde József Antall, Staatspräsident Árpád Göncz.

Im März 1999 wurde Ungarn Mitglied der NATO, nachdem das Parlament am 9. Februar mit überwältigender Mehrheit für einen Beitritt gestimmt hatte. Das Land gehörte damit zu den ersten Staaten des früheren Ostblocks, die der Allianz beitraten.[13] Zum 1. Mai 2004 folgte – mit der Zustimmung einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung – der Beitritt zur Europäischen Union im Zuge der EU-Osterweiterung. Die anfängliche Begeisterung wich aber angesichts der sich wirtschaftlich verschlechternden Lage zahlreicher Menschen (insbesondere alter Menschen) einer Ernüchterung. Die Folge sind Resignation und politisches Desinteresse, was sich auch schon in der Wahlbeteiligung des Referendums zum EU-Beitritt am 12. April 2003 ausdrückte: Zwar stimmten 84 % für den Beitritt, aber lediglich 45,6 % der acht Millionen Wahlberechtigten gingen zur Abstimmung.

Das ungarische Parlament wählt den Präsidenten der Republik, den Ministerpräsidenten, die Mitglieder des Verfassungsgerichts, den Ombudsmann der Minderheiten, den Präsidenten des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt. Das Einkammerparlament hat 386 Abgeordnete, die auf vier Jahre gewählt werden. In Ungarn gibt es ein gemischtes Wahlsystem, ähnlich wie in Deutschland. Seit August 2000 war der parteilose Ferenc Mádl als Präsident, der für fünf Jahre gewählt wird, im Amt. Im Juni 2005 gewann László Sólyom die Wahl zum Präsidenten. Er ist ehemaliger Präsident des ungarischen Verfassungsgerichts.

Die ungarische Politik war seit der Einführung freier und geheimer Wahlen 1990 von ständigen Mehrheitswechseln geprägt.

Péter Boross war der Nachfolger von József Antall als Ministerpräsident der Republik Ungarn von Dezember 1993 bis Juni 1994. Er war zuvor Innenminister. Mit der Abwahl von Boross 1994 endete die Regierungsverantwortung des Ungarischen Demokratischen Forums. Boross war in der Regierungszeit von Viktor Orbán (Fidesz) 1998–2002 als dessen Berater tätig, distanzierte sich aber später von Orbán. Nach den Wahlen 2002 übernahm wieder die MSzP (Ungarische Sozialistische Partei) zusammen mit dem SzDSz die Regierungsverantwortung. Der neue Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány, der seit dem 29. September 2004 amtierte, war Nachfolger von Péter Medgyessy, der nach Versuchen der Regierungsumstrukturierung zurückgetreten war. Außenminister wurde Ferenc Somogyi, der am 2. November 2004 die Nachfolge von László Kovács, dem ungarischen Mitglied der EU-Kommission Barroso I, angetreten hatte.

Die Regierung von MSzP und SzDSz wurde bei den Parlamentswahlen vom 9. und 23. April 2006 wiedergewählt. Damit schaffte es eine Regierung erstmals, im Amt zu bleiben.

Ab September 2006 befand sich Ungarn in einer innenpolitischen Krise. Seit Gyurcsány eingestanden hatte, vor den Wahlen im April 2006 gelogen zu haben, forderte die Opposition seinen Rücktritt. Im September und Oktober 2006 kam es vor allem in Budapest wiederholt zu gewalttätigen Ausschreitungen, die auch die Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag des Volksaufstands von 1956 überschatteten. Gyurcsány bot am 21. März 2009 seinen Rücktritt an.

Die neue Regierung wurde unter Wirtschaftsminister Gordon Bajnai gebildet, der dabei die Unterstützung des Bundes Freier Demokraten (SzDSz) unter Gábor Fodor erhielt. Der SzDSz toleriert die Minderheitsregierung der MSzP. Bajnai bildete eine Regierung aus überparteilichen Fachleuten.[14] Im Parlament stimmten am 14. April 2009 bei einem konstruktiven Misstrauensvotum 204 der 386 Abgeordneten gegen Gyurcsány und für Bajnai als neuen Ministerpräsidenten.[15]

Bei der Europawahl in Ungarn 2009 errang das Parteienbündnis Fidesz/KDNP 56,37 % der Stimmen (14 Mandate), die regierende MSzP erhielt nur noch 17,38 % (4 Mandate). Auf dem dritten Platz mit 14,77 % folgt die rechtsradikale und offen antiziganisch und judenfeindlich auftretende Partei Jobbik, die damit drei Abgeordnete in das neu gewählte Europäische Parlament entsendet. Ein Mandat entfiel auf das MDF (5,3 %) mit dem ehemaligen Wirtschaftsminister Lajos Bokros als Spitzenkandidaten.[16] Das derzeitige ungarische Mitglied der EU-Kommission (Barroso II) ist der Wirtschaftswissenschaftler László Andor, der noch von der Regierung Bajnai nominiert wurde und der MSzP angehört.

  Schloss Gödöllő - als offizieller Schauplatz der EU-Ratspräsidentschaft (2011)

Bei den zwei Runden der Parlamentswahlen am 11. und 25. April 2010 siegte das Wahlbündnis aus Fidesz und KDNP mit überwältigender Mehrheit, so dass die Fraktionsgemeinschaft beider Parteien über 263 der 386 Mandate des ungarischen Parlaments und damit über eine Zweidrittelmehrheit verfügt, mit der sie die Verfassung ändern kann. Die Sozialisten von der MSZP landeten weit abgeschlagen auf Platz 2 vor der rechtsextremistischen Jobbik. Mit einem Achtungserfolg von 7,44 % zog die erst 2009 gegründete grün-liberale LMP ins ungarische Parlament ein und bildet dort die kleinste Fraktion.[17]

Das Ergebnis der Wahlen hatte eine gewaltige Machtverschiebung im Parlament zu den rechtsgerichteten Parteien zur Folge. Am 29. Mai 2010 wählte das neue Parlament Viktor Orbán zum neuen Ministerpräsidenten. Mit etwas mehr als der erforderlichen Zweidrittelmehrheit im ersten Wahlgang wählte das Parlament den Kandidaten der Regierungsparteien, Pál Schmitt, am 29. Juni 2010 zum Staatspräsidenten. Schmitt ist am 2. April 2012 infolge des Plagiatsskandals zurückgetreten. Am 18. April 2011 wurde mit den Stimmen der FIDESZ die zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene neue Verfassung verabschiedet, das Grundgesetz Ungarns. Als Grundlagen der Nation bekennt sich das Grundgesetz in seiner Präambel unter anderem zu Gott, Krone (Stephanskrone) und Vaterland, Christentum, Familie und Nationalstolz. Der offizielle Staatsname wurde von Republik Ungarn (Magyar Köztársaság) in Ungarn (Magyarország) geändert. Die Staatsform Ungarns wird in Artikel B der Verfassung jedoch weiterhin als Republik bezeichnet, die Regierungsform ist parlamentarisch.

  Außenpolitik

Mit dem Beitritt Ungarns 1999 zur NATO und im Zuge der EU-Osterweiterung 2004 auch zur Europäischen Union wurden zwei grundlegende Ziele der ungarischen Außenpolitik erreicht. Ungarn ratifizierte am 17. Dezember 2007 als erstes Land den Vertrag von Lissabon und bekundete damit öffentlich seine pro-europäische Haltung. Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány sprach sich stark für ein integriertes Europa aus und befürwortete die Stärkung des gemeinschaftlichen Entscheidungsprozesses nach dem Motto Fortschritt durch Kompromiss. Im ersten Halbjahr 2011 übernahm Ungarn erstmals den Vorsitz im Rat der Europäischen Union; im Mittelpunkt dieser ungarischen Ratspräsidentschaft stand unter anderem die EU-Energiepolitik. Allerdings kam es, vor allem aufgrund des umstrittenen ungarischen Mediengesetzes, zu Beginn der Ratspräsidentschaft auch zu Kontroversen mit anderen EU-Partnern.

Ungarn ist an der wirtschaftlichen und politischen Stabilität seiner südlichen Nachbarn interessiert, es setzte sich schon vor dem Sturz Slobodan Miloševićs für die demokratische Opposition in Jugoslawien ein. Die Infrastrukturverbindungen, insbesondere die Autobahnen zu den Nachbarn, sollen weiter ausgebaut und die wirtschaftlichen Beziehungen zu den zukünftigen EU-Mitgliedsstaaten intensiviert werden. Zudem setzt sich Ungarn für den Beitritt Kroatiens zur EU ein. Innerhalb der Europäischen Union soll die Zusammenarbeit innerhalb der Visegrád-Gruppe (mit Tschechien, der Slowakei und Polen) fortgesetzt werden. Ungarn hatte 2001 und 2002 den Vorsitz inne.

  Beziehungen zu den Nachbarn und den magyarischen Minderheiten

  Ungarn in Siebenbürgen, Rumänien.

Von den gut 12,5 Millionen autochthonen Magyaren im Gebiet des Karpatenbeckens leben als Folge des Friedensvertrags von Trianon und der Pariser Friedenskonferenz 1946 etwa drei Millionen außerhalb der Landesgrenzen. Seit der Novellierung der ungarischen Verfassung von 1989 sind die ungarischen Regierungen verpflichtet, sich um die Belange und Interessen der magyarischen Minderheiten jenseits der Grenzen zu kümmern und die ungarisch-auslandsungarischen Beziehungen und den kulturellen sowie wirtschaftlichen Austausch zu fördern.[18]

Daraus ergeben sich zwischenstaatliche Konflikte mit den Nachbarn, die sich besonders nach 2000 artikulierten. 2001 wurde ein Gesetz mit Begünstigungen für Auslandsungarn verabschiedet. Zwar schloss Ungarn zugleich auch Minderheitenabkommen und Grundlagenverträge über freundschaftliche Beziehungen mit seinen Nachbarstaaten, um die Minderheitenfrage der im Ausland lebenden Ungarn zu lösen. Im Zuge der Zunahme nationalistischer und patriotischer Strömungen sowohl in Ungarn als auch in den Nachbarstaaten, die sich auch durch die parlamentarische Anwesenheit rechtsnationalistischer Parteien und deren Regierungsbeteiligung äußerte, verschlechterte sich jedoch das bilaterale Verhältnis insbesondere zur Slowakei, in der die Magyaren fast 10 % der Bevölkerung stellen.[19] Die bilateralen Verstimmungen zwischen der Slowakei und Ungarn zeigten sich am Konflikt um die verweigerte Einreise des ungarischen Staatspräsidenten László Sólyom am 21. August 2009 in das slowakische Komárno,[20] an der Novellierung des slowakischen Sprachgesetzes[21], mit dem die offizielle Benutzung der ungarischen Sprache in der Slowakei deutlich eingeschränkt wurde, und am Inkrafttreten des Patriotismusgesetzes in der Slowakei.[22]

In Einlösung eines zentralen Wahlversprechens des Gewinners der Parlamentswahl 2010, Fidesz, verabschiedete das neu konstituierte ungarische Parlament am 26. Mai 2010 ein Gesetz zur doppelten Staatsangehörigkeit, mit der Auslandsmagyaren unabhängig von einem ungarischen Wohnsitz die ungarische Staatsbürgerschaft beantragen können.[23] Die sofortige Reaktion des slowakischen Parlaments war die Verabschiedung eines Gesetzes, das slowakischen Staatsbürgern bei Erlangung der ungarischen Staatsbürgerschaft die Entziehung ihrer bisherigen und die Entfernung aus öffentlichen Ämtern und der Verwaltung androht.[24]

Mit dem Sieg eines Bündnisses aus konservativ-liberalen Parteien, zu denen auch die auf eine friedliche Koexistenz von Magyaren und Slowaken ausgerichtete slowakisch-magyarische Partei Most-Híd gehörte, bei den Parlamentswahlen in der Slowakei 2010 ist eine Entspannung der slowakisch-ungarischen Beziehungen eingetreten.[25][26] Seit der Parlamentswahlen in der Slowakei 2012 stellt die Partei SMER mit Robert Fico erneut den Ministerpräsidenten; die Auswirkungen auf die slowakisch-ungarischen Beziehungen sind unklar.

  Militär

  Saab JAS 39 Gripen der ungarischen Luftwaffe in Kecskemét
Hauptartikel: Ungarische Streitkräfte

Ungarn hat ein Berufsheer von etwas über 30.000 Mann (im Friedensvertrag von 1947 wurden 65.000 Mann für das Heer und 5.000 für die Luftwaffe als Maximum festgelegt). Diese verteilen sich wie folgt:

  • 23.600 Mann im Heer (einschließlich Donauflottille)
  • 7.700 Mann bei der Luftwaffe
  • 2100 Mann in den zentralen Kommanden und Stäben

Hinzu kommen 12.000 Mann Grenztruppen und eine Reserve von 60.000 Mann.[27] Der Oberbefehl liegt beim Verteidigungsminister.

Von Seiten der NATO wird kritisiert, die Streitkräfte könnten den Schutz des eigenen Landes nicht gewährleisten.[28]

Seit März 2006 ist in Ungarn die neue Saab JAS-39 Gripen aus Schweden im Einsatz, die ab 2009 aktiv an den NATO-Übungen teilnehmen wird. Mit der Erprobung der Flugzeuge wurde im Dezember 2005 begonnen.

Ein kleines Detachement ungarischer Soldaten dient im Irak. Die Reservebasis der ungarischen Luftwaffe in Kaposvár wurde vor dem Irak-Krieg von der US-Luftwaffe gemietet. Es bleibt offen, ob dort auch US-Geheimdienstmitarbeiter auf den Krieg im Irak vorbereitet oder dafür ausgebildet wurden. Im NATO-Rahmen sind zudem auf dem Balkan ungarische Stabilisierungstruppen stationiert, außerdem engagiert sich Ungarn auch in Afghanistan mit eigenen Truppen.

Wikinews Wikinews: Politik in Ungarn – in den Nachrichten

  Verwaltungsgliederung

Ungarn ist in 19 Komitate (Gespanschaften) und die Hauptstadt Budapest eingeteilt. Innerhalb der Komitate gibt es 24 Städte mit Komitatsrecht. Diese gehören verwaltungsrechtlich zum Komitat, ihre Einwohner wählen jedoch die Komitatsvertretung (Megyei Közgyűlés) nicht mit. 1999 wurde das Land in sieben Regionen eingeteilt, auch um die Auflagen der Europäischen Union zu erfüllen. Die Komitate wiederum sind in Kleingebiete unterteilt, die im NUTS-System der EU der Ebene LAU-1 entsprechen.

Map of counties of Hungary 2004.png
 
Städte mit Komitatsrecht
(seit)
Komitate, Komitatssitz
Map of regions of Hungary.PNG
Regionen Komitate in der Region
  • Győr-Moson-Sopron
    Vas
    Zala
  • Fejér
    Komárom-Esztergom
    Veszprém (Komitat)
  • Baranya
    Somogy
    Tolna
  • Borsod-Abaúj-Zemplén
    Heves
    Nógrád
  • Budapest (Hauptstadt)
    Pest (Komitat)
  • Hajdú-Bihar
    Jász-Nagykun-Szolnok
    Szabolcs-Szatmár-Bereg
  • Bács-Kiskun
    Békés
    Csongrád (Komitat)

  Infrastruktur

  Straßenverkehr

  M3

Die Infrastruktur wird sukzessive ausgebaut. Viele Autobahnen und Schnellstraßen befinden sich in Planung und Bau. Es gibt fünf Autobahnen, die Richtung Budapest verlaufen. Drei Autobahnen davon sind komplett fertiggestellt, die M1, die M5 und die M7. Die M1 verläuft von der österreichischen Staatsgrenze bei Hegyeshalom zur Hauptstadt Budapest. Von ihr zweigt die M15 in Richtung Bratislava ab. Sie ist seit 1998 einbahnig befahrbar. Die M5 verläuft von der serbischen Grenze bei Röszke im Süden nach Budapest. Die M7 ist besonders aus touristischer Sicht wichtig, da sie Budapest mit dem Tourismusgebiet des Balaton und mit Kroatien (oder über die M70 mit Slowenien) verbindet. Schon 1964 wurde mit dem Bau dieser ersten ungarischen Autobahn begonnen. Die Strecke endete bis 2005 kurz nach Siófok.

Andere bereits bestehende Autobahnen werden nach und nach bis an die Staatsgrenzen verlängert, wie beispielsweise die M3. Die M3 ermöglicht die Durchquerung des Landes von West nach Ost, sie verläuft von Budapest nach Nyíregyháza. Über die M3 und M30 ist Budapest mit Miskolc und mit Nordostungarn verbunden. Die Verlängerung zur ukrainischen Grenze ist bis 2015 geplant. Über die M35 ist Debrecen an die M3 angebunden. Die erste Teilstrecke der M6 Richtung Pécs wurde im Sommer 2006 zwischen Budapest und Dunaújváros eröffnet. Seit Frühjahr 2010 sind 193 der geplanten 212 Kilometer (Budapest–Grenze zu Kroatien) für den Verkehr frei gegeben.

Eine weitere wichtige Autobahn ist die M0, die bis 2015 zu einem kompletten Ring um Budapest ausgebaut werden und den Durchgangsverkehr aufnehmen soll. 2010 sind 79 Kilometer der geplanten 108 Kilometer befahrbar . Die M0 verbindet dann die Autobahnen (gegen den Uhrzeigersinn) M1, M7, M6, M5, M4, M31, M3 und M2 um Budapest. Am Ende der derzeitigen Ausbaustufe werden die M2 und die Landstraße 11 (Richtung Esztergom) angeschlossen.Weitere Autobahnen von und nach Budapest wie die M10 (Budapest–Esztergom) oder ein weitläufiger Ring um Budapest wie die M11 (Esztergom–Hatvan) sind derzeit in Planung.

In Ungarn lässt sich nahezu jede Gemeinde per Bus erreichen. Zwischen größeren Städten verkehren Buslinien in einem Takt von 30 bis 60 Minuten, kleinere Städte und Dörfer werden meist im Takt von ein bis zwei Stunden angefahren. Die größte Busverkehrsgesellschaft in Ungarn ist Volán, sie befördert pro Tag etwa 1,6 Millionen Fahrgäste.

  Schienen- und Flugverkehr

Die Eisenbahnlinien laufen, wie die Autobahnen auch, sternförmig auf die zentral gelegene Hauptstadt zu. Betreibergesellschaften sind die ungarische MÁV (Magyar Államvasutak Rt.) und in Westungarn die österreichisch-ungarische GySEV/ROeEE (Győr-Sopron-Ebenfurthi Vasút Rt./Raab-Ödenburg-Ebenfurther Eisenbahn AG).

  Budapest Liszt Ferenc Flughafen, Terminal SkyCourt

Internationale Flughäfen sind Budapest Liszt Ferenc südöstlich von Budapest (Terminals 1, 2a, 2b), der gleichzeitig der Sitz der größten ungarischen Fluggesellschaft Malév ist, und seit dem Frühjahr 2006 der Flughafen Balaton bei Sármellék in Südwestungarn, der seit einigen Monaten aus mehreren europäischen Ländern angeflogen wird.

Darüber hinaus gibt es in Ungarn noch eine Reihe von Binnenflughäfen, von denen immer mehr für den Personenverkehr genutzt werden, wie etwa der Flughafen von Debrecen.

  Energieversorgung

  Stromerzeugung in Ungarn nach Energieträger (1993–2004)

Die Energieversorgung beruht hauptsächlich auf Wärmekraftwerken, in denen aus Kohle und größtenteils importiertem Erdöl und Erdgas Strom erzeugt wird.

Im Gegensatz zu anderen Donau-Anrainerstaaten beispielsweise Österreich oder der Slowakei besitzt Ungarn keine Wasserkraftwerke an der Donau. Dies liegt vor allem daran, dass der zusammen mit der Slowakei geplante Bau des Donauwasserkraftwerks Gabčíkovo-Nagymaros auf großen Widerstand seitens der ungarischen Bevölkerung stieß. Danach wurden Pläne für weitere Wasserkraftwerke in Ungarn verworfen.

  Kernenergie

Ungarn deckt ca. 38 Prozent seines Energiebedarfes über Kernenergie. Das einzige Kernkraftwerk Ungarns, das Kernkraftwerk Paks 100 Kilometer südlich von Budapest, ist der mit Abstand größte Arbeitgeber in der Region um Paks. Die radioaktiven Abfälle werden im Lager Püspökszilágy zwischengelagert. 1982 ging in Paks der erste und 1984 der zweite Reaktorblock in Betrieb. Eine Erweiterung um zwei weitere Blöcke fand 1986/87 statt. Diese wurden wie auch die ersten beiden Reaktoren mit sowjetischer Unterstützung errichtet. Jährlich werden im Kernkraftwerk Paks zwischen 11.000 und 14.000 GWh Strom erzeugt.

Das Kraftwerk machte nur einmal Schlagzeilen, als sich am 10. April 2003 ein Störfall ereignete. Beim Reinigen von Brennstäben im Block 2 des Kernkraftwerks soll deren Umhüllung beschädigt worden sein, wodurch radioaktives Gas austrat.

  Geothermie

  Windpark in der Kleinen Ungarischen Tiefebene

Wie überall in Europa versucht man auch in Ungarn, die Energie aus dem Erdinneren zur Stromerzeugung zu nutzen. So prüft der ungarische Ölkonzern MOL zur Zeit nahe der Stadt Iklódbördöce im Komitat Zala, ob unterirdische Thermalquellen zur Energieerzeugung nutzbar gemacht werden können. Falls das mit 1 Mrd. Forint (zirka 4.000.000 Euro) veranschlagte Forschungsprojekt positive Ergebnisse bringen sollte, plant das Konsortium um MOL in Iklódbördöce, bis 2008 das bis dahin erste geothermische Kraftwerk Mittelosteuropas zu errichten. In Berechnungen wird davon ausgegangen, dass man mit dem Kraftwerk eine Leistung von drei bis fünf Megawatt erreichen wird.

MOL nimmt an, dass in Ungarn in den nächsten zehn Jahren bis zu sechs Geothermie-Kraftwerke entstehen könnten.

  Solarenergie

Die Photovoltaik findet in Ungarn nur wenig Erwähnung. In Ráckeve produziert das einheimische Unternehmen KORAX Machinery Ltd. Solarmodule, deren Gesamtkapazität pro Jahr 10 MW beträgt. Es ist anzunehmen, dass nicht alle Module in den Export gehen.

  Wasserwirtschaft

  Wasserversorgung

  Theiß

Aufgrund seiner beckenartigen Struktur verfügt Ungarn im Vergleich zu anderen Staaten Mitteleuropas über relativ große Wasserressourcen, die bei ungefähr 120 Milliarden Kubikmeter Frischwasser im Jahr liegen. Davon entfallen jedoch 90 Prozent auf Flüsse, die außerhalb der Staatsgrenzen entspringen (Donau, Drau, Theiß). Das bedeutet, dass die Wasserqualität dieser Flüsse nur in begrenztem Ausmaß durch nationale Maßnahmen zu beeinflussen ist. Darüber hinaus hat Ungarn nationale Probleme, die vor allem aus der langjährigen Vernachlässigung der Abwasserbehandlung resultieren.

In Ungarn stammen 90 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasserressourcen. Insgesamt beträgt die jährliche Wasserentnahmemenge etwa 5.500 Mio. m³, wovon etwa 85 % Oberflächenwasser und 15 Prozent Grundwasser sind. Die durchschnittliche Gesamtwasserentnahme pro Kopf liegt in Ungarn bei etwa 550 Kubikmeter im Jahr oder 1500 Liter pro Tag, was ungefähr dem Doppelten der Werte von Polen, Rumänien oder Tschechien entspricht und leicht über dem deutschen Verbrauch (500 m³/Jahr/Person) liegt. Von dieser Menge entfallen auf die öffentliche Wasserversorgung etwa 13 Prozent (195 l/Tag/Person), auf die Industrie und Energieerzeugung etwa 78 Prozent und auf die Landwirtschaft ungefähr 9 Prozent. Vor der Systemwende war der Wasserverbrauch noch bedeutend höher. Der deutliche Rückgang ist bedingt durch die Stilllegung von Bauxit- und Kohlebergwerken, den rückläufigen Bedarf der Industrie und den stetigen Anstieg der Wasserpreise, die seit 1990 von den Gemeinden festgelegt werden und durch den Abbau von Subventionen erheblich gestiegen sind. In Budapest zum Beispiel betrugen im Jahre 2004 die Gebühren für Frischwasser 0,56 €/m³ und die Abwassergebühren 0,73 €/m³ (Umrechnungskurs vom 12. Mai 2004). Viele Kommunen wenden inzwischen außerdem einen progressiven Wassertarif an, der hohen Wasserverbrauch bestraft.

Von den 10,2 Millionen Ungarn sind mittlerweile 98 Prozent an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Allerdings entspricht die Trinkwasserqualität noch nicht in allen Gebieten des Landes den Mindestanforderungen der Europäischen Union. Gerade in ländlichen Gebieten bestehen oft erhebliche, teilweise regionalspezifische Schwierigkeiten bei der Versorgung. Große Probleme gibt es mit der Belastung des Trinkwassers mit Arsen, Nitraten, Nitriten und anderen Stoffen wie Asbest, Eisen, Mangan, Antimon, Bor, Fluoriden oder Iodiden. Eine Ursache davon sind die zahlreichen wilden Mülldeponien, die in Trinkwassergebieten liegen und wegen mangelnder Abdichtung das Grundwasser verunreinigen.

  Abwasserentsorgung

  Abwasserbehandlung in Ungarn (1992–2002)

Der Anteil der Haushalte, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, liegt bei etwa 51 Prozent und betrifft etwa 60 Prozent der Bevölkerung. Die Quote der an das Kanalnetz angeschlossenen Haushalte schwankt jedoch je nach Größe der Stadt. In der Hauptstadt Budapest liegt sie bei etwa 90 Prozent, in anderen Großstädten Ungarns bei 75 Prozent. In mittelgroßen Städten erreicht die Anschlussquote 45 bis 50 Prozent, und in Dörfern liegt sie lediglich bei 35 Prozent. Der Anschluss ans Kanalnetz besagt allerdings noch wenig über die anschließende Aufbereitung des Wassers. Nur etwa ein Drittel der Bevölkerung ist bisher auch an Kläranlagen angeschlossen, von denen drei Viertel sowohl mit einer primären als auch sekundären Reinigungsstufe ausgestattet ist. Eine tertiäre Behandlungsstufe, in der Phosphor und Stickstoff entfernt werden, findet man nur in den wenigsten Anlagen. Die Abwässer derjenigen Haushalte, die nicht an ein öffentliches Kanalnetz angeschlossen sind, werden etwa zu einem Drittel dezentral behandelt, überwiegend in Kleinkläranlagen, meistens Mehrkammerabsetzgruben. Etwa 3200 Gemeinden in Ungarn haben überhaupt kein Abwassersystem und keine Kläranlage. Dagegen werden Industrieabwässer zu mehr als 90 Prozent ordnungsgemäß behandelt.

Jährlich fallen in Ungarn durch kommunale Abwässer über 100.000 Tonnen Klärschlamm in Trockenmasse an, die zum Großteil auf Deponien verfüllt werden, aber auch in der Landwirtschaft als Dünger zum Einsatz kommen oder kompostiert werden.

  Wirtschaft

  Bruttoinlandsprodukt Ungarns (1997–2008)
  Beschäftigte nach Wirtschaftssektoren (1998–2004)
  Jahresbruttoverdienst eines Angestellten im Industrie- oder Dienstleistungssektor (1995–2005)

Ungarn erwirtschaftete 2004 ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 20.414 Mrd. Forint (2004 waren das etwa 81 Mrd. Euro), was rund 8.000 Euro pro Kopf entsprach. Verglichen mit dem BIP der EU ausgedrückt in Kaufkraftstandards erreicht Ungarn einen Index von 60,9 (EU-25 = 100; 2005).[29] 3,8 % des Bruttoinlandsprodukts entstanden 2004 in der Landwirtschaft, 31,2 % in der Industrie und 65 % im Dienstleistungssektor. Mit einer Exportquote (Warenausfuhren in Prozent des BIP) von 65 % war die Wirtschaft sehr offen. Ungefähr ein Drittel der Ausfuhren gehen nach Deutschland, etwa 8 % nach Österreich und jeweils etwa 6 % nach Italien, Frankreich und Großbritannien. Über die Hälfte der Ausfuhren entfallen auf Güter des Maschinenbaus und der Fahrzeugindustrie. Ein hoher Teil der Ausfuhren wird von Unternehmen in ausländischem Besitz getätigt. Wichtige Industriestandorte sind vor allem der Raum Budapest und die Grenzregion zu Österreich. Die größte ungarische Unternehmung ist der Mineralölkonzern MOL, an zweiter Stelle folgt die Audi Hungaria Motor Kft.

Eine wichtige Rolle als Einnahmequelle spielt der Tourismus in Budapest, in der Puszta und am Plattensee (Balaton). Touristisch vermarktet Ungarn verstärkt seine über 350 Thermalquellen.[30]

  Wirtschaftsdaten

  • Bruttoinlandsprodukt (BIP) (2004): 80,9 Mrd. € (1)
  • Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (2004): 7.997 € (1)
  • Wirtschaftswachstum (2007): 1,4 % (2)
  • Monatliches Bruttoeinkommen (Anfang 2007): 849 € (2)
  • Import (2009): 55 518 Mio. €
  • Export (2009): 59 4676 Mio. €
  • Inflationsrate (2007): 8 % (2)
  • Arbeitslosenquote (2008): 8,5 % (3)
  • Beschäftigungsverteilung (2004) (2)

1 Quelle: Statistisches Zentralamt Ungarn 2 Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Bonn 3 Quelle: Eurostat

  Wirtschaftliche Entwicklung

Das Wachstum der Wirtschaft Ungarns hat sich 2004 auf knapp 4,6 % beschleunigt, verlangsamte sich aber 2007 auf nur 1,4 % und lag damit unter dem Durchschnitt der Eurozone. Es blieb damit schwächer als der durchschnittliche Produktionsanstieg in den osteuropäischen EU-Beitrittsländern, der auf rund 5 % anzog. Hauptantriebskraft für das Wachstum in Ungarn waren 2004 neben den deutlich höheren Exporten die Investitionen. Der private Verbrauch stieg nicht mehr so stark wie im Vorjahr.

Die Verbraucherpreise stiegen 2004 um 6,8 % und 2007 um 8 %. Das Inflationstempo war damit deutlich höher als in der Gesamtheit der Beitrittsländer (+4 %). Hintergrund für den rascheren Preisanstieg als im Vorjahr waren zum Teil „Einmaleffekte“ im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt, und – wie überall – gestiegene Rohstoffpreise. Außerdem wurden staatlich regulierte Preise angehoben sowie Umsatz- und Verbrauchsteuern erhöht. So wurden zum 1. Januar 2004 drei Mehrwertsteuersätze eingeführt. Der allgemeine Steuersatz beträgt weiterhin 25 %, während der ermäßigte Satz (beispielsweise für Zeitungen, Bücher und Lebensmittel) auf 15 % angehoben und ein weiterer Steuersatz für die bisher steuerbefreiten Medikamente von 5 % eingeführt wurde. Zum 1. Januar 2006 wurde der Hauptsatz der Mehrwertsteuer von 25 % auf 20 % gesenkt, um das europäische Mittel von 20 % zu erreichen. Dies geschah auch vor dem Hintergrund der Bemühungen Ungarns, die Maastricht-Kriterien einzuhalten.

Die Arbeitslosenquote sank in Ungarn bis 2001 knapp unter 6 %. Sie stieg 2007 auf über 7 %. Abgesehen von Slowenien weist kein anderes ostmitteleuropäisches EU-Beitrittsland eine ähnlich niedrige Arbeitslosenquote aus. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote in den EU-Beitrittsländern lag 2004 demgegenüber bei rund 14 %, die Arbeitslosenquote in den EU-15-Staaten war mit rund 8 % auch höher. Wegen unterschiedlicher Methoden bei der Ermittlung der Arbeitslosenzahl sind die nationalen Arbeitslosenquoten international allerdings nur eingeschränkt vergleichbar.

Schwachpunkte der ungarischen Wirtschaft sind die hohen Defizite im Staatshaushalt und in der außenwirtschaftlichen Leistungsbilanz. Da die Importe 2004 erneut deutlich stärker stiegen als die Exporte, hielt sich das Defizit in der Leistungsbilanz mit rund 9 % des Bruttoinlandsprodukts auf sehr hohem Niveau.

Das Haushaltsdefizit konnte von 2002 bis 2004 von gut 9 % des Bruttoinlandsprodukts auf knapp 5 % halbiert werden, lag aber 2007 mit 4,9 % des Bruttoinlandsprodukts noch deutlich über dem Referenzwert von 3 % des BIP, den der Maastricht-Vertrag für eine Qualifikation für die Teilnahme an der Europäischen Währungsunion verlangt. Auch die Gesamtverschuldung des Staates lag 2007 mit 70 % deutlich über dem Referenzwert von 60 %. Ungarn verfehlt damit sämtliche Euro-Beitrittskriterien.

Auseinandersetzungen über die Haushaltssanierung stehen im Zentrum der ungarischen Wirtschaftspolitik. Sie waren ein Grund für den Rücktritt von Ministerpräsident Péter Medgyessy im Herbst 2004 und sind auch Teil der Kontroversen zwischen der ungarischen Regierung und der Zentralbank.

Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány nannte in seiner Antrittsrede 2004 im Parlament als sein wirtschaftspolitisches Ziel die Übernahme des Euro bis zum Jahr 2010. Wirtschaftspolitische Themen spielten auch bei den Parlamentswahlen 2006 eine große Rolle, wobei keine Partei damit warb, die Staatsfinanzen mit Steuererhöhungen sanieren zu wollen.

Im September 2006 wurden Details über eine Rede publik, die Gyurcsány nach den Parlamentswahlen im April vor seiner Fraktion gehalten hatte. In dieser Rede sprach Gyurcsány davon, dass die Regierung in den vergangenen Jahren nur gelogen habe, um den wahren Zustand der Staatsfinanzen zu verschleiern. Mit dieser Rede wollte Gyurcsány seine Partei dazu bringen, die von ihm geplanten Konsolidierungsmaßnahmen mitzutragen (Mehrwertsteuererhöhung, Praxisgebühr, Entlassungen im öffentlichen Dienst …). Nach Bekanntwerden der Rede wurden in Budapest und in anderen ungarischen Städten Protestdemonstrationen organisiert, die teilweise in massive Gewalttätigkeiten mündeten.

Von der Finanzkrise ab 2007 war Ungarn besonders stark betroffen. Wegen des hohen Doppeldefizits (Leistungsbilanz und Staatshaushalt) und der hohen Verschuldung der privaten Haushalte, die zu erheblichen Teilen in Fremdwährungen erfolgte, erlitt der Forint gegen den Euro im Oktober 2008 erhebliche Kursverluste. Die Zentralbank erhöhte daraufhin den Zins um 3 Prozentpunkte. Außerdem musste die Europäische Zentralbank Ungarn einen Swap in Höhe von 5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, weil ungarische Banken die Vergabe von Devisenkrediten weitgehend eingestellt hatten.[31] Nachdem auch der Markt für ungarische Staatsanleihen wegbrach, bat Ungarn den IWF um Hilfe. Am 27. Oktober 2008 gab der IWF bekannt, Ungarn mit einem Rettungspaket zu unterstützen, um den sonst unausweichlichen Staatsbankrott Ungarns zu verhindern.[32][33] Die Europäische Union und die Weltbank beteiligen sich ebenfalls an dem Rettungspaket; insgesamt wurde Ungarn ein Kredit über 20 Milliarden Euro zugesagt.[34]

  Entwicklung der langfristigen Zinsen für ungarische Staatsanleihen im Vergleich zu anderen Ländern (2010-2011)

Am 21. November 2011 bat die ungarische Regierung vorbeugend den Internationalen Währungsfonds und die EU erneut um finanzielle Unterstützung. Die Rendite auf ungarische Staatsanleihen war in den Monaten zuvor sukzessive angestiegen, wodurch sich auch die Refinanzierung der Schulden verteuerte (siehe Grafik).[35]

Einkommenssteuer

Seit dem 1. Januar 2011 gibt es in Ungarn eine Flat-Tax von 16 Prozent.

Entwicklung des BIP und des Außenhandels

Die wichtigen Wirtschaftskennzahlen Bruttoinlandsprodukt und Außenhandel entwickelten sich in den letzten Jahren folgendermaßen:

Veränderung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), real
in % gegenüber dem Vorjahr
Jahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Veränderung in % gg. Vj. 4,9 4,2 5,2 3,8 3,5 3,4 4,6 4,2 3,9 1,1 0,5 −5,5*
Quelle: bfai[36] * = geschätzt
Entwicklung des Außenhandels
in Mrd. Euro und seine Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
2003 2004 2005 2006 2007 2008
Mrd. Euro  % gg. Vj. Mrd. Euro  % gg. Vj. Mrd. Euro  % gg. Vj. Mrd. Euro  % gg. Vj. Mrd. Euro  % gg. Vj. Mrd. Euro  % gg. Vj.
Einfuhr 42 6 49 15 53 9 43 16 51 21 53 3
Ausfuhr 38 4 45 17 50 12 44 19 48 11 50 3
Saldo −4,2 −3,9 −2,9 +0,9 −3,1 −3,5
Quelle: bfai[37]

  Staatshaushalt

Der Staatshaushalt umfasste 2009 Ausgaben von umgerechnet 59,3 Mrd. US-Dollar, dem standen Einnahmen von umgerechnet 54,1 Mrd. US-Dollar gegenüber. Daraus ergibt sich ein Haushaltsdefizit in Höhe von 4,1 % des BIP.[38]
Die Staatsverschuldung betrug 2009 98,0 Mrd. US-Dollar oder 78,0 % des BIP.[38]

2006 betrug der Anteil der Staatsausgaben (in % des BIP) folgender Bereiche:

2011 wurde Ungarn von Ratingagenturen mehrfach herabgestuft. Die Wirtschaftspolitik von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán wird von vielen kritisiert. Die Landeswährung Forint fiel zu Euro und Schweizer Franken auf ein neues Rekordtief: seit Sommer 2011 fiel der Kurs etwa 20 Prozent. Vor den Wechselstuben bildeten sich im ganzen Land lange Schlangen. 2011 wuchs die Wirtschaft um etwas mehr als ein Prozent. Das ungarische Wirtschaftswachstum ist sehr von Audi, Mercedes und Opel sowie einer Reihe von Automobilzulieferern abhängig; deren ungarische Werke erwirtschaften einen Großteil des Wachstums. Ungarn bemüht sich seit November 2011 um einen neuen Kredit des IWF und der EU; eine Staatspleite gilt als nicht ausgeschlossen.[40]

  Kultur

  Architektur

  Romanische Kirche in Ják
  Museum für Angewandte Kunst von Ödön Lechner, es dominieren geschwungene für den ungarischen Jugendstil typische Formen.

Einige der wichtigsten erhaltenen Bauten Ungarns sind im spätromanischen Stil erbaut. Sie sind stark von westeuropäischen Einflüssen (Rheinland/Köln) geprägt, etwa die Kirchen in Zsámbék, Ják aus dem 13. Jahrhundert. In der Gotik sind besonders zwei- und dreischiffige Hallenkirchen aus dem 15. Jahrhundert charakteristisch. Unter König Sigismund (ung. Zsigmond) entstand in Buda ein Fürstensitz, den König Matthias Corvinus in florentinischem Stil ausbauen ließ. Eines der bedeutendsten Werke dieser Epoche ist das Schloss des Fürsten Esterházy in Fertőd, dessen Vorbild Schloss Versailles war. Mihály Pollack, einer der Hauptbaumeister des Klassizismus in Ungarn, stammte aus Wien. Miklós Ybl, der vornehmlich im Renaissancestil baute, ließ diese Epoche in Ungarn noch einmal aufleben (etwa beim Opernhaus in Budapest).

Imre Steindl errichtete 1885–1902 das Parlamentsgebäude in Budapest im neugotischen Stil, wodurch dieser in Ungarn wieder kurzzeitig in Mode kam. Um die Jahrhundertwende wurden vor allem in der Hauptstadt viele Bauten im Jugendstil errichtet, zum Beispiel das Blindeninstitut. In Kecskemét ist ein schönes Beispiel für den Jugendstil der Cifra Palota, 1902 nach den Plänen von Géza Márkus mit Fassadenschmuck aus Zsolnay-Keramik gebaut. Für den Baustil der Wohnhäuser in Budapest um die Jahrhundertwende sind Häuser mit Innenhof und offenen Gängen (gang) typisch; die Wohnungen in bürgerlichen Häusern ähneln sehr den heutigen „Altbauwohnungen“ in Wien. Sie sind vorwiegend in den linksufrigen Pester Bezirken am „Großen Ring“ (nagykörút) zu finden. In den Jahren der kommunistischen Herrschaft wurden diese Häuser (besonders im 7. und im 8. Bezirk) sehr vernachlässigt und viele befinden sich bis heute in heruntergekommenem Zustand (die meisten Substandardwohnungen befinden sich in diesen Bezirken). In den 1930er Jahren erbaute man mehrere Mustersiedlungen im Bauhausstil, vor allem auf dem Svábhegy (Schwabenberg) (im 12. Bezirk) zu finden.

Ein architektonisches Juwel ist die kurz vor der Jahrhundertwende und vor der Wiener Stadtbahn errichtete erste U-Bahn-Linie Österreich-Ungarns, die vom Vörösmarty tér zur Mexikói út führt. Auch Bauten im Stadtwäldchen (Széchenyi-Bad, Zoo) sind erwähnenswert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bauten ungarische Architekten vorwiegend im Sozialistischen Realismus, wodurch auch einige Plattenbauten (auf Ungarisch panelház) entstanden. Mit diesen Bauten sollte rasch eine Lösung gegen die Wohnungsnot gefunden werden. Derzeit befinden sie sich jedoch in einem sehr schlechten Zustand. Der Einfluss internationaler Strömungen nahm später immer weiter zu, da es nun erlaubt war, private Architekturbüros zu eröffnen und sich das Land wirtschaftlich zunehmend öffnete. Imre Makovecz und Dezső Ekler bauten in den 1980er Jahren in einer organischen, anthroposophischen Architektur. Andere Architekten wandten sich internationalen Trends zu oder suchten den Anschluss an die Architektur der Vorkriegszeit. Der neueste Trend ist die Errichtung von „Wohnparks“, Wohnanlagen mit guter Infrastruktur, deren Stil dem in den westeuropäischen Ländern ähnlich ist. Ein interessantes Bauprojekt war der Bau des neuen Nationaltheaters in Budapest nach den Plänen von Mária Siklós, das 2002 fertiggestellt wurde.

Die traditionelle Architektur auf dem Lande ist heute noch in einigen Ortschaften authentisch erlebbar, wie in Hollókő, das als Museumsdorf Teil des Welterbes der UNESCO ist. Die strohgedeckten Häuser in Tihany am Balaton sind ebenfalls denkmalgeschützt – im Ortskern dürfen Häuser nur in alter Bauweise errichtet werden. Die Vielfalt der ungarischen dörflichen Baukultur kann man im Freilichtmuseum in Szentendre bewundern – hier wurden abgetragene Originalhäuser aus allen Gebieten Ungarn wieder aufgebaut und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

  Malerei

  Michele Ongaro: Thalia (1456), Szépművészeti Múzeum, Budapest

Der bekannteste ungarische Maler des 15. Jahrhunderts war Michele Ongaro (auch Pannonio). Er arbeitete am Hof von Ferrara in Italien. Die ungarischen Maler des 17. und 18. Jahrhunderts arbeiteten ebenfalls hauptsächlich im Ausland. Im 19. Jahrhundert kam die nationale Historienmalerei auf (mit bekannten Malern wie Gyula Benczúr, Bertalan Székely, Mór Than). Miklós Barabás, einem Porträtisten, gelang es als erstem ungarischem Maler, im eigenen Land Anerkennung zu finden. Die Bilder von Mihály Zichy und von Géza Mészöly sind vor allem von der Romantik geprägt. Mihály Munkácsy verband in verschiedensten Kompositionen aus dem bäuerlichen Volksleben die den Impressionismus vorbereitende Freilichtmalerei mit realistischen Elementen. Ähnlich gestaltet sind auch die Werke von Pál Szinyei Merse.

Um die Jahrhundertwende erlangten die Künstlerkolonie Nagybánya, die von Károly Ferenczy geführt wurde, sowie einige andere Gruppen Bedeutung, hauptsächlich als Künstler einer realistisch gefärbten oder romantisierenden „Naturmalerei“. Die sozialistisch-realistischen Genre- und Historienmalerei war in den 1950er und 1960er Jahren besonders beliebt. Danach kamen unterschiedliche internationale Strömungen ins Spiel, hauptsächlich aber die Medienkunst und die abstrakte und realistische Malerei (beispielsweise Imre Bak oder Dóra Maurer). Mit Victor Vasarely, Zsigmond Kemény und László Moholy-Nagy stammen einige der führenden, im Ausland arbeitenden Künstler des 20. Jahrhunderts aus Ungarn. Heutzutage bekannte Maler aus Ungarn sind István Szőnyi, Jenő Barcsay, László Lakner und Aurél Bernáth.

  Literatur

Hauptartikel: Ungarische Literatur

Aus der Zeit, in der die Magyaren noch nicht christianisiert waren (bis ca. 950–1000), sind lediglich einige Inschriften in ungarischen Runen erhalten. Seit der Christianisierung durch Stephan I. (Szent István) wurde nur das lateinische Alphabet verwendet. Die Literatursprache war ebenfalls das Lateinische. Der älteste vollständig erhaltene sakrale Text in ungarischer Sprache ist die „Grabrede“ (Halotti beszéd) und ein angefügtes Gebet, das um 1200 entstand. Im 13. und 14. Jahrhundert dominierte die lateinische Geschichtsschreibung. Hier sind vor allem die Gesta Hungarorum aus dem 13. Jahrhundert zu nennen. Der Autor nannte sich „Anonymus“. Wer er wirklich war, ist bis heute umstritten. Nach der Blüte der Geschichtsschreibung gelangte die christliche Hymnendichtung in den Vordergrund. Das erste vollständig erhaltene Gedicht in ungarischer Sprache ist die „Altungarische Marienklage“ (Ómagyar Máriasiralom), sie wurde erst 1922 entdeckt.

Mit dem Renaissancekönig Matthias Corvinus (1458–1490) setzte in Ungarn ein kultureller Aufschwung ein, und für die Bibliotheca Corviniana entstanden zahlreiche Prachtcodices mit ungarischen Passagen. Bedeutende lateinisch schreibende Ungarn waren Janus Pannonius (1434–1472) und Bálint Balassi (1554–1594). Der wichtigste Vertreter der Gegenreformation war Péter Pázmány (1570–1637), er hatte Vorbildwirkung für die ungarische Prosa. Sein Hauptwerk, der „Führer zur göttlichen Wahrheit“ (1613), war ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung einer ungarischen Philosophiesprache. Erst in dieser Zeit setzte sich das Ungarische als Schriftsprache endgültig durch. Miklós Zrínyi (1620–1664) schrieb das Nationalepos „Die Belagerung von Sziget“ (Szigeti veszedelem, 1645/46), das 1821 auf Deutsch erschien und das erste Epos überhaupt in ungarischer Sprache war.

Neben Sándor Baróczi (1735–1809) und Ábrahám Barcsay (1742–1806) waren es vor allem György Bessenyei (etwa 1747–1811), die sich in der Aufklärung und der Romantik in den Vordergrund stellten und den Anschluss an die allgemeine europäische Entwicklung fanden. Pest wurde zum literarischen Zentrum Ungarns. Der Wiener Hof blieb aber nicht untätig und baute ein weit verzweigtes Netzwerk von Zensoren auf. Mihály Csokonai Vitéz (1773–1805) war ein großer Lyriker, der in Ungarn seltene lyrische Formen einsetzte und einführte, etwa das erste jambische Gedicht. Er schrieb das erste ungarische ironische Epos „Dorothea“ (Dorottya, 1795), in dem er die adelige Lebensweise karikiert.

Die Zeit zwischen 1823–1848 war eine Glanzzeit der ungarischen Literatur. Mit Mihály Vörösmarty (1800–1855), János Arany (1817–1882) und Sándor Petőfi (1823–1849) gab es eine Reihe bedeutender Dichter. Das Gedicht Szózat (1838) von Mihály Vörösmarty, das während der Märzrevolution 1848 als ungarische Nationalhymne diente, war eines der bedeutendsten Werke dieser Zeit. Mór Jókai (1825–1904) war ebenfalls ein Vertreter der Romantik. Ferenc Kölcsey schrieb 1823 die Nationalhymne Himnusz.

Endre Adys (1877–1919) wichtiges Werk sind die „Neuen Gedichte“ aus dem Jahr 1906. Er war die überragende Gestalt am Beginn des 20. Jahrhunderts in der ungarischen Literatur. Gyula Krúdy (1878–1933) war ein stilbildender Prosaist der ungarischen Moderne, dessen umfangreiches literarisches Werk etwa 100 Bände Romane und Erzählungen umfasst. Géza Csáth zählt zu den bedeutenden Vertretern der modernen Literatur in Ungarn im 20. Jahrhundert. In seinen Novellen, Erzählungen und Tagebüchern brach er mit den Tabus seiner Zeit und thematisierte psychologische Abgründe. Sein Werk hat zahlreiche ungarische Schriftsteller beeinflusst.[41]Mihály Babits (1883–1941) übersetzte Dantes Göttliche Komödie und schrieb Romane, Lyrik und Essays. Dezső Kosztolányi (1885–1936) übersetzte zeitgenössische Werke der Weltliteratur in „Moderne Dichter“ (1913). Ferenc Molnár (1878–1952) ist der bedeutendste ungarische Dramatiker, am bekanntesten ist sein Theaterstück Liliom (1909). 1937 musste er ins Exil in die USA. Sándor Márai (1900–1989) war nach Zweiten Weltkrieg gezwungen im Exil zu leben.

Nach der kommunistischen Machtergreifung verstummten zahlreiche ungarische Schriftsteller, oder sie emigrierten. Dem Dogma des sozialistischen Realismus beugten sich aber nicht alle Schriftsteller. Mit dem Kommunismus setzten sich in ihren Werken Péter Nádas, Tibor Déry und Magda Szabó kritisch auseinander.

Imre Kertész (* 1929) verarbeitete die Erfahrung, die er als Überlebender des Holocaust im KZ Auschwitz-Birkenau erfahren hatte, in seinem literarischen Meisterwerk Roman eines Schicksallosen (Sorstalanság, 1975). Er wurde dafür 2002 mit dem Nobelpreis für Literatur geehrt.

  Béla Bartók (1927)

Weitere zeitgenössische Autoren sind Ferenc Juhász und György Konrád und Lyriker wie László Nagy, Sándor Weöres und János Pilinszky. István Eörsi und László Krasznahorkai setzten sich nach dem Ende des kommunistischen Regimes in Ungarn mit der Machtausübung in totalitären Systemen auseinander. Als der bekannteste nach dem Krieg geborene Autor gilt Péter Esterházy (* 1950) mit seiner „Harmonia Caelestis“ und der „Verbesserten Ausgabe“ derselben. Neben ihnen ist auch der rechtsradikale Politiker, István Csurka ein berühmter Schriftsteller.

  Musik

Aus Ungarn stammen wesentliche Beiträge zur europäischen Musikgeschichte. Zu erinnern ist an Komponisten wie Franz Liszt, Imre Kálmán, Franz Lehár, Leó Weiner, Ernst von Dohnányi, Béla Bartók, Zoltán Kodály und György Ligeti. Als bedeutende Dirigenten sind Antal Doráti, Ferenc Fricsay, Georg Solti und György Széll zu nennen, als bekannte Pianisten Géza Anda, György Cziffra, Andor Foldes, Zoltán Kocsis, und András Schiff und schließlich, als bedeutende Gesangssolisten, die Sopranistin Sylvia Geszty und der Tenor Sándor Kónya. In der Popmusik sind bekannte Namen Katalin Karády, Omega, Piramis, Kati Kovács, Locomotiv GT, Sarolta Zalatnay, Illés, Ákos Kovács und Magdi Rúzsa. Moderne Volksmusik hat auch einige berühmte Interpreten wie: Márta Sebestyén, Muzsikás und Bea Palya. Europaweit bekannte Musikfestivals sind Sziget und Balaton Sound.

  Film

Ungarische Kinospielfilmproduktion[42]
Jahr Anzahl
1975 19
1985 21
1995 19
2005 26

Die ungarische Filmgeschichte begann Anfang des 20. Jahrhunderts, als etwa Michael Curtiz und Alexander Korda ihre ersten Filme inszenierten. In den turbulenten Jahren nach dem Ersten Weltkrieg, mit der Errichtung der kurzlebigen Diktatur von Béla Kun und auch nach der Abschaffung der Räterepublik im August 1919, flüchteten viele Ungarn ins Ausland – meist ins nahe Österreich. Auch zahlreiche Filmschaffende belebten in den 1920er-Jahren den österreichischen Film: neben den bereits erwähnten Michael Curtiz und Alexander Korda, die es später in Hollywood und Großbritannien zu Berühmtheit brachten, auch Schauspielstars wie Lucy Doraine, María Corda, Oskar Beregi, Vilma Bánky, Marika Rökk, Marta Eggerth oder auch der Filmtheoretiker Béla Balázs. Ebenfalls ungarischer Abstammung war der amerikanische Weltstar Tony Curtis.

  Gastronomie

Hauptartikel: Ungarische Küche

Die ungarischen Speisen gelten im Vergleich zu anderen europäischen Speisen als relativ „schwere Kost“. Ein beliebtes Gericht der Ungarn (häufig als Nationalgericht tituliert) ist pörkölt (nicht zu verwechseln mit dem gulyás). Pörkölt wird nicht nur im deutschsprachigen Raum fälschlicherweise auch als Gulasch bezeichnet. In Ungarn gibt es dieses sowohl als disznó-pörkölt (mit Schweinefleisch) als auch als marhapörkölt (mit Rindfleisch). Pörkölni bezeichnet das Verfahren der Fleischzubereitung (Schmoren in Zwiebeln, Paprika und Fett). Die Beilagen zu diesem Gericht sind variabel und von Region zu Region verschieden.

Das in Ungarn gekochte gulyás ist im Gegensatz zum pörkölt eine Suppe. Die deutsche Bezeichnung „Gulaschsuppe“ ist also korrekt (ungarisch gulyásleves). Traditionell wird die Suppe im Kessel (bogrács) zubereitet. Das Kochen in diesem Gerät geht auf die Nomadenzeit zurück und ist verwandt mit der chinesischen Version des Kessels: dem Wok. Das Fleisch wird zunächst wie pörkölt geschmort, jedoch nach ausreichender Garzeit mit Wasser aufgegossen. Außerdem gibt man Kartoffelstücke und Kümmel dazu (nicht so beim pörkölt). Für dieses Gericht wird traditionell nur Rindfleisch verwendet. Dass dies so ist, ergibt sich aus dem Wort gulyás. Das Wort gulya bedeutet „Rinderherde“, der gulyás ist der Rinderhirte (sozusagen der ungarische Cowboy).

Weltberühmt ist neben dem Paprika, der auch gemahlen als Gewürz besonders in der ungarischen und mittlerweile auch in ausländischen Küchen verwendet wird, der Tokajer (ung. tokaji), ein Wein aus dem Tokajer Weingebiet (ung. tokaji borvidék). Für diesen Wein werden nur spätreifende Rebsorten verwendet, so dass die Weintrauben nicht nur von den trockenen, heißen Sommern, sondern auch von den langen, warmen und nebelreichen Herbsten profitieren.

  Medien

  Presse

In Ungarn erscheinen 40 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage 1,6 Millionen, was einer Käuferschaft von 194 Zeitungsexemplaren pro 1000 Einwohnern entspricht.[43]

Die bekanntesten Tageszeitungen sind

  • Népszabadság (sozialdemokratisch, ehemals Presseorgan der Staatspartei, ca. 100.000 Exemplare)
  • Magyar Nemzet (rechtskonservativ, ca. 50.000 Exemplare)
  • Magyar Hírlap (früher liberal, heute konservativ, ca. 25.000 Exemplare)
  • Népszava (traditionell sozialdemokratisch, ca. 20.000 Exemplare)

Zu den bekanntesten Wochenzeitungen zählen das liberale Literatur- und Politikblatt Élet és Irodalom, die Wirtschaftszeitschrift Heti Világgazdaság (HVG), die bürgerlich-konservativen politischen Zeitschriften Heti Válasz und Demokrata, die liberalen politischen Zeitschriften 168 óra und Beszélő, die Frauenillustrierte Nők Lapja, das Rätselblatt Füles, die Zeitung Reformátusok Lapja der Reformierten Kirche, und die katholische Zeitschrift Új Ember. Das Boulevardblatt Blikk erfreut sich großer Popularität. Die satirische Zeitschrift Ludas Matyi wurde vor einigen Jahren eingestellt. Die Obdachlosenzeitung von Budapest heißt Fedél nélkül.

  Deutschsprachige Medien

In Ungarn erscheinen die deutschsprachigen Zeitungen Pester Lloyd (1854 gegründet, seit 1994 wieder in Budapest herausgegeben, seit 1999 mit der Budapester Rundschau und dem Wiener Lloyd), Neue Zeitung und die Budapester Zeitung. Hauptsächlich für Touristen interessant ist die deutschsprachige Monatszeitung Balaton Zeitung. Lesenswert ist auch die Zeitschrift Drei Raben, die in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut in Budapest herausgegeben wird. Deutschsprachige Fernsehsendungen mit ungarischen Untertiteln werden regelmäßig vom öffentlich-rechtlichen Sender MTV (Magyar Televízió) ausgestrahlt.

  Rundfunk und Telekommunikation

Die staatliche öffentlich-rechtliche Fernsehgesellschaft Ungarns heißt MTV (Magyar Televízió) und betreibt zwei Kanäle, m1 und m2. Eine weitere öffentlich-rechtliche Fernsehgesellschaft ist die Duna Televízió AG, die die Kanäle Duna TV und Duna II Autonómia betreibt. Außer den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern gibt es zahlreiche Privatsender (Magyar ATV, TV2, RTL Klub, Viasat 3, Hálózat Televízió) und Spartenkanäle wie Minimax, Animax (Kinderkanäle), Hír TV (Nachrichtenkanal), TV Paprika (Gastronomie), Viasat History (Geschichtliche Dokumentationen), Spektrum Televízió (Technische Dokumentationen) und Ableger internationaler Fernsehkanäle (Viva, Music Television Hungary, National Geographic Channel, Nickelodeon, Eurosport, History Channel, Discovery Channel u.v.a.). Von diesen Sendern sind zurzeit Duna TV, Duna II Autonómia und Hír TV per Livestream online. Über Satellit sind Duna TV, Duna II Autonómia, m2, TV Paprika und Budapest TV empfangbar. Das bekannteste Bezahlfernsehprogramm ist HBO Hungary

Im Hörfunk gibt es die staatliche Hörfunkgesellschaft Magyar Rádió, hauptsächlich mit den Sendern Kossuth Rádió (MR1; Kultursendungen, Literatur, Politik) Petőfi Rádió (MR2; vor allem Alternativ- und Ethnosendungen) und Bartók Rádió (MR3; klassische Musik). Hinzu kommen MR4 mit Nationalitätenprogrammen in den Sprachen der 13 anerkannten nationalen Minderheiten, MR5 mit Übertragungen der Parlamentssitzungen (in der übrigen Zeit wird das Programm von MR1 Kossuth ausgestrahlt) und MR6 mit Regionalnachrichten (in der übrigen Zeit wird das Programm von MR1 Kossuth ausgestrahlt, in Miskolc das von MR2 Petőfi). Außerdem gibt es viele Privat- und Regionalsender und Sender, die speziellen Zielgruppen oder Themen gewidmet sind. Popmusik und Unterhaltung senden Danubius – ein Sender, der am Anfang in deutscher Sprache sendete – Roxy Rádió und Juventus Rádió, Musik der 1960er, 70er und 80er Jahre bildet den Schwerpunkt bei Sláger Rádió, auf Unterhaltung und Schlager setzt Tilos Rádió, ein ehemaliger Piratensender. Ein Nachrichtensender ist Info-Rádió, in englischer Sprache sendet Radio Bridge. Die Rundfunk- und Fernsehgebühren wurden in Ungarn 2003 abgeschafft.

Die größte Telekommunikationsgesellschaft ist die Magyar Telekom. Sie ist außerdem als T-Mobile in Ungarn aktiv. Weitere Telekommunikationsanbieter sind Vodafone Magyarország und Pannon GSM.

  Medienfreiheit

Am 21. Dezember 2010 verabschiedete das ungarische Parlament ein neues Mediengesetz, das am 1. Januar 2011 rechtsgültig in Kraft trat. Zudem wurde eine neue Medienbehörde geschaffen, die „Staatliche Behörde für Medien und Nachrichtenübermittlung“, Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság (kurz: NMHH). Sowohl das Gesetz als auch die Medienbehörde wurden auf nationaler und internationaler Ebene von zahlreichen Experten, Wissenschaftlern, Journalisten und Politikern kontrovers diskutiert.[44][45]

  Sport

Fußball ist in Ungarn die populärste Sportart. Zwischen den 1930er und den 1960er Jahren zählte die ungarische Fußballnationalmannschaft zur Weltspitze. Insgesamt nahm Ungarn neunmal an Fußball-Weltmeisterschaften teil, bei Olympischen Spielen gewann Ungarn dreimal (1952, 1964, und 1968) die Goldmedaille. Bei der WM 1938 und der WM 1954 stand das Team (damals auch Aranycsapat, „Goldene Mannschaft“ genannt) im Finale und wurde Vize-Weltmeister. Das Finale der WM 1954 wird seither als Nationaltragödie behandelt, in dem das hoch favorisierte Ungarn gegen Deutschland 2:3 verlor. 1953 hatte Ungarn als erste Mannschaft überhaupt in England gewonnen, und das mit 6:3. Dieser Sieg galt als Symbol, dem darüber hinaus eine politische Deutung zugeschrieben wurde: Ungarn hatte eine „imperialistische“ Großmacht besiegt. Eine Symbolfigur dieser Mannschaft war Ferenc Puskás (Puskás Öcsi). Seit 1986 hat Ungarn allerdings nicht mehr an einer WM-Endrunde teilgenommen und in den letzten Jahren war die Nationalelf nicht mehr sehr erfolgreich. Erfolgreichster Verein ist Ferencváros Budapest, kurz Fradi, der neben 28 Meistertiteln auch als bis heute einziger ungarischer Verein einen internationalen Titel erringen konnte (1965 Gewinn des Messepokals (Vorläufer des UEFA-Pokals) durch ein 1:0 gegen Juventus Turin). Die finanziellen Schwierigkeiten des Vereins führten 2006 allerdings dazu, dass er in die zweite Liga absteigen musste. Die höchste Spielklasse im ungarischen Fußball ist die Nemzeti Bajnokság I., die aufgrund von Sponsorenvereinbarungen wechselnde kommerzielle Namensgeber aufweist.

Auch der Handball spielt in Ungarn eine wichtige Rolle. So sind bei den Männern die Vereine KC Veszprém und SC Szeged sowie bei den Frauen die Vereine Győri ETO KC und FTC Budapest regelmäßig in der EHF Champions League vertreten. Bekannte Spieler sind László Nagy, Nándor Fazekas, Tamás Mocsai und Ferenc Ilyés sowie Anita Görbicz und Katalin Pálinger. Als Trainer sind Lajos Mocsai und Ildikó Barna zu nennen.

Ungarn hat eine ganze Reihe herausragender Schachspieler hervorgebracht, darunter Rudolf Charousek, Géza Maróczy, László Szabó, Lajos Portisch und András Adorján. In jüngerer Zeit gehören Péter Lékó, Zoltán Almási und Judit Polgár zu den weltweit besten Schachspielern. Bei Schacholympiaden hat Ungarn sechsmal Gold gewonnen.

Seit 1986 werden auf dem Hungaroring Formel-1-Rennen zum Großen Preis von Ungarn ausgetragen. Eine zweite international bekannte Rennstrecke ist der Pannonia-Ring, auf dem vor allem Motorradrennen stattfinden. An der Formel 1 nahm in der Saison 2004/05 auch der Ungar Zsolt Baumgartner teil.

Bei den Olympischen Sommerspielen sind die ungarischen Sportler häufig erfolgreich, und Ungarn belegt im Verhältnis zur Größe des Landes gute Plätze im Medaillenspiegel. Der erste Sportler, der für Ungarn olympische Medaillen gewonnen hat, war der Schwimmer Alfréd Hajós, nach dem das Sportschwimmbad auf der Margareteninsel benannt ist. Besonders erfolgreich sind die Schwimmer (Krisztina Egerszegi, Tamás Darnyi, László Cseh, Ágnes Kovács), die Wasserballmannschaft, die Handballmannschaft der Damen, die Fechter und die Fünfkämpfer. Ein legendärer Boxer war László Papp. Nach dem Turner Zoltán Magyar wurde eine Figur auf dem Pferd benannt: magyar vándor.

Bekannt ist auch der ungarische Tischtennissport. Victor Barna konnte von den 1920er- bis zum Ende der 1930er-Jahre insgesamt 21 Weltmeistertitel gewinnen (fünf im TT-Einzel, sieben im TT-Doppel und neun WM-Titel mit der Mannschaft), was bis heute Weltrekord ist.

Eishockey ist in Ungarn eine wachsende Sportart. Die Anzahl der neu errichteten Eishockeyhallen nimmt international am schnellsten zu. Die ungarische Nationalmannschaft spielte zuletzt bei Weltmeisterschaften in der Division I (früher B-WM), hat sich jedoch zum ersten Mal seit 70 Jahren, wieder für die A-Weltmeisterschaft qualifiziert. Die wichtigsten Teams der obersten Liga sind FTC Budapest, Alba-Volán Székesfehérvár, DAC-Invitel (Dunaújváros), Győri ETO-HC, Miskolci JJSE und Újpest Budapest. Den Meistertitel im Jahre 2006 errang Alba-Volán Székesfehérvár zum vierten Mal in Folge (insgesamt sieben Titel). Rekordmeister ist FTC Budapest (25-mal) vor Újpest TE (13-mal).

Zurzeit hat Ungarn in Person von Ágnes Szávay auch eine nahezu Weltklasse-Tennisspielerin. Ihre beste Platzierung auf der WTA-Weltrangliste war 2008 als Nummer 13.

  Feiertage

Die offiziellen Feiertage in Ungarn sind die folgenden Tage (an diesen Tagen sind die Geschäfte geschlossen, während sie sonst meistens auch sonntags geöffnet haben):

Datum Bezeichnung Ungarischer Name Anmerkung
1. Januar Neujahrstag Újév
15. März Nationalfeiertag Nemzeti ünnep Märzrevolution 1848
Ostersonntag Húsvétvasárnap
Ostermontag Húsvéthétfő
1. Mai Tag der Arbeit Munka ünnepe Beitritt zur Europäischen Union 2004
Pfingsten Pünkösd Sonntag, 50 Tage nach Ostern
20. August Nationalfeiertag Szent István ünnepe Tag des Hl. Stephan, Feier der Staatsgründung
23. Oktober Nationalfeiertag Nemzeti ünnep Volksaufstand 1956
1. November Allerheiligen Mindenszentek
25. und
26. Dezember
Weihnachten Karácsony

  Feiertage vor und nach der Wende

Zwischen dem Zweiten Weltkrieg und der Wende gab es Feiertage, die mit dem kommunistischen Regime zusammenhingen, den 7. November (Tag der sowjetischen Oktoberrevolution), den 4. April (wurde als „Tag der Befreiung (vom Faschismus)“ gefeiert), oder den 21. März (Tag der Räterepublik 1919, die eine kommunistische Republik war). Am 15. März war nur in den Schulen frei, und man befürchtete immer wieder Unruhen in den Kreisen der Jugend. An diesem Tag ist es üblich, eine Kokarde in den ungarischen Nationalfarben über dem Herzen zu tragen.

Der 20. August wurde in den kommunistischen Jahren als „Tag der Verfassung und des neuen Brotes“ bezeichnet und mit einer großen Militärparade begangen, ferner mussten die neuen Wehrpflichtigen ihren Eid ablegen. An diesem Tag findet immer noch eine Show der Luftwaffe über der Donau statt, heute legen aber an diesem Tag nur noch die jungen Offiziere ihren Eid ab, weil die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft wurde. Die Feierlichkeiten am 20. August sind nun (wie vor 1948) eher historischer Natur, im Mittelpunkt stehen die Gedenkfeierlichkeiten um den ersten König Ungarns – überall in Ungarn gedenkt man Stephans des Heiligen, zu dessen Ehren Gottesdienste und Prozessionen abgehalten werden. Der Tag endet traditionell mit einem Riesenfeuerwerk in Budapest, das auch vom Fernsehen live übertragen wird. Der 23. Oktober durfte bis zur Wende nicht gefeiert werden. Am 1. Mai fand ein großer Aufmarsch der Arbeiter statt, der an einer Tribüne vorbeiführte, auf der die wichtigsten kommunistischen Parteifunktionäre standen. Heute finden nur noch Maikundgebungen statt. Einige kirchliche Feiertage (Allerheiligen und Pfingsten) gelten erst seit 1998 wieder als offizielle Feiertage.

  Andere Feste und Feiertage

In Ungarn feiert man den Muttertag (Anyák napja) nicht wie in vielen anderen Ländern am zweiten, sondern bereits am ersten Sonntag im Mai. Am ersten Sonntag im Juni ist Pädagogentag, in der darauf folgenden Woche wird den Lehrern gratuliert.

Namenstage werden in Ungarn sowohl in der Familie als auch im Kreis der Freunde und Kollegen groß gefeiert, sie haben oft einen größeren Stellenwert als die Geburtstage. Inzwischen haben auch Feste aus den angelsächsischen Ländern (Halloween, Valentinstag) in Ungarn Einzug gehalten.

Die meisten Bräuche an den kirchlichen Feiertagen sind denen in anderen mitteleuropäischen Ländern ähnlich. Eine wichtige Tradition ist es, dass Männer am Ostermontag die Frauen mit Parfüm begießen (locsolkodás), was auf einen alten Brauch zurückzuführen ist. Früher war es vor allem auf dem Lande üblich, junge Frauen mit einem Eimer kaltem Wasser zu übergießen, damit sie nicht „verwelken“. Dieses Motiv ist in den meisten kleinen Osterreimen (locsoló vers) zu finden, die aus diesem Anlass gerne aufgesagt werden: Zöld erdőben jártam, kék ibolyát láttam, el akart hervadni, szabad-e locsolni? („Ich ging im grünen Wald und fand ein blaues Veilchen, es wollte verwelken, darf ich es begießen?“ eine andere Übersetzung: „Im grünen Wald war ich/Blaue Blumen sah ich/Sie wollten verwelken/Darf ich Dich begießen?“). Die Frauen müssen den Männern für das Begießen ein rotes Ei oder ein kleines Geschenk (Schokolade) geben. Heutzutage gibt man Kindern Kleingeld, Männern einen Schnaps dafür.

  Schulsystem

Das ungarische Schulsystem wies in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts noch viele Ähnlichkeiten mit dem Schulsystem in Österreich auf und übernahm nach dem Zweiten Weltkrieg einige Elemente des sowjetischen Schulsystems. Somit wurde ein System mit zwölf Jahrgangsstufen geschaffen, das im Gegensatz zum sowjetischen Gesamtschulsystem in eine achtjährige Grundschule und in eine drei- oder vierjährige weiterführende Schule gegliedert war, und das Notensystem von 1 bis 5 eingeführt, bei dem die Eins die schlechteste und die Fünf die beste Note ist. Dieses Notensystem gilt bis heute.

Alle Kinder mussten von der 5. Klasse an Russischunterricht teilnehmen. Viele Sprachlehrer wurden in den 1950er Jahren zu Russischlehrern umgeschult. Nach der Wende im Jahre 1989 wurde Russisch als Pflichtfach aus dem Lehrplan gestrichen, und stattdessen konnten andere Sprachen gewählt werden, was wieder Umschulungsprogramme nach sich zog; diesmal mussten sich Russischlehrer zu Deutsch- oder Englischlehrern umschulen lassen.

Das Schulsystem wurde liberalisiert: Derzeit gibt es neben den vierjährigen immer mehr sechs- und achtjährige Gymnasien. Die „Oberstufe“ (die Klassen 5–8) der achtjährigen Grundschule wird immer mehr den Haupt- und Realschulen im deutschsprachigen Raum ähnlich. Neben den Gymnasien gibt es „Fachmittelschulen“ (szakközépiskola), in denen neben dem Erwerb der Hochschulreife noch ein Beruf erlernt werden kann. Diese Ausbildungsform wird oft um ein zusätzliches Jahr ergänzt, in dem die Fachkenntnisse vertieft werden, diese Einrichtungen nennt man Technikum. Es gibt auch berufsbildende Schulen ohne Hochschulreife, die man besucht, wenn man eine Lehre macht. Die Anzahl der bilingualen Mittelschulen wächst ständig. Interessant ist, dass es im sonst sehr auf Budapest zentrierten Ungarn viele zweisprachige Gymnasien auf dem Lande gibt. Es gibt auch Schulen für Minderheiten, ein positives Beispiel ist das Gandhi-Gymnasium in Pécs, das talentierten Roma-Kindern die Möglichkeit bietet, die Reifeprüfung abzulegen.

Die Prüfungen zum Erwerb der Hochschulreife werden im ganzen Land einheitlich und zentralisiert abgehalten. Seit 2005 gibt es die Möglichkeit, eine Art „Leistungsmatura“ in einigen Fächern abzulegen, die gleichzeitig als Aufnahmeprüfung für die Universität gilt. Der Erwerb der Hochschulreife ermöglicht ein Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Für viele Studienzweige gelten Zugangsbeschränkungen, es gibt Aufnahmeprüfungen, und auch die Leistungen in der Mittelschule oder die Sprachkenntnisse können bei der Aufnahme entscheidend sein. Allerdings gibt es auch Studienrichtungen, die ohne Aufnahmeprüfung belegt werden können, wenn die beträchtlichen Kosten selber getragen werden.

Die bekannteste Universität in Ungarn ist die Loránd-Eötvös-Universität, sie hat eine Philosophische sowie eine Juristische Fakultät, ferner verfügt sie über eine Pädagogische Hochschulfakultät. Die medizinische Ausbildung in Ungarn genießt international einen sehr guten Ruf. Die Semmelweis-Universität ist hierbei als humanmedizinische Universität weltweit bekannt. Sie bietet, wie die Universitäten von Pécs und Szeged die medizinische Ausbildung in ungarischer, deutscher und englischer Sprache an. Die Anzahl der privaten und konfessionellen Universitäten wächst ständig. Private Universitäten verlangen hohe Studiengebühren. Auch ein Zweitstudium oder PhD-Programm an einer öffentlichen Universität oder Hochschule muss teilweise von den Studierenden finanziert werden.

  Bräuche an ungarischen Schulen und die Reifeprüfung

An den ungarischen Mittelschulen werden viele Traditionen gepflegt, von denen die meisten mit dem Schulabschluss und mit der Reifeprüfung zusammenhängen. Einige Monate vor der Prüfung lassen sich die Abschlussklassen in festlichem Gewand (die Jungen tragen meistens einen Anzug, die Mädchen ein Matrosenkleid) einzeln fotografieren und arrangieren die Bilder zusammen mit den Lehrerfotos auf einer Holztafel. Diese Tafeln (die érettségi tablók, „Reifetafeln“) werden bis zur Matura in verschiedenen Schaufenstern von Geschäften ausgestellt. Etwa im Februar finden die Maturabälle statt, die szalagavató bál („Bändchenweihe“) heißen, weil die Maturanten ein Bändchen mit den Jahreszahlen, zwischen denen sie die Schule besuchten, auf die Jacke aufgesteckt bekommen. Das Bändchen muss bis zur Prüfung getragen werden, sonst, so heißt es, fällt man durch. Am letzten Schultag der Abschlussklassen (vor den schriftlichen Prüfungen) findet das Fest ballagás statt: ein Abschlussfest, bei dem die Schüler in einer Polonaise durch das Schulgebäude marschieren. Dabei singen sie alte Studentenlieder, wie zum Beispiel Gaudeamus igitur oder melancholische Volkslieder übers Abschiednehmen. Sie bekommen von den Familien und Freunden Blumen. Am gleichen Abend besuchen die Abschlussklassen ihre Lieblingslehrer zu Hause und geben ihnen unter dem Fenster ein Ständchen (szerenád). Die meisten Lehrer laden sie dann auf eine Kleinigkeit ein. Die schriftlichen Maturaprüfungen sind allerdings in Ungarn zentral, das heißt jeder Schüler bekommt um die gleiche Zeit exakt die gleichen Aufgaben, die über das Internet und den Rundfunk bekannt gegeben werden. Es gab allerdings in den letzten Jahren mehrere Maturaskandale, weil die Aufgaben vor den Prüfungen bekannt wurden.

  Siehe auch

  Literatur

  • Thomas Bauer: Wo die Puszta den Himmel berührt. Auf Umwegen durch Ungarn. F. A. Herbig Verlag, München, 2007, ISBN 978-3-7766-2512-7.
  • Steven W. Sowards: Moderne Geschichte des Balkans. Der Balkan im Zeitalter des Nationalismus. BoD 2004, ISBN 3-8334-0977-0.
  • Matthias Eickhoff: Ungarn. DuMont Reise-Taschenbuch, Ostfildern 2005, ISBN 3-7701-3149-5.
  • Janos Hauszmann: Ungarn. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Regensburg 2004, ISBN 3-7917-1908-4.
  • Paul Lendvai: Die Ungarn. Eine tausendjährige Geschichte. Goldmann 2001, ISBN 3-442-15122-8.
  • Paul Lendvai: Auf schwarzen Listen. Goldmann 2001, ISBN 3-442-15110-4.
  • Andreas Schmidt-Schweizer: Politische Geschichte Ungarns von 1985 bis 2002. Von der liberalisierten Einparteienherrschaft zur Demokratie in der Konsolidierungsphase. München 2007, ISBN 978-3-486-57886-7.
  • Deutsche und Ungarn – eine besondere Beziehung. Zukunftschance oder Auslaufmodell? Dokumentation des Potsdamer Forums vom 13. Mai 2004 in der Vertretung des Freistaats Thüringen beim Bund, Berlin. 1. Auflage. Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V., Potsdam 2005, ISBN 3-936168-22-9.
  • László Beke: Abstrakt – Konkret – Konstruktiv. 6 Positionen aus Ungarn. Ausstellungskatalog. 1. Auflage. Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V., Potsdam 2006, ISBN 3-936168-40-7.

  Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Ungarn – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Ungarn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikiatlas Wikimedia-Atlas: Ungarn – geographische und historische Karten
Wikinews Wikinews: Ungarn – in den Nachrichten
 Wikisource: Ungarn – Quellen und Volltexte

  Einzelnachweise

  1. Népesség, népmozgalom. Bevölkerungsstatistik auf: portal.ksh.hu
  2. World Economic Outlook Database, April 2012 des Internationalen Währungsfonds
  3. International human development indicators auf http://hdrstats.undp.org/
  4. Christoph Hasselbach: Jubiläum für die Neuen in der NATO. In: Deutsche Welle. 12. März 2009, abgerufen am 20. Juni 2010.
  5. Volkszählungsdaten, 1870–2001. In: Statistisches Zentralamt Ungarn. Abgerufen am 21. Januar 2010 (ungarisch).
  6. Ungarn. auf: destatis.de
  7. Hungary. In: World Fact Book. Juli 2009, abgerufen am 21. Januar 2010.
  8. http://www.nepszamlalas.hu/eng/volumes/24/tables/load1_4_1.html
  9. Volkszählungsdaten
  10. Angaben zu Steuerzahlern
  11. Census
  12. So viel Anfang vom Ende in der Presse vom 19. Juni 2009 abgerufen am 26. Mai 2011
  13. vgl. Associated Press Worldstream: Ungarisches Parlament stimmt klar für Nato-Beitritt. 9. Februar 1999, 12:39 Eastern Standard Time, National political
  14. faz.netUngarn: Regierungskrise offenbar beigelegt Datum: 30. März 2009 (Zugriff am 30. März 2009).
  15. Tagesschau – Parlament wählt neuen Regierungschef – Bajnai will Ungarn aus der Wirtschaftskrise führen (nicht mehr online verfügbar) vom 14. April 2009.
  16. Website des Europäischen Parlaments zur Europawahl 2009 (Zugriff am 12. Juni 2009).
  17. [1] (Zugriff am 3. Juni 2010).
  18. Zsolt K. Lengyel: Ungarn und seine Nachbarn. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 29–20/2009, Bundeszentrale für politische Bildung
  19. Ungarn überall. In: Die Zeit. Abgerufen am 23. Oktober 2010.
  20. Slowakei verbietet Ungarns Präsident die Einreise. auf: diepresse.com 21. August 2009.
  21. Slowakei: Novelliertes Sprachgesetz bringt Ungarn in Rage. auf: Wiener Zeitung.at 21. Juli 2009.
  22. Patriotismus ist in der Slowakei für jeden Pflicht. auf: Welt online.3. März 2010.
  23. Ungarn beschließt umstrittene Doppelstaatsbürgerschaft. auf: Die Presse.com, 26. Mai 2010.
  24. Ungarn überall. In: Die Zeit. 22/2005.
  25. Slowakei vor Machtwechsel. auf: taz.de, 14. Juni 2010.
  26. Megbukott Fico koalíciója a szlovák választáson. auf: origo.hu, 13. Juni 2010. (Ficos Koalition scheiterte bei den Wahlen in der Slowakei)
  27. Website des österreichischen Verteidigungsministeriums
  28. http://www.tagesschau.de/ausland/natoungarn100.html (nicht mehr online verfügbar)
  29. http://www.eds-destatis.de/de/database/nms_hueu05.php?th=3
  30. Ungarn, Land der 1000 Thermalquellen! auf: mycentrope.com abgerufen am 24. April 2011
  31. Finanzkrise beutelt Ungarn, EZB hilft mit Milliarden. auf n-tv.de, 16. Oktober 2008.]
  32. TagesschauIWF eilt Ungarn und Ukraine zur Hilfe, 27. Oktober 2008. (nicht mehr online verfügbar)
  33. Rettung vor Staatsbankrott. Welt stützt Ungarn mit 20 Mrd. Euro. auf: Financial Times Deutschland. 29. Oktober 2008.
  34. 20-Milliarden-Kredit soll Ungarn helfen. In: Der Standard. 29. Oktober 2008.
  35. SR DRS: Ungarn bittet vorsorglich um Finanzhilfe, 21. November 2011.
  36. Entwicklung des BIP von Ungarn bfai, 2006, Navigation zu Wirtschaftsdaten kompakt
  37. Entwicklung des Außenhandels von Ungarn: bfai 2009, Wirtschaftsdaten kompakt
  38. a b c d The World Factbook - Europe: Hungary. auf: cia.gov
  39. Der Fischer Weltalmanach 2010: Zahlen Daten Fakten. Fischer, Frankfurt 2009, ISBN 978-3-596-72910-4.
  40. Paul Flückiger: Ungarns Krise wird Europas Problem. Orbáns Wirtschaftspolitik hat Ungarn besonders krisenanfällig gemacht. Sollte das Land pleitegehen, bliebe das nicht ohne Folgen den Euro. auf: Zeit online. 9. Januar 2012.
  41. László F. Földényi: Melancholie und Mord. Die Erzählungen des Morphinisten Géza Csáth. In: Neue Zürcher Zeitung. 27. Juli 2000.
  42. Weltfilmproduktionsbericht (Auszug), Screen Digest, Juni 2006, S. 205–207 (eingesehen am 15. Juni 2007)
  43. Hungary - Basic Data. auf: pressreference.com
  44. Angst vor der Orbanisierung. In: Der Spiegel. Nr. 52/2010, S. 118.
  45. Ungarn zensiert, Europa schweigt. auf: Zeit online. 22. Dezember 2010, abgerufen am 22. Dezember 2010
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